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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Recht

Verbesserung des Opferschutzes im Strafgesetzbuch

Die CDU/CSU-Fraktion hat die Vorlage eines Gesetzentwurfs „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ (20/12085) vorgelegt. Der Bundestag hat den Entwurf nach erster Lesung am Donnerstag, 4. Juli 2024, an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

CDU/CSU: Gewaltkriminalität auf höchstem Stand seit 2007

Die zunehmende Verrohung der Gesellschaft stelle Deutschland vor immer ernstere Probleme und seine Rechtsordnung vor zusätzliche Aufgaben, sagte Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Tagtäglich könne man von Messerangriffen, sexuellen Übergriffen und Gewalt gegen Frauen lesen. Wer hier von tragischen Einzelfällen rede, den belehre die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik und das Lagebild „Häusliche Gewalt“ eines Schlechteren, sagte Krings.

 Im Jahre 2023 seien 256.000 Menschen, meist Frauen, Opfer häuslicher Gewalt geworden. 155 Frauen und 24 Männer seien im letzten Jahr durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. In Deutschland gebe es im Durchschnitt zudem pro Tag zwei Gruppenvergewaltigungen. „Die Gewaltkriminalität stieg im letzten Jahr um 8,2 Prozent und befindet sich inzwischen auf dem höchsten Stand seit 2007“, so der Unionsabgeordnete. Zu dieser Steigerung hätten nicht zuletzt 9.000 Messerangriffe beigetragen. 

Diese Zahlen, so Krings, seien eine bittere Mahnung an den Gesetzgeber. „Wir als Unionsfraktion lassen es nicht zu, dass die Bundesregierung sie einfach abheftet und zur Seite legt“, sagte er. Daher schlage man in dem Gesetzentwurf ein Bündel an Maßnahmen vor. 

SPD: Patriarchales Besitzdenken von Männern

Carmen Wegge (SPD) zeigte sich erfreut, dass die Union das Thema Gewalt gegen Frauen aufgreife. Es müsse aber auch als das anerkannt werden, was es ist: ein systemisches und strukturelles Problem in der Gesellschaft. „Gewalt gegen Frauen ist eine Manifestation des Patriachats“, sagte Wegge. Wenn die Union aber nun fordere, dass bei gefährlicher Körperverletzung, schwerem Raub und bei Mord als neues Qualifikationsmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Unterlegenheit“ eingefügt werden soll, so könne sie dem damit transportierten Menschenbild nicht zustimmen. 

Gewalt richte sich vor allem gegen die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. „Nein, liebe Union, diese Taten treffen nicht nur körperlich unterlegene Menschen“, sagte die SPD-Abgeordnete. Sie träfen „ganz klar“ starke Menschen, selbstbestimmte Frauen, queere Menschen und auch Betroffene mit Mehrfachdiskriminierungen. All diese Taten seien meistens geprägt von „patriarchalem Besitzdenken von Männern“. 

AfD: Richtige Stellschrauben ausgemacht

Tobias Matthias Peterka (AfD) nannte den Gesetzentwurf der Union erfreulich, „auch wenn er 2015 oder 2016 besser angebracht gewesen wäre“. Die Union habe es sich aber viel zu lange im „links-mittigen Liegestuhl“ bequem gemacht. Als Opposition komme nun solch ein Gesetzentwurf. „Und wir sollen Ihnen glauben, es läge Ihnen irgendetwas an bedrohten und eingeschüchterten Bürgern in diesem Land?“ Das sei „scheinheilig und durchschaubar“, befand der AfD-Abgeordnete. 

Gleichwohl habe die Union die richtigen Stellschrauben ausgemacht, räumte Peterka ein. Ihr Befund zeige: „Unsere Gesellschaft kippt – zu einem schlechten Abklatsch einer beliebigen arabischen Großstadt.“ Bei den Männern bedeute das: Frech und aggressiv gewinnt. Bei den Frauen bedeute das: Bloß nicht aufmucken, sonst setzt es was. Bereits für die erstgenannte Gruppe sei das eine zivilisatorische Degradierung. Für Frauen jedoch „schlicht und einfach eine Katastrophe“.

