Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 15. Mai 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11319), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
27 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 14 Fragen. 13 Fragen kommen von Abgeordneten der AfD-Fraktion, vier Fragen von Abgeordneten der Gruppe BSW und zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit neun Fragen. Das Auswärtige Amt sollte sieben Fragen beantworten, das Bundesministerium für Gesundheit fünf Fragen. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, je drei Fragen an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium der Justiz. Mit je zwei Fragen waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Verteidigung vertreten. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Zu Beginn der Fragestunde erkundigte sich der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Nicolas Zippelius beim Innenministerium nach dem Grund der Verspätung der Regierungsantwort auf eine schriftlich von ihm gestellte Frage (20/11340). Zippelius hatte gefragt, ob es seitens der Bundesregierung Pläne für konkrete Maßnahmen zum Schutz deutscher Staatsbürger infolge der in Medienberichten erwähnten chinesischen Spionageangriffe gibt. Wenn ja, sollte die Regierung sagen, wie diese aussehen und warum die von den in Medienberichten dargestellten Spionagetätigkeiten Chinas betroffenen deutschen Staatsbürger über die Erkenntnisse der Bundesregierung nicht konkret informiert wurden.
Darüber hinaus fragte die niedersächsische CDU-Abgeordnete Anne Janssen das Bundesfamilienministerium, ob die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Niedersächsischen Städtetages von vor wenigen Wochen teilt, dass es nicht möglich sei, die rechtlich festgeschriebene Betreuung bis in den Nachmitttag hinein an allen Grundschulen zum Schuljahr 2026/2027 zu gewährleisten. Janssen wollte wissen, ob die Bundesregierung dadurch weiteren Handlungsbedarf sieht. Sollte dies nicht der Fall sein, wollte die Abgeordnete wissen, weshalb nicht.
Der fraktionslose sächsische Abgeordnete Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, in welchen der zehn Ausrichterstädte der Fußball-Europameisterschaft 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Start am 14. Juni in den Stadien, auf den Hauptbahnhöfen sowie den umliegenden Flughäfen jeweils mindestens eine „Toilette für alle“ zur Verfügung stehen werden. Darunter versteht Hahn eine barrierefreie Toilette, die mit einer Liege und einem Personen-Lifter ausgestattet ist, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit schweren und mehrfachen Behinderungen das Wechseln der Inkontinenzeinlage zu ermöglichen. Hahn wollte wissen, was die Bundesregierung getan hat, um die Bereitstellung solcher „Toiletten für alle“ zu befördern. Der Abgeordnete erinnerte dabei an den Anspruch, eine barrierefreie und inklusive Fußball-Europameisterschaft auszurichten.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft fragte das Bundesministerium für Gesundheit, wie lange Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung momentan im Durchschnitt auf standardmäßige Hals-Nasen-Ohren-Operationen (wie das Einsetzen von Paukenröhrchen) warten müssen. Kraft erkundigte sich nach der Gesamtzahl der Kliniken und ihrem Angebotsumfang und wollte wissen, welche Spätfolgen ein eventueller Mangel hier bewirken kann.
Der fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt erfahren, welche Kenntnisse die Bundesregierung über einen Resolutionsentwurf für die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „International Day of Reflection and Commemoration of the 1995 Genocide in Srebrenica“ (Internationaler Gedenktag an den Genozid im bosnischen Srebrenica 1995) hat. Er fragte, welche Auswirkungen einer solchen Resolution die Bundesregierung auf die Region Westbalkan erwartet.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium der Justiz, ob der Bundesregierung bekannt ist, dass nach einer Forsa-Umfrage die Hälfte der Bevölkerung eine stärkere Regulierung von Mieten fordert. Bayram nannte als Beispiele eine gesetzliche Begrenzung von Mieterhöhungen oder das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen. Sie wollte erfahren, was die Bundesregierung dahingehend unternimmt.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/15.05.2024)