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Verkehr

Novellierung des Bundes­schienenwege­ausbau­gesetzes

Die Bundesregierung will das Bundesschienenwegeausbaugesetz novellieren. Ein entsprechender Entwurf eines „vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (20/8288)  wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratung übernimmt der Verkehrsausschuss die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes habe sich in seiner bisherigen Ausgestaltung zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dieses Hemmnis solle nun beseitigt werden. Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden. Ziel ist es laut Regierung, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Die neuen Finanzierungsoptionen, von denen der Bund nach Änderung des BSWAG künftig Gebrauch machen können soll, beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, für Unterhaltung und Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung, für nachhaltige beziehungsweise erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen sowie für Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung. (hau/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Michael Theurer

Michael Theurer

© DBT/ Inga Haar

Theurer, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Digitales und Verkehr

Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Donth, Michael

CDU/CSU

Christian Schreider

Christian Schreider

© Christian Schreider/Susanne Knoll

Schreider, Christian

SPD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

© Foto- und Bildstelle Bundestag

Riexinger, Bernd

Die Linke

Dorothee Martin

Dorothee Martin

© photothek

Martin, Dorothee

SPD

Christoph Ploß

Christoph Ploß

© Tobias Koch

Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/8288 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Experten bewerten Finanzierung der Schieneninfrastruktur

Zeit: Montag, 9. Oktober 2023, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Für die dringend benötigte Modernisierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland braucht es eine langfristig gesicherte und bedarfsorientiert dimensionierte Finanzierung sowie klare Zielsetzungen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 9. Oktober 2023, geladenen Sachverständigen einig. Grundlage der Anhörung waren ein Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288), je ein Antrag von CDU/CSU (20/7350), AfD (20/7197) und Linken (20/6988) sowie eine Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (20/7025).

Die in der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) geplanten Regelungen reichen der Ansicht der Sachverständigen nach aber nicht aus, obgleich die Finanzierungsoption, wonach der Bund nicht nur in Ersatzinvestitionen, sondern auch in Unterhaltung und Instandhaltung der Infrastruktur investieren darf, auf Zuspruch traf. Unterschiedlich bewertet wurde indes die geplante Schaffung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) unter dem Dach des Bahnkonzerns. 

Zielbild zur verkehrspolitischen Steuerung und Finanzierung

Zentrale Fragen zum Zielbild, zur verkehrspolitischen Steuerung und zur Finanzierung der InfraGo sind aus Sicht des Vereins Allianz pro Schiene noch ungeklärt und wurden bislang auch nicht ausreichend mit dem Bahnsektor, der Fachöffentlichkeit und den Parlamentariern in Bund und Ländern diskutiert, bemängelte dessen Geschäftsführer Dirk Flegge. Die von der Beschleunigungskommission Schiene empfohlene weitergehende Lösung – die Schaffung und gesetzliche Verankerung von zwei Schieneninfrastrukturfonds – muss aus seiner Sicht unbedingt weiterverfolgt werden. Die Novelle des BSWAG bewertete er als sehr guten Einstieg in die Bahnreform 2.0. „Das darf aber nicht das letzte Wort sein“, fügte er hinzu.

Die geplante Verschmelzung der DB Station & Service AG mit der DB Netz AG sei kein Fehler, bringe aber für sich nur geringen Nutzen, befand Peter Westenberger, Geschäftsführer vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE/Die Güterbahnen). Warum die InfraGo unbedingt zum 1. Januar 2024 starten solle, obwohl es noch keine abschließende Regelung der Verfassung, Arbeitsweise, Transparenz, Erfolgsmessung und behördlichen Begleitung für sie gebe, bleibe unklar. Zu konstatieren sei, so Westenberger, dass die Bundesregierung die Strategie verfolge, den Auftrag des Koalitionsausschusses möglichst ohne Gesetzesänderungen umzusetzen. Angesichts der großen Reichweite der notwendigen Veränderungen auf dem Weg zu einer attraktiven und wachsenden Schieneninfrastruktur sei jedoch die Änderung vorhandener relevanter Gesetze eine Aufgabe, die des politischen und legislativen Engagements des Bundestages bedürfe. 

