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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Bildung

Feststellung der „beruflichen Handlungsfähigkeit“

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Mai 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (20/10857) beraten. Die Gruppe Die Linke hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Ausbildungsqualität verbessern – Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren“ (20/10801) zur Beratung vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt laut ihrem Gesetzentwurf zwei Ziele: Erstens geht es darum, die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, festzustellen, zu bescheinigen und „im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen“.

Zweitens sollen „medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse“ mit dem Gesetz „konsequent“ ermöglicht werden. Die Bundesregierung sieht das Gesetz als Bestandteil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Geändert werden sollen das Berufsbildungsgesetz, das Registermodernisierungsgesetz, die Handwerksordnung und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Digitale Dokumente und Verfahren

Konkret ist ein Verfahren vorgesehen, um die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit, die einer Berufsausbildung vergleichbar ist („Validierung“), im System der dualen Berufsbildung festzustellen und zu bescheinigen. Darüber hinaus sollen digitale Dokumente und Verfahren in der beruflichen Bildung ermöglicht werden. 

Dies betrifft laut Bundesregierung etwa eine praxisgerechte, digitale Abfassung der wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrages oder eines „medienbruchfreien“ Verfahrens für digitale Berichtshefte. Auch soll die Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stellen verbindlich ausgewiesen werden können, um die Rolle der Berufsschulen in der dualen Berufsbildung zu stärken.

Zugleich will die Regierung mit dem Gesetz Bürokratie abbauen und berufsschulische Leistungen besser sichtbar machen. Für gemeinsame Berufe mehrerer Berufsbereiche sollen transparente, rechtssichere Regelungen ermöglicht werden, heißt. Zudem soll es einige Klarstellungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen geben.

Stellungnahme von Normenkontrollrat und Bundesrat

Der Normenkontrollrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf, regt aber darüber hinaus an, auch die Ausstellung elektronischer Zeugnisse zu ermöglichen, um so weiteres Digitalisierungspotenzial zu heben. Kritisiert wird „die unangemessen kurze Frist, die den Verbänden seitens des Ressorts für die Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wurde“.

Ebenso wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme thematisiert auch der Normenkontrollrat die „für die Textform des Ausbildungsvertrages vorgesehenen Empfangsnachweise“. Der Bundesrat hält es für ausreichend, „auf die Eintragungsbestätigungen in dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständigen Stellen zurückzugreifen“. Das würde den bürokratischen Aufwand reduzieren, erklärt die Länderkammer.

Länder wollen Altersgrenze für Berufsschulpflicht

Der Bundesrat will außerdem, dass nur Personen, die einen formalen deutschen Berufsausbildungsabschluss haben, die Eignung zum Ausbilden zuerkannt wird. Ferner wollen die Länder mit Blick auf die Berufsschulpflicht eine Altersgrenze von 25 Jahren ins Gesetz schreiben. 

Diese solle sicherstellen, „dass für Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren die duale Ausbildung der Standard-Zugang zum Erwerb einer beruflichen Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist und alle betroffenen Auszubildenden die Möglichkeit haben, ihre Allgemeinbildung zu vervollständigen“.

Regierung verweist auf EU-Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung ab, den Empfangsnachweis zu streichen und verweist auf „zwingende europarechtliche Rahmenbedingungen“. Auch sieht sie keinen Grund, Personen die fachliche Ausbildereignung nicht zuzuerkennen, die in einem Feststellungsverfahren die „vollständige Vergleichbarkeit“ der beruflichen Handlungsfähigkeit mit einem Ausbildungsabsolventen gezeigt haben.