Grüne: Zu wenig Schutzräume und Frauenhausplätze

Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, aus ihrer Erfahrung als Rechtsanwältin wisse sie, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind „häufig schon im Vorfeld sich dieser Gewalt und diesen Drohungen ausgesetzt fühlen“. Insofern springe der Entwurf der Union zu kurz. Die Gewalt müsse nämlich präventiv bekämpft werden. „Wir können doch nicht erst anfangen, die Frauen zu schützen, wenn das Schreckliche passiert ist“, sagte sie. 

In anderen Ländern, so die Grünen-Abgeordnete, gebe es „Child-Hood-Häuser“, in denen Frauen und auch das Schicksal ihrer Kinder umfassend in den Blick genommen werden. Zur Realität in Deutschland gehöre, „dass wir leider zu wenig Schutzräume, zu wenig Frauenhausplätze haben“. Außerdem müssten Polizei und Justiz geschult werden, damit den Frauen und Mädchen frühzeitig geholfen wird. 

Von einer Erhöhung des Strafrahmens hält Bayram nichts. 80 Prozent der Taten seien Beziehungstaten. Diese zeichneten sich dadurch aus, „dass wir mit einer Erhöhung des Strafmaßes die Menschen nicht abschrecken“. Man dürfe den Menschen nichts vormachen, was man dann mit den Gesetzen nicht erreicht. 

FDP: Wirksam gegen häusliche Gewalt ist Prävention

Das Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt 2023 gebe Anlass zu großer Sorge, sagte Katrin Helling-Plahr (FDP). Im Dunkelfeld dürften es „leider noch viel mehr Fälle“ sein. Zu oft dringe von der Not in den eigenen vier Wänden nichts nach außen. Daher sei es richtig, dass die Bundesregierung eine Studie mit einer umfangreichen Opferbefragung für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt gestartet habe, um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, sagte Helling-Plahr. 

Auch die FDP-Abgeordnete wies darauf hin, dass sich Taten „im Beziehungs- und Näheverhältnis“ so gut wie nicht durch Strafandrohung verhindern ließen. „Kein Täter häuslicher Gewalt schaut vorher im Strafgesetzbuch nach dem Strafrahmen und lässt sich von einer kleinen Verschiebung oder Umgestaltung eines Strafrahmens abhalten“, sagte sie. Was die Union vorgelegt habe, sei „reine Symbolpolitik“. Wirksam gegen häusliche Gewalt sei vor allem Prävention. 

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die Fraktion der CDU/CSU will mit dem Entwurf den Staat die verpflichten, die verletzlichen Personen – neben Kindern insbesondere auch Frauen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung – besonders zu schützen. Der aktuelle Rechtszustand werde als unbefriedigend empfunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll der Vorlage zufolge bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. 

Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden. Zudem solle Paragraf 211 („Mord“) des Strafgesetzbuches (StGB) sprachlich angepasst werden. Für Gruppenvergewaltigungen solle der Strafrahmen erhöht werden. Die gemeinschaftliche Tatbegehung nach Paragraf 177 StGB solle von Absatz 6 in Absatz 7 beziehungsweise im Fall der Vergewaltigung in Absatz 8 verschoben werden, womit derartige Taten künftig eine Mindeststrafe von drei beziehungsweise fünf Jahren hätten.

Weitere Anpassungen betreffen die ungewollte Schwangerschaft als Tatfolge und die Körperverletzung gemäß Paragraf 223. Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung sollen künftig als Verbrechen geahndet werden, und der Strafrahmen solle auf ein Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. 

Elektronische Fußfessel als gerichtliche Maßnahme

Die Höchststrafe im Grundtatbestand der Nachstellung (Stalking) solle auf fünf Jahre erhöht werden. Im Gewaltschutzgesetz solle die elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) als weitere mögliche gerichtliche Maßnahme eingefügt werden. Des Weiteren solle die Höchststrafe für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz von zwei auf fünf Jahre erhöht werden.

