Kreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro geplant
Liveübertragung: Dienstag, 10. September, 12.50 Uhr
Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) folgt am Dienstag, 10. September 2024, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2025 (20/12400). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 13. September 2024, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Ebenfalls überwiesen werden sollen in erster Lesung der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (20/12772) und der Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024, 20/12770).
Ausgaben des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,14 Milliarden Euro ausgeben können, in diesem Jahr sind es mit 9,81 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,25 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,3 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,18 Milliarden Euro). 1,53 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro).
Die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt mit 441,03 Millionen Euro zu Buche (2024: 427,19 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 892,13 Millionen Euro rechnen (2024: 821,27 Millionen Euro).
Bundesrechnungshof und Bundesschuld
Der Bundesrechnungshof kann mit 197,56 Millionen Euro rechnen (2024: 191,81 Millionen Euro). Die Ausgaben des Einzelplans der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 33,22 Milliarden Euro gegenüber 39,57 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dem stehen Einnahmen von 53,52 Milliarden Euro gegenüber (2024: 52,9 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes.
Mit einer Kreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro statt 50,34 Milliarden Euro in diesem Jahr wird die Schuldenregel des Grundgesetzes eingehalten. Für den Schuldendienst sind 37,87 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,41 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen summieren sich im Entwurf auf 4,04 Milliarden Euro (2024: 2,07 Milliarden Euro).
Allgemeine Finanzverwaltung
Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge rechnet die Bundesregierung für 2025 mit steigenden Steuereinnahmen. Eingestellt ist ein Betrag von 388,45 Milliarden Euro (2024: 374,55 Milliarden Euro).
Leicht rückläufig sind die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 46,72 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind im nächsten Jahr nur noch 46,17 Milliarden Euro eingeplant.
Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 117,77 Milliarden Euro (2024: 107,06 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 119,63 Milliarden Euro (2024: 113,6 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 41,17 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 35,59 Milliarden Euro).
Haushaltsbegleitgesetz 2025
Gegenstand des Regierungsentwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (20/12772) sind die im Haushaltsentwurf 2025 und im Finanzplan bis 2028 berücksichtigten Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz), des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz) sowie des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Laut Regierung soll das Gesetz dazu beitragen, dass die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 des Grundgesetzes eingehalten wird. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, lediglich die Änderung des Windenergie-auf-.See-Gesetzes soll rückwirkend bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Von der Rückwirkung betroffen ist in erster Linie die Verteilung der Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen 2024.
Änderung des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes
Durch die Änderungen des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes soll der Bestand des Sondervermögens jeweils zu den Kuponterminen auf die über den Nennwert hinausgehenden Beträge reduziert werden, die zur Rückzahlung an Marktteilnehmer benötigt werden. Belastungen des Bundeshaushalts durch „unnötige Zuführungen an das Sondervermögen“ auf den Eigenbestand des Bundes würden dadurch vermieden und die Zahlungsverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren deutlich vermindert.
Wie es heißt, muss der Bund bei Rückkäufen inflationsindexierter Bundeswertpapiere in den Eigenbestand an die Verkäufer einen Inflationsausgleich in Höhe der festgestellten Inflationsentwicklung zwischen dem ersten Zinslaufbeginn und dem Tag der Transaktion zahlen. Durch die Gesetzesänderung soll diese Belastung des Bundeshaushalts durch Entnahme aus dem Sondervermögen in Höhe der festgestellten Inflationsentwicklung vom ersten Zinslaufbeginn bis zum letzten Kuponstichtag jeweils zum 15. April weitgehend ausgeglichen werden. Die Änderungen sollen den Bundeshaushalt um rund 1,62 Milliarden Euro entlasten.
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Durch die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes will die Regierung die Transformationskomponente in den Ausschreibungen für die Windenergie auf See in den Jahren 2025 und 2026 verstetigen, die zur „Unterstützung der notwendigen Transformation“ in den Bundeshaushalt fließt. Mit der Verteilung der Einnahmen will sie sicherstellen, dass sowohl für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes als auch für Maßnahmen der umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen weiterhin in bedeutendem Umfang Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Einnahmen aus den Ausschreibungen wollen aber auch dauerhaft für die „erheblichen Transformationsausgaben“ im Bundeshaushalt genutzt werden können.
Die Änderung des SGB VI entlastet nach Regierungsangaben den Bundeshaushalt, indem der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung 2025 um eine Milliarde Euro, 2026 um 700 Millionen Euro und 2027 um 300 Millionen Euro gesenkt wird.
Nachtragshaushaltsgesetz 2024
Der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (20/12770) sieht vor, für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in diesem Jahr 3,7 Milliarden Euro mehr bereitzustellen als geplant. Als Grund dafür nennt die Bundesregierung die schwächere wirtschaftliche Entwicklung, die höhere Zahl von Leistungsempfängern und die höheren Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften.
Um den Mehrbedarf bei Bundesautobahnen zu decken, sollen die Verkehrsinvestitionen um 300 Millionen Euro aufgestockt werden. Mehrbedarfe bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel will die Regierung im Umfang von 10,375 Milliarden Euro ausgleichen, und zwar über eine Bundeszuweisung an den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Darüber hinaus werden unte rdem Strich Steuermindereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro erwartet.
An Entlastungen nennt die Regierung Einnahmen aus der Bundesbeteiligung Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) in Höhe von 275 Millionen Euro, geringere Bedarf zur Abwicklung der Gaspreisbremse (600 Millionen Euro) und bei den Personalverstärkungsmitteln (1,45 Milliarden Euro), Minderausgaben bei der Strukturstärkung für Kohleregionen in Höhe von 250 Millionen Euro und globale Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro aufgrund geringerer Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie einer möglichen Zahlung im Zusammenhang mit einem Anspruch des Bundes gegen ein Unternehmen, an dem der Bund beteiligt ist.
Mehrausgaben von rund zwölf Milliarden Euro
Der Nachtrag führt im Ergebnis dazu, dass sich Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts 2024 von bisher 476,81 Milliarden Euro um 12,07 Milliarden Euro auf 488,88 Milliarden Euro erhöhen. Die Steigerung gegenüber dem Bundeshaushalt 2023 würde danach 27,67 Milliarden Euro betragen.
Die Nettokreditaufnahme soll mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen als die zunächst beschlossenen 39 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt damit laut Entwurf genau im Rahmen der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Höhe. (hau/vom/scr/09.09.2024)