Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ (SGB-III-Modernisierungsgesetz, 20/12779) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. An denselben Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit“ (20/12970).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Weniger Bürokratie, mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit: Mit diesen Zielen will die Bundesregierung die Arbeitsförderung und die Arbeitslosenversicherung modernisieren. In dem vorgelegten Gesetzentwurf geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit,
Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor, die Eingliederungsvereinbarung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zu einem Kooperationsplan weiterzuentwickeln, „um den kooperativen Ansatz im Integrationsprozess zu stärken und den derzeit bestehenden praktischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung der Eingliederungsvereinbarung zu begegnen“.
Weitere Änderungen
Um Gründerinnen und Gründer zu unterstützen, soll der Zugang zur Arbeitslosenversicherung leichter werden, indem Gründer mehr Zeit für die Entscheidung erhalten sollen, ob sie sich weiter in der Arbeitslosenversicherung absichern wollen.
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes soll vereinfacht werden, indem künftig einheitlich die Abzugsbeträge für die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden, die sich zu Beginn des Jahres ergeben, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist. Aufwändige Nachberechnungen sollen dadurch vermieden werden.
Zur Verbreiterung des Förderspektrums sollen Leistungen des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch/Bürgergeld), die sich bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl an Unterstützungsbedarfen bewährt hätten, auch im System des SGB III eingeführt und an dieses angepasst werden. Auch die Ausrichtung der Beratung plant die Regierung zu öffnen. Sie soll ganzheitlicher und dadurch im Ergebnis nachhaltiger werden.
Antrag der AfD
In ihrem Antrag kritisieren die AfD-Abgeordneten, dass die Vermittlung eines Bürgergeldempfängers in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt gegenwärtig nur in 13 Prozent der Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolge. Ein großer Teil der Kunden lande hingegen in Nichterwerbstätigkeit, in sonstigen Ausbildung- und Fördermaßnahmen oder bei Firmen des zweiten Arbeitsmarktes und lebe somit weiterhin weitgehend von staatlicher Unterstützung.
Die vermittlungstechnische Betreuung aller erwerbsfähigen Arbeitslosen aus dem SGB III und SGB II (Drittes und Zweites Sozialgesetzbuch) soll künftig aus einer Hand durch die BA (Agenturen für Arbeit) erfolgen, fordert die Fraktion. Reibungsverluste durch Parallelstrukturen und Doppelbetreuungen zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter sollen damit zukünftig entfallen und Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten entstehen. Außerdem verlangt die Fraktion den Vermittlungsvorrang wieder einzuführen und ein Prämiensystem für erfolgreiche Vermittlung in den Jobcentern einzuführen. (hau/che/26.09.2024)