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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2../3. Lesung
Finanzen

Erste Lesung zum Finanz­kriminalitätsbekämpfungs­gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (20/9648, Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) beraten. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) errichtet werden. Nach der Aussprache wurde der Entwurf an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Ebenfalls beraten und an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen“ (20/9730).

Finanzminister Lindner: Wir gehen die Mängel an

„Deutschland genoss bisher den bescheidenen Ruf, ein Paradies für illegale Finanzgeschäfte zu sein“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eingangs der Debatte bei der Vorstellung des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG). Die Financial Action Task Force (FATF) habe Deutschland im August 2022 ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Sie kritisierte unter anderem die Durchführung von Finanzermittlungen in komplexen Fällen, nannte  die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausbaufähig, monierte die unzureichende Priorisierung von Geldwäsche in der Strafverfolgung und eine unzureichende Ressourcenausstattung. 

Der vorliegende Gesetzentwurf adressiere genau diese Mängel, sagte Lindner. Damit schlage die Ampelkoalition ein neues Kapitel im Kampf gegen die Finanzkriminalität auf. Dazu würden die fragmentierten Zuständigkeiten in einer neuen Behörde, dem Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität, gebündelt und vernetzt. Neben neuen Strukturen werde es aber auch einen ganz neuen Ermittlungsansatz geben: Statt wie bisher die Vortat zu verfolgen (zum Beispiel Bekämpfung von Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel), solle künftig stärker „die Spur des Geldes“ verfolgt werden, also die verdächtigen Finanzströme selbst. Damit  nicht mehr nur kleine Fische gefangen würden, sondern auch die Großen ins Netz gingen.

Union zeigt sich enttäuscht und legt eigenen Antrag vor

Matthias Hauer (CDU/CSU) zeigte sich enttäuscht von dem Gesetzentwurf. Man habe schon keine Erwartungen gehabt und sei dennoch enttäuscht. Mit diesem Entwurf gebe es Entwarnung für die Geldwäscher – Deutschland bleibe das Paradies der Finanzkriminellen. Statt die Ermittler zu stärken, bei unklarem Vermögen neue staatliche Kompetenzen zu schaffe, alles in einer Hand zu bündeln, produziere die Ampel ein „neues Behördenchaos“. 

Deshalb, so Hauer, lege die Unionsfraktion einen eigenen Antrag vor, der darauf abziele, die zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu bündeln. Die Union sage „nein zu lähmenden Parallelstrukturen“.

SPD: Die Opfer haben ein Gesicht

Der Schaden durch Geldwäsche in Deutschland werde auf 100 Milliarden Euro jährlich geschätzt, sagte Frauke Heiligenstadt (SPD). Das beschädige die Demokratie, das berühre die Integrität der Gesellschaft, das untergrabe die Stabilität der Wirtschaft, weil so kein Vertrauen möglich sei, wenn der Ehrliche der Dumme ist.

Es gehe aber nicht nur um Steuerhinterziehung, sagte Heiligenstadt – es gehe um Menschen. Menschen, die Opfer würden. Opfer, die ein Gesicht hätten. Zum Beispiel Frauen, auch Minderjähriger, die in die Prostitution gezwungen würden. Das Gesicht von viel zu vielen Kindern, deren Fotos im Darknet an Pädophile verkauft würden; das Gesicht der Opfer von Rechtsterrorismus, illegalem Drogen- und Waffenhandel.

AfD: Entwurf ist eine Eingeständnis des Versagens

Für Kay Gottschalk (AfD) ist der Gesetzentwurf der Ampel das Eingeständnis, dass die Polizei, die FATF und die Financial Intelligence Unit (FIU) im Kampf gegen die Geldwäsche versage. Der Entwurf, den Gottschalk ein „Machwerk“ nannte, mit dem Deutschland das Paradies der Gelschwäscher bleiben werde, zeige die „Unfähigkeit“ der Regierungen der letzten 20 Jahre. 

