Abgesetzt: Aufnahme von Abgeordneten in gesetzliche Rentenversicherung
Der Bundestag hat die für Mittwoch, 20. März 2024, geplante erstmalige Aussprache über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen“ (20/7462) von der Tagesordnung abgesetzt. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache war vorgesehen, den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu überweisen.
Antrag der AfD
Die Fraktion verlangt, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der die Neustrukturierung der Altersversorgung für Abgeordnete regelt. Wichtige Faktoren sind laut Fraktion dabei unter anderem, dass die Altersversorgung „im Ganzen eine angemessene Versorgung gewährleistet“, „die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellt“ und transparent ist.
Die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus Sicht der AfD eine „große Chance“ für deren Zukunftsfestigkeit, denn mit den Abgeordneten als Teil der Versichertengemeinschaft sei keine weitere Ausweitung nicht beitragsgedeckter Leistungen zu erwarten. Die Abgeordneten würden aufgrund ihrer Selbstbetroffenheit neue Gesetzesvorhaben mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Künftig dürfe daher auch eine vollständige Finanzierung der laufenden versicherungsfremden oder nicht beitragsgedeckten Leistungen über Bundeszuschüsse erwartet werden, schreiben die Abgeordneten. (vom/des/15.03.2024)