Parlament

Rainer Kraft nicht zum Bundestagsvize­präsidenten gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, in geheimer Wahl über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/11206) für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin entschieden. Der von der Fraktion vorgeschlagene Dr. Rainer Kraft erhielt in namentlicher Abstimmung 81 Ja-Stimmen. 540 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab elf Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Um gewählt zu werden, hätte Kraft 367 Stimmen benötigt. 

Der 50-jährige Diplom-Chemiker gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die bayerische Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Augsburg-Land. Kraft ist Obmann der AfD-Fraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Klimaschutz und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Freundeskreises Berlin-Taipei und der Deutsch-Mexikanischen Parlamentariergruppe.

Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium

Ebenfalls nicht gewählt wurde der AfD-Abgeordnete Gerold Otten, den die AfD-Fraktion für die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgeschlagen hatte (20/11207). In namentlicher Abstimmung erhielt Otten 83 Ja-Stimmen bei 544 Nein-Stimmen. Es gab fünf Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Auch Otten hätte 367 Stimmen erhalten müssen, um gewählt zu werden.

Der 68-jährige ehemalige Berufssoldat und Oberst der Reserve gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die bayerische Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis München Land. Otten ist Obmann seiner Fraktion im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung des Auswärtigen Ausschusses, ordentliches Mitglied des Verteidigungsausschusses und stellvertretendes Mitglied des Auswärtigen Ausschusses. Er ist zudem ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Nato und der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie stellvertretender Vorsitzender der Parlamentariergruppen Südliches Afrika, Asean sowie der Deutsch-Indischen Parlamentariergruppe.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Für beide Ämter ist eine Mehrheit der Stimmen der Bundestagsabgeordneten, mindestens 367 Stimmen, erforderlich.

Mitglieder des Deutschen Ethikrates gewählt

Darüber hinaus hat der Bundestag die von ihm zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrates gewählt. In gemeinsamen Wahlvorschlägen (20/11640), die einstimmig angenommen wurden, hatten die Koalitionsfraktionen sieben Mitglieder vorgeschlagen. Gewählt sind auf Vorschlag der SPD-Fraktion Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Prof. Dr. Cornelia Bertsch und Prof. Dr. phil. habil. Annette Riedel. auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen Dr. Uta Eser und Dr. Ute Kalender und auf Vorschlag der FDP-Fraktion Prof. Dr. Nils Goldschmidt und Prof. Dr. Dr. Frauke Meta Rostalski.  Ebenfalls einstimmig angenommen wurde der Wahlvorschlag der CDU/CSU-Fraktion (20/11641), sodass Dr. phil. Petra Bahr, Prof. Dr. theol. Kerstin Schlögl-Flierl, Prof. Dr. Winfried Hardinghaus und Prof. Dr. Gregor Thüsing in den Ethikrat gewählt sind. Abgelehnt wurde hingegen der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/11642), die Dr. med. Ronald Weikl vorgeschlagen hatte. Für den Wahlvorschlag stimmte nur die AfD.

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange repräsentieren. Die Mitglieder werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen, wobei eine Wiederberufung einmal möglich ist. 

Zu seinen Aufgaben zählen die Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft über Forschung und Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und deren Anwendung auf den Menschen. Er erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln und arbeitet mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen zusammen. (vom/06.06.2024) 

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