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Recht

Abgesetzt: Reform miss­bräuchlicher Anerken­nung von Vater­schaften

Ein junger Vater sitzt im Home-Office mit seinem sechs Monate alten Sohn im Arbeitszimmer.

Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Reform der „missbräuchlichen Anerkennung“ von Vaterschaften angekündigt. (© picture alliance/dpa | Jens Büttner)

Der Bundestag hat die für Freitag, 22. März 2024, geplante erstmalige Beratung eines Gesetzentwurfs zur Reform der „missbräuchlichen Anerkennung“ von Vaterschaften, den die AfD-Fraktion angekündigt hatte, von der Tagesordnung abgesetzt. Im Anschluss an die Aussprache sollte der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden. (vom/19.03.2024)
 

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Forderung nach Reform der Anerkennung von Vaterschaften beraten

Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf „zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften“ (20/10792(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Mittwoch, 10. April 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung. 

Entwurf der AfD

Die Fraktion führt zu Begründung an, dass nach aktueller Rechtslage „eine bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft nicht zu deren Unwirksamkeit“ führe. In der Praxis werde diese Rechtslage „von Ausländern allerdings ausgenutzt, um sich durch Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu sichern“. Diese „Scheinvaterschaften“ hätten sich zu einem „attraktiven Geschäftsmodell insbesondere für mittellose deutsche Männer entwickelt“, heißt es weiter. 

Die AfD-Fraktion will daher gesetzlich regeln, „dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist“. Ferner soll nach dem Willen der Abgeordneten festgelegt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt. Dies kann mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen“. (scr/hau/10.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Nils Rauber

Plobner, Jan

SPD

Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Yvonne Sophie Thöne

Thomae, Stephan

FDP

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Cotar, Joana

fraktionslos

Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Lindh, Helge

SPD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Dokumente

  • 20/10792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
    PDF | 214 KB — Status: 21.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/10792(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-vaterschaft-995358

Stand: 14.08.2026