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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung/1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juli 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Honig: So wird ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Herkunftskennzeichnung bei Honig verbessern – Verbraucherinformation stärken – Heimische Imker schützen Drucksache“ (20/7584) federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Um Verbraucherinformation zu stärken und heimische Imker zu schützen, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für „eine bessere Rechtsdurchsetzung und häufigere Kontrollen einzusetzen, um die Importe von gestreckten Honigen zu minimieren“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus soll das pauschale Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten überdacht werden und sich im Europäischen Rat für eine bessere Rückverfolgbarkeit des importierten Honigs sowie einheitliche Qualitätsstandards eingesetzt werden. „Die hohe Nachfrage nach Honig können die Imker in Deutschland allein nicht befriedigen“, heißt es in dem Papier. Deutschland sei ein klassisches Honig-Importland.

Wassermanagement: Ein weiterer Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern“ (20/7585) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Vor dem Hintergrund drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Wassermanagementkonzept für die Region. In dem Antrag verweist sie auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Aktuell speise sich laut Brandenburger Umweltministerium das Wasser der Spree zu 40 Prozent aus dem Grubenwasser der Tagebaue. Nicht nur der Pegel der Spree, sondern auch die der Nebenflüsse Schwarze Elster und Lausitzer Neiße könnten ohne das bislang abgeleitete Grubenwasser sinken. Die Folgen für die Trinkwasserversorgung in Berlin sowie für die Tourismusregion Spreewald seien gravierend, heißt es im Antrag der Fraktion. Ein „Trockenfallen“ der Spree müsse verhindert werden. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die Ergebnisse der UBA-Studie anzuerkennen und auf deren Grundlage gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Wassermanagementkonzept inklusive „qualifizierter Kostenschätzung“ für die Spree und ihre Nebenflüsse vorzulegen. Die Bundesregierung solle zudem „jegliche Optionen“ überprüfen, um das zu erwartende Wasserdefizit auszugleichen und die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicher im Spreegebiet anzuschieben. Nötig sei die Aufstockung der Speichervolumina auf 180 Kubikmeter, schreiben die Abgeordneten, um das zu erwartende jährliche Defizit von 60 Kubikmeter auszugleichen. Entscheidungen müssten auf der Grundlage von „Machbarkeit, Finanzierbarkeit und der Auswirkungen auf das Gesamtökosystem“ getroffen werden.

Sportstätten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen“ (20/6438) wird federführend im Sportausschuss beraten. „Angesichts eines besorgniserregenden Sanierungs- und Investitionsbedarfs im Sportstättenbereich, fehlender Planungskonzepte sowie fehlender einheitlicher Datenerhebungen zum Anlagenbestand und Sanierungsbedarf von Sportstätten“ solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Antrag. Zudem solle die Regierung einen bundesweit einheitlichen modernen Sportstättenentwicklungsplan für eine angemessene Fortentwicklung der Sportstätteninfrastruktur vorlegen, der auf einer regelmäßigen Bestands-, Sanierungs- und Investitionsplanung aufsetzt - und für die Erhaltung und systematische Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur einen bundesweiten Sportstätteninvestitionsplan mit einem Investitionsvolumen von Bundesfördermitteln in Höhe von 40 Milliarden Euro Sondervermögen Sportstätten für die nächsten fünf bis acht Jahre in den Bundeshaushalt einstellen.

Gebührenordnung: Die Unionsfraktion fordert eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden, heißt es in einem Antrag (20/7586), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Zudem sollte für die Zukunft ein Mechanismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.

Abgesetzt: Crossover-Lebendspenden: Ein Antrag der Union mit dem Titel „Crossover-Lebendspenden auch in Deutschland etablieren und strukturelle Defizite für mehr Organspenden beseitigen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Imkerei: Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren – Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie“ (20/7569) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine einheitliche staatliche „Bestäubungsprämie“ in Höhe von 60 Euro pro Jahr und Bienenvolk zu erarbeiten und „unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses umzusetzen“, heißt es in dem Antrag. Der Wert der Leistungen eines Bienenvolkes für Umwelt und Gesellschaft liege weit über dem Ertrag von Honig und anderen Bienenprodukten. Insbesondere die Bestäubungsleistung eines Bienenvolks komme nicht nur der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Ökosystem und damit der Gesellschaft zugute.