Ebenso auf Ablehnung stößt bei der Bundesregierung eine Altersgrenze für den Zugang zu Feststellungsverfahren. Auch hier macht sie europa- und verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Antrag der Gruppe Die Linke

Die Gruppe Die Linke will die Ausbildungsqualität bei der dualen Ausbildung verbessern und fordert deshalb eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). In ihrem Antrag (20/10801) spricht sich die Gruppe für verbindliche Regelungen im BBiG aus, „die die Schutz- und Mitbestimmungsrechte der Auszubildenden deutlich verbessern“. Aus Sicht der Linken-Abgeordneten ist die Lage in der beruflichen Bildung in einem „dramatischen Zustand“. Die Novellierung von 2019/2020 habe sie „nicht ausreichend gestärkt und nicht krisensicher gemacht“, heißt es in der Vorlage. Eine weitere Novellierung sei daher dringend geboten.

Von der Bundesregierung fordert die Gruppe, im Zuge einer BBiG-Novellierung eine Reihe von Grundsätzen zu verankern beziehungsweise analog in der Handwerksordnung anzupassen. So solle etwa in Paragraf 17 des BBiG die Mindestausbildungsvergütung branchenübergreifend auf 80 Prozent der in Tarifverträgen vereinbarten durchschnittlichen Ausbildungsvergütung angehoben werden. Auch sollen die Regelungen und Schutzbestimmungen des BBiG nach dem Willen der Linken auf die betrieblichen Ausbildungsphasen dualer Studiengänge und schulisch-betrieblicher Ausbildungsgänge ausgeweitet werden.

Ferner spricht sich die Gruppe unter anderem dafür aus, die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nichtübernahme auf alle Auszubildenden auszuweiten, die betriebliche Mitbestimmung, vor allem die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, zu stärken und barrierefreie Beschwerdestellen bei den Berufsbildungsausschüssen einzurichten. (vom/bal/irs/17.05.20224)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

Jessica Rosenthal

Jessica Rosenthal

© Jessica Rosenthal / s.h. schroeder

Rosenthal, Jessica

SPD

Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Benkstein, Barbara

AfD

Anja Reinalter

Anja Reinalter

© Anja Reinalter/ Andrea Ege

Reinalter, Prof. Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Friedhelm Boginski

Friedhelm Boginski

© DBT/ Inga Haar

Boginski, Friedhelm

FDP

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Gruppe Die Linke

Ruppert Stüwe

Ruppert Stüwe

© Photothek

Stüwe, Ruppert

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10801 - Antrag: Ausbildungsqualtität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren
    PDF | 163 KB — Status: 22.03.2024
  • 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
    PDF | 780 KB — Status: 27.03.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/10857, 20/10801 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Zustimmung zur Anerkennung informeller beruflicher Kompetenzen

Zeit: Montag, 3. Juni 2024, 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat sich am Montag, 3. Juni 2024, mit einem Entwurf des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) befasst. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/10857) zielt die Bundesregierung unter anderem darauf ab, die berufliche Bildung zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Auch sollen Personen ohne Abschluss ihre Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zukünftig anerkennen lassen können. 

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand zudem ein Antrag (20/10801) der Gruppe Die Linke zur Verbesserung der Ausbildungsqualität. In dem Antrag mit dem Titel „Ausbildungsqualität verbessern – Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren“ fordert die Gruppe eine Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und spricht sich für eine Verbesserung der „Schutz- und Mitbestimmungsrechte der Auszubildenden“ aus. 

„Validierung darf Berufsausbildung nicht ersetzen“

Die sechs geladenen Sachverständigen begrüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie betonten, dass die Anerkennung informell erworbener beruflicher Kompetenzen Menschen ohne Berufsabschluss neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken könne. Allerdings warnten sie davor, dass das Berufsvalidierungsverfahren nicht die Berufsausbildung ersetzen dürfe. 

