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  • 1. Lesung Einbringung
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  • Anhörung
  • Anhörung
Haushalt

Lindner: Ausnahmemodus für Bundeshaushalt ist endgültig beendet

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat zum Auftakt der Etatberatungen im Bundestag erneut für eine strikte Ausgabendisziplin geworben, um der deutschen Wirtschaft zu neuem Aufschwung zu verhelfen. „Mehr Arbeit und Leistungsbereitschaft sollen belohnt werden“, sagte Lindner in seiner Einbringungsrede am Dienstag, 10. September 2024. Menschen ohne Arbeit müssten hingegen bei „Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht“ mit verstärkten Sanktionen rechnen. „Denn das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Lindner hatte den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 (20/12400) sowie den Finanzplan des Bundes für 2024 bis 2028 (20/12401) im Parlament vorgestellt. Demnach sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 488,6 Milliarden Euro vorgesehen, rund 11,7 Milliarden Euro weniger als 2024. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit seinen 25 Einzelplänen wurde nach der viertägigen ersten Lesung am Freitag, 13. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.  

Minister: Einigung war kein Selbstläufer

In seiner Rede zu Beginn der ersten Lesung im Parlament sagte der Finanzminister: „Man kann sagen, das war kein Selbstläufer. Um diesen Haushalt haben wir hart gerungen.“ Erschwert werde das Handeln der Regierung sowohl durch die „drei Denkschulen“ innerhalb der Koalition als auch durch eine „ausgeprägte Wachstumsschwäche“ des Landes. „Wir stehen zwischen Zeitenwende und Zukunft. Zwischen Krise bewältigen und Kurshalten. Zwischen Rückstand aufholen und wieder Weltspitze sein wollen.“

Geringe Produktivität, überbordende Bürokratie, schleppende Digitalisierung, vernachlässigte Infrastruktur, demografischer Wandel, Krieg in Europa – all dies seien Umstände, die der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 berücksichtige. „Er beendet endgültig den Ausnahmemodus und hält sich an die Regeln der Verfassung. Kurz gesagt: Er nimmt die neue Normalität unserer Gegenwart an.“

Mehr Geld für Familien trotz sinkender Sozialausgaben

Lindner sieht großen Handlungsbedarf, um Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und zu modernisieren. Trotz zurückgehender Inflation wachse die Wirtschaft nach wie vor zu wenig. Begründet sei dies weniger durch Konjunktur als vielmehr durch strukturelle Schwächen. Demnach brauche es eine Wirtschaftswende, um Deutschland aus der Stagnation holen und wieder wettbewerbsfähig machen zu können. 

Mit Blick auf konkrete Vorhaben sagte Lindner, es sei „ein Gebot der Fairness, dass infolge der Inflationsentwicklung die Steuerbelastung nicht weiter steigt“. Zugleich sollen Kinder, Jugendliche und Familien mehr finanzielle Unterstützung erhalten; unter anderem indem der Kinder- und Grundfreibetrag in den nächsten zwei Jahren erhöht werde. Zugleich brauche es mehr Arbeitsanreize und Änderungen beim Bürgergeld. Dies sei „ein klares Zeichen, dass auch die Sozialausgaben nicht immer weiter dynamisch steigen können, sondern dass Anpassungen nötig sind“. Daher werde es in den kommenden zwei Jahren keine Erhöhung des Bürgergeldes geben – dies sei ein Gebot der Gerechtigkeit: „Denn Fairness verdienen auch diejenigen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz den Bundeshaushalt ja erst ermöglichen.“

Geplante Neuverschuldung von 51,3 Milliarden

Lindner betonte zudem die geplante Nettokreditaufnahme. Zwar werde die Neuverschuldung im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren weiter reduziert, dennoch plane die Regierung mit Krediten in Höhe von 51,3 Milliarden Euro. „Schuldenbremse bedeutet also nicht keine Verschuldung“, sagte Lindner. Dennoch handle es sich bei der Schuldenbremse auch um eine Generationengerechtigkeit, indem den zukünftigen Generationen „nicht durch zusätzliche fiskalische Lasten jedweden Handlungsspielraum“ verbaut werde.

