Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. März 2024, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Umweltstatistikgesetz: Die Abgeordneten haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (20/10285) angenommen, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Die Vorlage wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen
der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW verabschiedet. Der Umweltausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung (20/10753) abgegeben. Mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes(UStatG) zum 1. Januar 2022 wurden amtliche Erhebungen zur Erfassung von Verpackungs- und Einwegkunststoffprodukten eingeführt. Diese waren notwendig geworden, um verschiedenen europäischen Berichtspflichten nachkommen zu können. Mit dem Änderungsgesetz sollen nun Zeiträume für Berichtspflichten angepasst, die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung erweitert und die Auskunftspflichtigen bei der Erhebung der Geokoordinaten der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft entlastet werden.

Bundesschuldenwesengesetz: Ebenfalls angenommen wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (20/10246). Der Entwurf wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP bei Stimmenthaltung der AfD und der Gruppen Die Linke und BSW verabschiedet. Der Haushaltsausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/10645). Anlass seien veränderte Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in der Gesetzesbegründung. Aufgrund dieser seien „spezifizierte gesetzliche Grundlagen“ erforderlich, „um auf gesicherter Rechtsgrundlage die von der Finanzagentur von ihren Vertragspartnern erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu können“. Eine wichtige gesetzliche Regelung der Compliance-Funktion der Finanzagentur sei die Beschränkung der privaten Handelsgeschäfte in Finanzmarktinstrumenten der eigenen Mitarbeiter, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter. „Mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung erhalten die insoweit bereits bestehenden betriebsinternen Vorgaben der Finanzagentur eine zuverlässigere rechtliche Handlungsbasis.“ Ferner sollen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen „auf eine gesetzliche Basis“ gestellt werden. Dazu gehöre auch, mittels Datenanalysen Risiken zu bestimmen, die von Vertragspartnern ausgehen.

Abgesetzt: Corona-Wirtschaftshilfen: Die Abstimmung über den von der Union vorgelegten Antrag zur Verlängerung der Abgabefrist für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (20/10615) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Abstimmung sollte auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses erfolgen.

Medizinische Hilfsmittel: Die Parlamentarier haben einen Antrag der AfD mit dem Titel „Zugang zu medizinischen Hilfsmitteln entbürokratisieren“ (20/8534) mit der Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmend er Antragsteller abgelehnt. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/10706). Die Versorgung mit einem Hilfsmittel müsse derzeit von der gesetzlichen Krankenkasse vorher genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichte. Das gelte auch, wenn das Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verordnet wurde, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrenze die Leistungspflicht und damit die Kosten der Krankenkassen, schaffe jedoch individuelle Versorgungslücken für einzelne Patienten und verursache einen hohen bürokratischen Aufwand. Daher sollte, sofern eine Verordnung durch einen Vertragsarzt vorliege, die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel abgeschafft und stattdessen eine Regelung eingeführt werden, nach der für die betroffenen Hilfsmittel Festbeträge erstattet werden. Dadurch würden alle Patienten eine Kostenerstattung für die ihnen ärztlich verordneten Hilfsmittel erhalten, während die Festbeträge eine Kontrolle der Kosten ermöglichten.

Zeitplan des Bundestages: Mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen das Votum der AfD wurde der Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2025 im ersten Halbjahr beschlossen. Hierzu hatte der Ältestenrat eine Beschlussempfehlung (20/10680vorgelegt. Der Ältestenrat hat in seiner 50. Sitzung am 14. März 2024 auf der Grundlage eines zwischen den Fraktionen unter Berücksichtigung der Termine von Feiertagen und Schulferien erarbeiteten Vorschlag mit dem Zeitplan für das Jahr 2025 vorgelegt, der wegen der Bundestagswahl nur das erste Halbjahr umfasst. Demnach sind im ersten Halbjahr 2025 als Sitzungswochen beschlossen: die Woche vom 13. Januar, die Woche vom 27. Januar, die Woche vom 10. Februar, die Woche vom 17. Februar, Die Woche vom 10. März, die Woche vom 24. März, die Woche vom 7. April, die Woche vom 12. Mai, die Woche vom 19. Mai, die Woche vom 2. Juni, die Woche vom 23. Juni und die Woche vom 7. Juli.

Höfesterben: Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (20/10667) haben die Abgeordneten mit der Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der AfD einen Antrag der Fraktion mit dem Titel „Deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten – Höfesterben sofort beenden“ (20/10389) abgelehnt. Darin verlangen die Abgeordneten, den sofortigen Bürokratieabbau der deutschen Landwirtschaft voranzutreiben und EU-Richtlinien nur noch „eins zu eins“ umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Vergleich nicht noch weiter zu schwächen. Auch sollten keine internationalen Wirtschaftsabkommen gegen die deutsche und europäische Landwirtschaft vereinbart werden. Die Fraktion nennt das geplante Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Mercosur-Raum, das gestoppt werden sollte, bis sichergestellt ist, dass sich daraus keine schädlichen Folgen für die deutsche Landwirtschaft ergeben. Darüber hinaus sollten die europäischen Märkte nicht länger mit „billigen Agrarimporten aus der Ukraine geflutet werden“. Deutsche Standards in der Lebensmittelherstellung und Agrarrohstoffproduktion will die Fraktion schützen. Sie wendet sich unter anderem auch gegen die Einführung einer „Fleischsteuer“ auf heimische Produkte und tritt dafür ein, der heimischen Fischerei die versprochenen Finanzmittel aus dem Windenergiegesetz sofort auszuschütten.

