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Haushalt

Regierung will die Umsatzsteuerverteilung ändern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024, 20/11522(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Darin geht es unter anderem um die beim Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern im November 2023 beschlossenen Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wird die dort vereinbarte Abschlagszahlung für das Jahr 2024 umgesetzt, indem durch eine Anpassung von Paragraf 1 Absatz 2 FAG der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2024 um 500 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder für das Jahr 2024 um den gleichen Betrag erhöht wird. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden, im Rahmen des Pauschalentlastungsgesetzes vom 13. November 2023 umgesetzten festen Flüchtlingspauschale in Höhe von 1.250 Millionen Euro führt diese Änderung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zum vereinbarten Abschlag in Höhe von insgesamt 1.750 Millionen Euro.

Es geht ferner um Entlastungen durch den Bund im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz. So soll zur finanziellen Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen der Umsatzsteueranteil des Bundes von 2024 bis einschließlich 2028 um jeweils 100 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden. (che/06.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Fricke, Otto

FDP

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Haase, Christian

CDU/CSU

Christian Haase

Christian Haase

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

Thorsten Rudolph

Thorsten Rudolph

© Photothek

Glaser, Albrecht

AfD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/11522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    PDF | 246 KB — Status: 27.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Oßner, Florian (CDU/CSU), Piechotta, Dr. Paula (B90/Grüne), Junge, Frank (SPD)
  • Überw 20/11522(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Koalition stellt sich gegen Steuerpläne der Union

Mit Steuersenkungen, Vereinfachungen im Steuerrecht und mit Entbürokratisierung will die CDU/CSU-Fraktion das Wachstum der deutschen Wirtschaft wieder stärken. So soll ab 2025 unter anderem schrittweise die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 Prozent abgesenkt werden, wird in einem Antrag (20/11954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert, der am Freitag, 28. Juni 2024, erstmals beraten wurde. Im Anschluss der Debatte wurde der Antrags an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

CDU/CSU: Spielräume für Steuersenkungen vorhanden

Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler erklärte in der Debatte, im dritten Jahr der Ampelkoalition stecke Deutschland in einer tiefer Krise. Das Land sei konjunkturelles Schlusslicht. Die Weltwirtschaft wachse um rund drei Prozent, in Deutschland liege das Wachstum bei nur 0,3 Prozent. Die Zahl der Firmenzusammenbrüche liege auf einem Höchststand, die Industrieproduktion sei rückläufig: „Das können wir uns schlicht nicht leisten.“ 

Nur eine florierende Wirtschaft schaffe Spielräume zum Verteilen, so der Abgeordnete. Bei Steuereinnahmen von mehr als einer Billion Euro seien Spielräume für Senkungen vorhanden. Auch der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm forderte: „Wenn Sie die Steuern nicht senken, wird der Verfall des Arbeitsplatzstandorts weitergehen.“

SPD: Seriöse Gegenfinanzierung fehlt

Parsa Marvi (SPD) entgegnete, die Forderungen der Union seien nicht zukunftsgerichtet und setzten auf das Prinzip Gießkanne und Hoffnung. Eine seriösen Vorschlag für die Gegenfinanzierung gebe es nicht. 

Beim Solidaritätszuschlag seien 90 Prozent der Steuerzahler schon entlastet würden. Die zehn Prozent Großverdiener sollten weiterhin ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, sagte der Sozialdemokrat.

AfD: Immer mehr Unternehmen verlassen Deutschland

Klaus Stöber (AfD) erinnerte an den Kapitalabfluss aus Deutschland: „Immer mehr Unternehmen verlassen Deutschland.“ 

Er wies auf Betriebsverlagerungen von Miele, Bosch und BASF hin. Die Steuersätze und Energiepreise seien zu hoch, das Internet sei zu schlecht. Hinzu komme der Fachkräftemangel.

Grüne: Wettbewerbsfähigkeit wurde gestärkt

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Koalition mache schon die ganze Zeit Politik für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Wettbewerbsfähigkeit sei gestärkt worden. Zum Beispiel habe man sich in der Energieversorgung von russischem Gas unabhängig gemacht. 

Wichtig sei auch eine ausreichende Zahl von Fachkräften. Dazu sei das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen worden. Die Koalition habe allein in diesem Jahr Steuern für Menschen und Unternehmen in einem Umfang von 45 Milliarden Euro gesenkt.

FDP: Wirtschaft braucht Steuerentlastungen

Markus Herbrand (FDP) nannte die Forderungen der Union ein „Schuldeingeständnis der Antragsteller“. Von Steuerreformen sei zu Regierungszeiten der Union keine Rede gewesen. Es sei vielmehr auf Konsum gesetzt werden. 

Die Wirtschaft benötige Steuerentlastungen, stimmte Herbrand der Union zwar zu. Allerdings stelle sich auch die Frage, warum die Union jetzt drei Jahre mit dieser Forderung warte. Die Ampelkoalition habe in den letzten Jahren viele Maßnahmen im Steuerrecht umgesetzt, erinnerte Herbrand. 

Linke gegen „Steuersenkungen für Reiche“

Wie Herbrand fragte auch Janine Wissler (Gruppe Die Linke), wer Deutschland bis vor drei Jahren regiert habe. 

Die von der Union geforderten Steuersenkungen für Reiche in Höhe von rund 30 Milliarden Euro lehne sie ab.

Antrag der CDU/CSU

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion unter anderem, ab 2025 schrittweise die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 Prozent abzusenken. Der Solidaritätszuschlag soll vollständig abgeschafft werden. Außerdem fordert die Unionsfraktion eine temporäre, stark degressive „Turboabschreibung“. Davon verspricht man sich „signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus“. Regelungen bei Verlustvorträgen und -rückträgen sollen verbessert werden.

