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  • 1. Lesung (Koalition)
  • 1. Lesung (Union)
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Koalition will Konsumcannabisgesetz nachjustieren

Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes wollen die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Regelung nachjustieren. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366) wurde im Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2024, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. 

An den Verkehrsausschuss wurde der ebenfalls zur Beratung anstehende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) überwiesen, mit dem ein Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben werden soll. 

Änderung des Konsumcannabisgesetzes

Hintergrund der Nachjustierung ist die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabis-Gesetz abgegeben hat. Die Veränderungen sollen den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen, heißt es. So soll die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden.

Außerdem sollen die Länder Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen vorgesehen. 

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll ein THC-Grenzwert (Tetrahydrocannabinol) im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. 

Der Grenzwert soll der Neuregelung zu folge künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegen. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. 

Der Gesetzentwurf dient laut Koalition im Wesentlichen der Umsetzung der Empfehlungen der interdisziplinären und unabhängigen Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines gesetzlichen Grenzwerts des Cannabis-Wirkstoffs THC im Straßenverkehr vom März dieses Jahres. Neben dem Straßenverkehrsgesetz sollen auch die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert werden. (hau/vom/16.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

© Kris Duangphung (Krisphotography)

Lenders, Jürgen

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Gruppe Die Linke

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
    PDF | 223 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 244 KB — Status: 14.05.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Müller, Florian (CDU/CSU), Heidenblut, Dirk (SPD)
  • Überweisung 20/11366 und 11370 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Antrag gegen höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die ,Vision Zero' und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. 

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.

Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht“.(vom/hau/25.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

© Kris Duangphung (Krisphotography)

Lenders, Jürgen

FDP

Martina Englhardt-Kopf

Martina Englhardt-Kopf

© Martina Englhardt-Kopf/ Tobias Koch

Englhardt-Kopf, Martina

CDU/CSU

Isabel Cademartori

Isabel Cademartori

© Photothek Media Lab

Cademartori, Isabel

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11143 - Antrag: Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    PDF | 156 KB — Status: 23.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11143 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Fachverbände kritisieren Änderungen am Cannabisgesetz

Zeit: Montag, 3. Juni 2024, 13.30 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Fachverbände sehen in der geplanten Änderung des Cannabisgesetzes einige kontraproduktive Regelungen. Kritisiert werden vor allem die Anforderungen an die Anbauvereinigungen mit dem Ziel, eine Kommerzialisierung zu vermeiden, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/11366) gezeigt hat. Die Experten äußerten sich am Montag, 3. Juni 2024, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 bei der Beratung des Cannabisgesetzes (20/10426) abgegeben hat. Damit soll den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. Außerdem sollen die Länder einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. 

Kritik an Regelungen für Anbauvereine

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv) wies auf die zahlreichen Vorschriften im Ursprungsgesetzentwurf hin. Es mache keinen Sinn, den Vereinsgründern jegliche professionelle Hilfe so weit wie möglich zu entziehen. Es sei naheliegend und sinnvoll, bestimmte Dienstleistungen rund um den Vereinsbetrieb gebündelt aus einer Hand anzubieten. Der Schwarzmarkt lasse sich nur durch ein effizientes System zurückdrängen. Die Änderungsvorschläge hätten erhebliche negative Auswirkungen auf den Aufbau und Betrieb von Anbauvereinigungen. 

In der Anhörung machte ein Vertreter der Anbauvereinigungen deutlich, dass mit den Änderungen die Rechtsunsicherheit zunehme und voraussichtlich viel weniger Cannabisclubs gegründet würden. Es sei frühestens Anfang 2025 mit selbst gezogenem, legalem Cannabis zu rechnen.

