Bundestag berät Forderung nach Sexkaufverbot
Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag die Strafbarkeit von Sexkauf (20/10384). Der Bundestag hat die Vorlage am Freitag, 23. Februar 2024, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Antrag der Union
Zur Begründung verweist die Union in ihrem Antrag auf das ihrer Meinung nach gescheiterte Prostitutionsgesetz von 2002. Der Versuch, mit diesem Gesetz die Prostitution in Deutschland zu legalisieren und damit die Situation für betroffene Personen zu verbessern, ihr Schutzniveau zu erhöhen und sie in eine sozial- und krankenversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, sei misslungen. „Die tatsächliche Situation in der Prostitution hat sich seitdem drastisch verschlechtert“, schreibt die Unionsfraktion.
Sie kritisiert, dass die Mehrheit der Prostituierten Teil der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution sei und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert sei. Das Leben vieler dieser Frauen sei von Täuschungen und Drohungen geprägt, nicht selten begleitet von Straftaten wie Menschenhandel und Zwangsprostitution. „Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution, konnte sich ein Handel mit Menschen unkontrolliert ausbreiten.“ Auch die neuen Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 hätten an dieser Situation nichts geändert, das zeige die Zwischenevaluation des Gesetzes von 2020, schreibt die Unionsfraktion.
Allgemeine Freierstrafbarkeit
Die Union verlangt deshalb von der Bundesregierung unter anderem, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen im Grundtatbestand als Vergehen zu ahnden. Es soll sichergestellt werden, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden. Verboten werden soll ferner der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung.
Die Bundesregierung müsse die grundsätzliche Strafbarkeit von Zuhälterei, Ausbeutung von Prostituierten und Menschenhandel wirksam gewährleisten sowie das umfassende strafbewehrte Verbot, aus der Prostitution einer anderen Person vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen, fordern die Abgeordneten. Außerdem machen sie noch verschiedene Vorschläge für Maßnahmen der Aufklärungs- und Präventionsarbeit. (che/23.02.2024)