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Recht

Antrag zur Bekämpfung von Kinderehen debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. März 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ (20/10725(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts 'nacheheliche Ansprüche' für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter. (scr/21.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Dilcher, Esther

SPD

Esther Dilcher

Esther Dilcher

© photothek.net

Bollmann, Gereon

AfD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© AfD Social Media/ Mario Hau

Kaddor, Lamya

Bündnis 90/Die Grünen

Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

© Lamya Kaddor / Büro Lamya Kaddor

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Breymaier, Leni

SPD

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breher, Silvia

CDU/CSU

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/Tobias Koch

Krumwiede-Steiner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Dokumente

  • 20/10725 - Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern
    PDF | 168 KB — Status: 19.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/10725(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 20.08.2026