Abkommen zur deutsch-französischen Berufsausbildung beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Mai 2024, erstmals über das Abkommen zur deutsch-französischen Berufsausbildung beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung“ (20/10818) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Federführung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die deutsch-französische Ausbildung stärken. Laut Regierungsentwurf baut das Abkommen auf zwei Rahmenvereinbarungen aus den Jahren 2013 und 2014 auf, wonach Auszubildende den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren können, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland stattfinden.
Ziel des Abkommens sei es, dass „die grenzüberschreitenden Parameter für eine duale Berufsausbildung weiter standardisiert sowie transparenter gestaltet werden, um so der deutsch-französischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben“, heißt es in der Vorlage. Diese „besondere Form des Lernens“ ermögliche den Erwerb einer Doppelkultur, fördere die beruflichen Chancen und eröffne den Unternehmen in der Grenzregion attraktive Rekrutierungsperspektiven.
„Vertragsgesetz notwendig“
Der Bundesregierung zufolge sichert das Abkommen den rechtlichen Rahmen bei den verschiedenen Konstellationen einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung. Ein Vertragsgesetz sei notwendig, da sich das Abkommen auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, heißt es zur Begründung.
Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedürfen Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. (hau/irs/15.05.2024)