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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
Inneres

Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“

Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesinnenministeriums bezüglich der polizeilichen Analyse-Software ,Bundes-VeRA’ revidieren“ (20/9495) debattiert. „VeRA“ steht dabei für „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“. Darüber hinaus lag ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Polizeiliche Analyse-Software Bundes-VeRA unverzüglich einführen – Bewährte Software zur Bekämpfung von Clankriminalität nutzen“ (20/9509) vor. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

In ihren Antrag (20/9495) fordert die Union die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei „zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität“ schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge mit einem Abruf der bereits fertig entwickelten Software „VeRA“ die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch die Länder „ohne erhebliche Mehrkosten dazu in der Lage sind, die polizeiliche Analysesoftware ,VeRA' für ihre Landespolizeien abzurufen“. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, im Zuge der Einführung der „Bundes-VeRA“ zu prüfen, inwiefern eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Software zur Strafverfolgung vonnöten ist, und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Wie die Fraktion schreibt, einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein Ziel dieser Modernisierung bestehe darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen. 2022 führte die bayerische Polizei laut Vorlage im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durch, bei der sich mit der Palantir-Software nur ein einziges geeignetes Produkt finden ließ. „Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in dem Antrag ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2023 entschieden, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen.

In ihrer Antwort (20/8390) auf eine frühere Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung den Angaben zufolge, dass anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden solle. Experten gingen davon aus, dass das BKA und die Bundespolizei während dieser Zeit über kein geeignetes Analysewerkzeug verfügen werden, schreiben die Abgeordneten der Union. Darüber hinaus seien die Länder durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI „mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten“.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, unter Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Einführung der Bundes-VeRA unter Nutzung der Palantir-Software ermöglicht“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „den Sicherheitsbehörden des Bundes, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt unverzüglich die Sicherheits-Software des US-Herstellers Palantir“ zur Verfügung zu stellen. 

Wie die Fraktion ausführt, einigte sich die Innenministerkonferenz 2016 auf die „Schaffung einer gemeinsamen, modernen, einheitlichen Informationsarchitektur“, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit dem Programm Polizei 2020 umsetzen wollte. Die Verfügbarkeit polizeilicher Informationen sollte laut Vorlage mit einem verfahrensübergreifenden Recherche- und Analysesystem (VeRA) verbessert werden. Hierzu habe das bayerische Landeskriminalamt eine europaweite Ausschreibung initiiert und das US-Softwareunternehmen Palantir den Zuschlag erhalten. 2022 habe Bayern einen Rahmenvertrag mit Palantir abgeschlossen, dem auch die übrigen Bundesländer sowie der Bund ohne ein neues Vergabeverfahren beitreten könnten. 

Die Software des US-Herstellers habe sich insbesondere in den Bereichen Terrorismusabwehr, Clankriminalität und Kinderpornografie bewährt, heißt es in dem Antrag weiter. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe indes die Einführung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform mittels der Palantir-Software „auf Bundesebene verhindert“. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 bestehende gesetzliche Regelungen der Länder Hessen und Hamburg zur Nutzung von Palantir zwar für verfassungswidrig erklärt, eine solche Nutzung jedoch nicht grundsätzlich untersagt (Aktenzeichen: 1 BvR 1547 / 19 und 1 BvR 2634 / 20). Die wesentlichen Erwägungen des Senats zeigten auf, „wie eine verfassungskonforme Nutzbarmachung der Palantir-Software möglich ist“. (sto/vom/01.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Stefan Heck

Dr. Stefan Heck

© Dr. Stefan Heck/Tobias Koch

Heck, Dr. Stefan

CDU/CSU

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Moritz Oppelt

Moritz Oppelt

© Matthias Busse/Matthias Busse

Oppelt, Moritz

CDU/CSU

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8390 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8205 - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der Einführung der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA
    PDF | 212 KB — Status: 18.09.2023
  • 20/9495 - Antrag: Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
    PDF | 162 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/9509 - Antrag: Polizeiliche Analyse-Software Bundes-VeRA unverzüglich einführen - Bewährte Software zur Bekämpfung von Clankriminalität nutzen
    PDF | 173 KB — Status: 28.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9495 und 20/9509 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Polizeiliche Analyse­plattform bei Experten umstritten

Zeit: Montag, 22. April 2024, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Keineswegs einig waren sich die Experten, als sie sich bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat mit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren“ (20/9495) befassten.

In dem Antrag wird auf das Programm „Polizei 20“ (P 20) verwiesen, das das Innenministerium ins Leben gerufen habe und die polizeiliche Infrastruktur so modernisieren solle, dass der Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern erleichtert werde. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe Anfang Juli 2023 dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform Bundes-VeRA der US-Firma Palantir Technologies untersagt. Laut Bundesregierung solle stattdessen nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden. 

