Fragestunde

Fragestunde am 10. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. April 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10925), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

24 der insgesamt 55 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit 18 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen. Drei Fragen kamen von fraktionslosen Abgeordneten der Gruppe BSW und zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium der Verteidigung, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit neun Fragen und dem Bundesministerium für Gesundheit mit sechs Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Inneres und Heimat sollten jeweils fünf Fragen beantworten. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, drei Fragen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Zu je zwei Fragen sollten sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern. Mit je einer Frage waren das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz vertreten.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Serap Güler beim Bundesministerium der Verteidigung, welche Optionen einer Wehr- oder Dienstpflicht die Bundesregierung als für Deutschland grundsätzlich sinnvoll und umsetzbar ansieht. Güler fragte, ob die Bundesregierung diese Optionen im Verteidigungsministerium prüfen lässt, nachdem ein Fokus der Gespräche von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius Anfang März in Schweden, Norwegen und Finnland das Thema Wehr- oder Dienstpflicht gewesen sei.

Der fraktionslose brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, um wie viel Prozent der Mindestlohn, das Bürgergeld und der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer seit 2015 im Verhältnis zu den Verbraucherpreisen gestiegen sind. Bewerten sollte die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die ökonomischen Anreize für erwerbslose Bürgergeldbezieher, eine Arbeit aufzunehmen.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron fragte beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach, wie viele christliche Geistliche (Pfarrer, Priester, Ordensmänner) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 aus Russland, der Ukraine oder Belarus ausgewiesen, dort inhaftiert, ermordet oder aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Bystron wollte auch wissen, in wie vielen Fällen ihnen die Einreise verweigert wurde.

Die fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, ob zivilgesellschaftliche Organisationen in arabischen Ländern die Zusammenarbeit bei Projekten mit deutschen Institutionen wie etwa Botschaften, deutschen Stiftungen, den Deutschen Schulen, Universitäten oder anderen mit Bundesmitteln geförderten Institutionen im Ausland wegen Deutschlands Haltung im Gaza-Krieg eingestellt oder ausgesetzt haben. Wenn ja, sollte das Auswärtige Amt die Organisationen und betroffenen Projekte nach Ländern auflisten.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Inneres und Heimat, ob der Bundesregierung Zahlen dazu vorliegen, gegen wie viele Bundespolizisten „derzeit Disziplinarverfahren oder Ermittlungen wegen Verdachts auf eine rechtsextremistische Gesinnung und/oder das Vertreten von Verschwörungsideologien“ geführt werden („ähnlich wie gegen rund 400 Polizisten der 16 Bundesländer“). 

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/10.04.2024)

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