„Soziale Konditionalität“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes“ (20/10819) wurde am Donnerstag, 11. April 2024, in erster Lesung beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz gestalte insbesondere die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union geltende Konditionalität aus, heißt es in dem Entwurf. Danach seien Landwirte und andere Begünstigte, die Direktzahlungen sowie Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen, für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen beantragen, bisher verpflichtet, bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie Standards für den Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen seien Verwaltungssanktionen vorgesehen.
Im Zuge der jüngsten GAP-Reform sei auf EU-Ebene festgelegt worden, dass zukünftig auch an die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit Verwaltungssanktionen geknüpft sind. Diese Verknüpfung werde als „soziale Konditionalität“ bezeichnet. Ziel der sozialen Konditionalität sei es, die Einhaltung der in Bezug genommenen arbeitsrechtlichen Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur „Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft“ beizutragen.
Die Sanktionierung solle, wie bisher bei der Konditionalität, durch eine Kürzung der dem Begünstigten gewährten Zahlungen erfolgen, heißt es weiter. Dabei müssten die Mitgliedstaaten insbesondere Regelungen vorsehen, die gewährleisten, „dass die Kontrolle und die Sanktionierung von unterschiedlichen Stellen ausgeübt beziehungsweise erlassen werden“. Der Gesetzentwurf enthalte die notwendigen Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen, schreibt die Bundesregierung. (hau/11.04.2024)