Für einen Abbau der Bürokratie im Steuerrecht solle unter anderem die Zuständigkeit für die Gründung, für Betriebsummeldungen und Betriebsaufgaben bei einer Behörde gebündelt werden. Damit sollen Hürden besonders für Start-ups abgebaut werden. Außerdem spricht sich die Unionsfraktion für eine EU-weite Harmonisierung des Quellensteuerverfahrens und für eine Reform der Grunderwerbsteuer aus. Das Besteuerungsverfahren soll digitalisiert und die Finanzverwaltung mit moderner KI-Technologie ausgestattet werden. 

Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Unionsfraktion, der Wirtschaftsstandort Deutschland habe in den vergangenen zehn Jahren substanziell an Attraktivität verloren. Daher müsse das Steuersystem einfacher, transparenter und gerechter werden. Auch bei der Höhe der Steuerlast sei Deutschland im internationalen Vergleich längst abgehängt worden. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichten höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. (hle/28.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/Christian Ernst

Stöber, Klaus

AfD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Christine Fiedler

Herbrand, Markus

FDP

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Schrodi, Michael

SPD

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© SPD_Bundestagsfraktion/Photothek

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/Lena Lux

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Mordhorst, Maximilian

FDP

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Heselhaus, Nadine

SPD

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Nadine Heselhaus/Simon Thon

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Zorn, Armand

SPD

Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / photothek.net

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Dokumente

  • 20/11954 - Antrag: Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
    PDF | 156 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/11954(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo <div xmlns="http://www.coremedia.com/2003/richtext-1.0" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink"><p>179. Sitzung, TOP 26: Modernisierung des Unter&amp;shy;nehmer&amp;shy;steuer&amp;shy;rechts</p></div>

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Haushalt

Bundestag ändert Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, der Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zugestimmt. Die damit verbundene Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund war im November 2023 beim Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern vereinbart worden. 

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (20/11522(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/11872(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/12036(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 7, FAG-Änderungsgesetz 2024) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/12150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wird die vereinbarte Abschlagszahlung für das Jahr 2024 umgesetzt, indem durch eine Änderung von Paragraf 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2024 um 500 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder für das Jahr 2024 um den gleichen Betrag erhöht wird.

Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden, im Rahmen des Pauschalentlastungsgesetzes vom 13. November 2023 umgesetzten festen Flüchtlingspauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro führt diese Änderung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zum vereinbarten Abschlag in Höhe von insgesamt 1,75 Milliarden Euro. 

Es geht ferner um Entlastungen durch den Bund im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz. So soll zur finanziellen Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen der Umsatzsteueranteil des Bundes von 2024 bis einschließlich 2028 um jeweils 100 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden. 

Geld für das Startchancen-Programm und den Gesundheitsdienst

Darüber hinaus sieht der Entwurf nunmehr durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren durch den Haushaltsausschuss auch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung für das „Startchancen“-Programm vor. Hierfür erhalten die Länder im Jahr 2024 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 600 Millionen Euro zusätzlich aus der Umsatzsteuer zulasten des Bundes. 

Außerdem sollen die Vereinbarungen aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ umgesetzt werden. Dafür erhalten die Länder im laufenden Jahr zusätzlich 600 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes. Neben den beiden letztgenannten Änderungen wurde zudem eine Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in den Gesetzentwurf aufgenommen. Beschlossen wurde die Verlängerung einer Verordnungsermächtigung im Zusammenhang mit Abrechnungs- und Kontrollfragen der Regelungen in der Coronavirus-Testverordnung sowie Coronavirus-Impfverordnung. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme (20/11872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Regierungsentwurf fest, dass der Bund die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Wärmeplanung zugesagt habe. Der Gesetzentwurf sehe dazu eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Höhe von 500 Millionen Euro in fünf Jahrestranchen zu je 100 Millionen Euro zugunsten der Länder vor. 

Der Bundesrat hält diese Mittel nach eigener Darstellung weiterhin nicht für auskömmlich für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne. Zudem sei von einem dauerhaften Finanzbedarf der Kommunen auszugehen. Er erinnert deshalb an seine Entschließung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und bittet den Bund erneut, die Kosten der Kommunen für den Prozess der Wärmeplanung vollständig zu decken.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung (20/11872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Vorschlag des Bundesrates ab. Den finanziellen Mehrbelastungen der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) vom 20. Dezember 2023 werde mit einer finanziellen Unterstützung durch den Bund in Höhe von 500 Millionen Euro Rechnung getragen. 

Weiter heißt es, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Einhaltung der Verpflichtungen zur Senkung von Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz nicht allein den Bund betreffen, sondern dass die daraus für die öffentliche Hand gegebenenfalls entstehenden Kosten zwischen den einzelnen staatlichen Ebenen aufzuteilen seien. (hau/che/vom/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Fricke, Otto

FDP

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Oßner, Florian

CDU/CSU

Florian Oßner

Florian Oßner

© Florian Oßner / Foto Pleyer

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

Thorsten Rudolph

Thorsten Rudolph

© Photothek

Wiehle, Wolfgang

AfD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Feiler, Uwe

CDU/CSU

Uwe Feiler

Uwe Feiler

© Uwe Feiler/Tobias Koch

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/Lena Lux

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Stadler, Svenja

SPD

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Photothek

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/11522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    PDF | 246 KB — Status: 27.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11872 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) - Drucksache 20/11522 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 176 KB — Status: 19.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12036 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 3. bis 19. Juni 2024)
    PDF | 179 KB — Status: 28.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12150 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/11522, 20/11872, 20/12036 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    PDF | 268 KB — Status: 03.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/11522(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/11872(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/12150(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-finanzausgleichsgesetz-1010682

Stand: 17.08.2026