Arbeit

Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung beraten

„Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne“ lautet der Titel eines Antrags der Gruppe Die Linke (20/11426), den der Bundestag am Donnerstag, 4. Juli 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Linke hatte direkt darüber abstimmen lassen wollen, konnte sich mit diesem Wunsch aber nicht gegen die Mehrheit aller Fraktionen durchsetzen. 

Antrag der Linken

Die Abgeordneten fordern einen Aktionsplan für eine stärkere Tarifbindung in den Betrieben. Insbesondere Flächentarifverträge würden sogenannte Schmutzkonkurrenz verhindern und garantierten für alle Betriebe einer Branche die gleichen Wettbewerbsbedingungen, heißt es in der Vorlage. So könnten Einfallsreichtum und Qualität den Wettbewerb dominieren „und nicht Lohndumping“. 2023 hätten jedoch nur noch 51 Prozent der Beschäftigten im Westen und 44 Prozent der Beschäftigten im Osten in einem Betrieb gearbeitet, für den ein Tarifvertrag galt, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung einen Aktionsplan, der unter anderem festlegt, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) zu erleichtern. Öffentliche Aufträge sollten zudem an die Zahlung der ortsüblich maßgeblichen Tariflöhne durch den Auftragnehmer und mögliche Nachunternehmer gekoppelt werden. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Arbeitgeberverbänden sollen nach Ansicht der Gruppe Die Linke untersagt und die Tariffähigkeit aller Arbeitgeberverbände grundsätzlich gesetzlich festgeschrieben werden. (che/hau/04.07.2024)