Hofbewirtschaftung: „Bundesweite Hofübernahmeprämie für Junglandwirte einführen“ (20/7579). Dies fordert die AfD in einem Antrag, der federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten wird. Um die Übernahme eines bäuerlichen Familienbetriebes zu erleichtern, fordert die AfD-Fraktion eine bundesweite Hofübernahme-/Niederlassungsprämie für Junglandwirte bis zum 40. Lebensjahr. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über fünf Jahre eine Anschubfinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 Euro einzuführen. Die Finanzierung soll aus GAK-Mitteln erfolgen und lediglich an „Junglandwirte mit entsprechendem Ausbildungsnachweis und Ortsansässigkeit“ ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus soll die Hofnachfolge „durch geeignete rechtliche und politische Maßnahmen vereinfacht werden“. Um einem weiteren Rückgang an Höfen vorzubeugen, sollen die Verfahren der Bodenvergabe und Pachtpreisfestsetzung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) angepasst werden.

Führerscheinentzug: Die AfD will mit einem Antrag „Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen“ (20/7580) lassen. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Befristung des Führerscheins auf fünf Jahre für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen. Die Vorschläge der EU-Kommission seien mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ziel der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar, schreibt die Fraktion. Weite Teile der Bevölkerung wären bedroht, ihre individuelle Mobilität zu verlieren. Darüber hinaus sei der Vorschlag unverhältnismäßig, da ältere Verkehrsteilnehmer unterdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt seien. Fahrhilfen, wie Assistenzsysteme und Systeme für autonomes Fahren, würden außerdem die Anforderungen an den Führerscheininhaber und somit die Risiken senken, auch weniger befähigte Führerscheininhaber könnten am Straßenverkehr teilnehmen.

Saatkrähen: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – landwirtschaftliche Aussaat sichern“ (20/7587) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine Herabstufung des Schutzstatus der Vögel ein, zudem müsse eine Bejagung möglich sein. Gesetze sollen angepasst werden, so dass „rechtskonforme Maßnahmen die Verlagerung von Brutkolonien der Saatkrähe ermöglichen, die sich in Wohngebieten und Siedlungsnähe befinden“, schreiben die Abgeordneten. Deutschlandweit seien die Populationen der Saatkrähe regional stark angestiegen. Im gesamten Bundesgebiet sei im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 adulte Vögel geschätzt worden. Die Krähen würden neben lebenden Bodenorganismen auch aufkeimende Saat fressen, wodurch erhebliche Verluste im Pflanzenbau entstehen könnten. Schäden von mehreren tausend Euro pro Hektar Ackerfläche seien keine Seltenheit. Neben den zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft und der Bedrohung der Artenvielfalt manifestierten sich auch Gefährdungen der Gesundheit und Lebensqualität für die städtische Bevölkerung. Der unkontrollierte und exponentielle Anstieg der Saatkrähenpopulation habe zu einer Ausdehnung ihres ursprünglichen Lebensraums auf Wohngebiete geführt. Ihre Brutkolonien auf Bäumen am Rande von oder in Wohnsiedlungen, die Überwinterungsgesellschaften mit bis zu 1.000 Vögeln und die abendlichen Schwärme auf Schlafbäumen bedeuteten eine intensive und anhaltende Lärmbelästigung. Gesundheitliche Schäden der Anwohner seien die Folge. In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands werde die Saatkrähe als ungefährdet eingestuft. Gleichzeitig gehöre die Saatkrähe in Deutschland als europäische Vogelart aber immer noch zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Schutzstatus sei unverhältnismäßig und müsse angepasst werden.

