Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen. Ihren Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 und der Richtlinien 2004 / 109 / EG, 2006 / 43 / EG und 2013 / 34 / EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (20/12787) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung debattiert. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, verpflichtet eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit trage das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Diese Verpflichtung werde mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt.
Im Zuge der Umsetzung werde auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Zur Umsetzung der Ziele seien Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich. (hau/mwo/26.09.2024)