Sachverständige für nationale Souveränität

Hans Christoph Atzpodien, Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, plädierte bei Bundes-VeRA für eine stringent nationale Lösung, allerdings nicht auf der Grundlage einer behördlichen Eigenentwicklung, sondern auf der Basis einer nationalen Analyseplattform. Nationale Souveränität bedeute nicht, alles selbst machen zu müssen, aber es bedeute, im Zweifel alles machen zu können. Er bat die Ausschussmitglieder darum, sich für eine deutsche Lösung einzusetzen – gerade in Zeiten, in denen mit Sorge auf die nächste Präsidentschaft Trumps in den USA geblickt werde.

Susanne Dehmel, Bitkom, meinte, eine vollständige Neuentwicklung von bereits auf dem Markt verfügbaren Lösungen sei zwar sehr kosten- und zeitintensiv, könne aber nach Abwägung aller Chancen und Risiken einen Mehrwert haben, wenn es um Kernkompetenzen im Bereich der nationalen Sicherheit gehe. Andererseits ließen sich solche komplexen Systeme immer weniger in Eigenentwicklungen aufbauen oder gar betreiben. Sie verwies auf die Masse an Daten am Beispiel der Geldwäsche. Das Volumen aller Verdachtsfälle sei so groß, dass eine Verfolgung nur rudimentär erfolge. Die digitale Arbeitsfähigkeit staatlicher Einrichtungen sicherzustellen, sei letztlich eine Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, befand, es sei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen, wenn das Programm P 20 eine eigene Softwarelösung entwickle. Der Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen sei Aufgabe des Staates und könne durch eigene digitale Lösungen am besten sichergestellt werden. Anderenfalls bestehe das Risiko, Abhängigkeiten mit privaten Anbietern einzugehen, die nicht immer vorhersehbar sein könnten. Unbemerkte Manipulationen und Zugriffe seien nicht auszuschließen. Um eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Abhängigkeit der Polizeibehörden zu vermeiden, seien Eigenentwicklungen grundsätzlich vorzugswürdig.

Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, hielt die Entscheidung, nicht auf ein von einem US-amerikanischen Unternehmen angebotenes System zurückzugreifen, sondern ein solches selbst zu entwickeln, für gut nachvollziehbar. Auf diese Weise könne außerdem die gebotene Transparenz der Funktionsweise besser gewährleistet und dem ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht thematisierten Missbrauchsrisiko bei der Verwendung von privaten und ausländischen Herstellern leichter begegnet werden. Die Auswahl einer bestimmten Analysesoftware sei untrennbar mit den Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung ihres Einsatzes verknüpft.

Auswirkungen für die Auswerte- und Analysekompetenz

Dirk Peglow, Bund Deutscher Kriminalbeamter, nannte die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen erstaunlichen Vorgang, der erhebliche Auswirkungen für die Auswerte- und Analysekompetenz der deutschen Polizei haben werde. Aus Sicht der polizeilichen Praxis verursache jede Verzögerung bei der deutschlandweiten Nutzung von Analyseplattformen erhebliche Erkenntnisdefizite bei den Strafverfolgungsbehörden. 

Natürlich solle die deutsche Polizei ihre digitale Souveränität sicherstellen, meinte er auch mit Blick auf das US-Unternehmen Palantir Technologies. Allerdings sei, bezogen auf die Nutzung von Analyseplattformen, nicht zu erwarten, dass in annehmbaren Zeiträumen konkurrenzfähige Produkte aus deutscher Produktion auf den Markt kommen würden, selbst wenn sofort gezielt mit der Entwicklung begonnen werde.

Kommerzielle Anbieter umstritten

Simone Ruf, Gesellschaft für Freiheitsrechte, machte klar, der Einsatz der Datenanalyse-Software Bundes-VeRA ermögliche mittels „Datamining“ tiefgreifende Grundrechtseingriffe und sei nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Solche Rechtsgrundlagen existierten derzeit weder für das Bundeskriminalamt noch für die Bundespolizei. In jedem Fall sei davon abzuraten, auf kommerzielle Anbieter wie Palantir zurückzugreifen. Diese strebten Gewinnmaximierung an und arbeiteten mit vielen anderen Vertragspartnern zusammen, die ein Interesse an Daten aus Deutschland haben könnten.

Christine Skropke, secunet Security Networks AG, sagte, im Sinne einer nachhaltigen nationalen Industriestrategie solle insbesondere bei den kritischen Teilprojekten wie den Analyse- und Auswertungsfähigkeiten auf digital souveräne Lösungen nationaler Hersteller gesetzt werden. Die Vergabe an außereuropäische Anbieter möge kurzfristig attraktiv erscheinen, ignoriere jedoch mittel- und langfristig nicht absehbare finanzielle, technische und letztlich auch politische Risiken.