Kritik an fehlender Planungssicherheit

Ähnlich sah das Matthias Stoffregen, Geschäftsführer des Vereins Mofair. Er kritisierte die fehlende Planungssicherheit. Der Bund lasse durch die bisherigen Formulierungen weiterhin eine Finanzierung von Ausbau und Erhalt der Schieneninfrastruktur „nach Kassenlage“ offen. Ohne weitere Gesetzesänderungen bestehe aber die Gefahr, dass zwar nominell mehr Geld für die Schiene zur Verfügung gestellt werde, dieses aber in einem ansonsten unzureichend reformierten, dysfunktionalen System gleichsam versickere. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch völlig unklar, wie die „sehr sinnvollen“ Maßnahmenvorschläge der Beschleunigungskommission Schiene vom Dezember 2022 umgesetzt werden sollen, sagte Stoffregen. Insofern wirkten eine Beschlussfassung zum BSWAG jetzt und die Implementierung der InfraGO völlig am Gesetzgeber vorbei. Offenbar solle lediglich der willkürlich gesetzte 1. Januar 2024 als Starttermin der neuen Infrastrukturgesellschaft gehalten werden, „unabhängig von inhaltlichen Fragen“.

Markus Ksoll, Leiter Wirtschaft, Politik und Regulierung bei der Deutschen Bahn AG (DB AG), attestierte indes der Bundesregierung ein stimmiges Gesamtkonzept zur Reform des Systems vorgelegt zu haben. Dazu gehöre die Sanierung der Hochleistungskorridore, Zukunftsbahnhöfe, Serviceeinrichtungen sowie wesentlich mehr Aus- und Neubau. In den letzten Jahren hätten die Regularien des BSWAG einer schnellen und zielgerechten Verwendung von Mitteln für Schienenprojekte häufig im Wege gestanden, befand Ksoll. Verfügbare Mittel hätten teilweise nicht rechtzeitig abgerufen werden können, während andere Projekte wegen fehlender Voraussetzungen in Verzug geraten seien. Der vorgesehene Anstieg des Maßnahmen- und Budgetumfangs mache eine Flexibilisierung der Finanzierungsregularien unumgänglich, so der Bahnvertreter. Die Änderung des BSWAG sei ein wichtiger Teil davon und setze zudem mehrere Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene um.

Finanzierung für die Schieneninfrastruktur

Es brauche eine überjährige Finanzierung für die Schieneninfrastruktur, sagte Sarah Stark, Hauptgeschäftsführerin beim Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB). „Infrastruktur ist ein Dekadenprojekt“, betonte sie. Ein Projekt wie etwa den digitalen Knoten Stuttgart könne man schlecht in einem Haushaltsjahr bauen und abbilden. Um hier Verlässlichkeit für die Unternehmen bereitzustellen, brauche es eine Durchfinanzierung von Projekten. Dies gehe einher mit einer Zieldefinition, was mit den steigenden Investitionen eigentlich erreicht werden soll. Daraus müssten entsprechende Kennzahlen abgeleitet werden, „die uns helfen zu überprüfen, ob wir auf dem richtigen Pfad sind“, sagte Stark.

Die Monopolkommission hält weiterhin eine eigentumsrechtliche Trennung der Eisenbahninfrastruktur vom restlichen DB-Konzern für vorzugswürdig, betonte deren Vertreter Torben Stühmeier. Andernfalls werde das Behinderungs- und Diskriminierungspotenzial des integrierten DB-Konzern gegenüber Wettbewerbern auf der Schiene weiterhin bestehen bleiben. Erst eine eigentumsrechtliche Trennung werde dafür sorgen, dass sich das Eisenbahninfrastrukturunternehmen allen Nutzern der Infrastruktur gleichermaßen verpflichtet fühlt. Dadurch werde das Gesamtsystem Schiene gestärkt und insgesamt mehr Verkehr auf die Schiene gebracht. 

Investition in die Infrastruktur

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, sprach sich hingegen dafür aus, den Konzernverbund der DB AG, einschließlich des Schienennetzes, zu erhalten. Daher sei der aktuelle Beschluss des Aufsichtsrats für die EVG ein akzeptabler Kompromiss. Gelöst würden die Kernprobleme des Schienenverkehrs in Deutschland dadurch allerdings nicht, sagte er. Auch blieben noch Fragen offen, die einzelne Konzerngesellschaften und die zukünftige Finanzarchitektur betreffen. Burkert verwies darauf, dass die aktuelle schwierige Situation der deutschen Bahnen „weder durch die integrierte Struktur der DB AG noch durch fehlenden intramodalen Wettbewerb verursacht wurde“. Sie sei vielmehr die Konsequenz verkehrspolitischer Fehler der vergangenen Legislaturperioden.

Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida in Österreich, sieht einen integrierten Konzern ebenfalls als vorteilhaft an. Benötigt werde eine ausreichende und vor allem rechtzeitige Investition in die Infrastruktur, sowie in das rollende Material und das Personal – ebenso wie ein Controlling und eine Steuerung der Struktur. Hebenstreit sprach von einem österreichischen Weg des „nutznießerorientierten Finanzierungsansatzes“, der nicht im Sinne der Profitmaximierung gewählt worden sei, „sondern um die nachhaltige Entwicklung der Schieneninfrastruktur zu gewährleisten“. Erwirtschaftete Überschüsse flössen wieder in das System zurück. „Die stabile Finanzierung aus öffentlicher Hand bedeutet, dass Österreich pro Einwohner im Verhältnis zu Deutschland oder auch dem EU-Durchschnitt, dass dreifache an Finanzmitteln in die Schieneninfrastruktur investiert“, sagte er.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes habe sich in seiner bisherigen Ausgestaltung zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dieses Hemmnis solle nun beseitigt werden. Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden. Ziel ist es laut Regierung, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Die neuen Finanzierungsoptionen, von denen der Bund nach Änderung des BSWAG künftig Gebrauch machen können soll, beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, für Unterhaltung und Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung, für nachhaltige beziehungsweise erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen sowie für Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung.

Antrag der Union

Nach dem Willen der Unionsfraktion sollen Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG getrennt werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine grundlegende strukturelle und organisatorische Neuaufstellung der Deutschen Bahn auf den Weg zu bringen. So soll der Infrastrukturbereich bestehend aus DB Netz, DB Station und Service sowie DB Energie vollständig vom Transportbereich getrennt und in eine bundeseigene, weisungsgebundene Schieneninfrastruktur GmbH des Bundes überführt werden. Die Holding der Deutschen Bahn sei aufzulösen und die bisherige DB-Struktur mit 740 Beteiligungen und Tochtergesellschaften zu entflechten. Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur soll vornehmlich aus Mitteln des Bundeshaushaltes, ergänzt durch Trassenentgelte für die Nutzung der Schieneninfrastruktur, erfolgen. Die Schulden der Deutschen Bahn im Infrastrukturbereich seien in das Bundeseisenbahnvermögen zu übertragen.

Darüber hinaus fordert die Union weitere Maßnahmen der Bundesregierung, um den Schienengüterverkehr zu stärken, das Programm zur Digitalisierung der Schiene zügig umzusetzen, den Deutschlandtakt umzusetzen, ausreichend gut ausgebildetes Fachpersonal zu gewinnen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Die Union kritisiert, dass die Schieneninfrastruktur veraltet ist, weil die Deutsche Bahn die notwendigen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau der Schiene nicht getätigt habe, obwohl sie vom Bund dafür viele Milliarden Euro erhalten habe. Zudem lasse der Wettbewerb auf der Schiene zu wünschen übrig, obwohl die Rahmenbedingungen hierfür erleichtert worden seien. So liege der Anteil von Wettbewerbern der Deutschen Bahn im Fernverkehr bei unter fünf Prozent. Auch die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur gehe viel zu langsam voran, heißt es im Antrag.

Antrag der AfD

Die AfD plädiert für eine Reform der Deutschen Bahn AG. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, dem Bundestag bis Anfang August 2023 grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen. Diese Möglichkeiten müssten sich am Gemeinwohlinteresse insbesondere unter den Aspekten der Transparenz, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, der Resilienz gegen Arbeitskämpfe und der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern orientieren. Zudem soll die Bundesregierung darlegen, wie dem Bund die Durchgriffsrechte eingeräumt werden können, so dass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann und auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, ausgeräumt werden können.

Seit Längerem befinde sich die Deutsche Bahn AG „in einer tiefen Krise“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. So spreche der Bundesrechnungshof von einem „Sanierungsfall“. Fahrgäste im Personenverkehr seien täglich mit Zugverspätungen, Zugausfällen, verpassten Anschlüssen, verkürzten Zügen, defekten Toiletten, geschlossenen oder im Service eingeschränkten Bordbistros konfrontiert. Die unmittelbaren Ursachen hierfür seien neben dem Personalmangel insbesondere der schlechte Zustand der Infrastruktur, der sich in Stellwerks-, Weichen- und Oberleitungsstörungen bemerkbar mache und durch erforderliche Reparaturen viele Baustellen nach sich ziehe. Doch nicht nur der Personen-, sondern auch der Güterverkehr auf der Schiene sei mit massiven Problemen konfrontiert.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion spricht sich gegen die von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) geplante Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten der Deutschen Bahn AG (DB Netz, DB Station und Service) zu einer neuen Infrastruktursparte oder eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb aus. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern in öffentlicher Hand zu erhalten und diesen an gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Kriterien nachhaltig und barrierefrei auszurichten. Zudem müssten im Bundeshaushalt die Mittel für den Erhalt, den Neu- und Ausbau des Schienennetzes deutlich aufgestockt werden, um mindestens den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln. (aw/hau/09.10.2023)