Der Gesetzentwurf sieht schließlich hinsichtlich minderjähriger Zeugen eine Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung vor. Künftig solle eine audiovisuelle Vernehmung eines minderjährigen Zeugen bereits möglich sein, wenn bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist. (hau/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Ariane Fäscher

Ariane Fäscher

© Ariane Fäscher/Photothek

Fäscher, Ariane

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    PDF | 290 KB — Status: 02.07.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/12085 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Kritik an Unionsvorschlägen zu Strafverschärfungen

Zeit: Mittwoch, 4. Dezember 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ (20/12085) ist am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer Anhörung im Rechtsausschuss überwiegend auf Kritik gestoßen. Die Sachverständigen teilten zwar das grundsätzliche Anliegen der Vorlage, die konkreten Umsetzungsvorschläge stießen indes auf ein differenziertes kritisches Echo.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll der Vorlage zufolge unter anderem bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden, argumentiert die Union.

Lob und Kritik für den Entwurf

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hält die Vorschläge „zum größten Teil für ineffektiv, in Teilen für verfassungsrechtlich bedenklich und damit symbolhaft“, wie die Vorsitzende der Kommission Strafrecht des djb, Dilken Çelebi, ausführte. Wie auch andere Sachverständige argumentierte die von der SPD-Fraktion als Sachverständige benannte Juristin, dass Strafverschärfungen kriminologisch betrachtet keinen verstärkten generalpräventiven Effekt hätten. Auch das vorgeschlagene neue Mordmerkmal sah sie, wie etliche der übrigen Sachverständigen auch, kritisch. Verfassungsrechtlich begegne es Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgebotes. Zudem verkenne es den Wesenskern geschlechterspezifischer Gewalt. Dem Urteil von Çelebi schloss sich mit Catharina Conrad eine weitere Vertreterin des djb an. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige meinte, der Entwurf sei in „weiten Teilen ungeeignet“, das selbst gesteckte Ziel zu erreichen.

Positiver äußerte sich Prof. Dr. Jörg Eisele (Universität Tübingen) zu dem Gesetzentwurf. Die vorgeschlagene Ahndung der Körperverletzung mit gefährlichen Gegenständen als Verbrechen sei zu begrüßen. Auch die vorgesehene Strafschärfung bei der Nachstellung sei überzeugend. Mit Blick auf das Merkmal „Ausnutzen der körperlichen Überlegenheit“ schlug Eisele vor, die Formulierung „Ausnutzung einer Schutzlosigkeit des Opfers“ zu nutzen. Diese wäre zielgenauer und hätte das Opfer im Blick, sagte der von der Unionsfraktion als Sachverständiger benannte Rechtswissenschaftler.

Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer

Die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Havliza, verwies auf die jüngst vom Bundeskriminalamt vorgelegten Zahlen zu Gewalt gegen Frauen. Sie zeigten, wie dringlich und wichtig das Thema sei. Havliza warb dafür, die Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer stärker in den Blick zu nehmen. Zudem seien Änderungen in der Strafprozessordnung notwendig, um die überwiegend weiblichen Opfer zu schützen, etwa eine Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung. Die von der Union vorgeschlagene elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern sei wünschenswert, eine verfassungskonforme Regelung ohne Änderungen in Bundesgesetzen aber nur schwer umsetzbar, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

Dorothea Hecht (Frauenhauskoordinierung e.V.) warb für verstärkte Prävention und Täterarbeit, um der Gewalt gegen Frauen zu begegnen. Es fehlten zudem 14.000 Frauenhausplätze sowie Standards für Gefährdungsanalysen und Gefahrenmanagement, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. „Strafverschärfungen sind nicht die Antwort auf Femizide und Gewalt an Frauen. Das Strafrecht setzt viel zu spät an. Die Verurteilung zum Mord macht eine getötete Frau nicht wieder lebendig“, sagte Hecht in ihrem Eingangsstatement.