„Mit der rechtlichen Verankerung eines individuellen Feststellungsverfahrens zur Bewertung berufspraktischer Kompetenzen werden die Instrumente der beruflichen Bildung sinnvoll ergänzt“, sagte Oliver Heikaus, von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Damit setze Deutschland auch die EU-Ratsempfehlung von 2012 um, nach der im Berufsleben erworbene Kompetenzen von Menschen ohne formalen Abschluss sichtbar und für den Arbeitsmarkt verwertbar gemacht werden sollen. Auch befürwortete Heikaus die im Gesetzentwurf geplante Digitalisierung in Bereichen der beruflichen Bildung. Der Sachverständige mahnte jedoch, dass diese nicht zum „Bürokratieaufwuchs“ führen dürfe. 

 

Ähnlich äußerte sich Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Sie begrüßte ausdrücklich die geplante Einführung eines Validierungsverfahrens für nonformale und informell erworbene Kompetenzen. Dennoch mahnte die Sachverständige, dass sich mit dem Validierungsverfahren keine „Parallelsysteme im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung etablieren“ dürften.

 Validierungsverfahren seien nicht gleichwertig mit Berufsabschlussprüfungen, sondern stellten vielmehr eine Vergleichbarkeit in der „Ausübung beruflicher Tätigkeiten“ fest. Hannack forderte daher für Berufsvalidierungsverfahren eine Altersuntergrenze von 25 Jahren, um keine Alternative zur dualen Berufsausbildung entstehen zu lassen. 

„Entlastung der Verwaltung“

Auch Thomas Hesse von der Industrie- und Handelskammer Dresden (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) sprach sich für eine Altersgrenze von 25 Jahren oder sogar 30 Jahren aus. Er erläuterte, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bisher ihre Berufe bei der Industrie- und Handelskammer validieren ließen, im Durchschnitt 43,1 Jahre alt seien. 

Hesse forderte zudem eine Entlastung der Verwaltung und sagte, dass das Gesetz zur Berufsvalidierung dabei helfen könne. Bisher dauere ein Verfahren zur Berufsvalidierung, von der Antragstellung bis zum Ergebnis, rund fünf bis acht Monate, so Hesse. 

Schwächung der dualen Ausbildung befürchtet

„Der Königsweg ist die duale Ausbildung“, sagte Rolf Meurer vom Bundesverband der Kreishandwerkerschaften (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Er äußerte die Sorge, dass mit dem Berufsvalidierungsverfahren ein „Konkurrenzsystem“ entstehen könne, das die duale Ausbildung schwächt.

 Meurer betonte, dass das Validierungsverfahren keine Berufsausbildung ersetzen könne. Obwohl es Fachkräfte brauche, sei gerade bei sicherheitsrelevanten Berufen die Verantwortung sehr groß. Daher müsse in entsprechenden Zertifikaten weiterhin deutlich ersichtlich sein, wer eine Ausbildung abgeschlossen und wer informell Kompetenzen erworben habe. 

„Chance zur Behebung des Fachkräftemangels“

„Für uns ist die Validierung eine Chance, eine Chance zur Behebung des Fachkräftemangels im Handwerk“, sagte Volker Born vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Der Sachverständige betonte die Notwendigkeit einer Umsetzungsverordnung, damit das Gesetz zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten könne. Schließlich müssten für eine erfolgreiche Berufsvalidierung Beratungsprozesse aufbereitet und einheitliche Standards etabliert werden. 

Born sprach sich zudem dafür aus, den Begriff des „Zeugnisses“ mit dem des „Zertifikates“ zu ersetzen, da der Begriff „Zeugnis“ in der Bildungslandschaft bereits eine „starke eigene Prägung“ habe.

„Rechtssicherheit für das mobile Ausbilden“

Katharina Weinert vom Handelsverband Deutschland (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) lobte die Bundesregierung, da sie mit dem Gesetzentwurf das erste Mal eine „Rechtssicherheit für das mobile Ausbilden“ einführen würde. Das würde das „mobile Ausbilden“ aus einer rechtlichen Grauzone herausheben. 

