Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Einsprüche gegen Ordnungsrufe ab

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD hat der Bundestag am Mittwoch, 21. Februar 2024, zwei Einsprüche des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen ihm erteilte Ordnungsrufe zurückgewiesen. Der Abgeordnete hatte beide Ordnungsrufe am Freitag, 2. Februar, in der 152. Sitzung des Bundestages erhalten. Der erste Ordnungsruf wurde während der Aussprache zur dritten Lesung des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erteilt. Bas sprach den Ordnungsruf aus, weil der Abgeordnete ein Verfassungsorgan als Rattenloch bezeichnet hatte. Der zweite Ordnungsruf war während der Debatte zur Anerkennung der Gruppen Die Linke und BSW ausgesprochen worden. Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Petra Pau (Gruppe Die Linke) hatte den Ordnungsruf erteilt, weil der Abgeordnete die Vizepräsidentin herabgewürdigt hatte.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (ste/21.02.2024)

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