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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne vorherige Aussprache haben die Abgeordneten am Donnerstag, 14. März 2024, im vereinfachten Verfahren mehrere Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen:

Dienstrechtliche Vorschriften: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (20/10247) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung weitergeleitet. Demnach soll nach dem Willen der Bundesregierung die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden. Danach haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes bisher in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden, wie die Regierung in der Vorlage ausführt. Die Festlegung durch Rechtsverordnung auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung sei wegen des materiellen Regelungsgehalts sachgerecht und schaffe eine verbindliche und rechtssichere Vorgabe der zu erbringenden Lehrverpflichtung. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vorgabe zur Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils künftig im Bundesbeamtengesetz geregelt wird statt wie bisher in der Bundeslaufbahnverordnung. Dazu verweist die Bundesregierung darauf, dass nach mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber habe dabei das System für die Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung oder beides) und die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils vorzugeben. Das Beurteilungssystem habe der Gesetzgeber im Bundesbeamtengesetz geregelt, die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils sei im geltenden Recht allerdings bislang lediglich auf Verordnungsebene geregelt. Des Weiteren will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die bislang in der Bundeslaufbahnverordnung enthaltene befristete Regelung zum Einsatz von Videotechnik bei Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst entfristen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die Vorteile dieser Regelung die in Einzelfällen aufgetretenen Nachteile überwiegen, schreibt sie zur Begründung. Schließlich soll der Vorlage zufolge in der Bundesbesoldungsordnung für Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich“ noch „männlich“ eingetragen ist, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Amtsbezeichnung eingeführt werden.

Binnenschifffahrt: Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Binnenschifffahrt stärken“ (20/10386) eingebracht. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. 

Blutspende: Ein weiterer Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen“ (20/10613) wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Es gebe schon länger einen großen Mangel an Blutkonserven. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und andere Hilfsorganisationen warnten vor einem Notstand, heißt es. Der tägliche Bedarf an Blutspenden und Blutplasma liege nach Angaben des DRK bei rund 15.000 Blutkonserven. Etwa 80 Prozent der Bundesbürger benötigten einmal im Leben eine Blutspende. Obwohl 94 Prozent der Bevölkerung Blutspenden für wichtig hielten, gingen faktisch nur 3,5 Prozent der Bundesbürger tatsächlich zur Blutspende. Eine Ursache für die mangelnde Bereitschaft, Blut zu spenden, sei nach Überzeugung der Antragsteller die kaum vorhandene Aufwandsentschädigung. Nötig seien echte, aber nicht ins Kommerzielle gehende Anreize zum Blutspenden. Die Abgeordneten schlagen vor, in Paragraf 10 des Transfusionsgesetzes (TFG) den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass Blutspendeneinrichtungen nach eigenem Ermessen für eine Blutspende oder Blutkonserve bis zu 50 Euro und für eine Blutplasmaspende bis zu 70 Euro auszahlen dürfen. Zugleich müssten Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit Blut- und Blutplasmaspenden keine zusätzliche, dauerhafte Einkommensquelle für Spender darstellen könnten und die Blutspende altruistisch bleibe. Ferner sollte die Information und Aufklärung der Bevölkerung über Blut/Blutplasmaspenden deutlich ausgeweitet werden.

Bundesjugendspiele: Ein Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Zurück zum Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen für die Grundschulklassen“ (20/10614). Die Vorlage wird im Sportausschuss federführend beraten werden. Nach Ansicht der Fraktion der AfD ist die Reform der Bundesjugendspiele in vielfacher Hinsicht nicht zielführend und insgesamt abzulehnen. In ihrem Antrag macht sich die Fraktion dafür stark, zurückzukehren zum Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen für die Grundschulklassen. Die Abgeordneten der AfD-Fraktion Fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei den Bundesjugendspielen in allen Klassen der Grundschule die Wettkampfform in den Grundsportarten Leichtathletik, Schwimmen und Turnen angeboten und im Sportunterricht eine gezielte und langfristige Vorbereitung durch die Sportlehrer festgeschrieben wird. Es gelte Maßnahmen zu entwickeln, die Spiele qualitativ weiterzuentwickeln und zeitgemäßer zu gestalten, ohne den Wettkampfcharakter in den Grundschulklassen aufzugeben. Zur Begründung heißt es unter anderem, Wettkämpfe seien gut für Kinder. Dass sich Kinder in Wettbewerbssituationen miteinander vergleichen, sei allgegenwärtig und durchaus positiv, denn der Leistungsvergleich schaffe Anreize. Kinder wollten sich messen.Im Sport sei Leistung ein zentrales Prinzip. Die Schüler lernten frühzeitig, dass es im Sport Regeln gebe, die es einzuhalten gelte und dass man für die Leistung etwas tun müsse. 

