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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. November 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Kapitalmarkt: Darunter ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (20/9496). Der Finanzausschuss befasst sich federführend weiter mit der Vorlage. Die Unionsfraktion kritisiert in ihrem Antrag Planungen der EU-Kommission im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie für neue Regeln im Bereich des Kapitalmarktrechts. Insbesondere wendet sich die Fraktion dagegen, im beratungsfreien Geschäft ein Zuwendungsverbot einzuführen. Das würde aus Sicht der Union niedrige Kosten für Wertpapierkäufe und eine große Angebotsvielfalt gefährden. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Reihe von Aspekten bei der geplanten Kapitalmarktreform einsetzt. Neben dem Nein zu einem Zuwendungsverbot solle die Regierung beispielsweise sicherstellen, „dass kleinere, mittlere und spezialisierte Unternehmen nicht aus dem Markt ausgeschlossen werden, um so den Wettbewerb zwischen Wertpapierfirmen und Anlageberatungen beizubehalten und zu fördern“.

Autofahrer: Ein weiterer Antrag der CDU/CSU-Fraktion will „Datenschutz und Cybersicherheit für Autofahrer stärken“ (20/9497). Federführend übernimmt der Ausschuss für Digitales die Vorlage zur weiteren Beratung. Darin fordert die Union die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für eine Zulassung von Autos voraussetzt, dass die Daten, die durch verbaute Steuergeräte generiert werden, nur auf Servern in der Europäischen Union oder „sicherheitspolitisch verbündeter Staaten“ weitergeleitet oder gespeichert werden. Dies umfasse Daten, die etwa von Mikrofonen, Kameras, Sensoren sowie Schnittstellen im „modernen Auto“ erfasst würden, heißt es in dem Antrag, den der Bundestag am Donnerstag zur federführenden Beratung an den Digitalausschuss überweisen will. Fragen der Spionagemöglichkeiten und der Datenerhebung und des Datenschutzes in und mit modernen Autos sollten „explizit in das Branchenlagebild Automotive“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik aufgenommen werden, fordern die Abgeordneten. Weiter solle die Bundesregierung alle ihre Geschäftsbereiche verpflichten, ihren Umgang mit modernen Autos von Herstellern aus Staaten, „die sicherheitspolitisch eine Herausforderung für Deutschland und die EU darstellen“ könnten, zu überprüfen. Auch Kritische Infrastrukturen, Unternehmen aus den nationalen Leitindustrien und der schlüsseltechnologischen Bereichen solle die Regierung anhalten diesbezüglich Prüfungen vorzunehmen. 

Bildungsinfrastruktur: Die AfD hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur vorgelegt (20/7669), der federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten wird. Die AfD-Fraktion spricht sich für die Einrichtung eines Investitionsfonds aus, der den Ländern unter Achtung der Kultushoheit, Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt. Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Die Fraktion fordert, dass der Bund den Fond schrittweise bis zum Jahr 2030 mit 30 Milliarden Euro ausstattet. Ziel des Gesetzes sei es, die „Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ zu steigern. Da die Haushaltssituation der Kommunen angespannt sei und voraussichtlichen bleiben werde, müsse der Bund bei Investitionen in schulische Infrastruktur unterstützen. Auch die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen stünden vor extremen Herausforderungen, schreibt die AfD-Fraktion. Ursachen seien beispielsweise die angestiegenen Schülerzahlen im Zuge der „Masseneinwanderungen“ seit 2015 und des Krieges in der Ukraine sowie die Auswirkungen der Coronapandemie. So sei es „keine Seltenheit, dass Schüler über Jahre hinweg in Containern unterrichtet wurden“, da kommunale Träger nicht in die Infrastruktur investiert hätten.