Prof. Dr. Jörg Kinzig (Universität Tübingen) kritisierte, dass der Entwurf aus Sicht einer evidenzbasierten Kriminalitätspolitik sein Ziel verfehle. Er setze einseitig auf die Verschärfung von Strafrahmen. „Wie eine derart repressive Vorgehensweise zu einem besseren Opferschutz beitragen kann, wird leider nicht begründet“, so der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. Eine „informierte Kriminalitätspolitik“ könne wissen, dass die Gleichung „Höhere Strafen gleich weniger Straftaten“ nicht aufgehe. Dieser Argumentation schloss sich auch Dr. Holger-C. Rohne (Deutscher Anwaltverein) an. Strafrecht sei die Ultima Ratio, zunächst müssten erst einmal Vollzugsdefizite gestoppt werden, so der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige.

Bedeutung von Prävention und Täterarbeit

Undine Segebarth (Gewerkschaft der Polizei) nannte den Entwurf unzureichend. Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bringe nur etwas, wenn das Opfer auch über einen Annäherungsalarm gewarnt werde. „Die bloße Überwachung des Täters reicht nicht“, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Sie warb dafür, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Gewaltschutzgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werde.

Isabella Spiesberger (Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG e.V.) betonte ebenfalls die Bedeutung von Prävention und Täterarbeit. Eine Erhöhung des Strafrahmens sah die von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige als nicht zielführend an. Schon jetzt würden Strafrahmen nicht ausgeschöpft. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sei nur in Kombination mit Täterarbeit eine langfristige Präventions- und Schutzmaßnahme, sagte Spiesberger.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, betonte, dass man sich einig sei: „So wie es ist, kann es auf gar keinen Fall bleiben. Die Zahlen steigen und die Opferzahlen sind dramatisch.“ Die von der Union vorgeschlagenen Strafrahmenverschärfungen begrüßte Wendt. Man habe jahrzehntelang „Verständnis und Nachsicht“ mit Tätern geübt, kritisierte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Er betonte aber auch, dass Opferschutz und Prävention ausgebaut werden müssten.

Gesetzentwurf der Union

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll dem Unionsantrag zufolge bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden. 

Zudem solle Paragraf 211 Strafgesetzbuch (StGB) (Mord) sprachlich angepasst werden. Für Gruppenvergewaltigungen solle der Strafrahmen erhöht werden. Die gemeinschaftliche Tatbegehung nach Paragraf 177 StGB solle von Absatz 6 in Absatz 7 beziehungsweise im Fall der Vergewaltigung in Absatz 8 verschoben werden, womit derartige Tate künftig eine Mindeststrafe von drei beziehungsweise fünf Jahren haben.

Höheres Strafmaß für Stalking

Weitere Anpassungen betreffen die ungewollte Schwangerschaft als Tatfolge und die Körperverletzung gemäß Paragraf 223. Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung sollen künftig als Verbrechen geahndet werden, und der Strafrahmen soll auf ein Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe angehoben werden. Die Höchststrafe im Grundtatbestand der Nachstellung (Stalking) soll auf fünf Jahre erhöht werden. 

Im Gewaltschutzgesetz soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) als weitere mögliche gerichtliche Maßnahme eingefügt werden. Des Weiteren soll die Höchststrafe für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz von zwei auf fünf Jahre erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht schließlich hinsichtlich minderjähriger Zeugen eine Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung vor. Künftig soll eine audiovisuelle Vernehmung eines minderjährigen Zeugen bereits möglich sein, wenn bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist. (scr/04.12.2024)

Dokumente

  • 20/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    PDF | 290 KB — Status: 02.07.2024

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 127. Sitzung - 4. Dezember 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Eisele
  • Stellungnahme Frauenhauskoordinierung e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Kinzig
  • Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG e.V.
  • Stellungnahme Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB

Weitere Informationen

  • 20/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-strafgesetzbuch-1010686

Stand: 24.05.2025