Wirtschaft: Ein an den Wirtschaftsausschuss zur Überweisung vorgesehener Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft im Bereich der Normung und Standardisierung“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Erwerbsminderungsrente: Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz, 20/10607) eingebracht. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat. Die Verbesserung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten ebenfalls den Zuschlag. Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb soll das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.

(sto/irs/14.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/10247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
    PDF | 293 KB — Status: 07.02.2024
  • 20/10386 - Antrag: Binnenschifffahrt stärken
    PDF | 155 KB — Status: 20.02.2024
  • 20/10607 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
    PDF | 266 KB — Status: 12.03.2024
  • 20/10613 - Antrag: Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen
    PDF | 153 KB — Status: 12.03.2024
  • 20/10614 - Antrag: Zurück zum Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen für die Grundschulklassen
    PDF | 209 KB — Status: 12.03.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Experten begrüßen zweistufiges Verfahren zur Auszahlung der Erwerbs­minderungsrente

Zeit: Montag, 8. April 2024, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 8. April 2024, zum Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz, 20/10607). 

Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November 2025 in einer ersten Stufe eine von der Rentenzahlung getrennte Zuschlagszahlung erfolgt, ohne dass eine Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte vorgenommen wird. Stattdessen soll eine Zuschlagsgewährung über die Anhebung der Rentenzahlbeträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent erfolgen. 

In einer zweiten Stufe soll dann die Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Um sicherzustellen, dass aufgrund der getrennten Zuschlagszahlung den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollen nach dem Ende des vorgesehenen Übergangszeitraums die Rentenzahlbeträge verglichen und Differenzbeträge nachgezahlt werden. 

DRV: Umsetzung bis Juli 2024 war nicht realisierbar

Die technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz bis Juli 2024 sei aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar gewesen, sagte DRV-Vertreter Stephan Fasshauer. Insbesondere habe sich die Komplexität der Umsetzung aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen, wie beispielsweise der technisch sehr komplexen und aufwendigen Umsetzung der Ost-West-Rentenangleichung, um ein Vielfaches höher als ursprünglich erwartet gestaltet. Der Vorgang werde bei der DRV intern aufgearbeitet, sagte Fasshauer. Schließlich habe man den Anspruch, Gesetze fristgerecht umzusetzen. Diesem Anspruch sei die DRV in der Vergangenheit auch gerecht geworden. Auf Nachfrage machte Fasshauer deutlich, dass kein weiteres in der Umsetzung befindliches Vorhaben bei der DRV gefährdet sei. 

Die Renten Service Deutsche Post AG, die als Träger der Deutschen Rentenversicherung die 1. Stufe der Zuschlagsauszahlung in der Zeit von Juli 2024 bis November 2025 durchführen soll, sieht die Voraussetzungen hinsichtlich der rechtzeitigen Umsetzung für gegeben, machte deren Vertreter Bernd Gemein deutlich. In einem gemeinsam mit der DRV erarbeiteten Konzept seien alle notwendigen Details und insbesondere entsprechende Schnittstellen und Vorgehensweisen beschrieben und vereinbart worden. Das Konzept stelle sicher, dass eine Auszahlung des Zuschlages, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, erfolgt.

BDA: Gesetze müssen besser vorbereitet werden

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das zweistufige Verfahren für vertretbar, nicht aber für zwingend. Dem Vorteil, dass die Begünstigten früher ihre Zuschläge erhalten, stehe ein zusätzlicher Bürokratie- und Kostenaufwand gegenüber, sagte er und sprach sich zugleich dafür aus, die geplante Nachzahlung von Centbeträgen für Erwerbsminderungsrentner, für die die bis November 2025 geltende Übergangsregelung ungünstiger ist als die danach geltende Regelung, zu unterlassen. 