Bildung: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Kinder mit und ohne Deutschkenntnissen für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten“ (20/7575) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend weiterberaten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Volkshochschulen für die Betreuung und den Unterricht für Kinder auszustatten“, sodass Kindern ohne Deutschkenntnisse dort ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden kann. Dieser solle für Kinder in den Klassenstufen eins bis vier verbindlich sein, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen“. Kinder könnten dann wieder in die Regelschulen eingegliedert werden, sobald sie über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügen. Anlass des Antrages sei, dass die Integration nichtmuttersprachlicher Kinder in den Regelschulbetrieb „nur höchst unzureichend, vielerorts sogar überhaupt nicht“ gelänge, schreiben die Abgeordneten . Leidtragende wären deutsch- und fremdsprachige Schüler sowie gleichermaßen die Lehrer. Ferner würden an den Volkshochschulen Sprachkurse, neben dem Thema Gesundheit, am meisten angeboten, insbesondere der Kurs „Deutsch als Fremdsprache“. So wären die deutschen Volkshochschulen bereits „bestens vorbereitet“. Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den gesonderten Sprachunterricht solle die Bundesregierung im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes schaffen, heißt es im Antrag. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion „Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzten, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren“.

(eis/ste/06.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6438 - Antrag: Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen - Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen
    PDF | 247 KB — Status: 19.04.2023
  • 20/7569 - Antrag: Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren - Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie
    PDF | 157 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7575 - Antrag: Kinder mit und ohne Deutschkenntnisse für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten
    PDF | 183 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7579 - Antrag: Bundesweite Hofübernahmeprämie für Junglandwirte einführen
    PDF | 160 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7580 - Antrag: Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen
    PDF | 163 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7584 - Antrag: Herkunftskennzeichnung bei Honig verbessern - Verbraucherinformation stärken - Heimische Imker schützen
    PDF | 164 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7585 - Antrag: Folgen des Kohleausstiegs beachten - Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7586 - Antrag: Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7587 - Antrag: Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen - Belastung für Anwohner verringern - Landwirtschaftliche Aussaat sichern
    PDF | 149 KB — Status: 04.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Naturschutz

Bestandsregulierung bei Saatkrähen und Kormoranen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – Landwirtschaftliche Aussaat sichern“ (20/7587) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung der Union und AfD keine Mehrheit. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/8482) zugrunde.

Erstmals beraten wurde ein weiterer Antrag der Unionsfraktion zu dem Thema mit dem Titel „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ (20/10619). Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Erster Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung im ersten Antrag (20/7587), über den abgestimmt wird, auf, für eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe zu sorgen. Zudem müsse eine Bejagung möglich sein. Gesetze sollten angepasst werden, sodass „rechtskonforme Maßnahmen die Verlagerung von Brutkolonien der Saatkrähe ermöglichen, die sich in Wohngebieten und Siedlungsnähe befinden“, schreiben die Abgeordneten.

Deutschlandweit seien die Populationen der Saatkrähe regional stark angestiegen. Im gesamten Bundesgebiet sei im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 erwachsene Vögel geschätzt worden. Die Krähen würden neben lebenden Bodenorganismen auch aufkeimende Saat fressen, wodurch erhebliche Verluste im Pflanzenbau entstehen könnten. Schäden von mehreren Tausend Euro pro Hektar Ackerfläche seien keine Seltenheit.

„Gesundheit und Lebensqualität gefährdet“

Neben den zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft und der Bedrohung der Artenvielfalt manifestierten sich auch Gefährdungen der Gesundheit und Lebensqualität für die städtische Bevölkerung. Der unkontrollierte und exponentielle Anstieg der Saatkrähenpopulation habe zu einer Ausdehnung ihres ursprünglichen Lebensraums auf Wohngebiete geführt. Ihre Brutkolonien auf Bäumen am Rande von oder in Wohnsiedlungen, die Überwinterungsgesellschaften mit bis zu 1.000 Vögeln und die abendlichen Schwärme auf Schlafbäumen bedeuteten eine intensive und anhaltende Lärmbelästigung. Gesundheitliche Schäden der Anwohner seien die Folge

In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands werde die Saatkrähe als ungefährdet eingestuft. Gleichzeitig gehöre sie in Deutschland als europäische Vogelart aber immer noch zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Schutzstatus sei unverhältnismäßig und müsse angepasst werden.