Dokumente

  • 20/6988 - Antrag: Bahn zukunftsfähig aufstellen - Zerschlagung der Deutschen Bahn AG eine Absage erteilen
    PDF | 167 KB — Status: 25.05.2023
  • 20/7025 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Dauerkrise der Deutschen Bahn AG Hinweise für eine strukturelle Weiterentwicklung
    PDF | 2 MB — Status: 15.03.2023
  • 20/7197 - Antrag: Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren
    PDF | 175 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/7350 - Antrag: Schiene in die Zukunft führen - Deutsche Bahn AG neu aufstellen
    PDF | 146 KB — Status: 20.06.2023
  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023

Tagesordnung

  • 54. Sitzung, 09.10.2023, 14:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 54. Sitzung vom 9. Oktober 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 9. Oktober 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Monopolkommission
  • Stellungnahme der Allianz pro Schiene e. V.
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
  • Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Stellungnahme des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen e. V. (NEE/DIE GÜTERBAHNEN)
  • Stellungnahme von Mofair e. V.
  • Stellungnahme des Verband der Bahnindustrie in Deutschland e. V. (VDB) (Datei ist nicht barrierefrei.)
  • Stellungnahme der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida (Österreich)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Abgesetzt: Änderung des Bundes­schienen­wege­ausbau­gesetzes

Arbeiter arbeiten an einer Bahnstrecke.

Die Schieneninfrastruktur in Deutschland soll modernisiert werden. (© picture alliance / dpa | Bernd Wüstneck)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 19. Oktober 2023, abgesetzt wurde die Abstimmung eines Regierungsentwurfs für ein viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6). Geplant war ursprünglich außerdem, über die Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren“ (20/7197) und der Linksfraktion mit dem Titel „Bahn zukunftsfähig aufstellen – Zerschlagung der Deutschen Bahn AG eine Absage erteilen“ (20/6988) zu entscheiden. Der Verkehrsausschuss sollte zur Abstimmung im Parlament Beschlussempfehlungen vorlegen. Zum Gesetzentwurf war zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit angekündigt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Bund soll sich dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Zudem soll er IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es in der Begründung der Gesetzesnovelle. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Die Eisenbahninfrastruktur sei zu klein für die Aufnahme wesentlicher Anteile des Verkehrswachstums und das Erreichen der Klimaziele.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält es in seiner Stellungnahme (20/8651) für erforderlich, im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG das Finanzierungssystem grundlegend neu zu ordnen, damit der Bund zukünftig seiner Gewährleistungspflicht beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes vollumfänglich nachkommen kann. Die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene seien hier eine gute Grundlage. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der anstehenden Strukturreform eng einzubeziehen. Sie weist zudem darauf hin, dass die Finanzierungsverantwortung für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e des Grundgesetzes ausschließlich durch den Bund zu gewährleisten sei.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie werde sich bei der zukünftigen Anwendung der im Gesetzentwurf enthaltenen Finanzierungsoptionen auch die Auskömmlichkeit der Nutzerfinanzierung für das Netz in ihre Überlegungen einbeziehen. Klarstellend weist sie darauf hin, dass der Gesetzesentwurf den Dualismus der Finanzierung des Neubaus, des Ausbaus und der Ersatzinvestitionen einerseits und der Unterhaltung und Instandsetzung andererseits aufhebt. Der Bund könne sich nunmehr auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen.

Antrag der AfD

Die AfD plädiert in ihrem Antrag (20/7197) für eine Reform der Deutschen Bahn AG. Sie fordert sie die Bundesregierung auf, dem Bundestag grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen. Diese Möglichkeiten müssten sich am Gemeinwohlinteresse vor allem unter den Aspekten der Transparenz, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, der Resilienz gegen Arbeitskämpfe und der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern orientieren.

