Regierung plant grundlegende Novellierung des Postrechts
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Novellierung des Postrechts. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (20/10283, Postrechtsmodernisierungsgesetz –PostModG) stand am Mittwoch, 21. Februar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Wirtschaftsausschuss die Federführung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, den Postrechtsrahmen zu modernisieren, damit er für die heutigen Herausforderungen, vor denen die Postmärkte stünden, „die richtigen Instrumente zur Verfügung stellt“. Zu den wesentlichen Neuerungen, die diese Modernisierung erforderlich machten, gehörten der Wandel der Bedeutung des Briefs und die damit einhergehenden veränderten Anforderungen an den postalischen Universaldienst und dessen Finanzierung, die Auswirkungen zunehmender Paketmengen und eines intensiven Wettbewerbs auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der Einfluss zunehmender Lieferverkehre auf Natur und Umwelt sowie die Einflüsse der fortschreitenden Digitalisierung auf alle Bereiche des Postsektors.
Aufgrund dieser umfassenden Veränderungen seien grundlegende Überarbeitungen aller Bereiche postrechtlicher Vorgaben auf formalgesetzlicher und verordnungsrechtlicher Ebene erforderlich, macht die Regierung deutlich. Zudem bedürfe es der Ergänzung des Normbestandes in solchen Bereichen, in denen die beschriebenen Veränderungen bisher nicht oder nicht anforderungsgemäß durch postrechtliche Regelungen aufgegriffen werden. Hierbei stehe insbesondere die sozial-ökologische Ausrichtung des Postsektors im Vordergrund.
Befugnisse der Bundesnetzagentur überarbeiten
Grundlegender Überarbeitung und Ergänzung bedürften die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Postsektor, heißt es weiter. Umfangreiche Verweise auf andere, inzwischen mehrfach geänderte Gesetze, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, hätten zu rechtlichen Unklarheiten geführt.
Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen. Insbesondere im Hinblick auf die beiden zuletzt genannten Aspekte würden erstmals konkrete sektorspezifische Vorgaben für sozial-ökologische Standards in einem modernen Postsektor gesetzt.
Änderungsvorschläge des Bundesrats
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Branche betreffen. So fordert er unter anderem „ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile“. Er begründet dies damit, dass der Rückgriff auf Subunternehmen überwiegend dazu diene, Kosten niedrig zu halten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen.
Außerdem spricht sich die Länderkammer für eine Regel aus, der zufolge die Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag der Medienprodukte erfolgen soll. Zu prüfen sei des Weiteren, wie sichergestellt werden kann, dass „auch nicht täglich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften weiterhin allen Teilen der Bevölkerung barrierefrei und unabhängig von ihrem Wohnort in einer dem Informationsbedürfnis der Leser angemessenen Aktualität zur Verfügung stehen“.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Allgemein warnt der Bundesrat, dass einige Regeln in dem Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung aller Regionen gefährden könne. Er befürchte eine „Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume“.
Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Gegenäußerung die geplanten Reformen des PostModG. Ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Zustellung auf der „letzten Meile“ ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. „Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die im Entwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen hinreichend wirksam, um das verfolgte Ziel zu erreichen, sodass es weitergehender Maßnahmen nicht bedarf“, schreibt sie.
Einen Vorschlag erarbeiten will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden, um sicherzustellen, dass Tageszeitungen „regelmäßig am Erscheinungstag“ bei den Abonnenten sind. Für wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse sei Tagesaktualität hingegen „nicht in gleichem Maße relevant“. (hau/bal/21.02.2024)