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Inneres

Migrationspolitik der Ampelkoalition bleibt heftig umstritten

Die Migrationspolitik der Ampelkoalition bleibt im Bundestag weiter heftig umstritten. Während Union und AfD am Donnerstag, 30. November 2023, im Parlament bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen als unzureichend kritisierten, beklagte Die Linke eine massive Verschärfung. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Vorlage dagegen als das „umfangreichste Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückführungen, das eine Bundesregierung jemals vorgelegt“ habe.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Nach dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) soll die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Zudem sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. 
Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein. Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung und zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll zudem die Ausweisung von Schleusern. Darüber hinaus sind unter anderem Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden vorgesehen. So sollen etwa Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte künftig mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren statt mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt werden.

Ministerin: Es braucht klare Regeln

Faeser betonte in der Debatte, dass es klare Regeln brauche, damit Deutschland ein „solidarisches Land“ sein könne. Dazu gehöre, dass Menschen ohne Bleiberecht das Land „schnell und zuverlässig“ auch wieder verlassen müssen. Schon jetzt sei die Zahl der Abschiebungen im laufenden Jahr um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Eigentlich sei es eine Selbstverständlichkeit, dass Ausreisepflichtige Deutschland verlassen müssen, doch gebe es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, dies umzusetzen. Der Bund müsse einen rechtlichen Rahmen schaffen, der den Ländern einen möglichst effektiven Vollzug der Rückführungen ermöglicht. Daher sei die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf umfassend auf die Vorstellungen der Länder und Kommunen eingegangen.  

Die vorgesehenen Maßnahmen seien notwendig, um irreguläre Migration wirksam zu begrenzen, aber auch, um das individuelle Grundrecht auf Asyl zu schützen, fügte die Ressortchefin hinzu. Dieses Recht wolle man bewahren und Menschen, die ein Recht auf Asyl in Deutschland haben, gut in die Gesellschaft integrieren. Dafür solle Asylsuchenden und Geduldeten ein früherer und leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. „Frühestens nach drei und spätestens sechs Monaten in Deutschland soll es nun möglich sein, eine Arbeit aufzunehmen“, sagte die Ministerin. Auch Geduldete sollten künftig im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis bekommen, denn Arbeit sei der entscheidende Faktor für Integration„.

CDU/CSU: Deutschland ist in einer Migrationskrise

Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) beklagte, mit voraussichtlich deutlich mehr als 300.000 Asylantragsstellern im laufenden Jahr befinde sich Deutschland in einer “akuten Migrationskrise„. Deren Dimension werde der Regierungsentwurf trotz einiger richtigen Maßnahmen nicht gerecht. Zudem würden diese richtigen Maßnahmen durch die migrationspolitischen Entscheidungen der Koalition der vergangenen zwei Jahre konterkariert, die auf mehr Zuwanderung und mehr Anreize zur irregulären Migration zielten. 

Parallel zum Rückführungsgesetz habe die Bundesregierung nun auch noch die Ausweitung der Beschäftigungsduldung beschlossen. Dies trage dazu bei, dass die irreguläre Migration nach Deutschland hoch bleiben werde, kritisierte Hoppenstedt. Zugleich forderte er, freiwillige Aufnahmeprogramme zu stoppen und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Auch müssten Algerien, Marokko, Tunesien und Indien zu asylrechtlich sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.

Grüne monieren Eingriffe in Grundrechte

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Regierungsentwurf sehe Eingriffe in “elementare Grundrechte„ vor. Dazu zählten das Recht auf Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre. Diese Eingriffe träfen nicht nur schwere Straftäter, sondern Schutzsuchende und Geduldete insgesamt, darunter größtenteils Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 

Ihre Fraktion werde deshalb in den Beratungen genau prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe gerechtfertigt seien. Die allermeisten Ausreisepflichtigen hätten aus vielfältigen Gründen eine Duldung, etwa weil sie nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Ihnen müssten Chancen geboten werden. Solchen “konstruktiven Lösungen„ widme sich ein Teil des Gesetzespaketes. So werde die Beschäftigungsduldung verbessert und dafür gesorgt, dass Geduldete schneller arbeiten dürfen.

