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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Bildung

Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester im BAföG

Die 29. BAföG-Novelle stand am Donnerstag, 16. Mai 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (20/11313) wurde gemeinsam mit Anträgen der CDU/CSU-Fraktion (20/11375), der AfD-Fraktion (20/11376) und der Gruppe Die Linke (20/10744) an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Federführung. 

Ministerin: Bildung für alle, Zugang für alle

Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nannte das BAföG eine „große Errungenschaft dieses Landes“ und eine Förderung, die das Versprechen „Bildung für alle, Zugang für alle“ untermauere. 

Stark-Watzinger betonte in ihrer Rede im Plenum, dass zur Freiheit in Deutschland auch die Freiheit des Lernens zähle. Die Bundesbildungsministerin erinnerte daran, dass die nun geplante Gesetzesänderung bereits das dritte „Upgrade“ des BAföG in einer Legislatur sei.

CDU/CSU: Inflation frisst die Erhöhung

„Die Ernüchterung ist wahnsinnig groß“, sagte Nadine Schön (CDU/CSU). Die Abgeordnete kritisierte, dass die BAföG-Bedarfssätze zwar im Jahr 2022 erhöht wurden, die Erhöhung jedoch aufgrund der enormen Inflation mittlerweile hinfällig sei. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung gebe keine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studenten. Somit lasse die Regierung „leistungswillige junge Menschen in Ausbildung und Studium im Regen stehen“. 

Schön befand: „Aus dieser großen BAföG-Reform ist ein Reförmchen geworden“. Die Abgeordnete forderte, dass die BAföG-Sätze regelmäßig bedarfsgerecht ansteigen müssten.

AfD: Erhöhungen fallen „sehr, sehr mager“ aus

Auch Dr. Götz Frömming (AfD) nannte die 29. Gesetzesänderung „sehr, sehr mager“. Während es für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in knapp sechs Wochen die größte Lohnerhöhung seit 30 Jahren geben werde und die Abgeordneten dann 635 Euro mehr im Monat bekämen, könnten BAföG-Empfänger von solchen Zahlen nur träumen.

Der Abgeordnete kritisierte, dass keine Erhöhungen der BAföG-Bedarfssätze in der geplanten Reform vorgesehen sind. Zudem fragte Frömming, warum der Grundbetrag des Bürgergeldes, über dem des BAföG liege – schließlich würden Studenten nicht weniger als andere heizen, essen und trinken.

SPD lobt finanzielle Unabhängigkeit und Flexibilität

Dr. Lina Seitzl (SPD) hingegen zeigte sich stolz, dass die Bundesregierung bereits das dritte Änderungsgesetz zum BAföG in der aktuellen Legislatur vorgelegt habe. So seien mit den bisherigen Anpassungen nicht nur die Altersgrenze und die Freibeträge angehoben, sondern auch Altschuldnerinnen und Altschuldner entlastet worden. Auch ein Nothilfemechanismus sei im BAföG verankert worden.

In dem aktuellen Gesetzentwurf gehe es nun darum, den Menschen während der Ausbildung noch mehr finanzielle Unabhängigkeit und Flexibilität zu ermöglichen. Zur geplanten Studienstarthilfe in Höhe von eintausend Euro sagte Seitzl: „Das ist nicht nichts, das ist richtig viel Geld.“ 

FDP: Flexibilitätssemester mindert psychischen Druck

Auch Ria Schröder (FDP) lobte die geplanten Anpassungen des BAföG. So werde mit dem Flexibilitätssemester den Studierenden aller Fachrichtungen der psychische Druck genommen, sich um die Finanzen während des Studiums zu sorgen.

 Vielmehr könnten sich junge Menschen dann besser auf ihr Studium fokussieren. Denn schließlich, so befand Schröder: „Mit finanziellen Sorgen, da lernt es sich schlecht.“ Die Abgeordnete lobte, dass die 29. BAföG-Reform in der haushälterisch herausfordernden Lage die richtigen Schwerpunkte gesetzt habe.

Grüne: BAföG erreicht Bedürftige nicht

„Wenn Studierende zwischen warmem Zimmer und warmer Mahlzeit abwägen müssen, dann haben wir ein Problem“, sagte Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen). Die Abgeordnete kritisierte, dass das BAföG nicht mehr diejenigen erreiche, die es brauchten. 

