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  • 1. Lesung
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Familie

Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten soll erweitert werden

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (Freiwilligen-Teilzeitgesetz, 20/9874) vorgelegt, der am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. 

Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (che/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Lehmann, Sven

Parlamentarischer Staatssekretär für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Ana-Maria Trăsnea

Ana-Maria Trăsnea

© Ana-Maria Trăsnea/ Frank Bräuer

Trasnea, Ana-Maria

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
    PDF | 308 KB — Status: 20.12.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Bär, Dorothee (CDU/CSU) Seestern-Pauly, Matthias (FDP) Akbulut, Gökay (fraktionslos) Fester, Emilia (B90/Grüne)
  • Überweisung 20/9874 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Jugend

Sorgen um künftige Finanzierung der Freiwilligendienste

Zeit: Montag, 19. Februar 2024, 14 bis 15.40 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt worden. Die Wirksamkeit der in dem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Teilzeitgesetz, 20/9874) enthaltenen Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde indes von den geladenen Sachverständigen in Zweifel gezogen. Große Sorgen äußerten sie hinsichtlich möglicher Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. 

Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen. 

„Erhöhung auf dem Papier“

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, das Taschengeld zu erhöhen. Was die geplante Auszahlung von Mobilitätszuschlägen angeht, so sprach sich Beimen stattdessen für die Bereitstellung von Deutschlandtickets aus. 

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger förderfähig werden und refinanziert werden, sagte sie. Gleichzeitig gelte es, die Freiwilligendienste als Angebot in der Breite besser zu bewerben. 

„Obergrenze wird so gut wie nie ausgeschöpft“

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst sieht mit dem Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich Anhebungen sowohl beim Taschengeld als auch beim Mobilitätszuschuss angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der unklaren Haushaltssituation schlichtweg nicht leisten. „Schon heute wird die Obergrenze so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt. 

Diese Einschätzung bestätigte auch Dr. Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend. Für Sportvereine könne die Regelung sogar nachteilig sein. Interessierte könnten sich eine Einsatzstelle suchen, bei der das Taschengeld über den in Sportvereinen gezahlten 300 Euro liegt. „So könnten unsere Einsatzstellen Freiwillige verlieren, die sehr gerne ihren Dienst bei uns ableisten wollen“, sagte Eichhorn. 

Da das bezahlte Taschengeld immer noch in großen Teilen abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei, plädierte Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach dafür, die Untergrenze des Taschengeldes anzuheben. Dies sei wichtiger und effektiver. So könne gewährleistet werden, dass es eine tatsächliche Taschengelderhöhung bei zahlreichen Freiwilligen gibt. 

„Primär Bildungs- und Orientierungsjahr“

Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend wies darauf hin, dass Freiwillige gerade in ehrenamtlich geführten Einsatzstellen nur dann von einer höheren Taschengeldhöchstgrenze profitieren könnten, „wenn zugleich der Zuschuss des Bundes für die pädagogische Begleitung angehoben wird“. Ladewig forderte zudem, wie sämtliche Sachverständige, ein klares und schnelles Zeichen der Politik, „dass auch im Haushaltsjahr 2025 genügend Kontingente für die Freiwilligendienste zur Verfügung stehen“. 

Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), betonte, der Freiwilligendienst müsse auch in Teilzeit primär ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bleiben. Daher brauche es die professionelle pädagogische Begleitung durch die Träger. Angesichts dessen unterstütze er die Regelung, dass bei der Anzahl der Seminartage nicht nach Voll- und Teilzeitdienst unterschieden werde.

Auch Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie bei Freiwilligen im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie. 

Höhere Taschengeld-Untergrenze gefordert

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

„Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“, sagte Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr. Eine erhöhte Untergrenze sei deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten, befand sie. (hau/19.02.2024)

Dokumente

  • 20/9874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
    PDF | 308 KB — Status: 20.12.2023

Tagesordnung

  • 58. Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, 14:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 58. Sitzung vom 19. Februar 2024
  • Anlagenkonvolut zur 58. Sitzung vom 19. Februar 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 06.02.2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)96a angeforderte Stellungnahme - Gregor Podschun, Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • 20(13)96b angeforderte Stellungnahme - Susanne Rindt, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAG FW)
  • 20(13)96c angeforderte Stellungnahme - Jonathan Fehr, stellvertretender Bundessprecher Bundesfreiwilligendienst
  • 20(13)95d angeforderte Stellungnahme - Martin Schulze, Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ)
  • 20(13)96e angeforderte Stellungnahme - Dr. Jaana Eichhorn, Deutsche Sportjugend (dsj)
  • 20(13)96f angeforderte Stellungnahme - Kira Bisping, Internationaler Bund (IB)
  • 20(13)96g angeforderte Stellungnahme - Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • 20(13)96h angeforderte Stellungnahme - Barbara Caron, Malteser Hilfsdienst e. V.
  • 20(13)96i angeforderte Stellungnahme - Stefanie Ladewig, Deutsche Bläserjugend - Jugendorganisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V.
  • 20(13)96j angeforderte Stellungnahme - Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne "Freiwilligendienst stärken!"
  • 20(13)96k angeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Familie

Mehr Teilzeit in Freiwilligendiensten beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einstimmig das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz der Bundesregierung (20/9874) angenommen. Damit sollen die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitert werden. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (20/11069) vorgelegt. 

Die AfD-Fraktion hatte zu dem Regierungsentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde. Auch ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11162) fand keine Mehrheit und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurückgewiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt.

Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (vom/che/13.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Emilia Fester

Emilia Fester

© Emilia Fester/ Stefan Kaminski

Fester, Emilia

Bündnis 90/Die Grünen

Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

© CSU-Landesgruppe / Christian Kaufmann

Edelhäußer, Ralph

CDU/CSU

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Malottki, Erik von

SPD

René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Malottki, Erik von

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Nadine Ruf

Nadine Ruf

© SPD Wiesbaden/A. Aschenbach

Ruf, Nadine

SPD

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9874 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
    PDF | 308 KB — Status: 20.12.2023
  • 20/11069 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9874 - Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
    PDF | 240 KB — Status: 16.04.2024
  • 20/11162 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9874, 20/11069 - Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
    PDF | 164 KB — Status: 24.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/11156 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/9874 (Beschlussempfehlung 20/11069: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/11162 abgelehnt


erteilt Rüge gegen Fester, Emilia (B90/Grüne);
ereilt Ordnungsruf gegen Reichardt, Martin (AfD)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-de-freiwilligen-teilzeit-997940

Stand: 21.06.2025