Die Aufgabe der Regierung wäre es aus seiner Sicht gewesen, die FIU zu stärken, dafür zu sorgen, dass sie zum Beispiel auf die Dateien der Länder zugreifen kann. Und statt dreier neuer Behörden hätte sie die 4000 offenen Stellen beim Zoll besetzen sollen.

Grüne: Eine Frage von Recht und Gerechtigkeit

Bruno Hönel (Grüne) rief den Unionsabgeordneten mit Blick auf ihren Antrag zu, dass sie alles, was sie darin forderten, doch während ihrer Regierungszeit hätte umsetzen können. Stattdessen habe man zugeschaut. Jetzt endlich aktiv zu werden, sei „eine Frage von Recht und Gerechtigkeit“. Die gehe die Ampel nun an, indem sie eine zentrale Behörde schaffe und den Paradigmenwechsel einläute, nicht mehr nur die Vortaten zu verfolgen, sondern den Weg des Geldes, die Herkunft verdächtiger Vermögen bis zu den Vortaten zurück zu verfolgen. 

Für diese Ermittlungen, sagte Hönel, brauche es allerdings eine gesetzliche Regelung, die es bisher nicht gebe: „Wie sonst soll der Inhaber eines Vermögens ermittelt werden, wenn nicht über den Druck eines möglichen Vermögenseinzugs?“

FDP mahnt Zusammenarbeit von Bund und Ländern an

Wenn er die Abgeordneten Hauer und Gottschalk höre, frage er sich, „ob wir über die gleiche Vorlage reden“, sagte der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand und verteidigte den Gesetzentwurf: Man habe sich die Kritik zu Herzen genommen, korrigiere Fehler und Versäumnisse vergangener Regierungskoalitionen, baue eine Bundesbehörde auf zur effizienten Bekämpfung der Geldwäsche, die alle Kompetenzen unter einem Dach vereine. 

Jetzt müssten nur noch Bundes- und Länderbehörden wirklich an einem Strang ziehen, „um den Sumpf der Geldwäsche trocken zu legen“, so Herbrand.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessern und hierzu eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichten“, heißt es in der Zielbeschreibung des Gesetzentwurfs. Wesentlicher Teil sei die Errichtung eines Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG). Das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) werde mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durch die Errichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) verzahnt, erklärt die Bundesregierung weiter. Für das BKA kündigt die Bundesregierung zugleich „einen nachhaltigen Ressourcenaufbau“ im Rahmen einer neuen Einheit „Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität“ an. Hierfür sei aber keine weitere gesetzgeberische Maßnahme erforderlich.

Zur künftigen Organisationsstruktur heißt es in der Lösungsbeschreibung zum Gesetzentwurf weiter: „Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen werden von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF am 1. Juni 2025 überführt, um Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig zu verbessern.“ Im BBF solle es künftig eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) geben. Dies diene der „Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen“.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch Rechtsgrundlagen für den nationalen und internationalen Datenaustausch schaffen. Zudem erfolge die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters im Verantwortungsbereich des BBF, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts-‐ und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen. „Die Einrichtung des Registers erfolgt beim BBF und ergänzt somit den ganzheitlichen Ansatz des BBF, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme insbesondere, am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden, denn aus seiner Sicht handelt es sich um einen zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung widerspricht diesem Ansinnen in ihrer Gegenäußerung und vertritt die Ansicht, dass es dafür eines bestimmten, im Grundgesetz ausdrücklich aufgeführten Zustimmungstatbestands bedürfe. Allein das Argument, es seien Länderkompetenzen berührt, reiche für eine Zustimmungspflicht nicht aus. 

Außerdem will die Länderkammer unter anderem, dass neben dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie dem BKA und dem Zollkriminalamt auch die obersten Landesbehörden der Steuerverwaltung informiert werden, wenn das EZG Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnimmt. In den Bereichen dieser Behörden gebe es ebenfalls Überschneidungen der Ermittlungstätigkeiten, heißt es in der Stellungnahme als Begründung. Auch diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab. Der Kreis der zu benachrichtigenden Behörden umfasse nur solche, die Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnähmen, nicht jedoch jede Art von Sachverhaltsaufklärung, begründet sie ihre Ablehnung.

