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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Reform des Kapitalan­leger-Musterverfahrens­gesetzes geplant

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ wurde am Donnerstag, 11. April 2024, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die 40-minütige Debatte wurde der Gesetzentwurf (20/10942) in den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942; KapMuG) vor. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz stelle insbesondere für Ansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation ein besonderes zivilprozessuales Musterverfahren vor den Oberlandesgerichten bereit, schreibt die Bundesregierung. Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mehreren Individualklageverfahren vor den Landgerichten gleichermaßen stellen, würden danach dem Oberlandesgericht vorgelegt und in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden, „wenn Parteien in mindestens zehn dieser Individualverfahren dies beantragen“. Im Anschluss an den Musterentscheid würden die einzelnen Klageverfahren vor den Landgerichten auf dessen Grundlage zu Ende geführt. Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz „als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich“ erhalten bleiben soll, wie es im Entwurf heißt. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. „Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus.

Gegenüber der Rechtslage sieht der Entwurf diverse Änderungen vor. Unter anderem ist geplant, die Oberlandesgerichte in den Verfahren zu stärken. Die Oberlandesgerichte sollten laut Entwurf künftig selbst die sich aus den Ausgangsverfahren ergebenden Feststellungsziele für das Musterverfahren formulieren. „Das Oberlandesgericht wird damit in die Lage versetzt, den Gegenstand des Musterverfahrens nach dem Maßstab der Sachdienlichkeit so zu bestimmen, dass eine effiziente Verfahrensführung bei gleichzeitig möglichst weitgehendem Erhalt der mit dem Musterverfahren bezweckten Bündelung von Verfahren möglich wird“, heißt es in der Begründung. Zudem soll durch die Neuregelung dafür gesorgt werden, den Zeitraum, „bis es von einem Ausgangsverfahren vor dem Landgericht zu einem Musterverfahren beim Oberlandesgericht kommt“, zu verkürzen. Auch die Digitalisierung der Verfahren durch eine digitale Aktenführung ist angestrebt. Ferner soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf den Kryptowerte-Handel erweitertet werden. (scr/hau/11.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    PDF | 476 KB — Status: 08.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/10942 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Neue Regeln für Musterverfahren unter­schiedlich bewertet

Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) (20/10942, 20/11307), welches die Zusammenfassung mehrerer ähnlicher Gerichtsverfahren ermöglicht, ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss* am Mittwoch, 15. Mai 2024, unterschiedlich bewertet worden. Das KapMuG soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen, und die Justiz entlasten. Ziel der Reform ist es, die als immer noch kompliziert und langwierig bewerteten Musterverfahren effektiver zu machen. Zudem soll das bisher nur befristet geltende Gesetz entfristet werden.

Entfristung des Gesetzes strittig

Gegen eine solche Entfristung hat sich in der Anhörung Dr. Sven Kalisz vom Dachverband Die Deutsche Kreditwirtschaft ausgesprochen. Zum einen beinhalte der Reformvorschlag erhebliche Änderungen, die zu gegebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden sollen. Zum anderen gebe es eine gewisse Inkonsistenz zwischen dem KapMuG und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), welches das Verbandsklagerecht in Sammelverfahren regelt. Für letzteres stehe ohnehin eine Evaluierung an, so dass es sinnvoll sei, diese für beide Gesetze gemeinsam durchzuführen.

Mehrere Sachverständige teilten das Anliegen von Kalisz, perspektivisch einen einheitlichen Rechtsrahmen für Masseverfahren zu schaffen, der dann sowohl KapMuG als auch VDuG ablösen würde. Allerdings sahen sie das als langfristiges Projekt, dem eine Entfristung nicht im Weg stünde.

Sollen andere Verfahren auf Musterprozess warten?

Unterschiedlich bewertet wurde auch die Frage, ob Verfahren vor Landgerichten so lange ausgesetzt werden sollen, bis ein Musterverfahren beim Oberlandesgericht zum selben Sachverhalt abgeschlossen ist. Der Reformvorschlag der Bundesregierung will die bisherige Pflicht zur Aussetzung abschaffen. Dagegen wandte sich neben anderen Sachverständigen der Rechtsanwalt Peter A. Gundermann. Die Gefahr, dass dann unterschiedliche Gerichte unterschiedlich urteilen, die die durch das KapMuG eigentlich verhindert werden solle, steige damit erheblich, erklärte Gundermann.

Professor Dr. Axel Halfmeier von der Universität Lüneburg bezweifelte dies. Die „Zwangsbeteiligung“ an Musterverfahren sei eine „deutsche Spezialität“, während im Ausland Freiwilligkeit herrsche. Dass es dort deshalb zu vielen Einzelverfahren komme, dafür gebe es keinen empirischen Beleg.

Änderung bei Verjährungsfristen gefordert

Als ein Problem aus der Praxis schilderten übereinstimmend Dr. Fabian Richter Reuschle, Richter am Landgericht Stuttgart, und Jens Rathmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Regelung zu Verjährungsfristen. Viele Geschädigte, die lieber ein Musterverfahren abwarten würden, reichten notgedrungen eigene Klagen ein, weil sonst die Verjährung drohe, bevor das Oberlandesgericht über die Aufnahme eines solchen Musterverfahrens entschieden habe. Beide plädierten daher wie auch andere Sachverständige für das Aussetzen der Verjährung in solchen Fällen.