Agrardieselrückerstattung: Ein weiterer Antrag der AfD über höhere Steuerbegünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (20/10056) wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Demnach sollte die Agrardieselrückerstattung ab 2025 von 21,48 Cent je Liter auf 42,96 Cent je Liter steigen. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, verlangt die AfD. Die Fraktion will ferner, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge wie in Frankreich auch Heizöl als Kraftstoff nutzen dürfen, „so dass auf Agrardiesel keine Besteuerung mehr stattfindet“. Ferner soll nach dem Willen der AfD „die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe schnellstmöglich abschafft“ werden. Zur Gegenfinanzierung der höheren Steuersubventionen schlägt die AfD-Fraktion vor, bei Waffenlieferungen an die Ukraine oder Flüchtlingen zu sparen. Zur Abstimmung im Parlament hat der Finanzausschuss eine Empfehlung (20/10469) abgegeben. 

Abgesetzt: Stilllegungsflächen: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese fordert, landwirtschaftliche Stilllegungsflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben (20/10390). Hintergrund ist die von der EU-Kommission aufgeworfene Frage, ob in den Mitgliedstaaten die Pflichtbrache von vier Prozent der Ackerfläche von Landwirtschaftsbetrieben mit über 10 Hektar Ackerfläche eingehalten wird oder statt der Flächenstilllegung beispielsweise Leguminosen angebaut werden können. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Freigabe aus Brüssel zu folgen. Außerdem soll das Vorhaben gestrichen werden, von 2024 bis 2027 vier bis sieben Prozent der Flächen stillzulegen und die Flächen stattdessen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln zu nutzen. Darüber hinaus soll den Landwirten wieder erlaubt werden, „organische Düngemittel“ zu verwenden. Für den Anbau von Nutzflächen sollen zudem ökologische Vorrangflächen genutzt werden dürfen. 

Petitionen: Das Parlament hat darüber hinaus zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 531 bis 540 (20/10631, 20/10632, 20/10633, 20/10634, 20/10635, 20/10636, 20/10637, 20/106318, 20/10639 20/10640).

Anerkennungspraxis für ausländische Pflegefachkräfte

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Änderungen bei der Anerkennungspraxis für ausländische Pflegefachkräfte. Die bisherige Verfahrenspraxis sei zu kompliziert und langwierig, schreibt der Petent. So seien die für die Anerkennung notwendigen Kenntnisprüfungen praxisfern und willkürlich und führten im Zweifel zur Abschreckung beziehungsweise Demotivation von hochmotivierten ausländischen Fachkräften. Diese würden die deutsche Sprache rasch lernen, seien bestens integriert und würden in der Fachpraxis hervorragende Leistungen erbringen, die oftmals besser seien als diejenige vieler Absolventen deutscher Pflegeschulen, heißt es in der Petition. Im Hinblick auf den hohen Fachkräftebedarf in der Altenpflege sollen daher die Bedingungen in der Anerkennungspraxis für Pflegefachkräfte klarer und zielführender ausgestaltet werden. 

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 13. März mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen, „soweit es um eine unbürokratischere und schnellere Anerkennung von Pflegekräften im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geht“, sowie das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition mit der erwähnten Einschränkung „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Die „Konzertierte Aktion Pflege“

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung schon unternommen worden seien. Dazu gehörten unter anderem die erheblichen Anstrengungen zur Gewinnung von Pflegekräften aus Drittstaaten im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ in den vergangenen Jahren. Zudem sei die Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) gegründet worden, welche die Verwaltungsverfahren (Visaerteilung, Berufsanerkennung, Arbeitserlaubnis) bis zur Bescheiderteilung begleiten würde. 

Des Weiteren seien die Auftragserteilung an die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) zur Erstellung von Mustergutachten zu den Ausbildungen in den Herkunftsländern erfolgt, das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entwickelt sowie beschleunigte, betriebsintegrierte Anpassungsmaßnahmen erprobt worden.

Feststellung von Sprach- und Fachkompetenz

Was die vom Petenten kritisierte Komplexität des Anerkennungsverfahrens anbelangt, so ist der Ausschuss der Beschlussempfehlung zufolge der Überzeugung, dass Vereinfachungen nur insoweit möglich sind, „als die ausländischen Berufsabschlüsse zur Sicherung der Qualität in der Pflege in fachgemäßen Verfahren anerkannt werden“. Gerade bei Gesundheitsfachberufen, bei denen auch der Gesundheitsschutz der Patienten eine wichtige Rolle spielt, sei die Feststellung von Sprach- und Fachkompetenz unerlässlich, heißt es. 

Angesichts des gravierenden und sich unter anderem aufgrund des demographischen Wandels weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Pflege hält der Petitionsausschuss es für dringend erforderlich, die Anstrengungen zur Deckung des Fachkräftebedarfs aufrecht zu erhalten und weiter zu verstärken. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Bemühungen der Bundesregierung um eine Vereinfachung und Beschleunigung der notwendigen Gewinnung von ausländischen Fachkräften und der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, wird die Eingabe für geeignet betrachtet, „auf praktische Probleme bei der Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte hinzuweisen“. 

(ste/hau/21.03.2024)

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