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Inneres

Regierung plant Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Der Bundestag hat am am Donnerstag, 14. März 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“ (20/10406) beraten. Außerdem wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundespolizei in Grenzregionen wirksam entlasten“ (20/10616) diskutiert. Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Ministerin: Sicherheitsüberprüfung für Polizeibewerber

Der Gesetzentwurf enthält laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine gute Balance zwischen neuen erforderlichen Befugnissen für die Bundespolizei und Transparenz für die Bevölkerung. „Beides brauchen wir für eine moderne Sicherheitsbehörde“, sagte Faeser zu Beginn der Debatte. Der technische Fortschritt werde genutzt, um Kriminalität künftig noch effektiver zu bekämpfen. Die Sicherheitsbehörden dürften schließlich nicht schlechter aufgestellt sein „als ihr kriminelles Gegenüber“. 

Das neue Gesetz werde aber auch zu mehr Bürgernähe und Transparenz beitragen, betonte die Ministerin. Künftig werde „noch besser“ sichergestellt, dass nur „verfassungstreue Männer und Frauen“ in den Polizeidienst kommen. Daher würden alle, die sich neue bewerben, konsequent einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Wenn die Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen oder in Zügen Befragungen durchführt, um unerlaubte Einreisen zu verhindern, so Faeser weiter, könnten sich die befragten Personen künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. „Racial Profiling ist und bleibt in Recht und Praxis der Bundespolizei ausgeschlossen“, machte die Bundesinnenministerin deutlich. 

Union: Gesetz wird Polizei behindern 

Andrea Lindholz (CDU/CSU) hält den Gesetzentwurf hingegen nicht für zeitgemäß. Er führe außerdem dazu, dass die Bundespolizisten in ihrer Arbeit behindert würden. Lindholz wies daraufhin, dass die Ministerin immer wieder „zurecht“ betone, wie wichtig der Kampf gegen Schleuserkriminalität sei. Dennoch werde es der Bundespolizei nicht erlaubt, zur Abwehr lebensgefährdender Schleusungen auf Messengerdienste zuzugreifen. Hier gebe es einen Widerspruch zwischen Reden und Handeln. 

Die Einführung der individuellen Kennzeichnungspflicht zeigt aus Sicht der Unionsabgeordneten ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei und behindere deren Arbeit. Begründet werde dies „scheinheilig“ mit Bürgernähe und Transparenz. „Tatsächlich sehen sie aber in jedem Bundespolizisten einen potenziellen Anwender rechtswidriger Gewalt“, sagte Lindholz. Wenn künftig jeder Bundespolizist bei jeder Personenkontrolle verpflichtet werde, auf Wunsch eine Kontrollquittung auszustellen, werde das die Arbeit der Bundespolizei im Alltag massiv beeinträchtigen, prognostizierte sie. Folge dessen werde sein, dass insgesamt weniger kontrolliert werden könne.

Grüne: Kontrollquittung ist keine Erfindung der Ampel

Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) wies die Kritik zurück. Eine anonymisierbare Kennzeichnung gebe es bereits in vielen Bundesländern. „Damit gehen wir einen wichtigen Schritt, um polizeiliches Handeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen“, sagte Mihalic. Das sei nicht nur ein wichtiger bürgerrechtlicher Erfolg, „sondern im Kern auch eine positive Entwicklung für Polizistinnen und Polizisten“. Fehler im Einsatz würden sich so nicht auf unbeteiligte Kollegen auswirken, sondern könnten individuell zugeordnet werden. Von einem Misstrauensvotum oder einem Generalverdacht gegen die Polizei könne also nicht die Rede sein, betonte die Grünenabgeordnete. 

Die Kontrollquittung sei im Übrigen „keine neue verrückte Erfindung der Ampel“. Sie sei vielmehr eine praxistaugliche Lösung, die anderenorts längst Alltag sei. Das sorge für Transparenz, erhöhe die Rechtssicherheit für die Bürger und schaffe zugleich Handlungssicherheit für die Polizei, sagte Mihalic.

AfD: Polizei wird der Lächerlichkeit preisgegeben

Aus Sicht von Steffen Janich (AfD) erschwert die Neuregelung hingegen den Arbeitsalltag der Bundespolizei. Im Gesetz finde sich die Vorgabe, dass die Polizei respektvoll und diskriminierungsfrei handeln solle. „Das deutsche Volk will aber eine Polizei, die nach Recht und Gesetz arbeitet. Es will keine Polizei, die die Fantasien linker Identitätspolitik umsetzen muss“, sagte er. Nicht Polizeibeamte müssten Respekt vor Straftätern lernen, „sondern Straftäter müssen endlich wieder den Respekt vor unserer Polizei lernen“. 