Zudem soll die Bundesregierung darlegen, wie dem Bund die Durchgriffsrechte eingeräumt werden können, sodass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann, und auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, ausgeräumt werden können.

Deutsche Bahn in „tiefer Krise“

Seit Längerem befinde sich die Deutsche Bahn AG „in einer tiefen Krise“, schreibt die Fraktion. So spreche der Bundesrechnungshof von einem „Sanierungsfall“. Fahrgäste im Personenverkehr seien täglich mit Zugverspätungen, Zugausfällen, verpassten Anschlüssen, verkürzten Zügen, defekten Toiletten, geschlossenen oder im Service eingeschränkten Bordbistros konfrontiert.

Die unmittelbaren Ursachen hierfür seien neben dem Personalmangel insbesondere der schlechte Zustand der Infrastruktur, der sich in Stellwerks-, Weichen- und Oberleitungsstörungen bemerkbar mache und durch erforderliche Reparaturen viele Baustellen nach sich ziehe. Doch nicht nur der Personen-, sondern auch der Güterverkehr auf der Schiene sei mit massiven Problemen konfrontiert.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag (20/6988) gegen die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) geplante Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten der Deutschen Bahn AG (DB Netz, DB Station und Service) zu einer neuen Infrastruktursparte oder eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb aus. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern in öffentlicher Hand zu erhalten und diesen an gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Kriterien nachhaltig und barrierefrei auszurichten.

Zudem müssten im Bundeshaushalt die Mittel für den Erhalt, den Neu- und Ausbau des Schienennetzes deutlich aufgestockt werden, um mindestens den Anteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln. (vom/aw/17.10.2023)

Dokumente

  • 20/6988 - Antrag: Bahn zukunftsfähig aufstellen - Zerschlagung der Deutschen Bahn AG eine Absage erteilen
    PDF | 167 KB — Status: 25.05.2023
  • 20/7197 - Antrag: Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren
    PDF | 175 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8819 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
    PDF | 173 KB — Status: 13.10.2023

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Bund soll sich kün­ftig an Instand­haltungs­kosten der Schiene beteiligen können

Der Bund soll sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8288, 20/8651, 20/10416) gebilligt. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD stimmten gegen das zuvor im Verkehrsausschuss in Teilen noch geänderte Gesetz (20/10414).

Darüber hinaus nahm der Bundestag eine Entschließung an, in der der Bundesregierung Zielvorgaben zur vollständigen Digitalisierung und weitgehenden Elektrifizierung des Betriebs auf dem deutschen Schienennetz gemacht werden. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10422) fand keine Mehrheit. Darin forderte die Union eine „grundlegende, strukturelle und organisatorische Neuaufstellung“ der Deutschen Bahn AG. Auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren“ (20/7197, 20/10413) wurde abgelehnt. Dagegen votierten alle übrigen Fraktionen des Hauses.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, hieß es in der Begründung der Gesetzesnovelle. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Die Eisenbahninfrastruktur sei zu klein für die Aufnahme wesentlicher Anteile des Verkehrswachstums und das Erreichen der Klimaziele.

Änderungen im Verkehrsausschuss

Mit dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. 

Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hielt es in seiner Stellungnahme (20/8651) für erforderlich, im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG das Finanzierungssystem grundlegend neu zu ordnen, damit der Bund zukünftig seiner Gewährleistungspflicht beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes vollumfänglich nachkommen kann. Die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene seien hier eine gute Grundlage. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der anstehenden Strukturreform eng einzubeziehen. Sie wies zudem darauf hin, dass die Finanzierungsverantwortung für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e des Grundgesetzes ausschließlich durch den Bund zu gewährleisten sei.

Klarstellend wies die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass der Gesetzesentwurf den Dualismus der Finanzierung des Neubaus, des Ausbaus und der Ersatzinvestitionen einerseits und der Unterhaltung und Instandsetzung andererseits aufhebt. Der Bund könne sich nunmehr auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen.

Antrag der AfD

Die AfD plädierte in ihrem Antrag (20/7197) für eine Reform der Deutschen Bahn AG. Sie forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen. Diese Möglichkeiten müssten sich am Gemeinwohlinteresse vor allem unter den Aspekten der Transparenz, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, der Resilienz gegen Arbeitskämpfe und der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern orientieren.