Außerdem müsse das BAföG so verbessert werden, dass es zur aktuellen Lebensrealität der Studierenden passe. Bezüglich der geplanten 29.BAföG-Reform hob die Abgeordnete positiv hervor, dass zukünftig mehr Studierende die Förderung erhalten könnten. Den Antrag der Union nannte Kraft „durchweg dünn“. 

Gruppe Die Linke kritisiert „mickrige“ Reform

Nicole Gohlke (Gruppe Die Linke) kritisierte die Ampelregierung für die geplante BAföG-Reform. Diese sei so „mickrig“, dass sogar die Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und der Bundesrat Nachbesserungen forderten. Die Reform schaffe es nicht, dass das BAföG „gegen Armut schützt, dass es die Existenz sichert und dass es ein Studium absichert“. Das sei enttäuschend, befand Gohlke. 

Sie forderte eine Anpassung der BAföG-Sätze und Wohnkosten. Problematisch sei, dass das BAföG nur einen Bruchteil der Studierenden erreiche. Gleiches würde auf die geplante Studienstarthilfe zutreffen. So seien laut Gohlke nur rund drei Prozent der Studienanfängerinnen und Studienanfänger berechtigt, die Studienstarthilfe zu erhalten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Gesetzesnovelle zielt laut Bundesregierung auf Verwaltungsvereinfachungen durch „angemessene Pauschalierungen“ ab. Künftig soll auf Anrechnungsregelungen verzichtet werden. Es sollen außerdem die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung um fünf Prozent angehoben werden. Dies ermögliche es Studierenden zukünftig, einem Minijob mit einem Einkommen von 556 Euro pro Monat nachzugehen, ohne dass dieser auf die BAföG-Bezüge angerechnet wird. 

Zudem sollen die Zuschüsse für die Pflege- und Krankenversicherung erhöht werden, um „dem Durchschnittswert des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für 2024 Rechnung zu tragen“. Eine BAföG-Satzerhöhung ist in der Novelle nicht vorgesehen. 

Studienstarthilfe von 1.000 Euro

Ferner soll das Kindergeld künftig nicht mehr als Elternunterhalt vom BAföG abgezogen werden, wenn ein Vorleistungsantrag vorliegt. Die Bundesregierung will darüber hinaus eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro einführen. 

Den einmaligen Zuschuss sollen Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug bekommen, um sich für den Studienstart beispielsweise mit einem Laptop oder Lehr- und Lernmaterialien auszustatten. 

Flexibilitätssemester und Fachwechsel

Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“. Auch sollen Studierende ein Semester länger Zeit bekommen, um aus „wichtigem Grund“ die Fachrichtung zu wechseln.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen. 

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf kritisiert der Bundesrat, dass die vom Haushaltsausschuss des Bundestages für das BAföG zur Verfügung stehenden 150 Millionen Euro nicht komplett verwendet werden. „Mit einem ausgeschöpften Finanzrahmen hätte die Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger, die BAföG-Leistungen beziehen, ausgeweitet werden können“, schreibt die Länderkammer. Aus ihrer Sicht muss das BAföG die steigenden Lebenshaltungskosten durch zum Beispiel steigende Mieten und die Inflation berücksichtigen. 

Das BAföG müsse „existenzsichernd und bedarfsdeckend“ sein und sollte daher aus Sicht des Bundesrates mindestens auf Bürgergeld-Niveau angehoben werden. Auch sei die Erhöhung des Freibetrages um knapp fünf Prozent zu gering. Die Einführung eines Flexibilitätssemesters sei zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend und produziere „unnötigen Verwaltungsaufwand“. Der Bundesrat fordert stattdessen, die gesamte Förderungsdauer um zwei Semester anzuheben.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates zurück, dass für 2024 geringere Kosten als 150 Millionen Euro vorgesehen seien. So würde eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten der geplanten Studienstarthilfe und die Anhebung der Bedarfssätze zu deutlich höheren Mehrkosten in den kommenden Jahren führen. 

