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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Oktober 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: 

Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag I: Die Bundesregierung hat zwei Vorlagen zum Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag vorgelegt. Der Entwurf eines Gesetzes „zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (20/8671) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Mit dem Vertrag wird das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Der Vertrag stelle eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Verträge dar. Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu dem Polizeivertrag vor.

Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag II: An den federführenden Rechtsausschuss überwiesen wurde der von der Bundesregierung angekündigte Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (20/8650).

Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen: Im Finanzausschuss beraten werden soll eine Vorlage zum deutsch-luxemburgischen Steuerabkommen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (20/8666) soll ebenfalls ohne Aussprache überwiesen werden. Mit dem Vertragsgesetz soll das Protokoll vom 6. Juli 2023 ratifiziert werden, mit dem beide Staaten Empfehlungen der Industrieländerorganisation OECD und der G20-Staaten zu steuerlichen Mindeststandards umsetzen wollen. Dabei geht es insbesondere darum, den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden.

Deutsch-österreichisches Steuerabkommen: Ebenfalls im Finanzausschuss beraten werden sollen steuerliche Anpassungen zum mobilen Arbeiten für Grenzgänger als Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Republik Österreich (20/8665). Die Änderungen in dem DBA beziehen sich aber vor allem darauf, internationale Standards umzusetzen, die den Missbrauch von Abkommen vermeiden sollen.

Wertschöpfungsketten: Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze“ (20/8659) soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Mit dem Entwurf soll laut Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Bundesstatistik über globale Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Diese Statistik soll Daten von Unternehmen in Deutschland, die beispielsweise Vorprodukte aus dem Ausland einkaufen und in Deutschland zu einem Endprodukt verarbeiten, erheben und verarbeiten. Mit Artikel 2 des Gesetzes soll eine rechtliche Präzisierung im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vorgenommen werden, um den dortigen Wortlaut an die EU-Verordnung anzugleichen. Mit dem Gesetz würden europäische statistikrechtliche Anforderungen in einer bundesgesetzlichen Regelung umgesetzt, erläutert die Bundesregierung im Entwurf. Bisher lägen keine Quellen für international vergleichbaren Daten zur Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten vor. Grundlage für die Aufsetzung des Gesetzes ist die im Zuge der europäischen Vereinheitlichung der Unternehmensstatistiken erlassene Verordnung (EU) 2019 / 2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken. Die Erhebung der Daten soll als Stichprobenerhebung dreijährlich durchgeführt werden; der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023. Durch die Einführung einer dauerhaften Statistik wird beim Statistischen Bundesamt mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 348.494 Euro zu rechnen sein. Für die Wirtschaft erhöht sich nach Angaben der Bundesregierung der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürokratiekosten aus Informationspflichten um rund 85.000 Euro. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Mess- und Eichgesetz: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (20/8656). Smart-Meter-Gateways können eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und andere technische Geräte wie zum Beispiel Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen, sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Smart-Meter-Gateways unterliegen dem Mess- und Eichrecht. Bislang gelten damit unterschiedslos alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts auch für Smart-Meter-Gateways. Nun legt die Bundesregierung den Entwurf vor, um die Regelungen über ein vorzeitiges Ende der Eichfrist anzupassen. Andernfalls würde die Änderung der Eichfrist für Smart-Meter-Gateways (künftig unbefristet) in der Mess- und Eichverordnung leerlaufen. „Der daraus zu ziehende Nutzen ist, die Digitalisierung der Energiewende weiter zu unterstützen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat laut Entwurf keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf vorgebracht.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften: Die Bundesregierung brachte zudem einen Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018 / 958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften“ (20/8679) ein. Auch diese Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. 

Rechtsberatende Berufe: An den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein von der Bundesregierung angekündigter Gesetzentwurf „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/8674).

Amtsblatt der EU: Der Rechtsausschuss soll zudem die Federführung bei den Beratungen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216 / 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union“ (20/8646) übernehmen. Unter anderem sind Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Informationen vorgesehen. Damit Deutschland der entsprechenden Verordnung ((EU) Nr. 216/2013) im Rat zustimmen kann, ist auf Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz ein Gesetz erforderlich.