Fraktionsübergreifenden Applaus erhielt der Finanzminister für die Ankündigung, dass die finanzielle Hilfe für die Ukraine auf einem „hohen Niveau“ bleibe. Zukünftig solle die Ukraine zudem zusätzliche Hilfen aus den Zinserträgen der eingefrorenen russischen Vermögenswerte erhalten. „Wir werden weiter Verantwortung mit anderen übernehmen, dass die Durchhaltefähigkeit der Ukraine größer ist als die Bösartigkeit, die von Putins Krieg ausgeht.“

Investitionen und Investments

Die größte Einzelinvestition im Gesetzesentwurf von 18,1 Milliarden Euro sei für den Ausbau der Bundesschienenwege vorgesehen. Auch Verbesserungen im Bereich von Bildung und Betreuung seien geplant. Demnach werde das sogenannte Kita-Qualitätsgesetz 2025 und 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro fortgesetzt. Für das Startchancenprogramm, mit dem sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützt werden sollen, sei eine Milliarde Euro jährlich eingeplant. 

Rund drei Milliarden Euro seien für die Stärkung von Forschungsvorhaben vorgesehen. Zudem unterstütze der Bund im kommenden Jahr mit rund acht Milliarden Euro die großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland. Auch die soziale Wohnraumförderung soll langfristig fortgeführt werden, damit zukünftig mehr Wohnraum zur Verfügung stehe. 

Aufwuchs bei Verkehr und Verteidigung

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2024 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 179,26 Milliarden Euro eingeplant – 118,4 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2024 verzeichnet der Einzelplan 12. Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) steigt um 5,22 Milliarden Euro auf 49,67 Milliarden Euro. Mit 35 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des BMDV auch der größte Investitionsetat. 

Einen deutlichen Zuwachs gibt es auch im Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung). 53,25 Milliarden Euro – und damit 1,3 Milliarden Euro mehr als 2024 – sind hier als Ausgaben vorgesehen. 

Weniger Geld für Entwicklungszusammenarbeit

Fast eine Milliarde Euro weniger als 2024 steht dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung. Statt 11,22 Milliarden Euro sieht der Haushalt des Einzelplans 23 für 2025 nur noch Ausgaben in Höhe von 10,28 Milliarden Euro vor. 

Auch das Auswärtige Amt (Einzelplan 05: minus 836,47 Millionen Euro) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Einzelplan 09: minus 832,5 Millionen Euro) müssen größere Ausgabenkürzungen hinnehmen. 

Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028

Laut Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 50,3 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2025 plant mit Ausgaben von 488,6 Milliarden bei einer Nettokreditaufnahme von rund 51,3 Milliarden Euro. Investitionen sind in Höhe von 81 Milliarden Euro vorgesehen, 43 Milliarden Euro mehr als im Vorkrisenjahr 2019.

Für 2026 wird aktuell mit Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 38,6 Milliarden Euro). 2027 sollen die Ausgaben dann bei 488,2 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 36,4 Milliarden). Die Steuereinnahmen sollen von 388,2 Milliarden Euro 2025 auf 427,7 Milliarden Euro 2028 steigen. Für Investitionen sind 2026 und 2027 jeweils 77,5 Milliarden Euro und 2028 70,9 Milliarden Euro eingeplant. (hau/mtt/13.09.2024) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
  • 20/12401 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
    PDF | 1 MB — Status: 30.08.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Kontroverse Einschätzungen der Fraktionen zum Haushaltsentwurf 2025

Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung bildete am Freitag, 13. September 2024, die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2025 (20/12400). Gegenstand der gut eineinhalbstündigen Aussprache war auch der Finanzplan des Bundes für 2024 bis 2028 (20/12401). Im Anschluss überwies der Bundestag das Haushaltsgesetz 2025 mit sämtlichen Einzelplänen sowie den Finanzplan des Bundes zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss. 

Minister: Kein zusätzlicher Verschuldungsspielraum

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lobte zum Abschluss der ersten Lesung die oppositionelle Unionsfraktion für ihr Bekenntnis zur Schuldenbremse. „Entweder man achtet die Schuldenbremse aus Rechtstreue oder aus Überzeugung“, so Lindner. Sie zu ignorieren sei hingegen keine Alternative. 