Auch für die Erhöhung der BAföG-Beträge auf Bürgergeld-Niveau stehen laut Bundesregierung keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Eine Anhebung der Förderdauer um zwei Semester lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“ (20/11375) dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. 

Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“. Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ (20/11376) unter anderem, die Altersgrenze von 45 auf 30 Jahre zurückzuverlegen. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge solle die Inflation berücksichtigen und eine automatische Dynamisierung der Beträge entsprechend der Inflation gesetzlich verankert werden. Den Vermögensfreibetrag für die Auszubildenden will sie auf 8.500 Euro reduzieren.

Anheben will sie dafür den Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro auf 200 Euro. Die Förderungshöchstdauer für ein Hochschulstudium solle in der Regel zehn Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester, Studienaufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im übrigen Ausland betragen. Das BAföG für Studenten will die Fraktion als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen gewähren, solange die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen. 

Der Zuschuss soll monatlich bis zu 600 Euro betragen. Bei Anspruch auf den Zuschuss solle dem Auszubildenden auf Antrag zusätzlich ein unverzinsliches Darlehen bis zu 600 Euro monatlich gewährt werden. Die Zuschüsse sollen vom Bund getragen, das Darlehen von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereicht werden. Fünf Jahre nach Förderende sollen die Darlehensschulden zur Rückzahlung fällig werden.

Antrag der Linken

Die Gruppe Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/10744) auf, das BAföG „unverzüglich existenzsichernd und krisenfest“ zu gestalten. In ihrer Vorlage kritisieren die Antragsteller, die von der Bundesregierung geplanten Änderungen reichten „zur Herstellung von Chancengleichheit im Sinne einer Unabhängigkeit von den materiellen Verhältnissen der Herkunftsfamilie“ nicht aus. Die Antragsteller verlangen deshalb eine Reihe von Maßnahmen, um das BAföG „bedarfsdeckend und als Instrument, das sich an soziokulturellen Lebensrealitäten von Studierenden orientiert, zu gestalten“. 

Darunter befindet sich zum Beispiel die Forderung, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewährleisten sowie die Fördersätze „in Höhe der tatsächlichen Kosten für Lebensunterhalt zu gestalten“ und die Altersgrenzen abzuschaffen. Darüber hinaus sprechen sich die Antragsteller dafür aus, Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich auch Personen mit einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wartezeiten zu gewähren. (cha/irs/hau/16.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Laura Kraft

Laura Kraft

© DBT / Inga Haar

Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Ria Schröder

Ria Schröder

© Ria Schröder/ Patrick Lux

Schröder, Ria

FDP

Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Gruppe Die Linke

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10744 - Antrag: BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 171 KB — Status: 20.03.2024
  • 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 806 KB — Status: 08.05.2024
  • 20/11375 - Antrag: Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen
    PDF | 153 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11376 - Antrag: Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern
    PDF | 158 KB — Status: 14.05.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11313, 20/11375, 20/376 und 20/10744 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Sachverständige fordern existenzsicherndes BAföG

Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2024, 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG, 20/11313) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 5. Juni 2024, auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

29. BAföG-Änderungsgesetz

Mit dem BAföG-Änderungsgesetz will die Bundesregierung die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Beispielsweise sollen BAföG-Beziehende zukünftig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden oder leichter die Fachrichtung wechseln können. Das BAföG sei eines der wichtigsten Instrumente für Bildung und Chancengerechtigkeit, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vor Beginn der Aussprache.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“ (20/11375), ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“  (20/11376) und ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“  (20/10744) beraten. 

Anpassung der Bedarfssätze gefordert

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) merkte an, dass die letzte Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG bereits zwei Jahre zurückliege. Daher sei sie erstaunt, dass keine Anpassung der Bedarfssätze geplant sei. Die Sachverständige kritisierte, dass der BAföG-Höchstsatz bereits jetzt deutlich unter dem Existenzminimum liege. Den Anspruch, Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen, könne das BAföG damit nicht einlösen. 