Ein Ziel der Reform ist es, die Verfahren zu beschleunigen. Nach dem geltenden Recht dauert es oft immer noch viele Jahre, bis geschädigte Anleger zu ihrem Recht kommen. Allerdings bezweifelten mehrere Praktiker die ausreichende Wirksamkeit der Reform und verwiesen unter anderem auf unzureichende personelle und technische Ausstattung der Justiz. Dr. Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, der derzeit Kläger im Wirecard-Verfahren vertritt, sieht in der langen Verfahrensdauer, unter der nicht zuletzt Kleinanleger litten, sogar „Treibstoff für Justiz- und Staatsverdrossenheit“.

Einbeziehung von Ratings und Prüfberichten

Einen Grund für solche Verdrossenheit sahen Sachverständige auch in Gerichtsurteilen, die Bewertungen durch Rating-Agenturen und Berichte von Wirtschaftsprüfern, auf die sich Anleger verlassen haben, nicht als Kapitalmarkt-Informationen bewertet und daher außer Acht gelassen hatten. Rechtsanwalt Dr. Olaf Methner forderte daher, im Gesetzestext ausdrücklich Ratings und Prüfberichte als relevante Informationen einzubeziehen.

Die angehörten Experten machten eine Reihe weiterer Vorschläge, wie aus ihrer Sicht derartige Verfahren weiter vereinfacht und beschleunigt werden könnten. So schlug Klaus Rotter vom Deutschen Anwaltverein vor, bei der Entscheidung eines Landgerichts, ein Musterverfahren zu beantragen oder abzulehnen, die sofortige Beschwerde ans Oberlandesgericht zu ermöglichen. Zudem sollten Oberlandesgerichte die Möglichkeit erhalten, während des laufenden Verfahrens den Musterkläger zu tauschen, wenn dies für den Fortgang dienlich erscheint. 

* Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die ersten zehn Minuten der Anhörung nicht aufgezeichnet.

(pst/15.05.2024)

Dokumente

  • 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    PDF | 476 KB — Status: 08.04.2024
  • 20/11307 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 20/10942 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 193 KB — Status: 08.05.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 103. Sitzung - 15. Mai 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Peter A. Gundermann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Axel Halfmeier LL.M.
  • Stellungnahme Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Stellungnahme Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
  • Stellungnahme Dr. Olaf Methner
  • Stellungnahme Jens Rathmann
  • Stellungnahme Dr. Fabian Richter Reuschle
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag ändert das Kapital­anle­ger-Muster­verfahrens­ge­setz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, den Gesetzentwurf kder Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes„ (20/10942, 20/11307, 20/11468 Nr.3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11787) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird damit reformiert und entfristet. Das Gesetz stelle insbesondere für Ansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation ein besonderes zivilprozessuales Musterverfahren vor den Oberlandesgerichten bereit, schreibt die Bundesregierung. Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mehreren Individualklageverfahren vor den Landgerichten gleichermaßen stellen, würden danach dem Oberlandesgericht vorgelegt und in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden, “wenn Parteien in mindestens zehn dieser Individualverfahren dies beantragen„. Im Anschluss an den Musterentscheid würden die einzelnen Klageverfahren vor den Landgerichten auf dessen Grundlage zu Ende geführt. 

Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz “als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich„ erhalten bleiben soll. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. “Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt„, führt der Entwurf dazu aus.

Oberlandesgerichte in den Verfahren stärken

Gegenüber der Rechtslage sieht der Entwurf diverse Änderungen vor. Unter anderem ist geplant, die Oberlandesgerichte in den Verfahren zu stärken. Die Oberlandesgerichte sollten laut Entwurf künftig selbst die sich aus den Ausgangsverfahren ergebenden Feststellungsziele für das Musterverfahren formulieren. “Das Oberlandesgericht wird damit in die Lage versetzt, den Gegenstand des Musterverfahrens nach dem Maßstab der Sachdienlichkeit so zu bestimmen, dass eine effiziente Verfahrensführung bei gleichzeitig möglichst weitgehendem Erhalt der mit dem Musterverfahren bezweckten Bündelung von Verfahren möglich wird„, heißt es in der Begründung. 

Zudem soll durch die Neuregelung dafür gesorgt werden, den Zeitraum, “bis es von einem Ausgangsverfahren vor dem Landgericht zu einem Musterverfahren beim Oberlandesgericht kommt„, zu verkürzen. Auch die Digitalisierung der Verfahren durch eine digitale Aktenführung ist angestrebt. Ferner wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf den Kryptowerte-Handel erweitert. 

Änderungen im Rechtsausschuss

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Rechtsausschuss am 12. Juni noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden. 

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.(hau/scr/13.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    PDF | 476 KB — Status: 08.04.2024
  • 20/11307 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes - Drucksache 20/10942 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 193 KB — Status: 08.05.2024
  • 20/11468 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. April bis 8. Mai 2024)
    PDF | 151 KB — Status: 17.05.2024
  • 20/11787 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10942, 20/11307, 20/11468 Nr. 3 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    PDF | 671 KB — Status: 12.06.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10942 und 20/11307 (Beschlussempfehlung 20/11787: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 23.05.2025