Lindner ging auf Vorschläge des Koalitionspartners SPD ein, die Schuldenbremse in der nächsten Legislaturperiode zu reformieren. In den nächsten Tagen, so der Finanzminister, werde die Bundesregierung ihren finanzpolitisch strukturellen Plan für die nächsten Jahre nach Brüssel melden. Damit liege der Ausgabenpfad in den nächsten Jahren fest. Aus diesem ergebe sich kein zusätzlicher Verschuldungsspielraum. „Wir müssen lernen, mit dem Geld auszukommen, das uns zur Verfügung steht“, forderte er. Die Union rief Lindner zugleich dazu auf, die Wachstumsinitiative der Ampel im Bundesrat zu unterstützen. 

CDU/CSU: Etatentwurf ein Offenbarungseid

Für Dr. Yannick Bury (CDU/CSU) ist der Etatentwurf „der vermutlich abenteuerlichste Vorschlag einer Bundesregierung an das Parlament, den man je gesehen hat“. Selbst der Bundesrechnungshof habe die Abgeordneten davor gewarnt, die Regierungsvorschläge anzunehmen. 

Der Haushalt liege über den Volumina der Corona-Krisenhaushalte. Zugleich würden allein im Nachtragshaushalt für 2024 50 Milliarden Euro Schulden eingeplant, wie auch für 2025. „Trotzdem haben Sie uns einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der eine Lücke von weit über 50 Milliarden Euro für das kommende Jahr enthält.“ Für die Finanzplanung bis 2028 liege die Lücke gar bei 74 Milliarden Euro. Der Haushaltsentwurf, so der Unionsabgeordnete, sei ein Offenbarungseid für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung. 

SPD: Wundervolle Demokratieförderprogramme

Felix Döring (SPD) bemängelte, dass sich der Diskurs während der Debatte in der Haushaltswoche massiv nach rechts verschoben habe. „Das macht mir Sorgen“, sagte er. „Wir alle täten gut daran, uns die Frage zu stellen: Können wir bestimmte Formulierungen eigentlich noch verantworten? Oder sorgen die nicht dafür, dass die Feinde unserer Demokratie stärker werden?“ 

Döring stellte daher die „wundervollen Demokratieförderprogramme“ des Haushalts in den Mittelpunkt seiner Rede. Für „Demokratie leben“ stünden 182 Millionen Euro zur Verfügung. Darin würden die lokalen Partnerschaften für Demokratie mitgefördert, bei denen Kinder und Jugendliche demokratische Beteiligung erlernten. Das Programm aus dem Innenministerium „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sei auf 17 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Programm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt“ mit sieben Millionen Euro sei um ein Jahr verlängert worden. Zudem bekomme die Bundeszentrale für Politische Bildung sechs Millionen Euro mehr. 

AfD: Unklare Finanzierung der Verteidigungsfähigkeit

Aus Sicht von Peter Boehringer (AfD) hat sich im Verlaufe der Woche bestätigt, dass die Regierung alles versuche, „um sich bis Herbst 2025 durchzuschleppen“. In der Wirtschaft sei Konkursverschleppung ein krimineller Akt, „in dieser Regierung gängige Praxis“. Weiterhin sei keine Klarheit zu zentralen Fragen des Haushaltsentwurfes geschaffen worden, bemängelte der AfD-Abgeordnete. Etwa dazu, wie man mit den „riesigen Lücken in den beiden völlig unterschiedlichen Militäretats umgehen soll“. 

Völlig unklar finanziert seien die „legitimen Kosten“ für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Die Milliardenkosten für die direkte und indirekte Beteiligung Deutschlands am Ukrainekrieg würden über eine 50-Milliarden-EU-Friedensfazilität kaschiert. Im Bundeshaushalt erfolge das über die sogenannte Nachbeschaffung an Material. „Das bedeute nichts anderes als die physische Abgabe von Bundeswehrmaterial zur Verwendung an einer fremden Front“, sagte Boehringer. 

Grüne: Wachstumsinitiative gegen die Konjunkturdelle

Der Haushaltsentwurf liefere gute Ansätze für die weiteren Beratungen, befand Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen). Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werde finanziert aus dem Haushalt, womit die Stromkosten für Unternehmen und Bürger weiter gesenkt würden. In die Wärmewende und den natürlichen Klimaschutz werde weiter investiert, die Industrie bei der Transformation zur Klimaneutralität durch Klimaschutzverträge unterstützt. Mehr Unterstützung gebe es auch für Kinder. Mit der Wachstumsinitiative, so Kindler, könne die Konjunkturdelle überwunden werden. 