AfD fordert lückenlosen Grenzschutz

Bernd Baumann (AfD) beklagte, Deutschland wirke “wie ein gigantischer Magnet auf bald alle Fremden dieser Erde„. Dagegen enthalte der Gesetzentwurf nur “winzigste Mikroveränderungen„, weil die Regierungskoalition nicht wirklich abschieben wolle. Zu einer echten Asylreform sei sie unfähig. Nur die AfD habe den “wirklichen Willen„ zu Abschiebungen. Auch brauche man einen lückenlosen Grenzschutz mit einer sofortigen Zurückweisung aller illegalen Migranten an den Grenzen.

 Benötigt würden zudem Zentren außerhalb Europas, in denen überprüft werde, ob Schutzgründe vorliegen. “Die große Masse der Migranten, bei denen das nicht der Fall ist, kommt dann nicht länger über unsere Grenzen„, sagte Baumann. Für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge müssten Schutzzonen außerhalb Europas die Lösung sein, möglichst in der Nähe ihrer Heimat.

FDP sieht Wende in der Asylpolitik

Stephan Thomae (FDP) betonte, Abschiebungen seien die notwendige und konsequente Vollendung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Wenn ein Asylantrag abgelehnt worden sei, müsse die Ausreise des Antragstellers folgen. Komme dieser dem nicht nach, müsse der Staat irgendwann seine Entscheidung umsetzen. 

Abschiebungen seien dazu die aufwendigste und mühsamste Form, aber notwendig. Damit sie künftig leichter möglich seien, sehe der Gesetzentwurf mehr als 40 Einzelmaßnahmen vor. Dies zeige, dass die Drohung, die Abschiebung auch zu vollstrecken, “jetzt schärfer gestellt wird„. Indem die Ampelkoalition reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt erleichtere, aber irreguläre Migration begrenze und erschwere, sorge sie für eine “Wende in der Asylpolitik„.

Linke: Gesetzentwurf wird keine Kommune entlasten

Clara Bünger (Die Linke) kritisierte, die Koalition habe sich offensichtlich “dem gesellschaftlichen Druck von rechts unterworfen„. Sie identifiziere Geflüchtete als Problem der Kommunen und präsentiere als Lösung, dass Abschiebungen erleichtert werden sollten. Der Gesetzentwurf werde indes keine Kommune entlasten, “aber Geflüchtete noch mehr entrechten und ihre Lebensumstände noch weiter verschlechtern„. 

So solle das Recht auf Freiheit eingeschränkt und Abschiebehaft massiv ausgeweitet werden, um Flüchtlinge leichter abschieben zu können. Dabei hätten Asylsuchende “nichts verbrochen, sondern nur einen Asylantrag gestellt„. Die vorgeschlagenen Verschärfungen führten nicht dazu, dass wesentlich mehr Menschen abgeschoben werden, würden aber “Hunderttausenden Geflüchteten das Leben zur Hölle machen„.

SPD: Die Maßnahmen sind notwendig

Dirk Wiese (SPD) entgegnete, die mit dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien notwendig. Es gebe einfach Menschen, die nach Deutschland kämen und keine Bleibeperspektive haben, sich aber “nicht an die Spielregeln halten„. Deshalb sei es wichtig zu schauen, wo es Hindernisse gebe, die zu einem Scheitern von Abschiebungen führten. Die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage sei “eine Härte„, aber richtig. Dies gelte auch für die Möglichkeit, bei Abschiebungen auch andere Räume in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten zu können. 

