Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Abfälle: Die Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Verordnung (20/9649, 20/9818 Nr. 2) zur „Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ angenommen. Die Fraktionen CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Damit sollen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Abfallverbrennung in nationales Recht umgesetzt werden. Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses sei eine Anpassung bestehender Regelungen der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (BImSchV) zwingend erforderlich. Die Anpassungen trügen gleichzeitig dazu bei, Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu erfüllen. Darüber hinaus seien die Anpassungen ein Beitrag zur EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber, die das Ziel verfolge, die durch den Menschen verursachte Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, in das Wasser und in den Boden zu minimieren und gegebenenfalls zu beseitigen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/10075) vorgelegt.

Streitverfahren: Darüber hinaus hat das Parlament über eine Beschlussempfehlung (20/10073) abgestimmt, die der Rechtsausschuss zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1523 / 23) vorgelegt hat. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dafür gestimmt, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu nehmen und die Präsidentin zu bitten, Prozessbevollmächtigte zu bestellen. Die Fraktionen CDU/CSU und AfD haben sich bei der Abstimmung enthalten. Mit einer Verfassungsbeschwerde wenden sich etwa 4.300 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen die Fünf-Prozent-Hürde aus Paragraf 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG), deren Wirkung sich durch den im Zuge der Wahlrechtsreform 2023 eingeführten Grundsatz der Zweitstimmendeckung und den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel so verschärft habe, dass diese nicht mehr mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar sei. 

Hochschulen: Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP wurde der Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Hochschulen in Härtefallregelung aufnehmen – Schutzschirm für wissenschaftlichen Nachwuchs spannen“ (20/4874) angenommen. Um den Hochschulbetrieb zu garantieren und die Qualität der Lehre zu sichern, soll der Bund die Hochschulen in die Härtefallregelung der Strom- und Gaspreisbremse aufnehmen. Außerdem solle auch der wissenschaftliche Nachwuchs an „Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ in die Härtefallregelungen miteinbezogen werden. Die Energiekrise treffe die Hochschullandschaft hart, argumentieren die Abgeordneten. So werde an vielen Hochschulen besonders energieintensive Forschung beispielsweise durch Laserlabore, Plasmabeschleuniger oder Hochleistungsrechner betrieben. Das Einsparpotential sei hier gering. Den Hochschulen bliebe daher oftmals nur die Option, die gestiegenen Energiekosten durch Stelleneinsparung zu stemmen - davor habe der Vizepräsident der Hochrektorenkonferenz, Professor Oliver Günther, bereits Ende November in einer Anhörung des Bildungsausschusses gewarnt. Solche „flächendeckenden Einstellungsstopps“ müssten verhindert werden, fordert die Union. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (20/9892) zugrunde.

Inflationsbekämpfung: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Eine europäische Antwort auf das US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung geben – Standort Europa stärken, transatlantische Partnerschaft ausbauen“ (20/5352). Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD stimmten gegen die Forderung der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung, eine mit den europäischen Partnern abgestimmte Antwort auf das milliardenschwere US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung zu geben. In dem Antrag mahnt die Unionsfraktion dazu, „den Dialog mit den USA in der US-EU-Taskforce zum US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung und im EU-US-Handels- und Technologierat zu intensivieren, um die handelspolitischen Spannungen abzubauen und einen Subventionswettlauf zu verhindern“. Nachdem Anfang des vergangenen Jahres das US-Gesetz zur Inflationsbekämpfung in Kraft getreten sei und damit Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe in Klimaschutz, erneuerbare Energien und saubere Technologien bereitständen, drohe der „Investitionsstandort Europa“ ins Hintertreffen zu geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Erhalt und die Zukunftsfähigkeit von Arbeitsplätzen sowie die Innovation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft könnten nur mit massiven Investitionen und einer „klugen Infrastrukturpolitik“ gelingen. Eine klimaneutrale, souveräne europäische Wirtschaft lasse sich nicht herbeiregulieren, sondern „wir müssen sie herbeiinvestieren“, so der Antrag von CDU/CSU. Die Handelspolitik der EU solle als „ein wesentliches geopolitisches Gestaltungsinstrument“ genutzt werden, um unter anderem neue Energie- und Rohstoffpartnerschaften zu schaffen. Neben der Ratifikation verhandelter Abkommen sei auch die Verhandlung neuer Abkommen unter anderem mit Indien und ASEAN sowie eine Vertiefung bestehender Partnerschaften erforderlich, „insbesondere mit den USA“, so der Antrag. Bestehende EU-Finanzmittel und -instrumente wie „NextGenerationEU“ und „REPowerEU“ müssten besser genutzt, die Einrichtung immer neuer Instrumente und -fonds vermieden und die Aufnahme neuer EU-Schulden kategorisch ausgeschlossen werden. Der Wirtschaftsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/7011) vorgelegt.

Petitionen: Die Abgeordneten haben außerdem sechs Beschlussempfehlungen zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich um die Sammelübersichten 498 bis 503 (20/9768, 20/976920/977020/977120/977220/9773).

Sanktionen bei Qualitätsmängeln der Postdienstleistungen

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Schaffung gesetzlicher Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gegenüber Postdienstleistern im Fall wiederholter Qualitätsmängel bei der Erbringung von Universaldienstleistungen. In letzter Zeit, so heißt es in der Petition, würden sich die Fehlzustellungen durch die Postdienstleister in starkem Umfang häufen. Außer allgemeinen Entschuldigungen sei aber keine Mängelabstellung erfolgt. Damit fehlerhaftes Verhalten und Defizite namhaft kenntlich gemacht werden können, wird vorgeschlagen, Kodierungen zu benutzen. Diese seien bei der Polizei und anderen Institutionen im Einsatz üblich, um das Personal zu erkennen.

Die vom Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Gewährleistung der postalischen Grundversorgung „sehr wichtiges Anliegen“

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung äußert der Ausschuss großes Verständnis für das Anliegen der Petenten und bedauert die von ihnen geschilderten Unregelmäßigkeiten und Qualitätsmängel bei der Postzustellung. Die Gewährleistung der postalischen Grundversorgung in Deutschland sei ein sehr wichtiges Anliegen. Eine zuverlässige Versorgung mit Postdienstleistungen sei für Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung von hoher Bedeutung und müsse deshalb sichergestellt werden, betonen die Abgeordneten. 

Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) regle Inhalt und Umfang der flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst), heißt es weiter. Die Bundesnetzagentur habe die Aufgabe, dafür zu sorgen, „dass der Universaldienst insgesamt ausreichend und angemessen erbracht wird“. 

Postgesetz-Novelle in dieser Legislaturperiode geplant

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, das Postgesetz in der 20. Legislaturperiode zu novellieren und dabei „sozial-ökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken“. 

Im Rahmen der angekündigten Novelle des Postgesetzes werde sich die Bundesregierung auch mit Fragen der zukünftigen Ausgestaltung und Sicherstellung des postalischen Universaldienstes, der Verbesserung des Kundenschutzes und Möglichkeiten der Erweiterung der Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse der Bundesnetzagentur befassen, schreiben die Abgeordneten und empfehlen, die Petition in die Beratungen zur Novelle des Postgesetzes einzubeziehen.

(hau/eis/ste/mtt/18.01.2024)

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