Auch der Grünen-Abgeordnete ging auf die Debatten zur Migration ein. „Wir sollten nicht die Bekämpfung des islamistischen Terrors mit Migration vermischen“, forderte er. Es habe ihn erschreckt, mit welcher Hartherzigkeit und Kälte über Menschen in Not geredet worden sei. 

FDP vermisst Vorschläge der Unionsfraktion 

Otto Fricke (FDP) arbeitete sich in seiner Rede an der Union ab, der er vorwarf, keine eigenen Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu machen. Der Diskurs werde von CDU und CSU destruktiv geführt. „Es wäre Ihre Aufgabe, zu sagen, wie sie es machen wollen. Da kommt aber von Ihnen nichts“, sagte Fricke in Richtung Unionsfraktion. 

Ihm stelle sich die Frage, mit wem die Union, „die aktuell ja vor Kraft kaum laufen kann“, in der nächsten Legislaturperiode möglicherweise in Regierungsverantwortung ihre Ideen umsetzen will. „Mit uns wollen Sie es nicht, obwohl wir doch diejenigen sind, die angeblich mit der Schuldenbremse an Ihrer Seite sind.“ Inhaltlich sei die Union ein Scheinriese, der wisse, „wenn er an die Regierung kommt, kann er in einer Koalition nichts von dem erreichen, was er jetzt behauptet“. 

Linke: Haushaltspolitik Gefahr für innere Sicherheit

Dr. Gesine Lötzsch (Gruppe Die Linke) nannte den Einsturz der Carolabrücke in Dresden ein „Menetekel biblischen Ausmaßes“. Es werde deutlich, dass die Haushaltspolitik dieser und der Vorgängerregierung eine Gefahr für die innere Sicherheit darstelle: „Das muss sich ändern.“

Benötig werde ein wirksames Brückensanierungsprogramm, sagte Lötzsch. Stattdessen werde die Schuldenbremse heiliggesprochen. Dann aber müsse die nächste Generation über die Elbe schwimmen, was sie aber auch nicht könne, weil immer weniger Kinder in der Schule schwimmen lernten. 

BSW: Verheerende Politik

Fast 11.000 Unternehmen in Deutschland hätten im ersten Halbjahr 2024 Insolvenz angemeldet, sagte Amira Mohamed Ali (Gruppe BSW). Diese Zahl zeige, „wie verheerend Ihre Politik ist“, sagte sie an die Bundesregierung gewandt. Die gute Laune des Finanzministers könne sie angesichts solcher Zahlen nicht nachvollziehen. 

Der Mittelstand leide unter der falschen Politik, aber auch große Unternehmen wie VW gerieten ins Wanken. Die Regierung kümmere sich aber lieber darum, „dass Rheinmetall und Co. Rekordgewinne einfahren“. 

Ausgaben von 488,67 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor. Im laufenden Jahr 2024 stehen 488,88 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Für die kommenden vier Haushaltsjahre sind der Vorlage zufolge Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 107,2 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Haushaltsentwurf geht von einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 51,3 Milliarden Euro aus. Der Wert liegt unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 388,45 Milliarden Euro – das ist ein Plus von 13,9 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024 (374,55 Milliarden Euro). (hau/13.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yannick Bury

Yannick Bury

© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring / Anna Voelske

Döring, Felix

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Wiebke Papenbrock

Wiebke Papenbrock

© Wiebke Papenbrock/Juliane Kiefer

Papenbrock, Wiebke

SPD

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Martin Gerster

Martin Gerster

© Martin Gerster/Maximilian König

Gerster, Martin

SPD

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Leon Eckert

Leon Eckert

© Leon Eckert / Stefan Kaminski

Eckert, Leon

Bündnis 90/Die Grünen

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

Dr. Ingeborg Gräßle

Dr. Ingeborg Gräßle

© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender

Gräßle, Dr. Ingeborg

CDU/CSU

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
  • 20/12401 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
    PDF | 1 MB — Status: 30.08.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/12400, 20/12401 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Rechtmäßigkeit des Haushaltentwurfs 2025 umstritten

Zeit: Montag, 23. September 2024, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin

Ob der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2025 verfassungsgemäß ist, darüber waren sich die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung gleich in mehrfacher Hinsicht uneins. Der Haushaltsausschuss hatte die elf Experten am Montag, 23. September 2024, zum Auftakt seiner Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt gehört.