Zweiter Antrag der Unionsfraktion

In ihrem zweiten Antrag (20/10619), der überwiesen werden soll, stellt die Unionsfraktion eine starke Vermehrung des Kormorans fest, der Anfang des 20. Jahrhunderts nahezu ausgerottet gewesen sei. Dank umfangreicher Schutzmaßnahmen habe sich der Bestand erholt, sodass der Kormoran spätestens seit den neunziger Jahren in Deutschland als nicht mehr gefährdet gelten könne. Die innerdeutsche Population werde auf mindestens 26.000 Brutpaare und eine Gesamtzahl von mindestens 120.000 Exemplaren geschätzt.

Der Anstieg der Kormoranpopulation wirkt sich aus Sicht der Abgeordneten negativ auf die Fischbestände in deutschen Binnengewässern und an den Küsten aus. So habe sich der Bestand regionaltypischer Fischarten in den letzten 20 Jahren um bis zu 97 Prozent verringert. Bereits sehr stark bedrohte Arten durch Kormoranfraß sind Äsche, Aale und Neunaugen.

„Kormoranmanagement etablieren“

Da der Kormoran eine besonders geschützte Art sei, gestalteten sich populationsbegrenzende Maßnahmen wie Vergrämungen schwierig. Eine alleinige Bestandsregulierung durch kontrollierte Abschüsse zeigten keine ausreichenden Effekte.  

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ vorzulegen, in dem die Länderverordnungen zum Umgang mit den Kormoranpopulationen angeglichen und Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung ausgearbeitet werden. In grenznahen Gebieten wie dem Bodensee oder der Flensburger Förde sollten Maßnahmen mit den Anrainerstaaten abgestimmt werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Dem Schutz heimischer Fischarten will die Fraktion den gleichen Stellenwert zuzugestehen wie dem Vogelschutz. (vom/nki/20.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Klaus Mack

Klaus Mack

© Klaus Mack/ Steffen Kugler

Mack, Klaus

CDU/CSU

Anna Kassautzki

Anna Kassautzki

© Anna Kassautzki/Laura Promehl

Kassautzki, Anna

SPD

Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Harzer

Ulrike Harzer

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Harzer, Ulrike

FDP

Hans-Jürgen Thies

Hans-Jürgen Thies

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Thies, Hans-Jürgen

CDU/CSU

Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

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Kersten, Dr. Franziska

SPD

Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

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Mayer, Dr. Zoe

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Jan Korte

Jan Korte

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Korte, Jan

Gruppe Die Linke

Volker Mayer-Lay

Volker Mayer-Lay

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Mayer-Lay, Volker

CDU/CSU

Christoph Hoffmann

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Hoffmann, Dr. Christoph

FDP

Stefan Seidler

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Seidler, Stefan

fraktionslos

Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

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Engelhard, Alexander

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

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Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/7587 - Antrag: Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen - Belastung für Anwohner verringern - Landwirtschaftliche Aussaat sichern
    PDF | 149 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/8482 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7587 - Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen - Belastung für Anwohner verringern - Landwirtschaftliche Aussaat sichern
    PDF | 200 KB — Status: 22.09.2023
  • 20/10619 - Antrag: Kormoranmanagement - Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen
    PDF | 170 KB — Status: 12.03.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/10619 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 20/8482 (Antrag 20/7587 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Naturschutz

Sachverständige uneins über Kormoranmanagement

Zeit: Mittwoch, 26. Juni 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Keine Übereinstimmung über das beste Vorgehen gegen fischfressende Kormorane gab es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz am Mittwoch,  26. Juni 2024. Die acht Sachverständigen äußerten sich zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ (20/10619).

In dem Antrag heißt es, der Anstieg der Kormoranpopulation wirke sich negativ auf die Fischbestände in deutschen Binnengewässern und an den deutschen Küsten aus. Da der Kormoran eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Art sei, gestalteten sich populationsbegrenzende Maßnahmen wie Vergrämungen jedoch schwierig. 

