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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verkehr

Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung den Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/12773, 20/13168) debattiert. Im Anschluss wurde Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Im Regionalisierungsgesetz ist die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt. Mit dem Entwurf soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Entwurf ist auch eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll danach nicht im Jahr 2025 zur Auszahlung gebracht werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erfolgen.

Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, soll der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. Die gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 bis 2025 soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermögliche den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe, heißt es.

Keine Nachschusspflicht von Bund und Ländern

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 des Regionalisierungsgesetzes zur Verfügung gestellten Mittel zu decken. „Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets in Betracht“, wird deutlich gemacht.
Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, „nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen“. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sind vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Entwurf. (hau/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Nyke Slawik

Nyke Slawik

© Nyke Slawik/ Dominik Butzmann

Slawik, Nyke

Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 10.09.2024
  • 20/13168 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksache 20/12773 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 172 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Abel, Valentin (FDP), Donth, Michael (CDU/CSU), Kröber, Martin (SPD), Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/12773 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Experten fordern Planungssicherheit für Deutschlandticket

Zeit: Mittwoch, 9. Oktober 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell, dessen Fortführung über das Jahr 2025 hinaus jedoch völlig ungeklärt ist. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch, 9. Oktober 2024, geladenen Sachverständigen einig. Sie forderten Planungssicherheit – auch über das Jahr 2026 hinaus. Nur so könnten die tatsächlichen Potenziale des Deutschlandtickets gehoben werden, hieß es übereinstimmend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die der Anhörung zugrundeliegende Novelle des Regionalisierungsgesetzes (20/12773) stieß auf Kritik. Darin ist unter anderem eine “haushaltskonsolidierende Maßnahme„ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Gelder sollen erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 ausgezahlt werden. 

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Außerdem ist ein Verbot geplant, durch die Länder reduzierte Deutschlandtickets über Regionalisierungsmittel zu finanzieren. Dies müsse über Ländermittel erfolgen, schreibt die Bundesregierung. 

 

Die beabsichtigte haushaltskonsolidierende Maßnahme wird durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entschieden abgelehnt. Sie stelle eine faktische Kürzung der Regionalisierungsmittel dar, befand Kommunalvertreter Thomas Kiel d'Aragon. 

Nicht zielführend ist die Kürzung auch aus Sicht von Oliver Wittke, Vorstandssprecher beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Ob die Länder in der Lage sind, die Mittel vorzufinanzieren, erscheine fraglich, sodass in Verbindung mit der generellen Unterfinanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Abbestellungen auch im Schienenpersonennahverkehr realistisch seien, sagte Wittke. 

Der VRR-Vorstandssprecher forderte klare Aussagen zur dauerhaften Etablierung des Deutschlandtickets. Potenzielle Neukunden und Arbeitgeber, die ein Jobticket anbieten wollen, würden sich nicht für ein Deutschlandticket entscheiden, “wenn sie davon ausgehen müssen, dass der Fortbestand über 2025 hinaus nicht gesichert ist„.

“Mitnahme von Kindern unkompliziert ermöglichen„

Für eine Stärkung des Jobtickets sprach sich auch Dr. Bernhard Knierim, Referent Verkehrspolitik und Projekte beim Verein Allianz pro Schiene, aus. Die Attraktivität des Deutschlandtickets könnte aus seiner Sicht zudem wesentlich gesteigert werden, wenn auch die Mitnahme von Kindern unkompliziert ermöglicht würde. 

Der ab 2025 geplante Preisanstieg von 49 Euro auf 58 Euro stieß auf Ablehnung bei Alexander Kaas Elias vom Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende. Schon jetzt sei das Ticket speziell für Familien, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen oft zu teuer. Benötigt würden bundesweit geltende Regelungen für Sozialtickets. 

“Verdoppelung bei Jobtickets möglich“

Als größten Hebel, um die Nutzerzahlen des Deutschlandtickets noch weiter zu erhöhen, bezeichnete Jan Görnemann, Geschäftsführer beim Bundesverband SchienenNahverkehr, das Jobticket. Eine Verdopplung der Zahlen sei möglich, wenn das Deutschlandticket langfristig gesichert sei. Abgelehnt wurde von ihm das Verbot der unterstützenden Finanzierung tariflicher Angebote zur Ergänzung des Deutschlandtickets für bestimmte Personengruppen durch Regionalisierungsmittel.

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), begrüßte indes die Klarstellung, dass die für das Deutschlandticket zur Verfügung gestellten Mittel auch vor Ort ausschließlich für das Deutschlandticket verwendet werden dürfen. Darüber Schülertickets zu finanzieren, sei nicht richtig, weil es darum gehen sollte, Pkw-Nutzer zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. 

