Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. November 2023, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Forum-Recht: Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/3939), der die Auflösung der „Stiftung Forum Recht“ zum Ziel hatte, wies das Parlament mit dem Votum aller übrigen Fraktionen zurück. Darin schreib die Fraktion, dass die Kosten für die Stiftung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu hoch seien, bei den Ausgaben der Stiftung handele es sich um „reine Luxusausgaben“. „ Berichte über die Stiftungstätigkeit lesen sich auch nach mehr als 3 Jahren immer noch wie bloße Absichtsbekundungen, während die Stiftung selbst witzig gemeinte Videos veröffentlicht, in denen offenbar nicht ausgelastete Mitarbeiter vor lauter Langeweile Federball oder Schach spielen. Von einer Begeisterung für Rechtsthemen und einer Leidenschaft für Verfassung und Rechtsstaat - keine Spur“, hieß es weiter. Es sei nicht vermittelbar, „warum in diesen Zeiten für eine beinahe inaktive Stiftung Steuermittel aufgewendet werden sollen, statt diese Mittel zur Sicherung der Energieversorgung und zur finanziellen Unterstützung der Bürger in Zeiten der Inflation einzusetzen“. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/5633) vorgelegt. 

Außenwirtschaftsverordnung: Auf Grundlage einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses stimmte das Parlament dafür, auf eine Aufhebung der „Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ (20/9010, 20/9243 Nr. 2.1, 20/9579) zu verzichten. Für eine Ablehnung der Aufhebung hatten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion gestimmt. Die AfD enthielt sich der Stimme. Laut Bundesregierung sollen mit der „Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ unter anderem Verwaltungsakte sowohl schriftlich als auch elektronisch erlassen werden können. Bislang war im Außenwirtschaftsrecht für den Erlass von Verwaltungsakten grundsätzlich die Schriftform vorgeschrieben. Dies stellt nach Ansicht der Bundesregierung ein „erhebliches Hindernis für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren dar“. Weiter werden die Vorschriften über die Anforderungen an die Angaben bei Ausfuhranmeldungen an europarechtliche Vorgaben angepasst und die seit 1999 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellten Statistiken über die Einfuhren von Erdgas nach Deutschland eingestellt. Es könne auf Statistiken der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden. Zudem wird die für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland geltende Ausnahme vom Waffenembargo für Altverträge mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufgehoben. Der Rat der Europäischen Union hat angesichts der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands gegen die Ukraine weitere restriktive Maßnahmen gegen Russland beschlossen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen die beschlossenen Verbote festzulegen. Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird überdies eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Entwicklungs- und Herstellungstechnologie für Polymethacrylimid-Hartschäume eingeführt. Außerdem sind die im Jahr 2022 vereinbarten Änderungen in der Liste der Rüstungsgüter des internationalen Wassenaar Abkommens zu berücksichtigen.

Petitionen: Die Abgeordneten nahmen außerdem sieben Beschlussempfehlungen zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 504 bis 510 (20/10104, 20/10105, 20/10106, 20/10107, 20/10108, 20/10109, 20/10110). 

Phagentherapie als Alternative zur Antibiotika-Behandlung

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer schnellstmöglichen arzneimittelrechtlichen Zulassung von Bakteriophagen für die Phagentherapie. Bakteriophagen seien auf bestimmte Bakterien spezialisierte Viren, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 125305). Die Phagentherapie stelle eine Alternative zur Antibiotika-Behandlung dar. Gerade in Zeiten zunehmender Bakterienresistenzen gegen Antibiotika werde dieses Thema immer brennender, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Januar verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Ausschuss könne ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht stellen, heißt es in der Vorlage.

Im Hinblick auf das grundsätzlich durchzuführende, arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren hält der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zunächst fest, dass pharmazeutische Unternehmer eine arzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder dem Paul-Ehrlich-Institut oder in der Europäischen Union bei der Europäischen Arzneimittelagentur beantragen könnten. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens müssten die Arzneimittel den Nachweis der Wirksamkeit, der Unbedenklichkeit und der pharmazeutischen Qualität erbringen. Die behördliche Zulassung erfolge ausschließlich bei einer positiven Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

Wirksamkeit der Phagentherapie nicht ausreichend belegt

In Bezug auf die mit der Eingabe thematisierte Phagentherapie betont der Petitionsausschuss, dass Bakteriophagen für die therapeutische Anwendung am Menschen unter die Arzneimitteldefinition des Arzneimittelgesetzes (AMG) fallen, das die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2001/83/EG umsetzt. „Folglich ist eine arzneimittelrechtliche Zulassung von Phagenprodukten erforderlich.“ Mit dem Antrag auf Zulassung müssten auch die Ergebnisse einer klinischen Prüfung vorgelegt werden. Bisher, so heißt es in der Begründung weiter, sei die Wirksamkeit von Phagen nur in wenigen klinischen Prüfungen mit unterschiedlichen Infektionen und verschiedenen Bakterienarten untersucht worden. Vier der fünf Studien hätten die Wirksamkeit der Phagentherapie nicht ausreichend belegen können. Für die Zulassung von Phagentherapeutika seien daher weitere Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit „zwingend erforderlich“.

In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Gremien aktiv sei und in engem Austausch mit den forschenden Gruppen stehe, „um eine Translation der Forschung, insbesondere auch im Hinblick auf die Therapie von Infektionen mit antibiotikaresistenten Bakterien, in die therapeutische Anwendung von Phagen zu unterstützen“. Allerdings lägen dem BfArM derzeit „weder ein Antrag auf Zulassung noch ein Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung für Phagentherapeutika“ vor. (hau/eis/01.02.2024)

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