Im Einzelnen ging es unter Vorsitz von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (20/12400), für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (20/12772), zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/12771, 20/13165) sowie für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2024 (20/12770).

Bedenken wegen Globaler Minderausgabe

Selbst von den Regierungsfraktionen benannte Sachverständige hatten Bedenken wegen der Höhe der sogenannten Globalen Minderausgabe (GMA) im Regierungsentwurf. Bei einer GMA geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Haushalt eigentlich vorgesehen Mittel in dieser Höhe tatsächlich nicht abgerufen werden. Nur dank einer GMA von zwölf Milliarden Euro oder drei Prozent des Haushaltsvolumens bleibt der Entwurf für 2025 im Rahmen der Schuldenbremse.

Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler von der Pariser Hochschule HEC Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach nannte dies „finanz- und verfassungsrechtlich problematisch“. Das Instrument der GMA werde gewöhnlich „zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und darf nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen beziehungsweise nur zum Schein herbeizuführen“, erklärte Steinbach. 

Für „noch vertretbar“ hielten er wie auch einige weitere Sachverständige ein GMA von zwei Prozent und damit unter zehn Milliarden Euro. Schon im Vorfeld hatten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen, dass sie eine Absenkung in dieser Größenordnung erreichen wollen.

„Fundamentales Gewaltenteilungsproblem“

Der von der AfD-Fraktion benannte Berliner Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau wies allerdings darauf hin, dass der Regierungsentwurf neben dieser „Bodensatz-GMA“ weitere GMAs in den Einzelhaushalten vorsehe, sodass in der Summe Minderausgaben von fast neun Prozent angenommen würden. Das genüge keinesfalls dem „Grundsatz der Haushaltswahrheit“. 

Das „eigentliche Skandalon“ aber sei, dass der Bundestag, würde er einen solchen Etat beschließen, seine Kompetenz für den Haushaltsvollzug an die Regierung abtreten würde, argumentierte Vosgerau. Das aber wäre ein „fundamentales Gewaltenteilungsproblem“ und damit verfassungswidrig.

Stichhaltige Begründung vermisst

Der von den Grünen benannte Staatsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin vermisste vor allem eine stichhaltige Begründung für die hohe GMA. Der Verweis der Regierung auf die „empirische Erfahrung“, dass Mittel in dieser Größenordnung am Jahresende nicht abgerufen worden seien, „bringt verfassungsrechtlich nicht viel“, sagte Thiele. 

Der Cottbuser Volkswirt Prof. Dr. Jan Schnellenbach, den die FDP benannt hatte, schlug als konkrete Maßnahme vor, die vorerst nicht benötigten Milliarden für eine Intel-Chipfabrik umzuwidmen, um so die GMA zu senken.

„Unter zehn Milliarden vertretbar“

Die für 2025 ausgewiesene GMA dient erklärtermaßen dazu, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Südekum verwies aber darauf, dass es in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine Anhaltspunkte für eine zulässige Höhe der GMA gibt. Auch Südekum hielte aber eine Höhe von „unter zehn Milliarden“ im nächsten Jahr für „vertretbar“.

Problematisch erschienen mehreren Sachverständigen auch im Haushaltsentwurf eingesetzte Globale Mehreinnahmen, die sich infolge der Wachstumsinitiative ergeben sollen. Dieses noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmenpaket soll die Konjunktur beleben und damit zu Steuermehreinnahmen führen. 

„Wachstumsimpulse überschätzt“

Die Münchener Wirtschaftswissenschaftlerin und Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer, erwartet zwar „Wachstumsimpulse“, hält aber die dadurch von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen für das erste Jahr, also 2025, für „eher überschätzt“.