Die Sachverständige äußerte sich auch positiv über die Einführung digitaler Ausbildungsverträge oder digitale Berichtshefte, kritisierte jedoch, dass hauptamtliche Mitarbeitende der Kammerorganisationen an den Validierungsfeststellungsverfahren mitwirken sollen. (cha/03.06.2024)

Dokumente

  • 20/10801 - Antrag: Ausbildungsqualtität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren
    PDF | 163 KB — Status: 22.03.2024
  • 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
    PDF | 780 KB — Status: 27.03.2024

Tagesordnung

  • 73. Sitzung am Montag, den 3. Juni 2024, 15 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 73. Sitzung
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 73. Sitzung

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
  • Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bundesvorstand
  • Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer
  • Unaufgeforderte Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Unaufgeforderte Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V.
  • Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Formale Bescheinigung für Menschen ohne Berufs­abschluss

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag das sogenannte Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) verabschiedet. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10857) stimmte am Freitag, 14. Juni 2024, neben den Koalitionsfraktionen auch die Unionsfraktion. Die Gruppe Die Linke enthielt sich, die AfD-Fraktion votierte gegen den Entwurf.

Die im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung noch veränderte Vorlage (20/11802) sieht vor, dass sich Personen ohne formalen Berufsabschluss ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen künftig anerkennen lassen können. Zudem soll die berufliche Bildung digitalisiert und entbürokratisiert werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele: Erstens geht es darum, die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, festzustellen, zu bescheinigen und „im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen“. Zweitens sollen „medienbruchfreie digitale (Verwaltungs-)Prozesse“ mit dem Gesetz „konsequent“ ermöglicht werden. Die Bundesregierung sieht das BVaDiG als Bestandteil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung.

Mit einem Änderungsantrag legten die Koalitionsfraktionen in den Beratungen unter anderem eine Altersuntergrenze von 25 Jahren für das Berufsvalidierungsverfahren fest. Diese Altersgrenze soll sicherstellen, dass die Berufsausbildung weiterhin der „primäre Qualifizierungsweg“ bleibt und für Berufseinsteiger keine Qualifizierungsalternative über den reinen Erwerb von Berufspraxis geschaffen wird.

Zudem ist mit dem Änderungsantrag die „gemeinsame Festlegung von Feststellungsinstrumenten durch die für einen Beruf zuständigen Stellen verpflichtend vorzusehen“, um einheitliche Standards insbesondere bei Berufen zu sichern und „unnötige Bürokratie“ zu vermeiden.

FDP verweist auf Fachkräftemangel

In der Schlussberatung würdigten Redner der Regierungsfraktionen und der Union die Reform als wichtigen Schritt zur Stärkung der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes. Friedhelm Boginski (FDP) sprach vom „Höhepunkt“ in einer Bildungswoche des Bundestages. „Mit dem Feststellungsverfahren geben wir Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit, ihre Kompetenzen bewerten zu lassen.“ Was zunächst technokratisch klinge, werde auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu reduzieren. Die Bedeutung nicht formaler Kompetenzen am Arbeitsmarkt nehme zu. Letztlich gehe es um die Frage, was in den Betrieben gebraucht werde.

Derzeit seien rund 21 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland formal unterqualifiziert und arbeiteten auf einer Stelle, für die sie eigentlich eine bessere Ausbildung bräuchten, sagte Boginski. Dazu gehörten Handwerksgesellen, die praktisch als Meister tätig seien oder Studienabbrecher auf Gesellenstellen. Mehr als die Hälfte der Geringqualifizierten ohne formalen Berufsabschluss würden als Fachkräfte beschäftigt. Im Handwerk und Handel sei jede zehnte Fachkraft unterqualifiziert und habe keinen formalen Ausbildungsabschluss. 

Schwierig werde dies bei einem Arbeitgeberwechsel. Daher gehe es bei der Reform darum, erlernte Qualifikationen zu überprüfen und zu bescheinigen, wobei an die berufliche Handlungsfähigkeit hohe Anforderungen gestellt würden, um eine Vergleichbarkeit mit den Standards einer regulären Abschlussprüfung zu garantieren. Mit der in den Beratungen ergänzten Altersgrenze würden Fehlanreize verhindert.