Streuobstwiese: Ohne Aussprache wird der von der AfD-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes „zum Erhalt von Streuobstwiesen und Kleinbrennereien“ (20/9499) im federführenden Finanzausschuss beraten. Diese Kleinbetriebe erhielten das Obst zu rund 90 Prozent aus Streuobstwiesen, womit sie „einen ganz wesentlichen Beitrag“ zum Erhalt der Streuobstwiesen und zur Landschaftserhaltung leisteten, heißt es in dem Entwurf. Streuobstwiesen stellten die Lebensgrundlage verschiedener Tierarten und Pflanzen dar. Sie verhinderten Bodenerosion, speicherten Wasser und sorgten für einen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsausgleich in der Umgebung. In Süddeutschland stelle das Herstellen von Obstbränden eine alte Traditionskunst dar. „Um diese Traditionskunst auch weiterhin zu erhalten“, sei die Regelung erforderlich, schreiben die Abgeordneten. Mit dem Gesetz würde der wirtschaftliche Betrieb der sogenannten Abfindungsbrennereien erleichtert und Bürokratie abgebaut. Die AfD-Fraktion fordert die Anhebung der Jahresproduktionsgrenze für Abfindungsbrennereien von derzeit 300 Liter auf 500 Liter. 

Kleine Brennereien: Ein Antrag der AfD trägt den Titel „Gleichbehandlung zwischen kleinen Brennereien und kleinen Brauereien herstellen“ (20/9506). Ziel ist, dass kleiner Brennereien mit Blick auf Verbrauchssteuern genauso behandelt werden wie kleine Brauereien. Die Bundesregierung solle deshalb auf EU-Ebene auf eine entsprechende Änderung der EU-Alkoholsteuer-Struktur hinwirken. In ihrer Begründung verweist die AfD-Fraktion darauf, dass in Deutschland und in der Europäischen Union bereits zahlreiche Brennereien aus wirtschaftlichen Gründen schließen hätten müssen. „Durch die vorgeschlagene Änderung der EU-Alkohol-Steuer Richtlinie würde die Möglichkeit der Zusammenarbeit auch bei kleinen Brennereien geschaffen, was die ökonomischen Rahmenbedingungen für Klein- und Obstbrennereien deutlich verbessern und damit dem Erhalt von Abfindungsbrennereien dienen“ würde, heißt es in der Begründung des Antrags. Mit der Vorlage befasst sich federführend der Finanzausschuss.

KfW-Studienkredit: Ein weiterer Antrag der Fraktion der AfD ist mit „Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln – Kostenfalle stoppen“ (20/9507) überschrieben. Die Vorlage wird federführend im Bildungsausschuss weiterberaten.

Schuldnerberatung: Ein „Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren“ fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/9492), der zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Technikfolgenbericht: „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ ist das Thema des Technikfolgenabschätzungsberichts, den der Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung abgegeben hat (20/5646). Federführend befasst sich der Umweltausschuss nun mit der Vorlage. 

Seenotrettung: Die Fraktion Die Linke hat erstmals einen Antrag mit dem Titel „Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern“ (20/9493) vorgelegt. Darin wendet sich die Fraktion gegen einen Passus einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Bundesregierung (20/9463). Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

(ste/30.11.2023)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5646 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)
    PDF | 9 MB — Status: 14.02.2023
  • 20/7669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur
    PDF | 235 KB — Status: 06.07.2023
  • 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    PDF | 982 KB — Status: 24.11.2023
  • 20/9492 - Antrag: Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
    PDF | 164 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9493 - Antrag: Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern
    PDF | 167 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9496 - Antrag: Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
    PDF | 181 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9497 - Antrag: Datenschutz und Cybersicherheit für Autofahrer stärken
    PDF | 170 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt von Streuobstwiesen und Kleinbrennereien
    PDF | 179 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9506 - Antrag: Gleichbehandlung zwischen kleinen Brennereien und kleinen Brauereien herstellen
    PDF | 175 KB — Status: 28.11.2023
  • 20/9507 - Antrag: Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln - Kostenfalle stoppen
    PDF | 171 KB — Status: 28.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Finanzen

Provisionsverbot für beratungsfreie Finanz­anlagen diskutiert

Zeit: Mittwoch, 21. Februar 2024, 15 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zeigten sich Ökonomen am Mittwoch, 21. Februar 2024, uneinig über ein Verbot von Provisionen für Banken und Versicherungen bei beratungsfreien Anlagen. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9496), der sich gegen ein Provisionsverbot wandte, das die Europäische Kommission derzeit plant.