Mit der Verpflichtung aller Bundespolizisten, allen in einem Zug zu kontrollierenden Personen eine Bescheinigung über die polizeiliche Maßnahme und deren Grund in Papierform auszustellen, gebe die Innenministerin die Polizei gänzlich der Lächerlichkeit preis, befand Janich. Das sei völlig inakzeptabel. 

FDP: Klarheit für ein Verbot von Racial Profiling

Mit dem Gesetzentwurf setze die Ampel um, woran die Vorgängerregierung gescheitert sei, sagte Manuel Höferlin (FDP). Es werde ein Paradigmenwechsel vorangetrieben. Freiheit und Sicherheit würden nicht gegeneinander ausgespielt. „Stattdessen stärken wir beides. Das ist pragmatische und angewandte Sicherheits- und Innenpolitik“, sagte der FDP-Abgeordnete. Mit modernen Eingriffsbefugnissen könne die Bundespolizei ihre Arbeit an Bahnhöfen und Flughäfen besser erledigen. Gleichzeitig werde unmissverständlich Klarheit für ein Verbot von Racial Profiling geschaffen. 

Dazu werde die Personenkontrolle durch die Kontrollquittungen für alle Seiten rechtssicher ausgestaltet. Bei der Polizei in Bremen werde das schon seit geraumer Zeit so praktiziert. „Die Polizisten dort können damit bestens umgehen“, sagte Höferlin. 

SPD verweist auf EU-Ausland

Dorothee Martin (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf ebenfalls. Mit ihm werde den aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Bundespolizei erhalte nun die notwendigen Befugnisse, um den Bedrohungen unserer Zeit tatsächlich begegnen zu können. „Wir machen die Bundespolizei fit für die Zukunft“, sagte die SPD-Abgeordnete. Auch Martin sieht in der Kennzeichnungspflicht kein Misstrauen gegenüber der Polizei. Das Gegenteil sei der Fall, sagte sie. Im Übrigen sei es gängige Praxis in vielen EU-Ländern wie auch in den meisten Bundesländern, „auch in den CDU-geführten“, betonte Martin.

Martina Renner (Gruppe Die Linke) sieht durch den Gesetzentwurf Grundprobleme nicht gelöst. „Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei“, sagte sie. Damit bleibe sie „im Kern ein Instrument der Politik, die meint, man müsste Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen“. Die Polizei müsse jedoch zuerst der öffentlichen Sicherheit dienen und dürfe nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein, sagte Renner.   

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stamme und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden sei, bedürfe einer umfassenden Neubearbeitung, einschließlich Neustrukturierung, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht das Bundeskriminalamtgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weshalb vergleichbare Vorschriften des Bundespolizeigesetzes angepasst werden müssten. 

Ziel der Neuregelung ist es laut Regierung  auch, die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen auszustatten, die für ihre Aufgabenerledigung notwendig seien. Nach der aktuellen Rechtslage sei eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei nur in bestimmten Fällen möglich. Da sie als Sicherheitsbehörde ein wichtiger Eckpfeiler in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands sei, müsse aber verhindert werden, „dass extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden, um dann von innen heraus die effektive Aufgabenerfüllung der Bundespolizei zu behindern oder zu gefährden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Vorgesehen sei daher, den Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich auszuweiten, wofür im Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werde. 

Legitimations- und Kennzeichnungspflicht

Zur Unterstreichung der Bedeutung von Bürgernähe und Transparenz der Bundespolizei solle für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei die Legitimations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, heißt es weiter. Die Regelung solle auch der leichteren Aufklärbarkeit von Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von uniformierten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten dienen. 

Die Möglichkeit der Identifizierung gewährleiste zudem, „dass die rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten von der Einbeziehung in Ermittlungen verschont bleiben“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt darauf, die Bundespolizei in Grenzregionen zu entlasten. Vielerorts seien die Dienststellen der Bundespolizei in Grenznähe in personeller Hinsicht überlastet, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/10616). Danach binden das Aufgreifen und die Registrierung illegal eingereister Asylantragstellern „übermäßig polizeiliche Kapazitäten, die an anderer Stelle fehlen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die grenznahen Dienststellen der Bundespolizei, die „ einer überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung in Folge der fortdauernden illegalen Migration nach Deutschland besonders ausgesetzt sind“, durch eine Erhöhung des Stellenplanes personell zu entlasten und dauerhaft zusätzliche Bundespolizeibeamte in diese Dienststellen zu versetzen. 