Auch Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk plädierte für eine Anpassung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Minimum sowie eine Dynamisierung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Krankenversicherungszuschlägen. Zudem forderte der Sachverständige, dass die BAföG-Freibeträge zukünftig wieder Familien mit mittleren Einkommen erreichen müssen. Laut Börsel lege der BAföG-Bericht genau offen, wie hoch die Bedarfssätze und Freibeträge sein müssten, damit Studierende davon leben können. Daher gebe es kein Informationsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. 

Unsicherheit durch BAföG-Schulden

Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH „Arbeiterkind.de“ (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Schulden für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zukünftig nicht mehr auf einen festen Betrag gedeckelt seien. Eine solche Unsicherheit beim Eingehen von Schulden schrecke Studierende immens ab. Dermann warnte, dass dadurch die Zahl derjenigen, die BAföG beantragen, sinken werde. Er warb zudem für die rechtzeitige Auszahlung des BAföG – das sei jedoch immer häufiger ein Problem. So berichtete Dermann, dass in einigen Behörden die Bearbeitungszeit für einen BAföG-Antrag bei acht Monaten liege. 

Auch Niklas Röpke vom überparteilichen Dachverband der Studierendenvertretungen „Freier Zusammenschluss von Student*innen-schaften“ (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) warnte, dass ein hoher Schuldenberg am Ende des Studiums junge Menschen von der Beantragung des BAföG abschrecke. Er forderte: „Das BAföG muss sich an die Höhe des Bürgergeldes anpassen“, denn das sei das politisch festgesetzte Existenzminimum. 

Armut im Studium

Ähnlich äußerte sich Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Sie kritisierte, dass das BAföG mit einem Grundbedarf in Höhe von 452 Euro nicht mehr existenzsichernd sei. Auch die Wohnkostenpauschale entspreche in keiner Weise dem, was Studierende für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung benötigen. 

Schabram machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf aller alleinlebenden oder in einer WG-lebenden Studierenden von Armut betroffen seien und forderte daher eine strukturelle Reform der Förderung. Diese müsse die zentralen Elemente des BAföG, also insbesondere den Grundbedarf, tangieren.

Einführung eines Flexibilitätssemesters

Mit einer Förderquote von zwölf Prozent nehme das BAföG schon lange nicht mehr die zentrale Rolle bei der Herstellung chancengerechter Bildung ein, sagte Prof. Dr. Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). 

Zwar äußerte sie sich positiv bezüglich der geplanten Einführung eines Flexibilitätssemesters, merkte jedoch an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Lebensrealität der Studierenden entsprächen. Auch kritisierte Tippe, dass die Beantragung der geplanten Studienstarthilfe mit einer aufwendigen Nachweispflicht verbunden wäre.

Forderung nach Evaluation

Prof. Dr. Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte zwar, dass der monatliche BAföG-Satz unterhalb der studentischen Ausgaben liege, dennoch sprach sich der Sachverständige dagegen aus, die Leistungen des BAföG einfach zu erhöhen. Vielmehr müsse eine entsprechende Bedarfsprüfung vorgenommen werden.

Thomsen forderte daher eine umfassende „Wirksamkeitsevaluation“, die untersuchen solle, ob das BAföG dazu beitrage, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen. Eine fundierte Evaluation sei auch dahingehend notwendig, da es sich mit dem BAföG um eine Steuerleistung handle. (che/05.06.2024)

Dokumente

  • 20/10744 - Antrag: BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 171 KB — Status: 20.03.2024
  • 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 806 KB — Status: 08.05.2024
  • 20/11375 - Antrag: Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen
    PDF | 153 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11376 - Antrag: Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern
    PDF | 158 KB — Status: 14.05.2024

Tagesordnung

  • 75. Sitzung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, 11:30 - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 75. Sitzung
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 75. Sitzung

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des freien zusammenschluss von student*innenschaften
  • Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bundesvorstand
  • Stellungnahme des Deutschen Studierendenwerks
  • Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands
  • Stellungnahme von ArbeiterKind.de

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Parlament erhöht BAföG-Sätze für Schüler und Studenten

Die BAföG-Sätze und Freibeträge sollen zum kommenden Wintersemester steigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, die von der Bundesregierung vorgelegte 29. BAföG-Novelle gebilligt. Für den Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (20/11313) in der vom Bildungsausschuss geänderten Fassung (20/11815) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme, alle übrigen votierten dagegen. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11816) abgegeben. 