CDU/CSU-Vorschlag stößt auf geteilte Meinung

Diesen Antrag unterstützte der auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Bagus, Ökonomie-Professor an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid. Er wandte sich generell dagegen, Märkte zu regulieren. „Regulierungen stören insgesamt den Marktprozess“, erklärte er.

Anders sah dies Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Er verwies auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitieren und nannte eine Erhöhung des Ertrags von zwei Prozent. „Ein marktwirtschaftlicher Ansatz wird immer ein Provisionsverbot begünstigen“, sagte Sebastian. Diese Sicht teilte auch die Vertreterin der EU-Kommission. Die Kosten in Deutschland seien derzeit höher als in anderen Ländern, in denen bereits ein Provisionsverbot bestehe. Als Positiv-Beispiele wurden hier die Niederlande und das Vereinigte Königreich genannt. „Das Provisionsverbot führt zu niedrigeren Kosten und damit zu höheren Renditen für den Kleinanleger“, hieß es von der EU-Kommission.

„Angebot von kostengünstigen ETFs ist einzigartig“

Dem widersprach die Privatbank ING Diba, die als Sachverständige auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war. Sie verwies auf besonders günstige passiv verwaltete Fonds, sogenannte ETFs, die äußerst günstig und für die Anleger leicht zu verstehen seien, weil sie beispielsweise direkt einen Index wie den Deutschen Aktienindex nachbildeten. „Das Angebot von kostengünstigen ETFs ist in Deutschland einzigartig“, erklärte der ING-Diba-Vertreter. Über sie fänden „breite Bevölkerungsschichten Zugang“.

Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, als Sachverständiger geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion. Zunächst begrüßte dieser, „dass ein generelles Provisionsverbot vom Tisch“ sei. Aber auch das Mittel eines teilweisen Provisionsverbots für den beratungsfreien Bereich stößt dort auf Ablehnung. Denn auch auf Märkten, auf denen Beratung nicht über Provisionen im Vertrieb, sondern über fixe Honorare stattfände, gebe es Intransparenz. Verwiesen wurde auf den Bereich der juristischen Beratung. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion kritisiert in ihrem Antrag Planungen der EU-Kommission im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie für neue Regeln im Bereich des Kapitalmarktrechts. Insbesondere wendet sich die Fraktion dagegen, im beratungsfreien Geschäft ein Zuwendungsverbot einzuführen. Das würde aus Sicht der Union niedrige Kosten für Wertpapierkäufe und eine große Angebotsvielfalt gefährden.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine Reihe von Aspekten bei der geplanten Kapitalmarktreform einsetzt. Neben dem Nein zu einem Zuwendungsverbot solle die Regierung beispielsweise sicherstellen, „dass kleinere, mittlere und spezialisierte Unternehmen nicht aus dem Markt ausgeschlossen werden, um so den Wettbewerb zwischen Wertpapierfirmen und Anlageberatungen beizubehalten und zu fördern“. (bal/21.02.2024)

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Dokumente

  • 20/9496 - Antrag: Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
    PDF | 181 KB — Status: 27.11.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Kapitalmarkt für Kleinanleger"

Protokolle

  • Protokoll "Kapitalmarkt für Kleinanleger"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Kapitalmarkt für Kleinanleger"

Stellungnahmen

  • Bagus, Prof. Dr. Philipp, Universität Rey Juan Carlos
  • Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V.
  • Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
  • ING-DiBa AG
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

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Stand: 19.12.2024