Union: Reform stärkt berufliche Bildung

Auch Stephan Albani (CDU/CSU) zeigte sich zuversichtlich, dass mit der Reform die berufliche Bildung gestärkt werde. Er führte als Beispiel eine junge Frau an, die sich für eine Lehre entschieden, aber wegen Prüfungsangst keinen Abschluss erlangt habe. Sie habe anschließend im Betrieb einen Job bekommen, aber formal keinen Berufsabschluss. Wenn sie sich bewerben wolle, könne sie ihre erlernten Fähigkeiten nicht nachweisen.

Es gebe in Deutschland rund 2,9 Millionen junge Menschen ohne Berufsabschluss, die fielen derzeit durch das Raster, sagte Albani. Künftig könnten Fähigkeiten nachgewiesen und zertifiziert werden. Mit der Altersgrenze von 25 Jahren werde eine mögliche schädliche Nebenwirkung verhindert. Denn es sollte nicht der Eindruck entstehen, als könnten sich junge Leute die Ausbildung sparen und direkt mit der Arbeit anfangen. Das Ziel sei, die hohe Zahl der jungen Leute ohne formalen Berufsabschluss deutlich zu verringern.

SPD: Starkes Zeichen für Zukunftsfähigkeit des Landes

Jessica Rosenthal (SPD) sprach von einem bedeutenden Erfolg für die berufliche Bildung und einem starken Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Sie betonte, es gehe bei der Reform auch um den Respekt für Menschen, die über viele Jahre gearbeitet und Expertise angesammelt hätten. Ohne diese Mitarbeiter würde die Wirtschaft nicht funktionieren. Künftig werde die langjährige Berufserfahrung nicht nur wertgeschätzt, sondern auch bescheinigt. „Wir öffnen Türen, die bislang verschlossen waren und stärken die Perspektive vieler Menschen in unserem Land.“

Es gehe nicht darum, eine Berufsausbildung einfach wegzulassen. Vielmehr sollten sich junge Leute für eine Ausbildung entscheiden, denn eine abgeschlossene Ausbildung sei auch das wirksamste Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Ein weiterer Meilenstein im Gesetz sei die digitale Lernmittelfreiheit. Viele Arbeitnehmer fühlten sich auf die Digitalisierung unzureichend vorbereitet. Künftig stünden auch digitale Lernmittel zur Verfügung.

AfD befürchtet Qualitätsverlust

Die AfD-Fraktion bezweifelte den Sinn und die Wirksamkeit der Reform. Nicole Höchst (AfD) sprach von „blumigen Zielen und Wunschvorstellungen“. Das Gesetz sei nicht nötig, weil es im Berufsbildungsgesetz schon entsprechende Regelungen gebe. Der Entwurf reihe sich somit nahtlos ein „in das sinnlose Treiben der Regierung“. Sie warnte vor gefährlichen Folgen der Reform durch einen Qualitätsverlust. Wenn ein Elektriker nicht alle Inhalte parat habe, könne dies womöglich sogar lebensgefährlich sein. Mit dem Gesetz werde die Berufsbezeichnung zur Wundertüte. 

Zudem könnten sich junge Leute dazu ermuntert fühlen, auf eine reguläre Ausbildung zu verzichten und sich ihre praktischen Erfahrungen später bescheinigen zu lassen. Dass gesellschaftliche anerkannte Berufe ausgehöhlt würden, sei schändlich. Im Übrigen würden durch die Reform vermutlich nur sehr wenige Betroffene erreicht.