Ferner fordert die Fraktion unter anderem, Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Nähe der deutsch-tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze gemeinsam mit der Bundespolizei im Erfassungsdienst einzusetzen. Diese Bamf-Mitarbeiter sollen nach dem Willen der Fraktion die Ersterhebungen von Daten zu illegal Eingereisten inklusive erkennungsdienstlicher Maßnahmen durchführen, damit diese Aufgaben „nicht länger vorrangig von den Dienststellen der Bundespolizei ausgeübt werden müssen“. (hau/sto/14.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Nancy Faeser

Nancy Faeser

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Dorothee Martin

Dorothee Martin

© photothek

Martin, Dorothee

SPD

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Ann-Veruschka Jurisch

Ann-Veruschka Jurisch

© Ann-Veruschka Jurisch/Ulrike Sommer

Jurisch, Dr. Ann-Veruschka

FDP

Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Gruppe Die Linke

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 21.02.2024
  • 20/10616 - Antrag: Bundespolizei in Grenzregionen wirksam entlasten
    PDF | 188 KB — Status: 12.03.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/10406 und 20/10616 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Sachverständige bewerten Bundespolizeigesetz unterschiedlich

Zeit: Montag, 22. April 2024, 11.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (20/10406) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 22. April 2024, deutlich. Die Neuregelung des 30 Jahre alten Bundespolizeigesetzes sieht vor, dass die Bundespolizei künftig Drohnen zur Bild- und Tonaufzeichnung einsetzen kann. Sie soll zudem Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen verhängen und „Gewahrsamsräume“ per Bild und Ton überwachen dürfen.

Die Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrs- und Nutzungsdaten zu erheben, soll erweitert werden. Eine Überwachung der verschlüsselten Kommunikation (Quellen-TKÜ) sowie Online-Durchsuchungen sollen der Bundespolizei gleichwohl nicht ermöglicht werden. Geplant ist außerdem eine individuellen Kennzeichnungspflicht der Beamten sowie die Pflicht zur Ausstellung sogenannter Kontrollquittungen nach einer Befragung durch die Bundespolizei. 

Kritik von Polizeigewerkschaftsvertretern

Letztgenanntes stieß insbesondere bei Polizeigewerkschaftsvertretern auf Ablehnung. Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittungen ließen das Vertrauen der Kollegen gegenüber dem Gesetzgeber schwinden, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf. Sie erweckten den Eindruck, „als ob fälschlicherweise in gewissen Bereichen der Bundespolizei von strukturellen Problemen gesprochen werden kann“. Ein modernes Polizeigesetz, so Roßkopf weiter, müsse der Behörde Befugnisnormen geben, die sie dazu befähigen „auf Augenhöhe rechtssicher arbeiten zu können“. Dies werde mit dem Entwurf „nur sehr bedingt erreicht“.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), vermisst in dem Gesetzentwurf Befugnisse zur Gesichtserkennung, eine anonymisierte Verhaltenserkennung auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen sowie die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. Für „entbehrlich“ halte die DPolG hingegen eine Kennzeichnungspflicht sowie Kontrollquittungen. Die aktuell schon vorhandene taktische Kennung auf dem Rücken der Beamten lasse eine Identifizierung „bis in die Halbgruppe“ zu. Enttäuscht zeigten sich die Gewerkschaftsvertreter, dass die Grenzschutzzuständigkeit der Bundespolizei nicht von 30 Kilometer auf 50 Kilometer im Inland erweitert wird. Dies sei „dringend notwendig“, befand Teggatz.

Zuständigkeiten der Landespolizeien

Bei einer Ausweitung der Befugnisse für die Bundespolizei müsse eine Erosion der Zuständigkeiten der Landespolizeien vermieden werden, sagte Uta Schöneberg, Referatsleiterin Recht im niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Die im Entwurf enthaltenen neuen Befugnisse nannte sie „richtig und sinnvoll“. Bei Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten bestehe aber in besonderer Weise die Gefahr einer Überschneidung mit Maßnahmen der Landespolizei.

Aus Sicht von Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein wird der Berufsgeheimnisträgerschutz durch den Entwurf angemessen geregelt. Die Zurückhaltung bei der Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sei überaus sachgerecht, sagte sie. Bei der Telekommunikationsüberwachung ist die Eingriffsschwelle ihrer Ansicht nach zu niedrig angesetzt. Diese „sehr eingriffsintensive Maßnahme“ könne auch schon bei Bagatellgefahren ergriffen werden, bemängelte sie. Positiv bewertete Voigt die Kennzeichnungspflicht, die es aber ausnahmslos brauche. Es sei eben nicht so, dass derzeit schon die Identifizierung von Beamten im Nachhinein sichergestellt sei, sagte die Vertreterin des Deutschen Anwaltsvereins. 