Bestand konzentriert sich auf wenige Bundesländer

Bernd Koop von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein gab einen Überblick über die Kormoranbestandsentwicklung in Deutschland. Nach seinen Worten ist der Bestand seit 20 Jahren stabil nach einem sehr starken Anstieg aufgrund der Unterschutzstellung und des Verbots von DDT. Dazu komme eine starker Anstieg der Eutrophierung der mitteleuropäischen Gewässer. Man dürfe auch den deutschen Bestand nicht isoliert betrachten, denn er sei eingebettet in den Bestand der südwestlichen Ostsee. 

Deutschland habe etwa 23.000 Paare. Entscheidend sei, dass sich das Wesentliche des Bestandes auf wenige Bundesländer konzentriere. Etwa die Hälfte des gesamten Bestandes siedele in Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 11.000 Paaren. Schleswig-Holstein habe etwa 3.000 Paare. Daraus ergebe sich, dass man länderspezifische Regelungen für den Umgang mit Kormoranen treffen muss, sagte Koop.

Dauerhaft hohe Population

Aus der Sicht des Offenbacher Rechtsanwalts Dirk Wüstenberg müssen sich die Teichwirte und die Berufsfischer schon heute auf die dauerhafte natürliche Obergrenze der Kormoranpopulationen in Deutschland einstellen. Teichwirte hätten ihre Fische selbst zu schützen, Berufsfischer nutzten die natürlichen Ressourcen im Rahmen der Berufs- und Gewerbeausübungsfreiheit, hätten aber keinen Rechtsanspruch auf Fisch, erklärte Wüstenberg in seiner schriftlichen Stellungnahme. 

Das besondere Artenschutzrecht habe die Aufgabe, besondere Tierarten für das Naturerlebnis der Menschen und Touristen zu bewahren. Durch die Jagd würden diese Tierarten gestört und vernichtet. Die Bundesregierung sollte sich stattdessen für mehr Gewässerschutz einsetzen – mehr mit Blick auf „Verbesserung“ statt auf „Abwehr“. 

„Effektives Kormoranmanagement möglich“

Prof. Dr. Alexander Brinker von der Fischereiforschungsstelle Langenargen wies darauf hin, dass sich der Kormoran als geschützte Art seit 30 Jahren in einem guten Erhaltungszustand befinde und sich sein Bestand europaweit deutlich erhöht  habe. Trotz des Schutzstatus sei ein wie auch immer ausgestaltetes effektives Kormoranmanagement möglich, sagte Brinker und erwähnte das Beispiel Dänemark. Er arbeite am Bodensee, früher ein Gewässer mit einer der bedeutendsten Binnenfischereien Europas. 

Aktuell drohe diese Fischerei in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden, da der Kormoran im Bestand extrem zunehme und wesentlich mehr Fische als die Berufs- und Angelfischerei zusammen entnehme. Der Kormoran-Fraßdruck gefährde jedoch nicht nur fischereilich relevante Arten, sondern auch gefährdete und Rote-Liste-Arten. 

Als Beispiel nannte Brinker die Esche. Auch die Resilienz des Bodensees werde durch den Kormoran gestört. Der Kormoranbestand sollte aus Gründen des Fischartenschutzes, des Gewässerschutzes und der regionalen Fischerei substanziell sinken, sagte Brinker. Am Bodensee erfolge dies durch Minimierung des Bruterfolgs. Eier würden durch Drohnen mit Speiseöl eingesprüht, sodass sie sich nicht erfolgreich entwickeln könnten. Diese Maßnahme funktioniere auch in Bäumen.

„Fraßdruck verhindert notwendige Fischbestände“

Dr. Carola Winkelmann von der Universität Koblenz verwies darauf, dass es vor allem Kormorane verhinderten, die Algenmassenentwicklung zu stoppen, was für die Aufrechterhaltung einer guten Wasserqualität notwendig wäre. In Mitteleuropa gebe es mit der Nase eine einzige Fischart, die ausschließlich Algen fresse. In einem großskaligen Freilandexperiment habe sich aber gezeigt, dass es trotz mehrfachen umfangreichen Besatzes bei den momentanen Kormoranbeständen und dem herrschenden Fraßdruck unmöglich ist, hohe Fischbestände in den Fließgewässern des Untersuchungsgebietes im Westerwald aufzubauen. 

