Fragestunde

Fragestunde am 20. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20. März 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10664), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

34 der insgesamt 70 Fragen werden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke sind mit 18 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen. Vier Fragen kommen von Abgeordneten der Gruppe BSW und zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 16, richten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit neun Fragen. Das Auswärtige Amt soll acht Fragen beantworten, das Bundesministerium der Verteidigung sechs Fragen und das Bundesministerium der Justiz fünf Fragen. 

Vier Fragen gehen an das Bundeskanzleramt, je drei Fragen an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Zu je zwei Fragen sollen sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Finanzen äußern. Mit je einer Frage sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigt sich die Berliner CDU-Abgeordnete Dr. Ottilie Klein beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob die Bundesregierung führenden Ökonomen wie beispielsweise dem Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Martin Werding zustimmt, dass das Rentenpaket II durch die Beitragssatzsteigerung die junge Generation einseitig belastet. Klein fragt, wie die Bundesregierung die „massiven Kosten des Rentenpakets II“ langfristig finanzieren will.

Der sächsische Abgeordnete Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke) will vom Bundesinnenministerium erfahren, welche Vertreterinnen und Vertreter von Bundesbehörden am 53. Ball des Sports am 17. Februar 2024 in Frankfurt teilgenommen haben, ohne die Tickets (Einzelpreis in Höhe von 1.200 Euro sowie die erbetene Spende von mindestens 400 Euro pro Person) selbst zu bezahlen. Hahn fragt, für welche Personen mit welcher Funktion in welcher Bundesbehörde der Bund die Kosten übernommen hat.

Der thüringische AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erkundigt sich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, was nach Ansicht der Bundesministerin Lisa Paus die Ursachen für den „mangelnden Respekt gegenüber den Senioren in Deutschland“ sind. Brandner fragt, ob die Ministerin Maßnahmen ergreifen will, um den „Respekt gegenüber der älteren Generation hierzulande zu steigern“.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Gruppe BSW) will vom Auswärtigen Amt wissen, bei wie vielen der knapp 30 in Russland inhaftierten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit es sich nach Kenntnis oder Ansicht der Bundesregierung um willkürliche Festnahmen handelt und wie viele von diesen knapp 30 Personen von deutschen Diplomaten konsularisch betreut werden.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, ob die Bundesregierung eine Position zu Forderungen nach „regelmäßigen Gesundheitstests“ für ältere Autofahrer hat und falls ja, wie diese lautet. Darüber hinaus will Bayram wissen, ob die Regierung eine Position zu Forderungen nach einer wesentlich restriktiveren Handhabung der Problematik hat und wie diese gegebenenfalls lautet.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (vom/21.03.2024)