Parlament

Bundestag präsentiert Urschrift des Grundgesetzes der Öffentlichkeit

Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verfassungsorgane vor der Urschrift des Grundgesetzes anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (v.l.), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestags­präsidentin Bärbel Bas, Bundeskanzler Olaf Scholz und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, stehen vor der ausgestellten Urschrift des Grundgesetzes im Paul-Löbe-Haus in Berlin. (© DBT/Xander Heinl)

Die Geburtsurkunde der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, gibt es nur einmal. Die Urfassung bekommt die Öffentlichkeit nur selten zu sehen. Doch zum Fest der Demokratie in Berlin präsentiert der Bundestag das ansonsten im Parlamentsarchiv gut gesicherte und klimatisiert verwahrte Original. Bereits am Donnerstag, 23. Mai 2024, dem Tag des Grundgesetzes, haben die Spitzen der fünf Verfassungsorgane, Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Bundeskanzler Olaf Scholz und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, einen Blick auf die ausgestellte Urschrift im Paul-Löbe-Haus in Berlin werfen können.

Ausstellung im Reichstagsgebäude

Blick auf das Original-Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Die Urschrift des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterschriften von Konrad Adenauer, damals Präsident des Parlamentarischen Rates, Adolph Schönfelder, erster Vizepräsident des Parlamentarischen Rates, und Hermann Schäfer, zweiter Vizepräsident des Parlamentarischen Rates. (© DBT/Sylvia Bohn)

Danach kann die in bräunliches Pergament gebundene Urschrift in der Präsenzbibliothek auf der Plenarsaalebene im Reichstagsgebäude von Freitag, 24. Mai, bis Sonntag, 26. Mai, besichtigt werden. Auf dem Einband steht in goldenen Lettern „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Es ist ein schmaler Band, der kaum drei Zentimeter dick und 35 mal 24 Zentimeter groß ist, 1.396 Gramm wiegt und auf Büttenpapier gedruckt wurde. Am Ende finden sich die Unterschriften aller Männer und Frauen, die den Verfassungstext vor 75 Jahren in Bonn geschrieben haben. Ein schwarz-rot-goldenes Band markiert die Seite, von der Kanzler und Bundespräsident ihren Amtseid, Artikel 56, ablesen und vereidigt werden. 

Das Grundgesetz wurde vier Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats in Bonn ausgefertigt und verkündet. Es trat um Mitternacht vom 23. auf den 24. in Kraft. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“. Noch im selben Monat hatte die Bonner Druckerei Rudolf Stodieck die Urfassung des Grundgesetzes hergestellt. Seitdem wurde die Urschrift in einem Safe in den Räumen des Direktors beim Deutschen Bundestag aufbewahrt. 

Es war der erste Direktor Hans Troßmann, der das Originalschriftstück nach der Unterzeichnung an sich nahm und später in seinem Büro verwahrte. Troßmanns Nachfolger behielten diese Praxis bei. Im Frühjahr 2023 wurde das Original zur Verwahrung an das Parlamentsarchiv überführt, um die Urschrift dort konservatorisch angemessen aufzubewahren. Sicher verwahrt in einem Panzerschrank liegt es dort in den Magazinräumen. Die Öffentlichkeit bekommt das Dokument in der Regel nur bei den Vereidigungen von Bundespräsident und Bundeskanzler zu sehen. Bei der Vereidigung von Ministerinnen und Ministern wird nicht das Original, sondern ein Faksimile des Grundgesetzes eingesetzt. Faksimiles sind originalgetreue Nachbildungen. (eis/lbr/des/23.05.2024)

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