Aufgrund der  Zusammenhänge zwischen Algenmassenentwicklungen und Ökosystemzustand und aufgrund der Bedeutung großwüchsiger Fische für die Kontrolle dieser Algenmassenentwicklungen seien niedrige Fischbestände nicht nur ein Risikofaktor für den Erhalt der Biodiversität in Fließgewässern, sie könnten auch das Erreichen des guten ökologischen Zustandes verhindern. Aus diesem Grund müsse die Bestandsdichte der Kormorane reduziert werden. 

„Nachhaltige Fischereiwirtschaft erhalten“ 

Stefan Jäger von der Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbands verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass das Europäische Parlament bereits 2018 die EU-Kommission aufforderte, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Kormoranbestände zu reduzieren. Leider sei die Kommission bis heute der Aufforderung nicht nachgekommen. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion greife diesen Mangel auf. 

Dass es effektive Mittel zur Bestandskontrolle gibt, zeige das Kormoranmanagement in Dänemark, wo Eingriffe in Brutkolonien durch das Einölen der Eier erfolge. Jäger zufolge muss die Forderung des EU-Parlaments auch in Deutschland umgesetzt werden, um die nachhaltige Fischereiwirtschaft zu erhalten. Der Deutsche Fischereiverband habe dazu einen Entwurf vorgelegt.

„Bestand eines Zugvogels ist nicht zu managen“

Aus der Sicht von Christof Herrmann von der Beringungszentrale Hiddensee muss eine erfolgreiche Strategie zur Reduzierung von Kormorankonflikten in Teichwirtschaften, mit fischereiwirtschaftlichen Nutzungen oder dem Schutz bedrohter Fischarten auf eine Verbesserung von Abwehr-  beziehungsweise Vergrämungsmaßnahmen am Ort des Konfliktes ausgerichtet sein. Man könne den Bestand nicht managen, denn der Kormoran sei ein Zugvogel.

Maßnahmen, die auf eine Populationsbegrenzung zielen, seien ohne Aussicht auf Erfolg, erklärte Herrmann in seiner Stellungnahme. Dies gelte insbesondere auch für die in dem Antrag geforderten Maßnahmen zur Verringerung des Reproduktionserfolgs, aber auch für wahllose, nicht konfliktbezogene Abschüsse. Flankierend und für einige seltene Fischarten unverzichtbar seien Verbesserungen ihrer Lebensräume.

Kritik am „überhöhten Schutz von Prädatoren“

Reinhart Sosat vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg kritisierte den „überhöhten Schutz von Prädatoren“ in Deutschland. In Baden-Württemberg seien nur noch 31 Prozent der Fischarten nicht gefährdet. Die Bestandsdichten seien auf einem katastrophalen Niveau. Dagegen breite sich der Kormoran massiv aus. Die andauernden Auseinandersetzungen zwischen Vogel- und Fischartenschutz hätten bis heute nur Verlierer hinterlassen. Vereinzelte Abschüsse seien aber nur erforderlich, weil sich die Kormoranschützer seit vielen Jahren einer Bestandsregulierung pauschal verweigerten. 

Der Kormoran müsse dringend in den Anhang 2 der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden, um ein entsprechendes Bestandsmanagement überhaupt zu ermöglichen, Gebraucht werde ein Kormoranmanagement sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Dass dies möglich sei, zeige das Beispiel der Kurzschnabelgans.

„Existenz von Teichwirtschaften stark gefährdet“

Der Einzelsachverständige Dr. Sebastian Zelder, Inhaber der einer Teichwirtschaft in Sachsen, begrüßte dagegen die Initiative der CDU/CSU zur Etablierung eines bundesweiten Kormoranmanagements. Aufgrund ihrer seit Jahrhunderten traditionellen Bewirtschaftung zählten Teichwirtschaften heute zu den produktivsten Ökosystemen. Deren Existenz sei aber stark gefährdet. 