„Langfristige Preisstabilität benötigt“

Matthias Pippert von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) machte deutlich, dass das Deutschlandticket auf wirklich allen Strecken, wo Nahverkehr stattfindet, gelten müsse. „Sonst entstehen Fallen für die Fahrgäste, wenn plötzlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig wird“, sagte er. Benötigt werde zudem eine langfristige Preisstabilität für das Ticket. Das sei wichtig für die Unternehmen, aber auch für diejenigen, die ihre persönliche Mobilität vom Auto auf den ÖPNV umstellen wollen. 

Es müssten übertragbare Familientickets und ein bundeseinheitlich reduziertes Deutschlandticket für Menschen mit geringem Einkommen im Sinne der Sozialverträglichkeit eingeführt werden, verlangte Marc-Philipp Waschke, Referent Verkehrspolitik beim Auto Club Europa (ACE). Zudem müsse es nach der Tarifrevolution auch eine Angebotsrevolution geben, betonte er. Ohne Angebotsausbau und Modernisierung der Infrastruktur werde es schwer gelingen, mehr Menschen zum Umstieg zu bringen. (hau/09.10.2024)

Dokumente

  • 20/12773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 10.09.2024

Tagesordnung

  • 84. Sitzung, 09.10.2024, 11:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 84. Sitzung vom 9. Oktober 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 9. Oktober 2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo)
  • Stellungnahme des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr AöR (VRR)
  • Stellungnahme des Bundesverbands SchienenNahverkehr e. V. (BSN) (Datei ist nicht barrierefrei.)
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom)
  • Stellungnahme der Allianz pro Schiene e. V.
  • Stellungnahme des ACE Auto Club Europa e. V.
  • Stellungnahme des Bündnisses Sozialverträgliche Mobilitätswende und des VCD Verkehrsclub Deutschland e. V.
  • Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Fortsetzung des Deutschlandtickets beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/12773, 20/13168, 20/13328 Nr. 14) angenommen. Für die vom Ausschuss für Digitales und Verkehr geänderte Fassung (20/14304) votierten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Dazu hatte den Abgeordneten außerdem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/14307) vorgelegen. 

Erstmals beraten wurden Gesetzentwürfe zur Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (20/14237), den die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben, sowie „zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ (20/14256), den die FDP-Fraktion vorgelegt hat. Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales und Verkehr überwiesen.

Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt ist. Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12773) soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. 

Zudem ist darin eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 zur Auszahlung gebracht werden. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erfolgen.

Verwendung nicht verbrauchter Mittel im Folgejahr

Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart soll der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. Die gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 bis 2025 soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermögliche den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe, heißt es.

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel zu decken. „Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets in Betracht“, wird deutlich gemacht.

Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, „nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen“. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sind vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Entwurf.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme (20/13168) die Nachweispflicht, wonach ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro als „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ nicht im Jahr 2025 ausgezahlt werden soll, sondern erst 2026 nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025. Die geplante „Kreditgewährung“ sei nur hinnehmbar, so die Länderkammer, „wenn die vorbehaltlose Auszahlung der einbehaltenen Mittel im Jahr 2026 sichergestellt ist“. 

Die derzeitige Regelung eröffne jedoch Interpretationsspielraum, schreibt der Bundesrat. Sie könne auch dahingehend ausgelegt werden, dass die vollständige Auszahlung im Jahr 2026 nur bei rechtzeitiger und vollständiger Vorlage der abschließenden Verwendungsnachweise durch sämtliche Länder erfolgt und es andernfalls nicht zur Auszahlung kommt. „In diesem Fall würden den Ländern aber ihnen verfassungsgemäß zustehende Mittel vorenthalten werden“, heißt es in der Vorlage. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung eine Prüfung an, „ob den Ländern bei der Nachweisführung Erleichterungen gewährt werden können“. Auch dem Ausschluss einer Nachschusspflicht des Bundes widersprechen die Länder und fordern, die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile hälftig auszugleichen. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

Dem stimmt die Regierung nicht zu. Mit der Formulierung des Gesetzentwurfs sei eine ausdrückliche Regelung beabsichtigt, dass der Finanzierungsanteil des Bundes in den Jahren 2023 bis 2025 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich begrenzt bleibt und keine Nachschusspflicht des Bundes besteht, heißt es in ihrer Gegenäußerung.

Die mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 ebenfalls intendierte Begrenzung des Finanzierungsanteils der Länder kann aus Sicht der Bundesregierung jedoch nicht gesetzlich geregelt werden, „sondern kann nur über eine entsprechende Preisgestaltung des Tickets im Jahr 2025 ausgesteuert werden“.