Ferner wollen die Länder, dass Polizisten nur im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden in Ermittlungshandlungen eingebunden werden können. Sie schlagen darüber hinaus eine Ergänzung vor, dass Landesbedienstete nur dann auf Anforderung des EZG Unterstützung leisten können sollen, wenn die jeweilige Landesbehörden dem zustimmt. Diesen Vorschlag verspricht die Bundesregierung zu prüfen. Insgesamt bittet der Bundesrat darum, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Zuständigkeitsbereich des Ermittlungszentrums Geldwäsche mit Blick auf die Zuständigkeitsbereiche der Polizeien des Bundes und der Länder konkreter geregelt werden kann“. Die Bundesregierung weist dieses Anliegen zurück. Weitere Vorschläge des Bundesrats betreffen unter anderem die Fortbildung von Bediensteten oder Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten. Deutschland gelte als international als Geldwäscheparadies, in dem es Kriminellen viel zu leicht und viel zu oft gelingt, die aus ihren kriminellen Handlungen gewonnenen Gelder zu Zwecken der Geldwäsche und der Vermögensverschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung auf, die bisher über Polizei- und Zollbehörden zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu bündeln und eine gesetzliche Regelung zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, die die neu geschaffene Zollpolizei zum Aufspüren und zur Sicherung von verdächtigen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt.

Zudem fordern sie verschärfende Vorkehrungen gegen den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus sowie von terroristischen Organisationen und deren Unterstützern im In- und Ausland. Dazu solle unter anderem der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung aus geweitet werden, dass dieser grundsätzlich jegliche vorsätzliche Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und Zwecken, unabhängig vom Wissen oder der Absicht in Bezug auf konkrete Straftaten, umfasse. Regelungsbedarf sehen die Abgeordneten auch bei Kryptowährungen, dem Ankauf von Immobilien, der Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank und der Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste und ihrer gemeinsamen Zentren mit ausländischen Partnern. (bal/hau/mis/14.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

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Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

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Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Marcel Emmerich

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Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Janine Wissler

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© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

fraktionslos

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
    PDF | 2 MB — Status: 06.12.2023
  • 20/9730 - Antrag: Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten
    PDF | 177 KB — Status: 12.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9648 und 20/9730 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität

Zeit: Montag, 29. Januar 2024, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 29. Januar 2024, gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

Schaffung einer neuen Behörde

Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. „In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen“, sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: „Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze.“

Anders sah es Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Der Gesetzentwurf setze genau das um, was international von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert werde, sagte Fuchs. „Deutschland erledigt damit seine Hausaufgaben.“ Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. „Um neue Formen zu bekämpfen, müssen wir uns ausschließlich auf Geldwäsche fokussieren und Vortaten unberücksichtigt lassen“, erklärte Fuchs. Der Staatsanwalt sprach sich ferner für die Möglichkeit einer vortatenunabhängigen Telekommunikationsüberwachung aus. Auch Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit, lobte den Regierungsentwurf. „Deutschland muss sein System verbessern“, forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption zeigten erfolgreiche Länder, dass es sinnvoll ist, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das könne man mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen. 

Positiv über das Regierungsvorhaben äußerte sich auch Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). „Fürs erste“ sei der Arbeitsauftrag für die neue Behörde „ausreichend formuliert“, sagte Wegner, ergänzte aber: „Die Praxis wird viele Konstellationen beinhalten, die hier noch nicht ausreichend geregelt sind.“ Beispielsweise sei noch nicht klar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein solle. Es gebe Fälle, da seien sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. „Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind“, sagte Wegner. FIU, Zoll und die neue BBF unterstehen dem Bundesfinanzministerium, das BKA dem Innenministerium. 

Beaufsichtigung von Kryptowährungen

Positiv äußerte sich Wegner zum Vorhaben des Unionsantrags, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen. Kritik aus der Krypto-Community müsse man aushalten. Die Vorschläge im Unionsantrag dazu bezeichnete er als „richtige Stoßrichtung“. Der von der SPD-Fraktion benannte Rechtswissenschaftler sprach sich ferner dafür aus, über eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung nachzudenken und nahm dabei Bezug auf einen Prozess in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft versuchte, 77 Immobilien eines arabischen Clans einzuziehen.