Holzwirtschaft: Der Ausschuss für Landwirtschaft soll sich mit der Forschung zur technologischen Nutzbarkeit von Laubhölzern befassen. Die AfD-Fraktion legte dazu einen Antrag (20/8743) vor. Um die von der Regierung angekündigte Holzbauinitiative umsetzen zu können, solle man sich auf die mehrstufige industrielle Nutzung und eine energetische Nachnutzung von Laubhölzern konzentrieren. Damit das gelinge, wird die Bundesregierung aufgerufen, dazu Forschungsstrategien zu entwickeln, die bestehenden Forschungsinfrastrukturen dafür zu nutzen sowie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Disziplinen zu verstärken. Der Bundestag überweist den Antrag am Donnerstag an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Nord Stream: Die AfD-Fraktion hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Reparatur der Nord Stream-Erdgasleitungen ermöglichen und vorantreiben“ (20/8744) vorgelegt. Die Federführung übernimmt der Auswärtige Ausschuss. Unabhängige Fachleute sollten „unverzüglich“ mit der Erstellung einer Studie beauftragt werden, um festzustellen, ob eine Reparatur der Leitungen möglich ist, zu welchen Kosten und in welcher Zeit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Anschlags vom 26. September 2022, bei dem drei der vier Stränge der Gaspipeline gesprengt wurden, seien für Deutschlands Erdgas-Infrastruktur allgemein spürbar, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Deutsche und europäische Erdgaskäufer hätten ein erhebliches Interesse daran, dass die beschädigten Leitungen repariert werden, um über sie wieder billigeres leitungsgebundenes Erdgas aus Russland importieren zu können. (irs/12.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8646 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union
    PDF | 266 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8650 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
    PDF | 437 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8656 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
    PDF | 189 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8659 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 314 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8665 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung
    PDF | 4 MB — Status: 06.10.2023
  • 20/8666 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen)
    PDF | 5 MB — Status: 06.10.2023
  • 20/8671 - Gesetzentwurf: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag)
    PDF | 1 MB — Status: 06.10.2023
  • 20/8674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 560 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8679 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
    PDF | 365 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/8743 - Antrag: Forschung zur technologischen Nutzbarkeit von Laubhölzern jetzt erforderlich
    PDF | 186 KB — Status: 10.10.2023
  • 20/8744 - Antrag: Reparatur der Nord Stream-Erdgasleitungen ermöglichen und vorantreiben
    PDF | 160 KB — Status: 10.10.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern

Zeit: Mittwoch, 24. April 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/8674) war zusammen mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 24. April 2024. Während die Sachverständigen aus Praxis und Wissenschaft die Einführung von hybriden und virtuellen Versammlungen prinzipiell begrüßten, war die in dem Änderungsantrag vorgesehene Einführung einer anlassunabhängigen Überprüfung von Sammelanderkonten heftig umstritten.

So erklärte André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Vorschlag der Bundesregierung, den Rechtsanwaltskammern zu ermöglichen, zukünftig ihre Versammlungen auch in virtueller oder hybrider Form abhalten zu können, werde ausdrücklich begrüßt. Befürwortet werde auch, dass den Kammern dabei viel Gestaltungsspielraum belassen werde. Ausdrücklich abgelehnt werde hingegen die Einführung anlassloser Kontrollen von Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern. Der entsprechende Paragraf im Änderungsantrag müsse gestrichen werden, da er aus rechtsstaatlichen und praktischen Gesichtspunkten unverhältnismäßig sei. Die Intention des Gesetzgebers, damit der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken und weitere Vorschriften zur Geldwäscheprävention zu schaffen, befürworte die BRAK nicht, sagte Haug, der von einem allgemeinen Klima des Misstrauens gegenüber Anwälten sprach. 

Unterstützung für zeitgemäße Versammlungsformen

Auch Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Berufsrechtausschusses des Deutschen Anwaltvereins, begrüßte die Ermöglichung hybrider und virtueller Versammlungen sowie die Einführung der Mandatsgesellschaft in der im Entwurf vorliegenden Form. Im Gegensatz zu Haug unterstützte Gasteyer in seiner Stellungnahme aber auch die Einführung anlassloser Kontrollen von Sammelanderkonten. Mit dem Änderungsantrag sollten Bedenken wegen der Führung von Sammelanderkonten von Rechtsanwälten ausgeräumt werden, so Gasteyer. Die Kündigung dieser Konten durch Kreditinstitute habe zu erheblichen Problemen bei der Anwaltschaft geführt. Die anlasslose Prüfung werde zu Mehraufwand und finanziellen Belastungen führen. Sie sei aber als noch verhältnismäßig hinzunehmen, da die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein von der Anwaltschaft getragenes Ziel sei. 