Klaus Teufele, Bayerisches Landeskriminalamt, wies darauf hin, dass bereits bei der Polizei vorliegende Informationen in unterschiedlichsten IT-Verfahren vorlägen und derzeit einzeln abgefragt und die Ergebnisse händisch miteinander abgeglichen würden, um Zusammenhänge erkennen zu können: „Die Polizei weiß erst nach Tagen, was die Polizei weiß“, während die Täter in Echtzeit vernetzt seien. Nach der europaweiten Ausschreibung Bayerns im Januar 2021 sei Palantir Technologies als leistungsstarke Firma ausgewählt worden. Nach seiner Überzeugung stelle sie die aktuell bestmögliche Software für eine polizeiliche Recherche- und Analyseplattform dar.

Roland Wagner, Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, sagte, das Streben nach digitaler Souveränität sei wichtig und perspektivisch alternativlos. Dies bedeute jedoch ausdrücklich nicht, zwingend erforderliche Technologien nicht zu nutzen, wenn sie derzeit von deutschen Firmen nicht geliefert werden könnten. Die fachliche Lücke an Analysefähigkeiten in den Polizeien des Bundes und der Länder sei groß und gefährde ganz aktuell die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. (fla/22.04.2024)

Dokumente

  • 20/9495 - Antrag: Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
    PDF | 162 KB — Status: 27.11.2023

Tagesordnung

  • 74. Sitzung am Montag, dem 22. April 2024, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 74. Sitzung - 22. April 2024, 14.00 Uhr - Analyse-Software Bundes-VeRA

Stellungnahmen

  • 20(4)418 A - Stellungnahme Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 B - Stellungnahme Klaus Teufele, Landeskriminalamt Bayern - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 C - Stellungnahme Dr. Roland Wagner, Hessisches Innenministerium - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 D - Stellungnahme Dr. Simone Ruf, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 E - Stellungnahme Dr. Hans Christoph Atzpodien, Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 F - Stellungnahme Prof. Dr. Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 G - Stellungnahme Susanne Dehmel, Bitkom - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 H - Stellungnahme Christine Skropke, Secunet - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 I - Stellungnahme Dirk Peglow, Bund Deutscher Kriminalbeamter - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)418 J - Stellungnahme Prof. Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495
  • 20(4)424 - Stellungnahme Gewerkschaft der Polizei - Analyse-Software Bundes-VeRA - BT-Drucksache 20/9495

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Abgesetzt: Abstimmung über Ana­lysesoftware zur Krimi­nalitätsbekämpfung

Eine Suchmaske zur Personenabfrage in den Polizeidatenbanken ist bei einem Interviewtermin zur Information über die Polizei-Software „VeRA“ zu sehen.

Ein Antrag fordert, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei die Nutzung der Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ erlaubt wird. (© picture alliance/dpa | Matthias Balk)

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die für Donnerstag, 13. Juni 2024, geplante Abstimmung über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren“ (20/9495). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/11826) vor. 

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei „zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität“ schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge mit einem Abruf der bereits fertig entwickelten Software „VeRA“ die Voraussetzungen schaffen, damit auch die Länder „ohne erhebliche Mehrkosten dazu in der Lage sind, die polizeiliche Analysesoftware ,VeRA' für ihre Landespolizeien abzurufen“. 

Die Bundesregierung wird in dem Antrag des Weiteren aufgefordert, im Zuge der Einführung der „Bundes-VeRA“ zu prüfen, inwiefern eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Software zur Strafverfolgung vonnöten ist. Für diesen Fall müsse sie eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.

Modernisierung der der polizeilichen IT-Architektur

Wie die Fraktion schreibt, hätten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur geeinigt. Ein Ziel dieser Modernisierung bestehe darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen.

2022 führte die bayerische Polizei laut Vorlage im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durch, bei der sich mit der Palantir-Software nur ein einziges geeignetes Produkt finden ließ. „Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in dem Antrag ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2023 entschieden, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen.

BKA und Bundespolizei ohne geeignetes Analysewerkzeug

In ihrer Antwort (20/8390) auf eine frühere Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung den Angaben zufolge, dass anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden solle. Experten gingen davon aus, dass das BKA und die Bundespolizei während dieser Zeit über kein geeignetes Analysewerkzeug verfügen werden, schreiben die Abgeordneten der Union. 

Darüber hinaus seien die Länder durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI „mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten“. (sto/hau/13.06.2024)

Dokumente

  • 20/8390 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8205 - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der Einführung der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA
    PDF | 212 KB — Status: 18.09.2023
  • 20/9495 - Antrag: Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
    PDF | 162 KB — Status: 27.11.2023
  • 20/11826 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9495 - Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
    PDF | 161 KB — Status: 12.06.2024

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 20.06.2025