Strittige Finanzierung von Preissenkungen

Das vorgesehene Verbot, eine Preissenkung von Deutschlandtickets auf Länderebene – zum Beispiel als Schülerticket zum Deutschlandticket – aus regulären Regionalisierungsmitteln finanzieren zu dürfen, wie im Gesetzentwurf festgeschrieben, kann aus Sicht des Bundesrates ebenfalls nicht hingenommen werden. Dies greife in die Länderhoheit ein, verringere zudem den Absatz und erhöhe so das Defizit des Deutschlandtickets zulasten von Bund und Ländern, schreibt die Länderkammer.

Die Bundesregierung hält an der Regelung gleichwohl fest. Paragraf 9 Absatz 6 des Regionalisierungsgesetzes enthalte bereits die Regelung, dass weitergehende Tarifmaßnahmen der Länder in Verbindung mit dem Deutschlandticket nicht aus Regionalisierungsmitteln nach Paragraf 5 finanziert werden dürfen. Es handle sich insofern lediglich um eine Klarstellung. 

Betroffen sei unter anderem der zusätzliche Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sollten, sofern die Durchführung gewünscht ist, vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln finanziert werden“, schreibt die Bundesregierung. 

„Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen“

Den Wunsch des Bundesrates, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen, teilt die Bundesregierung. Das Verfahren laufe und werde im Rahmen des Möglichen beschleunigt, heißt es in der Gegenäußerung.

Zur Erwartung der Länderkammer, dass sich der Bund an einer auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets auch für den Zeitraum ab 2026 hälftig beteiligt und hierzu zeitnah ein erneutes Gesetzgebungsverfahren einleitet, schreibt die Regierung: Für eine längerfristige Finanzierung des Deutschlandtickets gebe es derzeit umfassende Vorarbeiten und Abstimmungen unter Einbezug der Länder und von Branchenvertretern als Grundlage für ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025. 

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erneut ändern. In ihrem Gesetzentwurf (20/14237) verweisen die Fraktionen darauf, dass Paragraf 23 des AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. 

Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten. 

Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses

Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können.

 Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. 

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion nimmt in ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)“ (20/14256) auf die Ende 2023 erfolgte Änderung des Paragrafen 23 des AEG Bezug, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken von Grundstücken (Entwidmung) regelt. Die Bahnbetriebszwecke würden seitdem als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert, heißt es in der Vorlage. Die Folge davon sei, dass eine Abwägung bei der Freistellung nur noch bei Maßnahmen stattfinden könne, die ebenfalls einem überragenden öffentlichen Interesse unterliegen. 

In der Konsequenz führe dies dazu, so die Abgeordneten, „dass eine Entwidmung für den Wohnungsbau nicht möglich ist, die Flächen aber gleichwohl für den Zubau an erneuerbaren Energien genutzt werden können, da diese ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegen“. Dieses gelte sogar für Anträge auf Freistellung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden. Wichtige Projekte der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus, wie das Stuttgarter Rosensteinviertel, seien mit dieser Regelung nicht mehr möglich, kritisiert die FDP-Fraktion.

Ergänzung um weitere Abwägungsgründe

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Paragraf 23 des AEG um weitere Abwägungsgründe zu ergänzen, sodass nicht ausschließlich das überragende öffentliche Interesse eine Entwidmung von Flächen ermöglicht. Zu diesem Zweck müsse auch betrachtet werden, ob Gleisanlagen tatsächlich kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbar die Chance auf eine Reaktivierung haben. Sobald eine solche auch langfristig nicht in Aussicht gestellt werden könne, „muss das überragende öffentliche Interesse als Grund zum Erhalt des Betriebszwecks entfallen“, heißt es in dem Entwurf. 

Zugleich müsse eine Übergangsregelung für das geänderte Gesetz geschaffen werden, damit Anträge zur Freistellung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage fortgeführt werden können. (hau/20.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

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Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/12773 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 10.09.2024
  • 20/13168 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksache 20/12773 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 172 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/13328 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5.September bis 2. Oktober 2024)
    PDF | 189 KB — Status: 11.10.2024
  • 20/14237 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 201 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14256 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellung von Bahnbetriebszwecken des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14304 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12773, 20/13168, 20/13328 Nr. 14 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 224 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14307 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12773, 20/13168, 20/13328 Nr. 14, 20/14304 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 173 KB — Status: 18.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12773 und 20/13168 (Beschlussempfehlung 20/14304: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Überweisung 20/14237, 20/14256 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 16.05.2025