Keine Mehrheit fanden hingegen ein Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/11822) und ein Entschließungsantrag (20/11823), den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf vorgelegt hatte. 

Mit dem entsprechenden Gesetz steigen zum Herbst die Grundbedarfssätze um fünf Prozent und die Wohngeldpauschale um 20 Euro von 360 auf 380 Euro. Zudem sollen Studierende aus ärmeren Haushalten zukünftig eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Auch soll das BAföG ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus bezahlt und ein Wechsel der Fachrichtung erleichtert werden.

Oppositionsanträge abgelehnt

Auch mehrere Oppositionsanträge wies das Parlament zurück: Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“ (20/11375) lehnte der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der AfD ab. Zwei Anträge der AfD mit den Titeln „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ (20/11376) und „Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln – Kostenfalle stoppen“ (20/9507) wurden mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen und Gruppen abgelehnt. Einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ (20/10744) wies der Bundestag gegen das Votum der Gruppen Die Linke und BSW zurück. 

Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Empfehlungen abgegeben (20/11815, 20/11740). 

FDP: Ampel investiert Milliarden in Bildung

„Ich freue mich, dass zukünftige Generationen Studierenden andere, bessere Bedingungen für ihre Ausbildung vorfinden werden“, sagte Ria Schröder (FDP) im Plenum und hob besonders die Einführung des Flexibilitätssemesters und der Studienstarthilfe als Erfolg der 29. BAföG-Novelle hervor. 

Insgesamt komme die Reform des BAföG aber nicht nur den jungen Menschen zugute, sondern auch den Eltern. In dieser Legislatur seien Milliarden investiert worden, um jungen Menschen „exzellente Bildungschancen zu ermöglichen“, befand die Abgeordnete.

Union fordert Entbürokratisierung und Digitalisierung

Katrin Staffler (CDU/CSU) kritisierte die Abwesenheit der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in der Debatte und nannte die Reformen des BAföG marginal und nicht strukturell genug. 

Außerdem fehlten ihr Vorschläge der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Digitalisierung des BAföG. „Schade, dass Sie in Sachen Digitalisierung offensichtlich so visionslos unterwegs sind“, so die Abgeordnete. Staffler merkte zudem an, dass die Umsetzung der Reform bis zum kommenden Wintersemester eine enorme Herausforderung für die BAföG-Ämter darstellen werde.

SPD: Sorgen junger Menschen mindern

„Wir waren und sind überzeugt, dass alle jungen Menschen ihre Bildungs- und Ausbildungswege frei und unabhängig wählen und gehen können“, sagte Saskia Esken (SPD) und lobte das BAföG als eine „durch und durch“ sozialdemokratische Idee. 

Mit der Erhöhung der BAföG-Sätze und Wohnkostenpauschalen sollen die Sorgen der Studierenden aufgrund hoher Mieten und Stromkosten etwas gemindert und jungen Menschen ermöglicht werden, ihr Leben wieder selbstbestimmter zu gestalten. „Dein Leben gehört dir“, sollen junge Menschen fühlen, wünschte sich Esken.

AfD: BAföG liegt deutlich unter der Grundsicherung

Dr. Götz Frömming (AfD) begrüßte die Erhöhung des BAföG-Grundsatzes, kritisierte aber, dass dieser mit 475 Euro weiterhin deutlich unter der Grundsicherung liege. Er forderte daher eine Anhebung der Bedarfssätze um zehn Prozent und eine Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen an die Inflation. 

Zudem lehnte Frömming die Öffnung des BAföG für geduldete Ausländer und Asylbewerber ab, denn so werde ein weiterer Magnet für die „ohnehin schon aus dem Ruder gelaufene Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“ geschaffen.

Grüne: Bildungsaufstieg ermöglichen

„Schon seit fünfzig Jahren verändert BAföG Bildungsbiografien“, sagte Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) und bezeichnete die Studienförderung als das wichtigste Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Kraft machte deutlich, dass für die Grünen eine Nullrunde bei den Bedarfssätzen untragbar gewesen wäre. 