Aus Sicht der BDA zeige der Vorgang im Übrigen, „dass Gesetze besser vorbereitet werden müssen“. Zwingend notwendig seien angemessene Stellungnahmefristen durch das federführende Ministerium, ein Digitalcheck und eine ausreichend lange Frist für die Umsetzung, so Gunkel. 

DGB: Zielführende und umsetzbare Lösung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in der Regelung eine zielführende und umsetzbare Lösung. Damit sei eine zeitnahe Auszahlung der zum 1. Juli vorgesehenen Verbesserungen bei laufenden Erwerbsminderungsrenten und ihren Folgerenten möglich. Der Gesetzentwurf stelle dabei sicher, dass daraus keine Nachteile erwachsen, so DGB-Vertreter Ingo Schäfer. Sollte der ab Juli gezahlte Betrag geringer ausfallen als der zum Dezember 2025 berechnete Zuschlag, werde die Differenz für die 17 Monate gutgeschrieben. Der DGB habe im Übrigen, wie auch die DRV, schon 2022 deutlich gemacht, dass der 1. Juli 2024 verwaltungs- und umsetzungsseitig als ambitioniert angesehen werden müsse, erinnerte er.

Es sei bedauerlich, dass eine kurzfristige Hilfslösung für eine schon vor längerer Zeit beschlossene Leistungsverbesserung notwendig sei, befand Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Der nun vorgeschlagene Ansatz, als Ersatz für weitere persönliche Entgeltpunkte übergangsweise prozentuale Rentenzuschläge zu verwenden, sei gleichwohl geeignet, überfällige Verbesserungen trotz organisatorischer Probleme noch rechtzeitig und wohl weitestgehend in ursprünglich vorgesehener Höhe einzuführen. 

Informationen über Präventionsprogramm

Christof Lawall von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation forderte, den Kreis derjenigen, die die Träger der DRV über Präventionsleistungen aktiv und regelhaft beraten sollen, auf alle Beschäftigten auszuweiten, die von Präventionsleistungen profitieren können. 

Da erste gesundheitliche Einschränkungen, die sich auf die ausgeübte Beschäftigung auswirken können, erfahrungsgemäß etwa ab dem 40. Lebensjahr gehäuft auftreten würden, sollten die Träger der DRV diesen Versicherten regelhaft einmal jährlich Informationen über ihr Präventionsprogramm RV Fit anbieten, sagte er. (hau/08.04.2024)

Dokumente

  • 20/10607 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
    PDF | 266 KB — Status: 12.03.2024

Tagesordnung

  • 74. Sitzung am Montag, den 8. April 2024, 16.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 74. Sitzung Wortprotokoll Anhörung "Erwerbsminderungsrente"

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Renten Service Deutsche Post AG
  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Auszahlung des Zuschlags auf Erwerbsminderungs­renten zugestimmt

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607) angenommen. Dazu hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/11179) vorgelegt. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat. 

Die Verbesserung ist ein pauschaler Zuschlag zur Rente ab dem 1. Juli 2024, sie knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, werden ebenfalls mit dem Zuschlag bedacht.

Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen

Die automatisierte Zahlung des Zuschlags auf die rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb soll er nun in zwei Stufen ausgezahlt werden: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. 

Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt. (vom/che/25.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Angela Hohmann

Angela Hohmann

© DBT/Stella von Saldern

Hohmann, Angela

SPD

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Gruppe Die Linke

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10607 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
    PDF | 266 KB — Status: 12.03.2024
  • 20/11179 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/10607 - Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
    PDF | 183 KB — Status: 24.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kurth, Markus (B90/Grüne), Machalet, Dr. Tanja (SPD), Schulz, Anja (FDP)
  • Gesetzentwurf 20/10607 (Beschlussempfehlung 20/11179: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw11-de-ueberweisungen-991098

Stand: 23.06.2025