Arbeits- und Sozialetat macht mehr als ein Drittel des gesamten Haushalts aus
Liveübertragung: Dienstag, 10. September, 14.35 Uhr
Der Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der auch in diesem Jahr der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, steht am Dienstag, 10. September 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Gut 90 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant.
Im Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) sieht der Einzelplan 11 Ausgaben von 179,26 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf 179,37 Milliarden Euro. Die Einnahmen sollen 2025 mit 1,87 Milliarden Euro niedriger ausfallen als in diesem Jahr (1,83 Milliarden Euro). Der Einzelplan 11 soll nach den bis Freitag, 13. September 2024, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter
Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 132,89 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 121,25 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro).
19,2 Milliarden Euro für die „Mütterrente“
Mit 4,76 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,03 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,64 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 31,23 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro).
Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,5 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 44,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 50,51 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 11 Milliarden Euro in 2025 sinken.
Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 25 Milliarden Euro. Für 2024 waren noch 29,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 3,7 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro).
Weniger Geld für Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Mit 409,65 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,48 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt. (hau/06.09.2024)