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  • 1. Lesung
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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. September 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: 

Pflichtversicherung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Anpassung an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021 / 2118 (20/8094) vorgelegt. Die Initiative wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, heißt es darin. Die Umsetzung der Richtlinie solle im Wege einer 1:1-Umsetzung erfolgen, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgehe, und möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. Weiter heißt es im Entwurf, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein müssen, würden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. Die neuen Vorgaben der Richtlinie betreffend Bescheinigungen über den Schadenverlauf und die hiermit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Versicherungsunternehmen würden umgesetzt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungswünschen formuliert. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung fast alle Vorschläge ab, sie werde allerdings prüfen, schreibt sie, ob die Anwendung der Strafvorschriften des Pflichtversicherungsgesetzentwurfs im Falle des unzulässigen Gebrauchs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt, ab dem 23. Dezember 2023 gelten soll.

Fahrzeuge: Aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe sollen für die Anrechnung auf die Mindestziele des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ausgeschlossen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8295) zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor. Paraffinische Dieselkraftstoffe böten hinsichtlich Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen und sollten deshalb nicht gefördert werden, heißt es in der Gesetzesvorlage, die zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde.

Entlastung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes vorgelegt (20/8296), mit dem sich federführend der Haushaltsausschuss befassen wird. 

Suchtstoffe: Einen Regierungsentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums – Suchtstoffe (20/8297) wird der Ausschuss für Inneres und Heimat federführend weiterberaten.

Verwaltungsverfahren: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) vorgelegt (20/8299). Der Ausschuss für Inneres und Heimat wird die Vorlage federführend weiterberaten. 

Sportvereine: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen“ (SportVereinsEntLG, 20/8412) vorgelegt. Bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen wird der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Das bisherige „Vereinssteuerrecht“ bedürfe hinsichtlich der steuerlichen Belastungen einer Reform, um die Investitionskraft der Vereine zu stärken und dem bundesweiten Investitionsstau an Sportstätten von insgesamt circa 42 Milliarden Euro abbauen zu können, so die Fraktion. In dem Entwurf heißt es, die Steuererleichterungen dienten als Kompensation der finanziellen Notlage zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Politik sowie der durch die Rechtsprechung und die konjunkturelle Lage entstandenen wirtschaftlichen Schäden. Die sich verschärfende wirtschaftliche Notlage der Sportvereine werde sich zwangsläufig auch auf die Qualität der Angebotsstruktur im Freizeit- und Breitensport auswirken. Angesichts eines bereits bestehenden milliardenschweren Sanierungs- und Investitionsbedarfs könne dieser für den gesamten Sport zunehmende Substanzverlust nur gestoppt werden, wenn eine wirtschaftliche Entlastung die Sportvereine in den Stand versetzt, Investitionspotentiale entwickeln und freisetzen zu können. Der Entwurf sieht dafür unter anderem die Aufhebung der generellen Verpflichtung zur Abgabe von Steuerklärungen für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze vor. Auch solle die Freigrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhöht und die Beträge für eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung (gem. Paragraf 19 UStG) ausschließlich für Vereine von bisher 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr auf 500.00 Euro und im aktuellen Jahr von bisher 500.00 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem solle eine vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für Sportvereine für den „ideellen“ Vereinsbereich und den „Zweckbetrieb“ des Vereins (ausschließlich der Bereiche „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“) eingeführt werden.

Sprachpolitik: Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/8419) auf, der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland und insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Es liege im Interesse Deutschlands, im Ausland und insbesondere in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache anzubieten, betonen die Abgeordneten in der Initiative, die der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen hat. Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Kapazitäten des Goethe-Instituts im Kontext der Verbreitung und Pflege der deutschen Sprache im Ausland aus- und aufzubauen. Alle bildungspolitischen Programme, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben in Verantwortung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollten zudem zugunsten der Förderung der deutschen Sprache in durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug eingebettet werden. In den Programmen der Deutschen Welle solle unter Einsatz auch innovativer Projekte der hohe Stellenwert der deutschen Sprache als Vermittlungsinstrument und Kulturträger erhalten bleiben.