Der Chefvolkswirt des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, Dr. Claus Michelsen, erwartet aufgrund einer von ihm geleiteten Studie, dass die Wachstumsinitiative das Bruttoinlandsprodukt 2025 „konservativ gerechnet“ um 0,4 Prozent steigen lässt. Der Effekt erhöhe sich dann bis 2028 auf 0,9 Prozent. Die Bundesregierung erwartet 0,5 Prozent im ersten Jahr. 

„Unerklärliche Mehreinnahmen“

Dazu erklärte der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, dass nach üblicher Schätzung bei einem Prozent Wirtschaftswachstum vier Milliarden Steuermehreinnahmen zu erwarten seien. Wie die Bundesregierung dann bei einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Prozent Mehreinnahmen komme, sei ihm „unerklärlich“.

„Problematisch“ ist aus Sicht des Münchener Professors für Öffentliches Recht Dr. Stefan Korioth auch, dass der Haushaltsentwurf anstelle des bisher übliche Zuschusses für die Deutsche Bahn, der unter die Schuldenbremse fiele, eine Erhöhung des Eigenkapitals und ein Darlehen mit 34 Jahren Laufzeit vorsieht. 

„Werthaltiger Vermögenstausch fraglich“

Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Prof. Dr. Hanno Kube hielt es für „fraglich“, ob es sich hier tatsächlich um einen „werthaltigen Vermögenstausch“ handelt, für den die Schuldenbremse nicht gilt. Andere Sachverständige wie der Oberurseler Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Hermes verwiesen allerdings darauf, dass bei der Bahn langfristig mit einer Einhaltung ihrer Verpflichtungen gerechnet werden könne. Daher seien „Eigenkapital und Darlehen als werthaltig anzusehen“.

Auch wenn in der Anhörung zu den angesprochenen Kritikpunkten oft auch Gegenmeinungen zu Wort kamen, blieb doch haften, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht nur finanziell, sondern auch verfassungsrechtlich „auf Kante genäht“ ist. Auf den Haushaltsausschuss des Bundestages kommt nun eine Menge Arbeit zu. (pst/23.09.2024)

Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
  • 20/12770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
    PDF | 1 MB — Status: 06.09.2024
  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/12772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 242 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 20/12771 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 205 KB — Status: 02.10.2024

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Montag, dem 23. September 2024, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 87. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Jens Südekum - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Prof. Dr. Hanno Kube - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business & Law School Berlin
  • Prof. Dr. Stefan Korioth - Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Thiess Büttner - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach - HEC Paris
  • RA Prof. Dr. Georg Hermes
  • RA Dr. Ulrich Vosgerau
  • Dr. Claus Michelsen - Verband forschender Arzneimittelhersteller
  • Prof. Dr. Jan Schnellenbach - Brandenburgische Technische Universität
  • Prof. Dr. Dr. Monika Schnitzer - Ludwig-Maximilians-Universität München

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Familie

Kritik am Entwurf zur Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes

Zeit: Montag, 23. September 2024, 16.30 bis 18.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag, 23. September 2024, deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund 2025 und 2026 mit jeweils zwei Milliarden Euro an den Kitakosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche. 

Fachkräftesicherung und Fluktuation

Der Gesetzentwurf sei für die Beschäftigten in den Kitas eine Enttäuschung, befand Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Bundesweit gleichwertige Standards ließen sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Notwendig sei eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro und eine auf Dauer gestellte Finanzierung – „verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards, insbesondere beim Personalschlüssel“, sagte sie. 

Karola Becker vom Internationalen Bund, einem der großen freien Kita-Träger, bemängelte die Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal Zwei-Jahres-Verträge „ohne Zusicherung von Kontinuität“. Immer wieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsicherten das Personal und erhöhten die ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams, sagte sie.

Bundeseinheitliche Standards fehlen

Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sagte, die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre sei „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Gut sei aus Steuerungsperspektive, dass das Handlungsfeld Fachkräftesicherung und -gewinnung fokussiert werde. „Allerdings besteht eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“, sagte Bock-Famulla. 

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“. Dantlgraber begrüßte ebenfalls die im Gesetz enthaltene Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung. Verbindlicher festgelegt werden müsse aber, dass die Länder die Mittel auch so einsetzen, „dass sich die Qualität in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich angleicht“.

