Einreise- und Aufenthaltsverbot auch bei erstmaliger Einreise gefordert
Die CDU/CSU-Fraktion möchte erreichen, dass künftig Einreise- und Aufenthaltsverbote für gefährliche Personen auch bei erstmaliger Einreise verhängt werden können. Am Donnerstag, 14. März 2024, hat der Bundestag erstmals über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zur Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes auch bei erstmaliger Einreise“ (20/10398) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion
Für einen souveränen Staat sollte es aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit sein, die Einreise von gefährlichen Personen aus dem Ausland untersagen zu dürfen, etwa bei politischen und religiösen Extremisten. Das gelte insbesondere in Zeiten globaler Konflikte, die auf Deutschland überzugreifen drohen, wie aktuell seit dem Überfall der Hamas auf Israel und dem anschließenden Krieg im Gazastreifen.
Auch der Aufenthalt eines Taliban-Funktionärs in Deutschland, der im November 2023 habe ungehindert einreisen und seine Propaganda in einer Kölner Moschee verbreiten können, verdeutliche die Dringlichkeit dieses Problems, schreiben die Abgeordneten. Sie halten es für bedenklich, dass Deutschland – von wenigen Ausnahmen abgesehen – gefährlichen Personen aus dem Ausland die Einreise und den Aufenthalt gar nicht verbieten könne. „Das gilt auch dann, wenn den deutschen Behörden frühzeitig der geplante Besuch dieser Person bekannt wird“, heißt es in der Vorlage.
Ausweisung auch vor erstmaliger Einreise
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei nämlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot (Paragraf 11 AufenthG) nur noch dann möglich, „wenn der Ausländer zu einem früheren Zeitpunkt bereits in Deutschland war und hier ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde“. Gegen einen gefährlichen Ausländer, der zum ersten Mal nach Deutschland will, dürfe dagegen kein Einreise- und Aufenthaltsverbot mehr verhängt werden.
Daher muss aus Sicht der Unionsfraktion der Wortlaut der Ausweisungsnorm in Paragraf 53 Absastz 1 Aufenthaltsgesetz so erweitert werden, „dass eine Ausweisung auch vor der erstmaligen Einreise möglich ist“. Für eine Privilegierung derjenigen, die sich noch nie in Deutschland aufgehalten haben, seien keinerlei Gründe ersichtlich, befinden die Parlamentarier. (hau/14.03.2024)