Dies thematisiert auch die GdP-Stellungnahme. „Überlegungen, die eine Ermittlung verdächtiger Vermögen außerhalb des Strafrechts ermöglichen und die noch in den ursprünglichen Varianten vorangegangener Entwürfe - wenn auch äußerst unzureichend - verankert waren, finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Unionsantrag. Dabei sei ein Gesetz „zwingend erforderlich“, das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regele, schreibt die GdP mit Verweis auf den jüngsten Beschlüsse des Landgerichts Berlin. Die GdP fordert in diesem Zusammenhang eine eigene Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza. (bal/29.01.2024)

Dokumente

  • 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
    PDF | 2 MB — Status: 06.12.2023
  • 20/9730 - Antrag: Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten
    PDF | 177 KB — Status: 12.12.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung zum "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz"

Protokolle

  • Öffentliche Anhörung zum "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zum "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz"

Stellungnahmen

  • BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
  • Bundesnotarkammer
  • Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll
  • El-Ghazi, Prof. Dr. Mohamad, Universität Trier

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Parlament lehnt Antrag zur Bekämpfung der Geldwäsche ab

Das Parlament hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben – Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten“ (20/9730) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung durch die Antragsteller und Enthaltung der AfD und der Gruppe Die Linke keine ausreichende Mehrheit. Die Gruppe BASW nahm an der Abstimmung nicht teil. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (20/12037 Buchstabe b) zugrunde. 

FDP: Strukturelle Neuordnung kommt

In der Debatte hielt Markus Herbrand (FDP) der Union vor, es werde ihr mit ihrem Antrag nicht gelingen, von ihrem eigenen jahrelangen Versagen bei der Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Extremismus-Finanzierung abzulenken. Die Ampel schaffe mit dem Finanzmarktkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das im Finanzausschuss bereits abschließend beraten und beschlossen worden sei, Abhilfe. 

Mit der geplanten Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) werde eine grundlegend strukturelle Neuordnung in Angriff genommen. So würden  etwa Ausbildung, Methodik und Instrumente weiter verbessert. Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz müsse so ausgestaltet werden, dass in die Rechte von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen nicht in unverhältnismäßiger Art eingegriffen wird.

CDU/CSU: Geldwäscher waschen fleißig weiter

Matthias Hauer (CDU/CSU) befand, Deutschland sei als Geldwäscheparadies verschrien. Er stellte die Frage, warum die Ampel den Kampf gegen die Finanzkriminalität seit drei Jahren verschlafe. Außer Ankündigungen habe sie bisher nichts  zustande gebracht. Die Ampel habe zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die von der Fachwelt zerrissen worden seien. Und zu beiden würden sich SPD, FDP und die Grünen nicht einig. 

Die erste und vielleicht letzte Lesung des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes habe vor zehn Monaten stattgefunden. Hauer hob auf das vorgesehene BBF ab, das ein Behörden-Monster sei. Das geplante Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz greife viel zu kurz. Die Ermittler dürften zwar fragen, woher verdächtiges Vermögen kommt, die Kriminellen müssten ihnen aber keine Antwort geben. Sein Fazit: „Drei Jahre Ampel, drei Jahre Stillstand, Worte statt Taten – und die Geldwäscher, die waschen fleißig weiter.“

SPD: Staatliche Anstrengungen bündeln

Dr. Jens Zimmermann (SPD) meinte, im Kampf gegen Finanzkriminalität sei in den letzten drei Jahren auch personell schon viel geschaffen worden. Jetzt gehe es um den nächsten Schritt: eine Bündelung staatlicher Anstrengungen, Einsatz neuer Technologien, erweiterte Ermittlungskompetenzen und bessere Qualifizierung des vorhandenen Personals. Deshalb unterstütze die SPD Finanzminister Christian Lindner mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz. 