Genauso sei es richtig, Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern zu erleichtern und zugleich die Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu verschärfen. Ebenso wichtig wie das Gesetzespaket sei es für eine stärkere Steuerung der Migration, dass die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf mehr Migrationsabkommen mit Ländern lege, die momentan die Rücknahme von Menschen verweigern. (sto/30.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Nancy Faeser

Nancy Faeser

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

Filiz Polat

Filiz Polat

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Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

© Dr. Bernd Baumann

Baumann, Dr. Bernd

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

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Thomae, Stephan

FDP

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Robert Farle

Robert Farle

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Farle, Robert

fraktionslos

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Helge Limburg

Helge Limburg

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Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

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Höferlin, Manuel

FDP

Detlef Seif

Detlef Seif

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Seif, Detlef

CDU/CSU

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Matthias Helferich

Matthias Helferich

© Matthias Helferich

Helferich, Matthias

fraktionslos

Max Lucks

Max Lucks

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Lucks, Max

Bündnis 90/Die Grünen

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

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Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

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Yüksel, Gülistan

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 982 KB — Status: 24.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9463 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Rückführungsänderungen überwiegend begrüßt

Zeit: Montag, 11. Dezember 2023, 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200

Schritte in die richtige Richtung bei zahlreichen Änderungsvorschlägen: Das war überwiegend der Tenor in den Stellungnahmen der Sachverständigen, als sie am Montag, 11. Dezember 2023, im Ausschuss für Inneres und Heimat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) bewerteten.

Prof. Dr. Andreas Dietz vom Verwaltungsgericht Augsburg meinte, in seiner Zielsetzung, die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer zu erleichtern, sei der Gesetzentwurf zu begrüßen - insbesondere durch Anpassung gesetzlicher Regelungen, die bisher Abschiebungsmaßnahmen erschwerten. Die Anpassungen könnten dazu beitragen, dass ungeklärte Identitäten ausreisepflichtiger Ausländer leichter und schneller geklärt und aufwendig vorbereitete Abschiebungen auch tatsächlich durchgeführt werden können. Es müsse aber gelten: Erst die Freiwilligkeit, dann der Zwang.

Ressourcensituation in den Kommunen

Prof. Dr. Dr. Kay Hailbronner von der Universität Konstanz befand, der Gesetzentwurf unternehme mit der Erweiterung der Möglichkeiten zur Auslese und Auswertung von Datenträgern und der zum Vollzug von Ausreisepflichtigen erforderlichen Durchsuchungs- und Inhaftierungsmaßnahmen richtige Schritte auf dem Weg, die rechtsstaatlich gebotene Konkordanz zwischen dem Aufenthaltsrecht und der faktischen Situation wieder herzustellen. Der Gesetzentwurf sei eine Folge der Unfähigkeit des bisherigen Systems.

Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sah insbesondere in der aktuell angespannten Situation in einer großen Anzahl von Kommunen ein wichtiges Signal darin, dass der Staat sichtbare und seit langem bestehende Defizite bei der Rückführung ausreisepflichtiger Geflüchteter beseitigen und Rückführungsprozesse beschleunigen wolle. Für die Kommunen bedeute die konsequente Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht und die Entlastung der Ausländerbehörden, dass wieder mehr Ressourcen vorhanden seien, um sich auf die Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive konzentrieren zu können.

Mehrbelastungen von Behörden und Gerichten vermutet

Für Berthold Münch, Deutscher Anwaltsverein, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der ganz wesentlich geprägt sei durch zahlreiche rechtlich fragwürdige, unverhältnismäßige Maßnahmen, die nicht nur zu Lasten der nach Deutschland geflüchteten Menschen und ihrer Helfer gehe, sondern auch zu ganz erheblichen Mehrbelastungen der beteiligten Behörden und Gerichte. Es sei eine schwerwiegende Unterlassung, dass keine Regelungen für die verpflichtende Beiordnung eines Verfahrenspflegers in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamssachen angesprochen würden. Angesichts der vorgeschlagenen weitreichenden Verschärfungen der beiden Institute sei dies zur Stärkung des Rechtsschutzes unabdingbar.

Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, die Glaubwürdigkeit des Asylrechts, die Solidarität der Bevölkerung mit den Schutzsuchenden und das Stabilitätsvertrauen in den Staat gingen verloren, wenn es den Behörden nicht mehr gelinge, die eigenen Entscheidungen zu vollstrecken. Die Regelungen im Gesetzentwurf seien wichtig, aber nur ein Baustein. So sei die Unterbringung von Asylsuchenden für die gesamte Dauer ihres Verfahrens in einer zentralen Einrichtung erforderlich. Die Liste der sicheren Herkunftsländer müsse erweitert werden.