Stärkung des Schwarzmarkts befürchtet

Ähnlich kritisch äußerte sich der Deutsche Hanfverband (DHV) zu den Regelungen für Anbauvereine. Die Änderungsvorschläge würden dazu führen, dass weniger Anbauvereine gegründet werden und somit ein größerer Schwarzmarktanteil verbleibe. Zu den Hürden beim Aufbau von Anbauvereinen gehörten die hohen Investitionskosten. Ohne die Möglichkeit gebündelter Angebote müssten die Vereine viele Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern selbst aushandeln und vorfinanzieren. Das Verbot gebündelter Dienstleistungen stärke den Schwarzmarkt. Auch der Sinn des Verbots der Ansiedlung mehrerer Anbauvereine am selben Standort erschließe sich nicht. Die Suche nach Standorten sei für die Vereine ohnehin schwierig. Eine Bündelung von Vereinen an geeigneten Standorten sei also eine sinnvolle Option.

Nach Ansicht der Neuen Richtervereinigung (NRV) gehen die Änderungen am tatsächlichen Regelungsbedarf vorbei. Die verschärften Regularien für die Anbauvereinigungen vertrügen sich schwer mit dem Anliegen, den Schwarzmarkt einzudämmen. Statt weitere Ordnungswidrigkeiten zu normieren und neuen Verfolgungsaufwand auszulösen, sollten fachliche Mängel beseitigt werden. So bleibe im Ursprungsgesetz der Rechtsbegriff „nicht geringe Menge“ unkonkret, eine Festsetzung der Menge sei dringend geboten, weil sich Gerichte sonst an überkommenen Maßstäben orientierten. Auch andere Sachverständige gingen in der Anhörung auf dieses Problem ein und rieten dazu, die „nicht geringe Menge“ sehr hoch anzusetzen.

Polizeigewerkschaft: Unausgereiftes Vorhaben

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneuerte ihre Bedenken am Cannabisgesetz insgesamt und seinen möglichen Folgen. Die gesetzliche Nachbesserung nach so kurzer Zeit werde als Bestätigung dafür angesehen, dass es sich beim Cannabisgesetz um ein unausgereiftes Vorhaben handele, das viel Theorie und wenig Praxis enthalte. Die Änderungen seien nicht geeignet, die grundsätzlichen Fehlentscheidungen bei der Ausgestaltung des Gesetzes vollständig zu heilen. 

Die GdP befürchtet möglicherweise laxe Kontrollen der Anbauvereinigungen in einzelnen Ländern. Zudem fordert die Polizeigewerkschaft, die Evaluation des Gesetzes hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Verkehr gesetzlich zu verankern, etwa über die Aufnahme des Kriteriums der cannabisberauschten Teilnahme am Straßenverkehr in die Unfallstatistik. 

Prävention von Kindern und Jugendlichen

Medizinische Fachverbände wie die Bundesärztekammer (BÄK) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderten in der Anhörung eine noch gezieltere Prävention, um Kinder und Jugendliche vor der Droge besser zu schützen. 

Vertreter der Verbände warnten vor den Folgen einer Normalisierung des Cannabis-Konsums in der Öffentlichkeit. Es sei nicht zu erwarten, dass Konsumenten aus Rücksicht auf Kinder ihr Verhalten anpassen. Mit „Kollateralschäden“ sei zu rechnen. (pk/03.06.2024)

Dokumente

  • 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten
    PDF | 1 MB — Status: 21.02.2024
  • 20/11366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
    PDF | 223 KB — Status: 14.05.2024

Protokolle

  • 108. Wortprotokoll vom 03.06.2024
  • Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Neue Richtervereinigung
  • Deutscher Hanfverband
  • Cannabis Anbauvereinigung Deutschlands
  • Branchenverband Cannabiswirtschaft
  • Dr. Clivia von Dewitz
  • Bundesverbandes für Akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigung
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (dgppn)
  • Prof. Dr. Justus Haucap
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
  • Bundesärztekammer

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes wird mehrheitlich begrüßt

Zeit: Montag, 3. Juni 2024, 13.45 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, im Straßenverkehr einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum einzuführen, ist bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 3. Juni 2024, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung getroffen. 