Trotz der nun errungenen Erfolge bei der Anpassung des BAföG wünschte sie sich, dass die Entwicklung der Studienförderung nun nicht stehenbleiben dürfe. Auch weiterhin müsse das BAföG an die wirtschaftlichen Umstände angepasst werden, damit es den Bildungsaufstieg ermögliche.

Linke: Schlecht und unzureichend

Mittlerweile lebten 36 Prozent der Studierenden in Armut, erklärte Nicole Gohlke (Gruppe Die Linke) und warf der Regierung vor, dass ihr „echte Bildungschancen“ zu teuer seien. Gohlke kritisierte das BAföG als schlecht und unzureichend; viele Studierende nähmen es aus Angst vor Schulden nicht mehr in Anspruch. 

Auch die Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent und die Erhöhung des Wohngeldzuschusses um 20 Euro seien ungenügend. 

BSW: Keine Chancengleichheit

Kritik kam auch von Ali Al-Dailami (Gruppe BSW). Er befand, dass von Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem keine Rede sein könne, da nicht einmal 15 Prozent aller Studierenden BAföG erhielten. 

Zudem sei die Erhöhung des BAföG so gering, dass es den armutsgefährdeten Studierenden nicht ausreichend helfe, da die steigenden Lebenshaltungskosten nicht ansatzweise mit der Erhöhung ausgeglichen würden. Für Al-Dailami ist die Novelle ein Armutszeugnis für die Regierung: „Aufstieg durch Bildung in Deutschland, das war einmal“, so der Abgeordnete.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Gesetzesnovelle zielt laut Bundesregierung auf Verwaltungsvereinfachungen durch „angemessene Pauschalierungen“ ab. Künftig soll auf Anrechnungsregelungen verzichtet werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten sowie der Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung um fünf Prozent anzuheben. Dies ermögliche es Studierenden zukünftig, einem Minijob mit einem Einkommen von 556 Euro pro Monat nachzugehen, ohne dass dieser auf die BAföG-Bezüge angerechnet wird, heißt es. 

Zudem sollen die Zuschüsse für die Pflege- und Krankenversicherung erhöht werden, um „dem Durchschnittswert des kassenindividuellen Zusatzbeitrages für 2024 Rechnung zu tragen“. Eine BAföG-Satzerhöhung ist in der Novelle nicht vorgesehen. 

Studienstarthilfe von 1.000 Euro

Das Kindergeld soll künftig nicht mehr als Elternunterhalt vom BAföG abgezogen werden, wenn ein Vorleistungsantrag vorliegt, heißt es in der Regelung. Die Bundesregierung will darüber hinaus eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro einführen. 

Den einmaligen Zuschuss sollen Studierende unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug bekommen, um sich für den Studienstart beispielsweise mit einem Laptop oder Lehr- und Lernmaterialien auszustatten.

Flexibilitätssemester und Fachwechsel

Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“. Auch sollen Studierende ein Semester länger Zeit bekommen, um aus „wichtigem Grund“ die Fachrichtung zu wechseln.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen. 

Änderungen im Ausschuss

Der Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, jedoch einige Änderungen beschlossen. Mit ihrem Änderungsantrag legten die Koalitionsfraktionen unter anderem die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um rund fünf Prozent fest. 

Auch die Anhebung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro war mit dem Änderungsantrag vorgesehen. Die zuvor geplante Erhöhung der Darlehensbeiträge wurde mit dem Änderungsantrag gestrichen.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzte sich in ihrem Antrag (20/11375) dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern sollte. 

Außerdem sollte ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“. Darüber hinaus forderten die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise Anwendungen auf der Basis von künstlicher Intelligenz dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (20/11376) unter anderem, die Altersgrenze von 45 auf 30 Jahre zurückzuverlegen. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sollte die Inflation berücksichtigen und eine automatische Dynamisierung der Beträge entsprechend der Inflation gesetzlich verankert werden. Den Vermögensfreibetrag für die Auszubildenden wollte sie auf 8.500 Euro reduzieren.

Anheben wollten die Abgeordneten dafür den Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro auf 200 Euro. Die Förderungshöchstdauer für ein Hochschulstudium sollte in der Regel zehn Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester, Studienaufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im übrigen Ausland betragen. Das BAföG für Studenten wollte die AfD-Fraktion als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen gewähren, „solange die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen“.