Experte: Auswertung mobiler Datenträger möglich machen

Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag meinte, zur Steuerung der Migration sei nicht nur die Rückführung ausreispflichtiger Personen zu thematisieren. Geduldete könnten nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden, so lange die Gründe für die Duldung bestünden. Sie lebten dann vor Ort in den Städten. Dies werde von Bund und Ländern bei den Finanzierungsregelungen und weiteren Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. Es sei dringend notwendig, die Ausländerbehörden zu entlasten.

Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, um Rückführungen zu erleichtern. Wichtig sei dabei, den Ausländerbehörden und zuständigen Polizeibehörden die Möglichkeiten und auch die Zeit einzuräumen, um Rückführungen vorzubereiten - und als Vorfrage, die Identität und Nationalität der Rückzuführenden zu klären. Hierzu bedürfe es insbesondere bei nicht kooperativen Personen sämtlicher Mittel wie der Auswertung mobiler Datenträger.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführungsoffensive nun endlich umgesetzt werden solle. Er verwies darauf, dass die seit dem 16. Oktober dieses Jahres eingeführten temporären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zu einem signifikanten Rückgang von Feststellungen unerlaubter Einreisen nach Deutschland sowie zu einem Rückgang der Schleuserkriminalität geführt hätten.

Bedenken beim Thema Wohnungsdurchsuchung

Irene Ußling von der Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal, machte Bedenken geltend - etwa im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Wohnungsdurchsuchung. Diese solle unter Richtervorbehalt gestellt werden. Um eine Einheitlichkeit zu erreichen, solle die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden. Es dürfe hier für die Bundesländer keine Wahlmöglichkeit geben. Als positiv strich sie unter anderem heraus, dass im Interesse der behördlichen Maßnahmen der Ausreisegewahrsam verlängert werden soll.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau führte aus, durch das beabsichtigte Gesetz würde eine Reihe wenig sinnvoller Regelungen, die bislang Abschiebungen oder Vorbereitungshandlungen hierzu wie Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam behindern, revidiert. Richtig sei aber auch, dass das Migrationsproblem niemals durch verbesserte und erleichterte Ausschaffung in den Griff zu bekommen sei, sondern einzig und allein durch konsequente Verhinderung bereits der Einreise von Ausländern, deren Einreise nicht aufgrund vorher erfolgter Prüfungen und Nachweise staatlich erwünscht oder sinnvollerweise staatlich zu dulden sei.

Experte dringt auf „brauchbare Bewertungskriterien“

Dr. Philipp Wittmann vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte, in dem Gesetzentwurf seien Reglungen vorgesehen, die zwar tief in individuelle Grundrechtspositionen eingriffen, aber verfassungsrechtlich wohl nicht von vornherein unzulässig seien. Allerdings dürfe es keinen wundern, wenn etwa eine AfD-Landrätin bewusst weit formulierte Regelungen anders interpretiere als ein Bürgermeister der Linken und die nachgeordneten Behörden. Damit bleibe es beim gegebenenfalls einzuschaltenden Haftrichter, nachts um zwei Uhr mit zum Teil nichtssagendem Gesetzestext, überwiegend kryptischer Durchführungsrichtlinie und mahnendem Grundgesetz auf den Knien die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme im Einzelfall sicherzustellen, für die der Gesetzgeber zwar maximal behördliche Spielräume, aber kaum brauchbare Bewertungskriterien vorgeben wolle.