Grüne: Eröffnet Betroffenen eine zweite Chance

Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) geht hingegen davon aus, dass die gesetzliche Änderung vielen Betroffenen eine zweite Chance eröffnet. Sie kenne selbst viele Menschen, die lange studiert, aber am Ende nicht die Prüfung gemacht oder geschafft hätten. Diese Menschen hätten vielfältige Kenntnisse, seien aber schwer in das berufliche System zu integrieren. Es sei daher ein großer Schritt, diesen Menschen die erworbenen Qualifikationen formal anzuerkennen. 

Reinalter erinnerte an den großen Fachkräftemangel in allen Branchen in Deutschland. Das Gesetz werde dazu beitragen, mehr Fachkräfte zu gewinnen, die wiederum mehr Ankernennung bekämen und Perspektiven hätten. Sie betonte: „Es ist erstrebenswert, Fachkraft zu werden.“ Bisher seien die Problemfälle kaum erreicht worden: „Jetzt bauen wir eine Brücke.“ 

Entschließung angenommen

Nach der abschließenden Beratung im Parlament nahmen die Abgeordneten im Rahmen der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses außerdem eine Entschließung an. Danach soll die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Beratungsangeboten und -strukturen für die Durchführung des Validierungsverfahrens unterstützen, um eine bundesweite Beratung zu ermöglichen. 

Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/11819) wurde hingegen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der AfD und der Gruppe Die Linke abgelehnt. 

Antrag der Linken abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Ausbildungsqualität verbessern – Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren“ (20/10801). Die Vorlage fand bei Zustimmung der Antragsteller und der Gruppe BSW keine Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Auch dieser Entscheidung lag die Beschlussvorlage des Bildungsausschusses (20/11802) zugrunde. 

Darin forderte Die Linke eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und sprach sich für verbindliche Regelungen im BBiG aus, „die die Schutz- und Mitbestimmungsrechte der Auszubildenden deutlich verbessern“. So sollte etwa in Paragraf 17 des BBiG die Mindestausbildungsvergütung branchenübergreifend auf 80 Prozent der in Tarifverträgen vereinbarten durchschnittlichen Ausbildungsvergütung angehoben werden. Auch sollten die Regelungen und Schutzbestimmungen des BBiG nach dem Willen der Linken auf die betrieblichen Ausbildungsphasen dualer Studiengänge und schulisch-betrieblicher Ausbildungsgänge ausgeweitet werden.

Ferner sprach sich die Gruppe unter anderem dafür aus, die dreimonatige Ankündigungsfrist bei beabsichtigter Nichtübernahme auf alle Auszubildenden auszuweiten, die betriebliche Mitbestimmung, vor allem die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, zu stärken und barrierefreie Beschwerdestellen bei den Berufsbildungsausschüssen einzurichten. (pk/irs/14.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Friedhelm Boginski

Friedhelm Boginski

© DBT/ Inga Haar

Boginski, Friedhelm

FDP

Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

Jessica Rosenthal

Jessica Rosenthal

© Jessica Rosenthal / s.h. schroeder

Rosenthal, Jessica

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Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauß

Höchst, Nicole

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Anja Reinalter

Anja Reinalter

© Anja Reinalter/ Andrea Ege

Reinalter, Prof. Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Lars Rohwer

Lars Rohwer

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CDU/CSU

Gyde Jensen

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Jensen, Gyde

FDP

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© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

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Nicole Gohlke

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© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

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Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/10801 - Antrag: Ausbildungsqualtität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren
    PDF | 163 KB — Status: 22.03.2024
  • 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
    PDF | 780 KB — Status: 27.03.2024
  • 20/11802 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10857 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Clara Bünger, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/10801 - Ausbildungsqualität verbessern - Berufsbildungsgesetz umfassend novellieren
    PDF | 288 KB — Status: 12.06.2024
  • 20/11819 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/10857, 20/11802 - Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
    PDF | 154 KB — Status: 12.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10857 (Beschlussempfehlung 20/11802 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11802 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/20/11819 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/11802 Buchstabe c (Antrag 20/10801 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-berufsvalidierung-1002132

Stand: 15.06.2025