Kritik daran gab es unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die im Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) enthaltene Beibehaltung des aktuell geltenden Grenzwertes von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) für Fahranfänger wurde hingegen von allen Expertinnen und Experten begrüßt. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) war ebenfalls Gegenstand der Anhörung.

Vermeidung von Sanktionen

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand hält den Grenzwert von 3,5 ng/ml für plausibel. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt würden. Der alte Grenzwert von 1 ng/ml habe insbesondere bei Gewohnheitskonsumenten zu viele „falsch positive“ Ergebnisse gebracht, weil festgestellt worden sei, „dass zwar Cannabis nachweisbar ist, eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit jedoch nicht mehr gegeben ist“.

Zur Vermeidung unangemessener Sanktionen sei eine Erhöhung des THC-Grenzwertes notwendig, befand Stefan Tönnes, Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main und Vorsitzender der Grenzwertkommission. Der von der interdisziplinären Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml sei ausreichend und so niedrig, „dass das mögliche Vorliegen verkehrssicherheitsrelevanter Beeinträchtigungen im Sinne eines abstrakten Gefährdungsdeliktes erfasst und sanktioniert wird“.

Warnung vor Bagatellisierung der Wirkung

Ingo Koßmann, Leiter der Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), begrüßte es, dass die Berechnung des Cannabis-Grenzwertes der Expertenkommission bereits bei ersten Leistungseinbußen ansetze. Bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum sei eine Konzentration gegeben, ab der eine mögliche Beeinträchtigung einer verkehrssicherheitsrelevanten Teilleistung beginnen könne. Sie liege aber noch weit unterhalb der Schwelle von 7 ng/ml THC im Blutserum, ab welcher von einem allgemeinen Unfallrisiko ausgegangen werden könne.

Frank Mußhoff, Geschäftsführer der Forensisch Toxikologischen Centrum GmbH München (FTC), hält die Erhöhung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr zeitgleich mit einer Teillegalisierung für schädlich, „da es zu einer Bagatellisierung der Wirkung kommt“. Wolle man eine Gefährdung ausschließen, müsse man sich beim Grenzwert an dem „ungewöhnten isolierten Konsumenten“ orientieren statt an regelmäßigen Gewohnheitskonsumenten, sagte er.

Probleme bei der Umsetzung der Regelung

Polizeirat Marco Schäler, Geschäftsführer der Kommission Verkehr bei der Deutschen Polizeigewerkschaft verwies unter anderem auf Probleme bei der Umsetzung der Regelung, die sich aus den unterschiedlichen THC-Grenzwerten (1,0 ng/ml und 3,5 ng/ml) im Straßenverkehrsrecht ergäben. Mit Blick auf die empfohlene Verwendung von kostenintensiven Speicheltests und der Erforderlichkeit von zwei unterschiedlichen Testversionen entstünden nicht unerhebliche Kosten für die Länder. 

Der aktuelle Grenzwert für THC in Höhe von 1,0 ng/ml sei maßvoll und hochvalide. Vor diesem Hintergrund habe sich auch der polizeiliche Vertreter in der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzten Expertengruppe gegen eine Anhebung des THC-Grenzwertes ausgesprochen, heißt es in der Stellungnahme der Polizeigewerkschaft.

„Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol“

Fabian Steinmetz, Senior-Toxikologe bei Delphic HSE und Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis, kritisierte eine Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol. Steinmetz plädierte für einen THC-Grenzwert von 10 ng/ml als Pendant zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. 

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach, betonte die große Bedeutung eines gesetzlichen festgeschriebenen Grenzwertes für die Versicherungswirtschaft. Ob die 3,5 ng/ml THC im Blutserum richtig gewählt seien, wollte sie nicht bewerten. Richtig ist es aus ihrer Sicht aber, bei der Risikogruppe der Fahranfänger –  ähnlich wie bei Alkohol –  auch bei Cannabis einen „Null-THC“-Wert vorzugeben.

Eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 ng/ml werde die Zahl der „falsch Positiven“ reduzieren, ohne die Verkehrssicherheit relevant zu reduzieren, befand Lorenz Böllinger, Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis. Er stelle daher einen Schritt in die richtige Richtung dar. 
 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen 

Durch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Falls der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat“, soll sich das Bußgeld der Vorlage zufolge auf 1.000 Euro erhöhen.

Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Im Sinne der „Vision Zero“ müsse auf die Anhebung verzichtet werden, verlangen die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. In ihrem Antrag (20/11143) verweisen die Abgeordneten auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.

Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“. (hau/03.06.2024)

Dokumente

  • 20/11143 - Antrag: Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    PDF | 156 KB — Status: 23.04.2024
  • 20/11370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 244 KB — Status: 14.05.2024

Tagesordnung

  • 73. Sitzung, 03.06.2024, 13:45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 73. Sitzung vom 3. Juni 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 3. Juni 2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Tönnes (Universitätsklinikum Frankfurt/M.)
  • Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Lorenz Böllinger
  • Stellungnahme von DirProf. Dr. Ingo Koßmann (Bundesanstalt für Straßenwesen)
  • Stellungnahme von Dr. Fabian Steinmetz
  • Stellungnahme des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC)
  • Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
  • Stellungnahme vom Prof. Dr. Frank Mußhoff

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag die Regelung nachjustiert. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366) stimmten am Donnerstag, 6. Juni 2024, die Koalitionsfraktionen zu. Die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke lehnten ihn ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/11662) vor. Ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/11665) zum Gesetzentwurf wurde abgelehnt, ihm stimmten nur die Antragsteller zu.

Angenommen wurde der Koalitionsentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370), mit dem ein Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben wird. Dem Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn bei Enthaltung der Gruppe Die Linke ab.

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143). Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, die Unionsfraktion und die AfD stimmten ihm zu, die Gruppe Die Linke enthielt sich. Zu beiden Vorlagen hatte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/11666) abgegeben. 

Änderung der Cannabisgesetze

Hintergrund der Nachjustierung ist die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabisgesetz abgegeben hat. Die Veränderungen sollen den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen, heißt es. So soll die im Konsumcannabisgesetz vorgesehene Evaluation erweitert und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibilisiert werden. 

Außerdem erhalten die Länder Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen vorgesehen. 

Der Gesundheitsausschuss hatte den Gesetzentwurf am 5. Juni gegen das Votum der Opposition in geänderter Fassung angenommen. Der Entwurf wurde einem Punkt geändert. Das Verbot der Bündelung verschiedener Tätigkeiten bei Angestellten in Anbauvereinigungen wurde gestrichen. Demnach dürfen die Cannabisclubs bezahlte Beschäftigte mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Das soll den Organisationsaufwand geringer halten.

Änderung im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss hat den Entwurf zu Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz in den Beratungen noch an einem Punkt geändert. Das Verbot der Bündelung verschiedener Tätigkeiten bei Angestellten in Anbauvereinigungen wurde gestrichen.

Demnach dürfen die Cannabisclubs bezahlte Beschäftigte mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Das soll den Organisationsaufwand geringer halten.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wird ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt. 

Der Grenzwert liegt der Neuregelung zufolge künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. 

Abgelehnter Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion spricht sich in ihrem abgelehnten Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. 

Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwerts für Cannabis verzichtet werden. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht“. (vom/hau/06.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Gruppe Die Linke

Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11143 - Antrag: Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    PDF | 156 KB — Status: 23.04.2024
  • 20/11366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
    PDF | 223 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    PDF | 244 KB — Status: 14.05.2024
  • 20/11662 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11366 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
    PDF | 221 KB — Status: 05.06.2024
  • 20/11665 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11366, 20/11662 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
    PDF | 153 KB — Status: 05.06.2024
  • 20/11666 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    PDF | 212 KB — Status: 05.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/11366 (Beschlussempfehlung 20/11662: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/11665 abgelehnt
  • GesEtw 20/11370 (Beschlussempfehlung 20/11666 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11666 Buchstabe b (Antrag 20/11143 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-verkehr-cannabis-1003426

Stand: 14.06.2025