Bewertung der Kennzeichnungspflicht

Nachbesserungsbedarf an dem Entwurf sahen Prof. Dr. Dr. Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei und Prof. Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – wenn auch in gegensätzlicher Richtung. Der Entwurf ist aus Sicht von Aden ein „untauglicher Versuch zur Bewältigung der Diskriminierungsrisiken“. Er forderte, die Eingriffsbefugnisse für anlassunabhängige Personenkontrollen weitgehend zu reduzieren. Zudem sollten Kontrollquittungen bei allen Kontrollen und Befragungen von Amts wegen ausgegeben werden, „nicht nur auf Verlangen“. Bei der Kennzeichnungspflicht sprach sich Aden gegen eine Ausnahmeklausel aus.

Thiel hält hingegen die Kennzeichnungspflicht für unnötig und die Kontrollquittungen für entbehrlich. Mit dem Entwurf werde die Gelegenheit versäumt, Rechtsgrundlagen für die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchungen zu schaffen, kritisierte er. Es erschließe sich ihm nicht, warum man aus rechtspolitischen Gründen auf bestimmte polizeiliche Einsatzbefugnisse verzichte, die „anerkanntermaßen und von der Verfassungsgerichtsbarkeit bestätigt, verfassungskonform geregelt werden können“, sagte Thiel. 

Cyberabwehrbefugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei brauche Cyberabwehrbefugnisse in ihrem Aufgabenbereich, machte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, deutlich. Die Bedrohungslage warte nicht auf eine für andere Bundessicherheitsbehörden erforderliche Verfassungsänderung zur Gefahrenabwehr und auf fehlende einfachgesetzliche Anpassungen der rechtlichen Befugnisnormen für die Bundespolizei. Eine für die Grundgesetzänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sei nicht in Sicht, so Romann. Für die Befugniserweiterung im Aufgabenbereich der Bundespolizei sei eine solche hingegen nicht erforderlich, da die gefahrenabwehrrechtliche Zuständigkeit der Bundespolizei unverändert bleibe und lediglich in digitale Befugnisse transferiert werden müsse.

Der Gesetzentwurf stärkt nach Auffassung von Dr. Felix Ruppert von der Ludwig-Maximilians-Universität München in einigen Punkten die Rechtsstaatlichkeit. Ruppert begrüßte den Verzicht auf die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Das Verbot des Racial Profilings samt zugehöriger Möglichkeit einer entsprechenden Kontrollquittung stärke zudem die Transparenz des bundespolizeilichen Handelns und trete unbegründeten Willkürvorwürfen ebenso entgegen wie das Zusammenspiel beider Instrumente diskriminierende Motive festhalten könne, sagte er. 

Polizeibeauftragter: Entwurf ist ein gutes Signal 

Positiv fiel auch das Fazit des Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, aus. Der Entwurf sei ein gutes Signal an die Beschäftigten der Bundespolizei und auch an die Öffentlichkeit. Die Regelung zum Racial Profiling sieht Grötsch keineswegs als Generalverdacht gegenüber der Bundespolizei.

Sie sei vielmehr eine Erwartungshaltung des Gesetzgebers an die Bundespolizei. Positiv bewertete Grötsch auch die Kontrollquittungen. Die Regelungen zu deren Ausstellung müssten nun so gestaltet werden, dass sie unkompliziert handhabbar sind.

Datenschutzbeauftragter äußert Bedenken

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, äußerte datenschutzrechtliche Bedenken. Die ersatzlose Streichung der Pflicht zur Erstellung einer sogenannten Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien nach Paragraf 36 des Bundespolizeigesetzes führe zum Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments, befand er.

In dieser vom Bundesinnenministerium zu genehmigenden Verwaltungsvorschrift müsse die Bundespolizei nach derzeitiger Rechtslage vor Beginn einer automatisierten Datenverarbeitung deren Kernpunkte wie unter anderem Rechtsgrundlagen, Verarbeitungszwecke, Datenarten, betroffene Personen und Löschfristen festlegen. (hau/22.04.2024)

Dokumente

  • 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 21.02.2024

Tagesordnung

  • 73. Sitzung am Montag, dem 22. April 2024, 11.30 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 73. Sitzung - 22. April 2024, 11.30 Uhr - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 17. April 2024 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 22. April 2024, 11.30 Uhr - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Stellungnahmen

  • 20(4)417 A - Stellungnahme Gewerkschaft der Polizei - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 B - Stellungnahme Deutsche Polizeigewerkschaft - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 C - Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)419 - Stellungnahme Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 D - Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 E - Stellungnahme Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 F - Stellungnahme Uta Schöneberg, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 G - Stellungnahme Lea Voigt, Deutscher Anwalt Verein - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 H - Stellungnahme Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 I - Stellungnahme Dr. Dieter Roman, Präsident der Bundespolizei - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)417 J - Stellungnahme Dr. Felix Ruppert, Ludwig-Maximilians-Universität München - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406
  • 20(4)421 - Stellungnahme Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. - Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes - BT-Drucksache 20/10406

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-pa-inneres-bundespolizeigesetz-996220

Stand: 08.07.2025