Finanzierung durch den Bund

Aus Sicht von Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei gut, dass der Einsatz der Bundesgelder für eine pauschale Beitragsfreiheit mit dem Gesetz ausgeschlossen werde. Damit profitierten die Kinder direkt von einer besseren Qualität. 

Prof. Dr. Rahel Dreyer von der Alice-Salomon-Hochschule Berlin sieht durch den Gesetzentwurf dringende Probleme adressiert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und erheblichen Handlungsbedarfe reiche jedoch eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. „Nur durch eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und mit einheitlichen Qualitätsstandards kann sichergestellt werden, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen auf hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten“, sagte sie.

Ausgabenanstieg um acht Prozent jährlich

Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung wäre laut Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Katastrophe gewesen. „Insofern ist es gut, dass der Worst Case nicht eingetreten ist.“ Der aktuelle Schritt sei aber zu klein, auch wenn die inhaltliche Fokussierung zu begrüßen sei, sagte Espenhorst. Die öffentlichen Ausgaben für Kitas stiegen jährlich um acht Prozent, machte er deutlich. Ohne eine Dynamisierung schmelze daher der Anteil des Bundes „wie Schnee im Frühling“. 

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege gelangte zu der Einschätzung, dass das Ziel, einheitliche und verbindliche bundesweite Standards gesetzlich festzuschreiben, nicht erreicht werde. Trotz der Bemühungen des Bundes um eine stärkere Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auch im Bereich der Kindertagespflege seien die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. „Wir nehmen sogar ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen wahr“, sagte Krause. 

Elternvertretungen und multiprofessionelle Teams

Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die im Entwurf vorgesehene Streichung des Handlungsfeldes 10, in dem die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessert werden sollte. Es fehlten immer noch gesetzlich verankerte Landeselternvertretungen, bemängelte Prüm. Auch die Elterngremien auf Stadt-, Kreis- und Jugendamtsebene seien noch nicht flächendeckend vorhanden und würden noch nicht ausreichend unterstützt.

Waltraud Weegmann von Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter der Erwartungshaltung der Kitaträger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurück. Entscheidend in der gesamten Qualitätsdebatte sei, „was am Ende beim Kind ankommt“. Um dem Anspruch an eine möglichst hochwertige frühkindliche Bildung gerecht zu werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen, sehe der Deutsche Kitaverband großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, sagte Weegmann. Der Gesetzentwurf sollte ihrer Ansicht nach dem Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und der in der Praxis teilweise bereits gängigen Entwicklung mehr Rechnung tragen.

Steigende Kosten durch Kitaausbau

Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es mehr als 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kitafinanzierung beteiligt, sagte Krickl. Dem komme der Gesetzentwurf „in keinster Weise nach“. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es zudem Kommunen und Trägern an Planungssicherheit. 

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte eine Verstetigung der Bundesmittel. Zugleich müssten sie sich durch eine Dynamisierung an die steigenden Kosten anpassen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis der Kindertagesbetreuung erzielen zu können. (hau/23.09.2024)

Dokumente

  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024

Tagesordnung

  • 74. Sitzung am Montag, dem 23. September 2024, 16:30 bis 18:15 Uhr - öffentlich
  • 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 74. Sitzung am 23. September 2024

Protokolle

  • Wortprotokoll zur 74. Sitzung vom 23. September 2024
  • Anlagenkonvolut zur 74. Sitzung vom 23. September 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 18. September 2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)127a angeforderte Stellungnahme - Heiko Krause, Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
  • 20(13)127b angeforderte Stellungnahme - Niels Espenhorst, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • 20(13)127c angeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(13)127d angeforderte Stellungnahme - Waltraud Weegmann, Deutscher Kitaverband Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.
  • 20(13)127e angeforderte Stellungnahme - Dr. Barbara Dorn, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • 20(13)127f angeforderte Stellungnahme - Irina Prüm, Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
  • 20(13)127g angeforderte Stellungnahme - Karola Becker, Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
  • 20(13)127h angeforderte Stellungnahme - Dr. Elke Alsago, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • 20(13)127i angeforderte Stellungnahme - Kathrin Bock-Famulla, Bertelsmann Stiftung
  • 20(13)127j angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin
  • 20(13)127k angeforderte Stellungnahme - Matthias Dantlgraber Familienbund der Katholiken (FDK) e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Synopse zum Gesetzentwurf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 20.06.2025