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer erklärte, die Einführung von hybriden und virtuellen Kammerversammlungen sei zur Sicherung der demokratischen Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung geboten. Auf die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände Präsenzversammlungen vorzubehalten, sollte jedoch verzichtet werden.  Seiner Meinung  nach sei zweifelhaft, ob angesichts des bestehenden, erst 2023 verschärften berufsrechtlichen Rechtsrahmens für Sammelanderkonten die beabsichtigte Einführung einer anlassunabhängigen Überprüfung von Sammelanderkonten sachlich gerechtfertigt ist. Der Regelungsvorschlag füge sich einem Dilemma, das ein inter- und supranationaler geldwäschepräventiv motivierter, hinsichtlich der Anwaltschaft aber evidenzloser Regulierungsdruck erzeugt habe. Die mit anlasslosen Prüfungen verbundenen Grundrechtseingriffe seien gravierend. 

Kritik an anlassloser Prüfung von Sammelanderkonten

Auch Dr. Henning Löwe, Hauptgeschäftsführer der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, begrüßte die vorgeschlagene Regelung hybrider und virtueller Versammlungen grundsätzlich. Die angedachten Regelungen zu einer Aufsicht der Rechtsanwaltskammern über die Sammelanderkonten begegneten jedoch erheblichen praktischen und prinzipiellen Bedenken und sollten nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig bat er den Gesetzgeber in seiner Stellungnahme, für möglichst klare, einfache Gesetze mit möglichst bestimmten Rechtsbegriffen und einer Besinnung auf das Notwendige zu sorgen. Zudem müsse Bürokratie eher ab- als aufgebaut werden. Die Kammern litten, wie viele andere auch, unter zu viel bürokratischem Aufwand. 

Rechtsanwalt Markus Hartung vom Legal Tech Verband Deutschland betonte, der im Änderungsantrag enthaltene neue Paragraf 73a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bewirke erhebliche Eingriffe in die Berufsfreiheit der Anwaltschaft und stelle Kammern vor große Herausforderungen. Trotz dieser Herausforderungen müsse die Anwaltschaft ihren Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäschekriminalität leisten. Der vorliegende Regierungsentwurf sowie der Änderungsantrag seien überwiegend sinnvolle Ergänzungen, die möglichst rasch umgesetzt werden sollten. Allerdings bewirkten die Regelungen zur Mandatsgesellschaft erhebliche Probleme. Auch bei den Regelungen für Auslandsgesellschaften sieht Hartung Nachbesserungsbedarf.

Doppelmitgliedschaft nicht erforderlich

Detlef von Ahsen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte (BDPA), unterstützte den Hauptzweck des Entwurfs, Online- oder hybride Kammerversammlungen zu ermöglichen. Kritisch sei nach Auffassung des BDPA jedoch die derzeit vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Patent- beziehungsweise der zuständigen Rechtsanwaltskammer für Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans von Berufsausübungsgesellschaften, unabhängig davon, ob diese bereits als Person beziehungsweise Berufsträger Mitglied einer anderen Kammer sind. „Wir sind mit der Regelung nicht glücklich“, sagte von Ahsen. Sie sei unnötig. Nach Auffassung des BDPA  gehe dies zu weit, da in solchen Fällen das Erfordernis einer vergleichbaren Berufsaufsicht bereits erfüllt sei. Bei nicht verkammerten Berufen könne das anders sein.

Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, sagte, was die Notare betreffe, sei der Gesetzentwurf gelungen und zu begrüßen. Die neu hinzugekommenen Fragen der Überprüfung der Sammelanderkonten und der Kammerzugehörigkeit hätten keine Auswirkungen auf das notarielle Berufsrecht. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen in der Bundesnotarordnung halte die Kammer für gelungen, die Möglichkeit der hybriden oder virtuellen Kammerversammlung erlaube mehr Flexibilität und trage den geänderten Rahmenbedingungen insbesondere nach den Covid-19-Erfahrungen Rechnung. Die dauerhafte Einführung dieser Optionen werde begrüßt.