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: Angesichts einer erwarteten Deckungslücke von rund fünf Millionen Euro im Haushalt der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg (SPSG) im kommenden Jahr fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Berlin und Brandenburg „eine auskömmliche Finanzierung“ der Stiftung in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Zudem müsse durch eine Aufstockung der Mittel sichergestellt werden, dass alle Schlösser, Häuser und Gärten der SPSG für den Besucherverkehr offengehalten werden können und dass der Park Sanssouci in Potsdam auch weiterhin ohne Eintrittsgebühren begehbar bleibt, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Fraktion (20/8420), der zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde. Auch müsse das Sicherheitskonzept der SPSG so ausgebaut werden, dass Akten von Vandalismus weitestgehend vorgebeugt werden kann. Die AfD-Fraktion weist darauf hin, dass nach Angaben der SPSG die Bildergalerie im Park Sanssouci sowie das Schloss Glienicke in Berlin-Zehlendorf im kommenden für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen. Die Stiftung begründe dies mit gestiegenen Kosten aufgrund von Inflation, Energie- und Baukosten sowie Tarifaufwüchsen bei der Bezahlung der Angestellten. Sollte es keinen Aufwuchs bei den Zuwendungen an die SPSG im Jahr 2025 geben, drohe nach Angaben der Stiftung nicht nur eine längerfristige Schließung der Bildergalerie und des Schlosses Glienicke, sondern auch die Schließung weiterer Häuser.

Waldumbau: An den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwies das Parlament einen AfD-Antrag mit dem Titel „Waldumbau mit guter Pflanzenqualität zusätzlich erweitern“ (20/8421). Darin verlangt die Fraktion eine stärkere Einbeziehung der Waldbesitzer, Förster und Jäger in den geplanten Waldumbau. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Weiterbildungsveranstaltungen zu fördern, um mögliche Interessenkonflikte auszuräumen. Darüber hinaus sollen in der geplanten Waldstrategie 2050 der Bundesregierung die in den letzten Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für die wichtigsten Hauptbaumarten erarbeiteten Ansätze und Ergebnisse der Forstpflanzenzüchtung weitergeführt werden. Zudem sollten bundesländerübergreifend neue Versuchsflächenserien mit einheitlich konzipiertem Versuchsaufbau mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren angelegt werden. Vor allem sollten klimaresiliente Baumarten wie Esskastanie, Schwarzkiefer, Große Küstentanne oder Libanonzeder sowie Zerr- und Flaumeiche im Rahmen von Herkunftsversuchen mit einbezogen werden.

Generalhotel: Die AfD-Fraktion spricht sich gegen den Abriss des sogenannten Generalshotels auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) aus. In einem Antrag (20/8422) fordert sie die Bundesregierung auf, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anzuweisen, den Abriss unverzüglich zu stoppen und ein Moratorium von zwei Jahren zu verfügen. Zudem müsse ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um das Gebäude dauerhaft als historisches Denkmal und Lernort zu erhalten, und eine Million Euro im Haushalt für die Erhaltung der Bausubstanz bereitgestellt werden. Die AfD verweist darauf, dass das 1950 fertiggestellte Generalshotel ab 1996 als Denkmal geschützt worden sei. Das Bauwerk verkörpere die frühe Ostmoderne auf dem Staatsgebiet der DDR. Der Abriss des Generalshotels sei 2011 gegen das Votum der Landesdenkmalpflege im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beschlossen worden, da an dem Ort ein separates Flughafengebäude für die Bundesregierung entstehen sollte. Wegen der geänderten Zweckbestimmung, sprich der Unterbringung der Flugbereitschaft der Bundesregierung, könnte sich eine neue Rechtslage ergeben haben, die eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des Abrisses notwendig mache, heißt es im Antrag, der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird.

Iran: Die Union fordert die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/8407). „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen.“ Die Abgeordneten fordern sie unter anderem auf, „sich endlich aktiv und wahrnehmbar in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen“. Auch sollten die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem solle die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Iran noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. (joh/ahe/eis/irs/mis/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8295 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
    PDF | 248 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8296 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)
    PDF | 274 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8297 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 30. September 2007 zur Gründung eines Maritimen Analyse- und Einsatzzentrums - Suchtstoffe
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • 20/8299 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
    PDF | 430 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8407 - Antrag: Ein Jahr Iran-Revolution - An Jina Mahsa Amini erinnern und den Freiheitskampf der Menschen im Iran aktiv unterstützen
    PDF | 179 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8412 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen (SportVereinsEntLG)
    PDF | 268 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8419 - Antrag: Implementierung der deutschen Sprache als sprachpolitische Strategie im vernetzten Ansatz der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 173 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8420 - Antrag: Die historischen Bauten und Anlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für den Publikumsverkehr offenhalten
    PDF | 168 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8421 - Antrag: Waldumbau mit guter Pflanzenqualität zusätzlich erweitern
    PDF | 159 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/8422 - Antrag: Generalshotel retten - Denkmäler schützen und nicht zerstören
    PDF | 150 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Unterstützung für Um­setzung der EU-Richt­linie zur Kfz-Haftpflicht­versicherung

