Fragestunde am 12. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 12. Juni 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11711), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
25 der insgesamt 65 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion 14 Fragen. Vier Fragen richteten Abgeordnete der Gruppe BSW an die Bundesregierung. Mit je zwei Fragen waren der FDP-Abgeordnete Alexander Müller, die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz vertreten. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich 25, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung mit neun Fragen und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat mit acht Fragen. Fünf Fragen sollte das Bundesministerium der Justiz beantworten, vier Fragen das Auswärtige Amt und drei Fragen das Bundesministerium der Finanzen. Je zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt beim Bundesministerium der Verteidigung, inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung russische Angriffe auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 etwa mittels Raketen, Marschflugkörpern, Hyperschallraketen, Drohnen, Artilleriegeschossen oder Gleitbomben bereits vor den jüngsten Angriffen auf die Großstadt Charkiw unmittelbar von russischem Staatsgebiet ausgegangen sind. Hoppenstedt fragte, welche Erkenntnisse die Bundesregierung dazu hat, ob sich diese Angriffe schwerpunktmäßig gegen zivile oder militärische Ziele richten.
Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundeskanzleramt wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, „angesichts der vielfachen Überzeichnung beim Festival-Förderfonds“ sowie des „großen Bedarfs an Förderung in der Clubkultur insgesamt“ Bundesförderprogramme im Bereich Clubs und Festivals wie den Festivalförderfonds und das Programm PlugIn im Haushaltsjahr 2025 aufzustocken.
Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Eugen Schmidt fragte das Auswärtige Amt, mit welchen Summen die Bundesregierung die Projektarbeit mit den deutschsprachigen Gemeinschaften in Lateinamerika in den Jahren 2017, 2019, 2021, 2023 und 2024 gefördert hat und noch fördert. Schmidt erwartete Angaben zu den fünf Ländern mit den höchsten Fördersummen über den Gesamtzeitraum.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, welche Gefahren die Bundesregierung sieht, die von künstlich generierten Inhalten in sozialen Medien ausgeht, vor allem im Hinblick auf politisch motivierte Inhalte. Bayram fragte, ob die Regierung eine klare und verpflichtende Kennzeichnung von künstlich generierten Inhalten in den sozialen Medien plant.
Der hessische FDP-Abgeordnete Alexander Müller wendete sich an das Bundesgesundheitsministerium mit der Frage, ob im Gesetzespaket zur Reform der stationären Versorgung im Krankenhaus beabsichtigt ist, im Rahmen der weiteren Beratungen im Paragrafen 6a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das Aussagen zur Krankenhausplanung macht, einen Passus zu schaffen, der es ermöglicht, für einen noch festzulegenden Korridor in Regionen, die sich über eine Landesgrenze erstrecken, eine gemeinsame Krankenhausplanung zuzulassen.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Gruppe BSW) wollte vom Bundesministerium für Inneres und Heimat erfahren, ob der Bundesregierung konkrete Fälle einer auf die EU-Wahlen 2024 in Deutschland gerichteten ausländischen Einmischen oder Desinformation bekannt sind. Falls ja, wollte Hunko wissen, welche dies sind und mit welchen Mitteln die Bundesregierung ihre „Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland“ gefördert hat.
Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wann es den Bericht nach Paragraf 54 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung, insbesondere zu den im Gesetz erwähnten „Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf die Versorgungssicherheit“, vorlegen wird. Seitz will wissen, wie sich die Bundesregierung die Aussage des ehemaligen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium Dr. Peter Graichen erklärt, der in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten geantwortet habe, die Überprüfung des Kohleausstiegs solle so schnell wie möglich abgeschlossen werden (20/4434, Frage 28).
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/07.06.2024)