Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, einige Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Ruhebezüge des Bundespräsidenten: Einen Entwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (20/11139) überwies das Parlament zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat. Danach soll der Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben werden. Zugleich soll ein ehemaliges Staatsoberhaupt dem Gesetzentwurf zufolge den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensolds verlieren, wenn es Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen laut Vorlage zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, erhält der Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufgrund politischer Gründe oder Dienstunfähigkeit unmittelbar im Anschluss einen Ehrensold in der vollen Höhe seiner Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Mit dieser Regelung werde „der Bundespräsident a. D. lebenslang unangemessen alimentiert“, schreibt die Fraktion. „Für ein Jahressalär von über 250.000 Euro für pensionierte Personen ohne Funktionen im Staatsdienst bringt das Gros der Bürger zu Recht kein Verständnis auf“, heißt es in der Vorlage weiter. Vorgesehen ist darin eine Staffelung der Bezüge ehemaliger Bundespräsidenten. Danach sollen sie die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder „noch für die auf den Monat des Ausscheidens folgenden drei Monate“ erhalten, anschließend für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel „und von da ab einen Ehrensold in der Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Dabei soll sich die Höhe des Ehrensoldes um den Betrag des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens vermindern.
Afrika: Eine weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Vorlage mit dem Titel „Systemisch integrativer und interessengeleiteter afrikapolitischer Ansatz für Deutschland“ (20/11147) wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. In der Vorlage fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Außenwirtschafts- und Investitionsförderung, mit der Fokussierung darauf Wertschöpfung in Afrika zu generieren, durch die Beratung und Unterstützung deutscher Unternehmen bei der Errichtung von Betriebsstätten in Afrika und der Förderung der Vernetzung und Beteiligung deutscher Unternehmen an afrikanischen Wirtschaftsunternehmungen, als zentrale Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zu betreiben.
Solidaritätszuschlag: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum sofortigen Ende des Solidaritätszuschlags vorlegen. In ihrem Antrag (20/11149) fordert die AfD-Fraktion ferner, dass „die Abgabenlast für Arbeitnehmer sowie die Steuersätze für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Maß gesenkt werden“. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten.
Zoll: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Deutsche Landwirtschaft schützen – Zollfreiheiten auf ukrainische Getreide- und Ölsaaten beenden“ (20/11148) wird im Wirtschaftsausschuss federführend beraten. Die AfD-Fraktion fordert, den zollfreien Import ukrainischen Getreides in die Europäische Union zu beenden. Zudem wird gefordert, „vernünftige Einfuhrzölle auf ukrainische Agrarimporte“ zu erheben und Mehrheiten auf EU-Ebene dafür zu suchen, um „einen EU-Beitritt der Ukraine unbedingt zu verhindern“.
Streik: Das Recht auf politischen Streik fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10746), der im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten wird. Darin schreibt sie, Deutschland sehe sich gesellschaftspolitischen Herausforderungen gegenüber wie einem Krieg in Europa, der Klimakrise, explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen sowie einer zunehmend ungleichen Vermögensverteilung. „Die Frage nach der Zulässigkeit von politischen Streiks in Deutschland gewinnt damit wieder an Gewicht. Der politische Streik ist ein Element kollektiver Selbstbestimmung im Rahmen des repräsentativ legitimierten Staatshandelns“, schreiben die Abgeordneten. Die abhängig Beschäftigten auf diese Weise als Gegengewicht zu den vielfältigen direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeberseite zu stärken, sei absolut gerechtfertigt, heißt es in dem Antrag weiter.
(irs/eis/25.04.2024)