Zeit: Dienstag, 28. November 2023, 8 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht wurde in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Dienstag, 28. November 2023, von den Sachverständigen unterstützt. Während die fünf Expertinnen und Experten den Opferschutz durch den Regierungsentwurf (20/8094) gestärkt sahen, sprachen sie sich gleichzeitig für eine Reihe von Nachbesserungen aus. Dies betraf vor allem die Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie die Motorsporthaftpflichtversicherung. Darauf bezogen sich auch die meisten Fragen der Abgeordneten.

Wie es in dem Regierungsentwurf heißt, sind im Zuge der erforderlichen Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021 / 2118 das Pflichtversicherungsgesetz und das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger anzupassen. Die Richtlinie sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht werde eine 1:1-Umsetzung angestrebt, soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht. Zudem solle die Umsetzung möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. 

Drohende Versicherungslücken

Die Bundesregierung handele richtig, die Anforderungen der Richtlinie „minimal invasiv“ umzusetzen, sagte Prof. Dr. Oliver Brand, Lehrstuhlinhaber an der Universität Mannheim, der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, in seinem Eingangsstatement. Ein Problem bestehe allerdings darin, dass die Richtlinie bestehende Ausnahmen von der Haftpflichtversicherung für Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern nicht mehr zulasse, der Entwurf aber die Möglichkeit einer Befreiung vorsehe und damit über die Richtlinie hinausgehe. Dies widerspreche dem Plan der Bundesregierung, nicht mehr umzusetzen als zwingend erforderlich ist. Dazu kämen Übergangsschwierigkeiten. Diskussionswürdig sei auch die Mitversicherung von Motorrennen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. 

Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßte in ihrem schriftlichen Statement das Ziel, den Status Quo im Hinblick auf die Versicherungspflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz beizubehalten. Dies sollte allerdings in einem wichtigen Punkt noch konsequenter erfolgen, nämlich bei der Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter der Arbeitsmaschinen und Stapler. Ansonsten drohten diesen Fahrzeughaltern Versicherungslücken, aufgrund derer sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und sich strafbar machen würden. Dies liege daran, dass die Versicherer bis zum 23. Dezember 2023 schlicht nicht imstande wären, die Regelung für vermutlich mehrere hunderttausend Fahrzeughalter umzusetzen. Die GDV-Vertreterin war ebenfalls von der Unionsfraktion eingeladen worden.

Umsetzungsfrist ist anpassungsbedürftig

Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Jan Lukas Kemperdiek vom Deutschen Anwaltverein an der Anhörung teil. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht erklärte in seiner Stellungnahme, aus Sicht der rechtsanwendenden Praxis wäre es mit Blick auf den Direktanspruch in der Motorsporthaftpflichtversicherung begrüßenswert, den Anspruch des Geschädigten im Bereich Motorsport ebenfalls einer gesetzlichen und nicht nur einer vertraglichen Sicherung im Wege des Direktanspruchs zu unterwerfen, um sicherzustellen, dass Abweichungen des Versicherungsvertrages von den gesetzlichen Vorgaben keinen Nachteil auf Seiten des Geschädigten zur Folge haben. Gravierend und dringend anpassungsbedürftig sei die Umsetzungsfrist im Bereich der Regelungen zu Arbeitsmaschinen und Staplern. 

