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Finanzen

Abgesetzt: Antrag fordert Abschaffung des Solidaritäts­zuschlags

Das Wort „Solidaritätszuschlag“ ist neben einem Taschenrechner und einem Textmarker auf einem Steuerbescheid zu sehen.

Der Solidaritätszuschlag wird unter anderem mit der Einkommenssteuer eingezogen. (© picture alliance/dpa | Sven Hoppe)

„Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern – Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ lautet der Titel eines Antrags, den die AfD-Fraktion angekündigt hat und der ursprünglich am Freitag, 12. April 2024, im Parlament beraten werden sollte. Die Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/09.04.2024)

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-solidaritaetszuschlag-995418

Stand: 09.12.2025