Der Zuschuss sollte monatlich bis zu 600 Euro betragen. Bei Anspruch auf den Zuschuss sollte dem Auszubildenden auf Antrag zusätzlich ein unverzinsliches Darlehen bis zu 600 Euro monatlich gewährt werden. Die Zuschüsse sollten vom Bund getragen, das Darlehen von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereicht werden. Fünf Jahre nach Förderende sollten die Darlehensschulden zur Rückzahlung fällig werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/9507) sprach sich die AfD-Fraktion dafür aus, die Zinsen beim Studienkredit der KfW-Bank zu deckeln. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, gegenüber der KfW-Bank „darauf zu drängen, eine sozial verträgliche Obergrenze für Bestandsdarlehen und Neuverträge einzuführen“. Zudem sollte der Zinssatz für den KfW-Studienkredit entsprechend gesenkt werden.

Der Zinssatz der KfW-Bank für Studienkredit-Neuverträge habe sich in kurzer Zeit mehr als verdoppelt, heißt es in der Vorlage. So lag er im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent und im April 2023 bereits bei 7,82 Prozent. Die gestiegenen Zinsen seien eine Bedrohung für die finanzielle Zukunft der Studenten. Es bestünde dringender Handlungsbedarf, um Studenten und Studienabsolventen vor einer nicht selbst zu verantwortenden Schuldenfalle zu bewahren, so die Antragsteller.

Antrag der Linken

Die Gruppe Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/10744) auf, das BAföG „unverzüglich existenzsichernd und krisenfest“ zu gestalten. In ihrer Vorlage kritisieren die Antragsteller, die von der Bundesregierung geplanten Änderungen reichten „zur Herstellung von Chancengleichheit im Sinne einer Unabhängigkeit von den materiellen Verhältnissen der Herkunftsfamilie“ nicht aus. 

Die Antragsteller verlangten deshalb eine Reihe von Maßnahmen, um das BAföG „bedarfsdeckend und als Instrument, das sich an soziokulturellen Lebensrealitäten von Studierenden orientiert, zu gestalten“. Dazu gehörte die Forderung, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewährleisten sowie die Fördersätze „in Höhe der tatsächlichen Kosten für Lebensunterhalt zu gestalten“ und die Altersgrenzen abzuschaffen. 

Darüber hinaus sprachen sich die Antragsteller dafür aus, Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich auch Personen mit einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wartezeiten zu gewähren. (hau/cha/13.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ria Schröder

Ria Schröder

© Ria Schröder/ Patrick Lux

Schröder, Ria

FDP

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Saskia Esken

Saskia Esken

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Esken, Saskia

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Laura Kraft

Laura Kraft

© DBT / Inga Haar

Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig/ Anne Hufnagl

Ludwig, Daniela

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Gruppe Die Linke

Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

© photothek.net

Kaczmarek, Oliver

SPD

Ali Al-Dailami

Ali Al-Dailami

© Ali Al-Dailami/ Rico Prauss

Al-Dailami, Ali

Gruppe BSW

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/9507 - Antrag: Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln - Kostenfalle stoppen
    PDF | 171 KB — Status: 28.11.2023
  • 20/10744 - Antrag: BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 171 KB — Status: 20.03.2024
  • 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 806 KB — Status: 08.05.2024
  • 20/11375 - Antrag: Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen
    PDF | 153 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11376 - Antrag: Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern
    PDF | 158 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11740 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/9507 - Zinsen beim Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau deckeln - Kostenfalle stoppen
    PDF | 179 KB — Status: 11.06.2024
  • 20/11815 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11313 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/11375 - Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11376 - Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10744 - BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 390 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11816 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/11313, 20/11815 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 193 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11822 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11313, 20/11815 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 163 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11823 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11313, 20/11815 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    PDF | 162 KB — Status: 12.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/11822 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/11823 (Beschlussempfehlung 20/11815 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/11823 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/11815 Buchstabe b (Antrag 20/11375 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11815 Buchstabe c (Antrag 20/11376 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11815 Buchstabe d (Antrag 20/10744 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11740 (Antrag 20/9507 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 15.06.2025