Ein weiteres Thema der Anhörung waren Neuregelungen zum Entschädigungsfonds und dem Insolvenzfonds. Sandra Schwarz, die von der SPD-Fraktion eingeladene Geschäftsführerin des Deutschen Büros Grüne Karte und der Verkehrsopferhilfe (VOH) wies darauf hin, dass die VOH mit der Umsetzung der Richtlinie die Aufgaben des Insolvenzfonds übernehmen werde. Es gebe aber unnötige Verkomplizierungen, und die vorgesehene Aufteilung der Finanzierung erfordere eine Klarstellung hinsichtlich der Schadenkosten. Vorgesehen sei, dass die Mittel, die der Insolvenzfonds einerseits sowie der Entschädigungsfonds und die Entschädigungsstelle andererseits zur Deckung ihrer Verwaltungskosten erheben, nach einem sachgerechten und nachvollziehbaren Schlüssel aufgeteilt werden können, sofern sie zur Erfüllung mehrerer Aufgaben anfallen. Eine vergleichbare ausdrückliche Regelung für die Mittel, die zur Deckung der Schadenkosten erhoben werden, fehle jedoch.

VOH warnt vor unnötigen Verkomplizierungen

Die VOH ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer und hilft nach eigener Darstellung Verkehrsopfern unter anderem in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.

Dr. jur. Andreas Kranig von der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) bezog sich in seinem Statement auf die UN-Charta der Rechte von Opfern des Straßenverkehrs. Der von der Fraktion Die Linke eingeladene Experte bat den Gesetzgeber zu prüfen, ob die Ziele der Charta durch rechtlich verbindliche Regelungen unterstützt und effektiviert werden können. Dazu schlage der VOD vor, dass zur fairen und zügigen außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Geschädigten und Kfz-Haftpflichtversicherern in Zukunft die Anrufung einer Clearingstelle ermöglicht werden solle. Vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge mit Kraftfahrzeugen und die Entschädigung in den Fällen, für die die VOH zuständig sei, sollte eine Anhebung der Höchstgrenzen geprüft werden. 

Die VOD vertritt nach eigenen Angaben als unabhängiger Dachverband die Interessen der deutschen Institutionen und Einrichtungen, die sich für den Schutz von Verkehrsunfallopfern einsetzen und den Schutz in den Verkehrsbereichen verbessern wollen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es in dem Entwurf heißt, werden im Pflichtversicherungsgesetz der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu werde im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. 

Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein müssen, würden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. Die neuen Vorgaben der Richtlinie betreffend Bescheinigungen über den Schadenverlauf und die hiermit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Versicherungsunternehmen würden umgesetzt.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungswünschen formuliert. In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung fast alle Vorschläge ab, sie werde allerdings prüfen, schrieb sie, ob die Anwendung der Strafvorschriften des Pflichtversicherungsgesetzentwurfs im Falle des unzulässigen Gebrauchs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt, ab dem 23. Dezember 2023 gelten soll. Der Entwurf war am 21. September 2023 ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen worden. (mwo/28.11.2023)

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 77. Sitzung - 28. November 2023, 8.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. (Cambridge)
  • Stellungnahme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
  • Stellungnahme Deutsches Büro Grüne Karte e.V. / Verkehrsopferhilfe e.V.

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht­versicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, den Weg frei gemacht, die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umzusetzen. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP billigte das Parlament mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118“ (20/8094). Die Union stimmte gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich.

Der Rechtsausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen und dazu eine Beschlussempfehlung (20/9767) vorgelegt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sei überwiegend bis zum 23. Dezember 2023 in deutsches Recht umzusetzen, hieß es in dem Entwurf. Geplant war eine 1:1-Umsetzung, „soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgeht“. Sie solle zudem möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln.

Weiter heißt es im Gesetz, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu wird im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. 

Um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch künftig nicht von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein müssen, werden zudem Anforderungen für einen möglichen alternativen Versicherungsschutz für den Motorsportgebrauch eines Fahrzeugs eingeführt. Die neuen Vorgaben der Richtlinie betreffend Bescheinigungen über den Schadenverlauf und die hiermit im Zusammenhang stehenden Pflichten der Versicherungsunternehmen werden umgesetzt, heißt es. (mwo/hau/14.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Philipp Hartewig

Philipp Hartewig

© DBT / Inga Haar

Hartewig, Philipp

FDP

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Lukas Benner

Lukas Benner

© Lukas Benner / Daniel Hofer

Benner, Lukas

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/9767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8094 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 774 KB — Status: 13.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Hennig-Wellsow, Susanne (fraktionslos)
  • Gesetzentwurf 20/9094 (Beschlussempfehlung 20/9767: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Vermittlungsausschuss