Mit der geplanten neuen Oberbehörde könnten Ermittlungsansätze besser verfolgt werden und nicht in einem Dickicht der Zuständigkeiten bleiben, sagte Zimmermann. Damit die neue Behörde arbeiten könne, gehe es um die administrative Vermögensermittlung und dazu das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz. Dies brauche mit dem vorgesehenen starken Eingriff in die Grundrechte noch ein bisschen Zeit.

AfD: Union und SPD springen zu kurz

Kay Gottschalk (AfD) meinte, bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sprängen Union und SPD zu kurz. So werde auch im Antrag von CDU/CSU nicht die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden behandelt. Das im Gesetzentwurf der Ampel vorgesehene BBF sei untauglich. 

Gottschalk machte sich stark für eine Art Zollpolizei. Die AfD sei in vielen Dingen auf der Linie der Union. Aber viele Dinge würden auch in den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und Ampel nicht abgedeckt – beispielsweise Glückspiel oder Drogenhandel: „Deshalb stehen unsere Zeichen auf Enthaltung.“

Grüne: Zersplitterung der Zuständigkeiten beenden

Sabine Grützmacher (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der Union vor, mit ihrem Gesetzentwurf einfach bestehende Strafverfolgungsstrukturen stärken zu wollen. Diese altbekannte Strategie der Erhöhung der Dosis sei aber nicht unbedingt hilfreich. Die Koalition wolle dagegen die drei Säulen der Geldwäschebekämpfung, nämlich die Analyse, Aufsicht und Bündelung unter dem einen Dach eines Bundesamtes bündeln. 

Dies mache Schluss mit der Zersplitterung der Zuständigkeiten. Zudem werde der Datenaustausch begünstigt. Es sei gut, dass eine neue Bundesbehörde kommen und die professionelle Geldwäsche endlich gebührend bekämpft werde.

Linke fragt nach dem großen Wurf 

Janine Wissler (Gruppe Die Linke) fragte, wo der große Wurf von Finanzminister Lindner bleibe. Sein Parteifreund Justizminister Dr. Marco Buschmann habe sich dafür eingesetzt, dass kriminell erworbenes Vermögen unter dem Schutz der FDP stehe. Der Gesetzentwurf der Union sei „unterstützenswert“.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert, die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten. Deutschland gelte als international als Geldwäscheparadies, in dem es Kriminellen viel zu leicht und viel zu oft gelingt, die aus ihren kriminellen Handlungen gewonnenen Gelder zu Zwecken der Geldwäsche und der Vermögensverschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung auf, die bisher über Polizei- und Zollbehörden zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu bündeln. Gleichzeitig gelte es, eine gesetzliche Regelung zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, die die neu geschaffene Zollpolizei zum Aufspüren und zur Sicherung von verdächtigen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt.

Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung

Zudem fordern sie verschärfende Vorkehrungen gegen den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus sowie von terroristischen Organisationen und deren Unterstützern im In- und Ausland. Dazu solle unter anderem der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung ausgeweitet werden, dass dieser grundsätzlich jegliche vorsätzliche Finanzierung von terroristischen Vereinigungen und Zwecken, unabhängig vom Wissen oder der Absicht in Bezug auf konkrete Straftaten, umfasse. 

Regelungsbedarf sehen die Abgeordneten auch bei Kryptowährungen, dem Ankauf von Immobilien, der Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank und der Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste und ihrer gemeinsamen Zentren mit ausländischen Partnern. (fla/bal/hau/10.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Sabine Grützmacher

Sabine Grützmacher

© Sabine Grützmacher/Ralf Joost

Grützmacher, Sabine

Bündnis 90/Die Grünen

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9730 - Antrag: Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten
    PDF | 177 KB — Status: 12.12.2023
  • 20/12037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9648 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9730 - Geldwäsche wie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichten
    PDF | 1 MB — Status: 28.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/12037 Buchstabe b (Antrag 20/9730 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-finanzkriminalitaet-980614

Stand: 17.06.2025