Anne Courbois, Deutsche Industrie- und Handelskammer, ging auf eine Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Inneres und Heimat zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ein. Darin wird der hohe Arbeits- und Fachkräftebedarf der deutschen Unternehmen angesprochen. Courbois strich heraus, der Vorschlag sei geeignet, den Weg für einen schnelleren Einstieg von Geflüchteten in Beschäftigung zu ebnen und mit einer Neuregelung der Beschäftigungsduldung Erleichterungen für die rechtssichere Einstellung von geduldeten Menschen in Unternehmen zu bringen. (fla/11.12.2023)

Dokumente

  • 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 982 KB — Status: 24.11.2023

Tagesordnung

  • 64. Sitzung am Montag, dem 11. Dezember 2023, 11.30 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 64. Sitzung - 11. Dezember 2023 - Rückführungsverbesserungsgesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 8. Dezember 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 11. Dezember 2023, 11.30 Uhr - Rückführungsverbesserungsgesetz

Stellungnahmen

  • 20(4)348 A - Stellungnahme Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag, Berlin - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 B - Stellungnahme, Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen, München - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 C - Stellungnahme Berthold Münch, Rechtsanwalt -Deutscher Anwaltverein - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 D - Stellungnahme Heiko Teggatz, Stellv. Bundesvorsitzender - DPolG - Bundespolizeigewerkschaft, Berlin - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 E - Stellungnahme Anne Courbois, Deutsche Industrie und Handelskammer, Berlin - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 F - Stellungnahme Miriam Marnich, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin - Rückführungsverbessrungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 G - Stellungnahme Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 H - Stellungnahme Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 I - Stellungnahme Irene Ußling, Ausländerbehörde Wuppertal - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 J - Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner, Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht, Universität Konstanz - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 K - Stellungnahme Prof. Dr. Andreas Dietz, Vorsitzender Richter der 6. Kammer, Verwaltungsgericht Augsburg - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)348 L - Stellungnahme Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Berlin - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)352 - Juristische Stellungnahme - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)353 - Gemeinsame Stellungnahme, Kommissariat der deutschen Bischöfe und Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)354 - Stellungnahme Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20/9463
  • 20(4)371 - Stellungnahme - Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - Rückführungsverbesserungsgesetz - BT-Drucksache 20-9463

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag stimmt Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen zu

Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, FDP und – mit einzelnen Ausnahmen – Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz (20/9463, 20/9642) beschlossen, dessen Kern erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams sind. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten gegen das zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert Gesetz (20/10090).

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag (20/10091), den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte. Darin kritisierten die Abgeordneten das Gesetz als nicht ausreichend und forderten unter anderem, die gesetzlichen Kompetenzen der Bundespolizei für Rückführungen auszuweiten und die Möglichkeit, Asylanträge von illegal Eingereisten abzulehnen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Gesetz als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht das Gesetz vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Identitätsklärung soll erleichtert werden

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält das Gesetz weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Änderungen im Innenausschuss

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte der Innenausschuss zuvor einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen angenommen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Niedrigeren Asylbewerberleistungen

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden. 

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf, „dass die Voraussetzungen für das Betreten von Wohnungen Dritter und gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten konkretisiert wurden“. Zugleich bat er im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die zutreffenden Ausführungen der Einzelbegründung unmittelbar im Gesetzeswortlaut verankert werden könnten. Gesetzlich klargestellt werden sollte der Stellungnahme zufolge, dass bei dem Betreten von Wohnungen Dritter und gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten die Belastungen von Minderjährigen, Familien mit Minderjährigen und weiterer besonders schutzbedürftiger Personengruppen besonders zu berücksichtigen sind.

In ihrer Gegenäußerung führte die Bundesregierung dazu aus, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf bereits ausdrücklich auf die Belastungen von Minderjährigen, Familien mit Minderjährigen und weiterer besonders schutzbedürftiger Personengruppen, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders zu berücksichtigen sind, hingewiesen werde. (sto/ste/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Nancy Faeser

Nancy Faeser

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

fraktionslos

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 982 KB — Status: 24.11.2023
  • 20/9642 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) - Drucksache 20/9463 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 228 KB — Status: 06.12.2023
  • 20/10090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 384 KB — Status: 17.01.2024
  • 20/10091 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642, 20/10090 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 161 KB — Status: 17.01.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9463, 20/9642 (Beschlussempfehlung 20/10090: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/10091 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 25.05.2025