Finanzen
Abgesetzt: Antrag fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags
![Der Solidaritätszuschlag wird unter anderem mit der Einkommenssteuer eingezogen. Das Wort „Solidaritätszuschlag“ ist neben einem Taschenrechner und einem Textmarker auf einem Steuerbescheid zu sehen.](/resource/blob/451030/23aeaa0485a3e37bcf167e1a25adc481/Image16x9_big.png)
Der Solidaritätszuschlag wird unter anderem mit der Einkommenssteuer eingezogen. (© picture alliance/dpa | Sven Hoppe)
„Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern – Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ lautet der Titel eines Antrags, den die AfD-Fraktion angekündigt hat und der ursprünglich am Freitag, 12. April 2024, im Parlament beraten werden sollte. Die Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/09.04.2024)