Evaluationsvorbehalt angeregt

Prof. Dr. Matthias Kilian von der Universität zu Köln gab ebenfalls zu Bedenken, dass mit der Einführung einer anlasslosen Überwachung anwaltlicher Berufspflichten zu Sammelanderkonten das anwaltliche Berufsgeheimnis weiter relativiert und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Rechtsanwaltskammern ausgelöst werde. Die Neuregelung rechtfertige sich in Abhängigkeit davon, in welchem Umfang Sammelanderkonten in der Praxis grundsätzlich und insbesondere zu Zwecken grenzüberschreitender Steuergestaltungen genutzt werden. Hierzu fehle es an Evidenzen, so dass bei Unaufschiebbarkeit die Neuregelung zumindest unter einen Evaluationsvorbehalt gestellt werden sollte. Die Erleichterung der Teilnahme von Kammermitgliedern an Kammerversammlungen durch die Ermöglichung virtueller beziehungsweise hybrider Formate sei als Beitrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der berufsständischen Selbstverwaltung zu begrüßen. 

Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses

Prof. Dr. Christian Wolf von der Leibniz Universität Hannover erklärte in seiner Stellungnahme, virtuelle und hybride Versammlungen könnten über die Corona-Pandemie hinaus eine Alternative zur Präsenzversammlung sein, keinesfalls sollten die Präsenzversammlungen jedoch ersetzt werden. Am Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bemängelte Wolf, dass die Neuregelung der Geldwäschekontrolle erst sehr spät in den Entwurf eingefügt worden sei. Zwischen dem eigentlichen Gesetzgebungsgegenstand und der geplanten anlasslosen Überprüfung der Sammelanderkonten durch die Kammern bestehe kein inhaltlicher Zusammenhang. Die Möglichkeit, die Expertise der Landesregierungen einzubeziehen, bestehe nicht mehr. Die geplante Änderung hätte aber einer  sorgfältigen Evaluierung und Beratung bedurft. Die Norm sei in der jetzigen Fassung mit dem Rechtsstaatsprinzip schwer zu vereinbaren.

Gasteyer, Löwe und Wolf waren von der Fraktion der CDU/CSU für die Anhörung vorgeschlagen worden, Bormann und Haug von der SPD, Kilian und Uwer von der FDP und von Ahsen und Hartung von Bündnis 90/Die Grünen.

Ziel des Gesetzentwurfs

Der Entwurf verfolgt nach Angaben der Bundesregierung das Ziel, den regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotarkammer (BNotK), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Patentanwaltskammer (PAK) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig auch in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Vor dem Hintergrund einer pandemiebedingten Sonderregelung hätten sowohl die BRAK als auch die BNotK  ihre Sitzungen während der  Zeit der Pandemie in virtueller Form abgehalten und anschließend schriftlich Beschluss gefasst. Die gewonnenen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich das virtuelle Format grundsätzlich bewährt hat und von der Praxis gut angenommen wurde.  Die Möglichkeit hybrider und virtueller Versammlungen solle daher auch in Zukunft eröffnet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. 

Der Entwurf enthält weitere Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung sowie Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Die weiteren Regelungen dienen den Angaben zufolge der Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau. Außerdem solle in einzelnen Punkten mehr Rechtsklarheit geschaffen werden. Eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung solle einer drohenden Überlastung sowohl der Aufsichtsbehörden als auch des Berufsgerichts entgegenwirken. (mwo/24.04.2024)

Dokumente

  • 20/8674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 560 KB — Status: 06.10.2023

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 101. Sitzung - 24. April 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Hanseatische Rechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Änderungsantrag

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12144) angenommen. Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der Rechtsausschuss diverse Änderungen vorgenommen, die unter anderem den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern betreffen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer können dem Gesetz zufolge künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten. 

Geändert wurde auch die Wirtschaftsprüfungsordnung. Ziel dieser Änderung ist es laut Bundesregierung, „einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegenzuwirken“. Das Berufsgericht soll in Anbetracht zu erwartender umfangreicher Gerichtsverfahren besser aufgestellt werden, indem effizientere berufsgerichtliche Verfahren ermöglicht werden.„(hau/scr/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 560 KB — Status: 06.10.2023
  • 20/12144 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8674 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 606 KB — Status: 03.07.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Karaahmetoglu, Macit (SPD), Luczak, Dr. Jan-Marco (CDU/CSU), Steffen, Dr. Till (B90/Grüne)
  • Gesetzentwurf 20/8674 (Beschlussempfehlung 20/12144: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-pa-recht-versammlungen-996274

Stand: 14.06.2025