Zudem sollte die Bundesregierung darlegen, wie dem Bund die Durchgriffsrechte eingeräumt werden könnten, sodass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann, und auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, ausgeräumt werden könnten. (eis/aw/ste/22.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Michael Theurer

Michael Theurer

© DBT/ Inga Haar

Theurer, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Digitales und Verkehr

Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Donth, Michael

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Christian Schreider

Christian Schreider

© Christian Schreider/Susanne Knoll

Schreider, Christian

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

© Foto- und Bildstelle Bundestag

Riexinger, Bernd

Gruppe Die Linke

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/7197 - Antrag: Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren
    PDF | 175 KB — Status: 13.06.2023
  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/10413 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7350 - Schiene in die Zukunft führen - Deutsche Bahn AG neu aufstellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Dirk Brandes, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7197 - Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren
    PDF | 178 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10414 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10416 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10422 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 148 KB — Status: 21.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8288, 20/8651 (Beschlussempfehlung 20/10414 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/10414 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/10422 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/10413 Buchstabe b (Antrag 20/7197 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Vermittlungsausschuss

Bund und Länder suchen Kompromiss bei Inves­ti­tions­gesetz für die Schiene

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sitzen am rechteckigen Konferenztisch des Sitzungssaales.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. (© Bundesrat | Thomas Trutschel)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 22. März 2024, das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (20/8288, 20/8651, 20/10416) in den Vermittlungsausschuss überwiesen (20/10846). Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 22. Februar 2024 gebilligt.

Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung

Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.

Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.

Sanierung nicht nur der Hauptstrecken

Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr ins Hintertreffen geraten.

Das Gesetz wird nun dem Vermittlungsausschuss zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest. Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (ste/27.03.2024)

Dokumente

  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/10416 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10846 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 140 KB — Status: 26.03.2024

Weitere Informationen

  • Vermittlungsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses

Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag, 14. Juni 2024, hat der Bundestag nach knapp halbstündiger Aussprache vier Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat angenommen. Dabei handelt es sich um die Einigungsvorschläge zum Gesetz zur Förderung des  Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (20/11770), zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/11780), zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/11790) und zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/11800).

Der Bundesrat hat am 14. Juni der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, der Änderung des Onlinezugangsgesetzes und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt und beschlossen, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen. Damit können alle Gesetze nach Ausfertigung und Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Videokonferenztechnik in Zivilprozessen

Der Beschlussempfehlung (20/11770) zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (20/8095, 20/9354, 20/9877) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich.

Der Einigungsvorschlg sieht vor, dass die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten erleichtert werden soll. Videoverhandlungen sollen demnach nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. 

Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11780) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416, 20/10846) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Der Einigungsvorschlag betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Demnach soll das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zulasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

Onlinezugangsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11790) zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845, 20/11021) stimmten die Koalitionsfraktionen, die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke zu, die AfD-Fraktion lehnte ihn bei Abwesenheit der Gruppe BSW ab. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Der Vorschlag sieht vor, dass das etablierte Elster-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können. Das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto (Bund-ID) doll zu einer Deutschland-ID weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Straßenverkehrsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11800) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678, 20/8896, 20/9522, 20/11710) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Gegenstimmen kamen von der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Vorgesehen ist, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen bekommen. Damit soll mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken geschaffen werden. Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen an die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen und stellt klar, dass die Sicherheit des Verkehrs dabei nicht nur zu berücksichtigen ist, sondern nicht beeinträchtigt werden darf.

Gremium von Bundestag und Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/14.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Torsten Herbst

Torsten Herbst

© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign

Herbst, Torsten

FDP

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 18.10.2023
  • 20/9354 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8095 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 474 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9522 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 - Zustimmungsversagung
    PDF | 117 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9877 - Unterrichtung: Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 139 KB — Status: 19.12.2023
  • 20/10414 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10416 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 453 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10419 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 21.02.2024
  • 20/10845 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419 - Zustimmungsversagung
    PDF | 118 KB — Status: 26.03.2024
  • 20/10846 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 140 KB — Status: 26.03.2024
  • 20/11021 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 111 KB — Status: 10.04.2024
  • 20/11710 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 112 KB — Status: 07.06.2024
  • 20/11770 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 -
    PDF | 176 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11780 - Beschlussempfehlung: zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414 -
    PDF | 184 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11790 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417 -
    PDF | 191 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11800 - Beschlussempfehlung: zu dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 -
    PDF | 160 KB — Status: 12.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/11770 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11780 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11790 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11800 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Erklärung des Vermittlungsausschusses zum Onlinezugangsgesetz
  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 21.06.2025