Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“ (20/11966) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der Union
In ihrem Antrag fordert die Union, dass die bisher über Polizei- und Zollbehörden verstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität, des Schmuggels und der Sanktionsdurchsetzung zu einer geschlossenen und schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gebündelt werden.
Diese Zollpolizei solle „zum Aufspüren von verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft und zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren bei verdächtigen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt“ werden. Administrative Ermittlungen sollten bereits möglich werden, selbst wenn bei verdächtigen Vermögensgegenständen und solchen ungeklärter Herkunft die Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts noch nicht erreicht sei.
Ermittlungen in diesem Sinn sollen möglich werden, wenn der fragliche Vermögenswert mehr als 50.000 Euro umfasst. Bei verdächtigen Edelmetallen, Edelsteinen, Krypto-Werten, Schmuck, Uhren, Bargeld, Kunstgegenständen oder Antiquitäten soll die Schwelle lediglich 10.000 Euro betragen. (bal/hau/05.07.2024)