Mit dem Aufkommen größerer Kormoranbestände sei ein verstärkter Rückgang der Fischbestände verzeichnet worden. Ein Schutz der Fischbestände in Teichwirtschaften sei in Sachsen nur durch ganzjährige Vergrämung möglich. Zelder verwies auf die geltende sächsische Kormoranverordnung, deren  deutschlandweite Übernahme aus seienr Sicht zielführend wäre. 

Koop und Wüstenberg waren auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen worden, Brinker, Winkelmann und Jäger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, Herrmann auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, Sosat auf Vorschlag der FDP-Fraktion und Zelder auf Vorschlag der AfD-Fraktion.

Antrag fordert Aktionsplan

Bei den  Fragen der Abgeordneten ging es insbesondere um den Umgang mit dem Konflikt zwischen Vogel- und Fischschutz, speziell um mögliche Eingriffe zur Bestandsregulierung, um die Notwendigkeit eines Kormoranmanagements und die Probleme bei der Umsetzung in der Praxis sowie um Erfahrungen bei der Anwendung regionaler Vereinbarungen. 

In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion heißt es weiter, die bisherigen Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Kormorans seien vor dem Hintergrund des Populationswachstums sowie der verursachten Schäden für Mensch, Tier und Umwelt ungeeignet. Eine Bestandsregulierung der Kormoranpopulation durch einen bundeseinheitlichen „Aktionsplan Kormoran“ entsprechend dem Beschluss des EU-Parlaments vom 12. Juni 2018 wäre geeignet, so die Fraktion, um weiteren Dezimierungen der Fischbestände und einem Aussterben von Fischarten entgegenzuwirken.

„Weitere ungehinderte Vermehrung verhindern“

Dementsprechend solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, ein umfassendes bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ vorzulegen, in dem die Länderverordnungen zum Umgang mit den Kormoranpopulationen angeglichen und Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung ausgearbeitet werden. Dem Schutz heimischer Fischarten zur Sicherung und Förderung der Artenvielfalt solle gleicher Stellenwert wie dem Vogelschutz zugestanden werden, und populationsbegrenzenden Maßnahmen, insbesondere die Beölung von Eiern sowie „Kalt-Ei-Aktionen“ in den Brutkolonien, die sich vornehmlich in Naturschutzgebieten befinden, sollten durch entsprechende Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht und deutlich  erleichtert werden. 

Daneben sollten die Angel- sowie die Berufsfischerei und die Gewässerwirtschaft umfassend mittels Förderprogrammen für Schutzmaßnahmen vor Schäden durch den Kormoran  bewahrt werden. Die Bundesregierung sollte sich bei der Europäischen Kommission für eine Zuordnung des Kormorans zu den bejagbaren Arten entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie einsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. (mwo/26.06.2024)

Dokumente

  • 20/10619 - Antrag: Kormoranmanagement - Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen
    PDF | 170 KB — Status: 12.03.2024

Tagesordnung

  • 78. Sitzung am Mittwoch, 26.06.2024, 11:00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dirk Wüstenberg, Kanzlei Wüstenberg, A.-Drs. 20(16)284-B
  • Stellungnahme Dr. Carola Winkelmann, Universität Koblenz, A.-Drs. 20(16)284-E
  • Stellungnahme Stefan Jäger, Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbands e. V., A.-Drs. 20(16)284-C
  • Stellungnahme Christof Herrmann, Beringungszentrale Hiddensee, A.-Drs. 20(16)284-A
  • Stellungnahme Reinhart Sosat, Deutscher Angelfischerverband e. V., A.-Drs. 20(16)284-D
  • Stellungnahme Dr. Sebastian Zelder, Dr. Sebastian Zelder, A.-Drs. 20(16)284-F
  • Stellungnahme Martin Schmitz, VDV, A.-Drs. 20(16)343-A

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw12-de-kormoranmanagement-993268

Stand: 24.06.2025