Änderungen des Kfz-Haftpflichtrechts im Vermittlungsausschuss

Abbildung einer Sitzung des Ausschuss im Vermittlungsausschusssaal

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages (© Bundesrat/Thomas Köhler)

Der Vermittlungsausschuss soll sich mit der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befassen. Das geht aus einer am Mittwoch, 7. Februar 2024, vorgelegten Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/10289) hervor. Demnach wurde der Vermittlungsausschuss durch die Regierung gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen, um einen Kompromiss zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (20/8094, 20/9767, 20/10254) zu finden.

Das Gremium kommt dazu am Mittwoch, 21. Februar 2024, zusammen. Dabei sollen auch vier weitere Gesetze behandelt werden, die sich gegenwärtig im Vermittlungsverfahren befinden.

Gremium von Bundestag und Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. 

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen.

Bundesrat stimmt nicht zu

Der Bundesrat hatte in seiner 1041. Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, den vom Bundestag am Donnerstag, 14. Dezember 2023, beschlossenen Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht nicht zugestimmt. Ab 1. Januar 2025 würde eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

Zudem soll ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Der Fonds träte an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. Außerdem sollen die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisiert und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer geregelt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Geplant war eine 1:1-Umsetzung, „soweit nicht das nationale Recht bereits bisher über deren Anforderungen hinausgeht“. Sie solle zudem möglichst weitgehend die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsrechts widerspiegeln. 

Weiter heißt es im Gesetz, im Pflichtversicherungsgesetz werde der Fahrzeugbegriff so definiert, dass sich an den auch bisher versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts Wesentliches ändere. Dazu wird im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Ausnahmeoptionen der Richtlinie Gebrauch gemacht, um insbesondere weiterhin das Bestehen der Versicherungspflicht grundsätzlich von der straßenverkehrsrechtlichen erlaubten Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abhängig zu machen. (eis/09.02.2024)

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/9767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8094 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 774 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/10254 - Unterrichtung: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 20/8094, 20/9767 - Zustimmungsversagung
    PDF | 118 KB — Status: 05.02.2024
  • 20/10289 - Unterrichtung: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 20/8094, 20/9767, 20/10254 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 117 KB — Status: 07.02.2024

Weitere Informationen

  • Vermittlungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Bundestag stimmt Kom­promiss zum Wachstums­chancengesetz zu

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war (20/10410). Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Seine Aufgabe besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze in der Länderkammer keine Mehrheit finden. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.  

Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. 

Beschluss aus dem November 2023

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) hatte am Freitag, 24. November 2023, in der 1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss (20/9524) angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22. März. 

Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Anrufungsbeschluss des Bundesrats

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf. 

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung im November noch in weiten Teilen geändert (20/9341, 20/9396). 

Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zum Wachstumschancengesetz stimmte das Parlament außerdem einem Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf zu, mit dem EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen (20/8094, 20/9767) in seiner 1041. Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zugestimmt. 

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/10420) sah nun vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. Für den Kompromiss stimmte das gesamte Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt. (bal/ste/scr/eis/23.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Gruppe BSW

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8094 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 2 MB — Status: 02.10.2023
  • 20/9006 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksache 20/8628 - Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 630 KB — Status: 26.10.2023
  • 20/9243 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 4. Oktober bis 2. November 2023)
    PDF | 192 KB — Status: 10.11.2023
  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/9396 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 492 KB — Status: 16.11.2023
  • 20/9524 - Unterrichtung: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396, 20/9368 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 120 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8094 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
    PDF | 774 KB — Status: 13.12.2023
  • 20/10410 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396 -
    PDF | 313 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10420 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 20/8094, 20/9767 -
    PDF | 154 KB — Status: 21.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gemäß Paragraf 10 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, über die Änderungen gemeinsam abzustimmen.
  • namentliche Abtimmung zu Beschlussempfehlung 20/10410
  • 09:28:28: Beginn der Abstimmung
  • 09:52:35: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 645 Ja: 377 Nein: 267 Enthaltungen: 1


Beschlussempfehlung 20/10410 angenommen

Beschlussempfehlung 20/10420 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-pa-recht-haftpflicht-978848

Stand: 14.05.2025