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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Digitales

Regierung will Rahmen­bedingungen für TK-Netz­ausbau verbessern

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verbessern. Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Minister: Netzausbau hat an Fahrt aufgenommen

Digitalminister Dr. Volker Wissing (FDP) betonte, der Netzausbau habe in der vergangenen zwei Jahren „ordentlich an Fahrt aufgenommen“; noch nie sei der Ausbau so schnell vorangegangen wie unter dieser Bundesregierung. 

Mit dem vorliegenden Entwurf werde Bürokratie abgebaut, damit Daten effizienter genutzt werden könnten. Gleichzeitig behalte die Bundesregierung Belange des Umweltschutzes genau im Blick. Die Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuchs werde unter anderem dazu führen, dass sich Interessierte besser über die Versorgung informieren können und Bürger leichter einen passenden Netzbetreiber finden könnten, prognostizierte Wissing. 

FDP: Tempo trotz Erfolgen weiter erhöhen

Auch FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser betonte, man sei trotz des von der Union übernommenen „Scherbenhaufens“ vorangekommen. 

Dass Deutschland bei der 5G-Abdeckung europaweit an der Spitze liege, sei ein klarer Erfolg dieser Bundesregierung. Dennoch müsse das Tempo weiter erhöht werden.

Union vermisst „mutige Gesetze“

Für die Unionsfraktion sagte Nadine Schön, dass sich „Wissing im Wunderland“ befinde und seine Darstellungen mit der Realität nichts zu tun hätten. Der Ausbau erfolge auf Basis der Maßnahmen und Mittel, die die Union in ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht habe. „Sie stellen kein neues Geld zur Verfügung“, kritisierte Schön die Bundesregierung. 

Zwei Jahre seien verstrichen, bis der Gesetzentwurf vorgelegen habe, bemängelte sie das Tempo. Inhaltlich gebe es starke Einschränkungen und eine zeitliche Befristung. Das zeige, dass die Ampel nicht in der Lage sei, mutige Gesetze zu machen, so Schön.

SPD: Tempo verstetigen und steigern

Detlef Müller (SPD) hob hervor, dass die Glasfaserversorgung deutlich zugenommen habe: „Allein im Vergleich zum vergangenen Jahr zeigt sich eine Steigerung des Ausbaus um 10 Prozentpunkte.“ Außerdem seien 97,4 Prozent der Fläche mit 4G und 92,5 Prozent mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber versorgt. Dieses Tempo sei hervorragend und müsse verstetigt und gesteigert werden. 

Wenn man es mit „digital first“ ernst meine, brauche es für die Umsetzung eine entsprechende finanzielle Untersetzung und keine Kürzungen.

AfD: Zu unklar und schwammig

Fundamentale Kritik kam von der AfD-Fraktion. Eugen Schmidt sprach von „Luftschlössern, Lügen und gebrochenen Versprechen.“ Der Ausbau von Datennetzen sei „längst überfällig.“ 

Im Gesetzentwurf blieben zudem viele Begriffe unklar und schwammig, sagte Schmidt weiter: „Unterbrechungsfrei kann in der Mobilfunkversorgung alles oder nichts bedeuten.“ Lange Gerichtsverfahren seien damit vorprogrammiert.

Grüne: Weichen auf Beschleunigung gestellt

Maik Außendorf (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, insbesondere auch für den ländlichen Raum. Es habe zwar gedauert, aber nun habe die Regierung eine „super Gesetzentwurf“ vorgelegt mit dem die „Weichen auf Beschleunigung“ gestellt würden. 

Dass Daten künftig zentral vorgehalten würden, führe dazu, dass „am Ende das Leben für alle einfacher wird“, sagte Außendorf weiter.

Linke hält Entwurf für „verbraucherfeindlich“

Für die Gruppe Die Linke kritisierte Anke Domscheit-Berg den Entwurf in seiner jetzigen Form als „verbraucherfeindlich“ und forderte Nachbesserungen: So müsse unter anderem der Anspruch auf eine Mindestbandbreite deutlich über 15 Mbit/Sekunde angehoben werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Kern der Neuregelung ist die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz (TKG). Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung würden so für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt, schreibt die Bundesregierung. Damit liefere das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.

Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sollen zudem durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Auch soll ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen werden. 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eine Ermächtigung erhalten, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlaste einerseits die BNetzA bei der Datenerhebung und andererseits die Unternehmen bezüglich der Datenbereitstellung. 

„Im überragenden öffentlichen Interesse“

Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“. 

Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es laut Bundesregierung eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse. (lbr/hau/11.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister für Digitales und Verkehr

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Eugen Schmidt

Eugen Schmidt

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Schmidt, Eugen

AfD

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

© Johannes Schätzl/ Maximilian König

Schätzl, Johannes

SPD

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Ronja Kemmer

Ronja Kemmer

© Ronja Kemmer/ Tobias Koch

Kemmer, Ronja

CDU/CSU

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Gruppe Die Linke

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/13171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/13171 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Experten kritisieren Netz­ausbau-Beschleu­ni­gungs-Gesetz

Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14.15 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171). Eine Reihe der zehn geladenen Sachverständigen bewertete in der Anhörung des Digitalausschusses am Mittwoch, 16. Oktober 2024, insbesondere die Differenzierung zwischen Festnetz- und Mobilfunkausbau beim „überragenden öffentlichen Interesse“ kritisch.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen beschleunigen und benötigte Daten besser nutzbar machen. So soll das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal zur „zentralen Datendrehscheibe“ im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden, schreibt die Bundesregierung. 

Der TK-Netzausbau soll bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. In naturschutzrechtlichen Verfahren soll es eine Einschränkung geben: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse, geht aus dem Entwurf hervor. 

Sachverständige: Chance wird nicht voll genutzt

Susanne Dehmel vom Bitkom (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, die Chancen zur Beschleunigung des Netzausbaus würden mit dem Entwurf nicht voll genutzt. Er habe zwar richtige Ziele, schaffe aber vor allem neue Hürden und Belastungen für die Unternehmen. Das „überragende öffentliche Interesse“ für den TK-Netzausbau müsse bezüglich der naturschutzrechtlichen Prüfung uneingeschränkt und auch für den FTTH-Ausbau im Festnetz gelten, sagte Dehmel weiter. Zur geplanten Änderung beim Gigabit-Grundbuch sagte sie, dieses drohe zu einer „Datenkrake“ und zu einem Sicherheitsrisiko für den Netzbetrieb zu werden. Es entstehe dadurch mehr Bürokratie, ohne dass das Ziel der Ausbaubeschleunigung erreicht werde.

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Fetzer von der Universität Mannheim (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, dass der Ausbau in erster Linie privatwirtschaftlich erfolge. Die vorgesehenen Maßnahmen könnten einen Beitrag zum Erreichen des Gigabitziele der Bundesregierung leisten, es sei aber fraglich, ob sie ausreichten, so Fetzer. Es gebe nicht die eine große Maßnahme, aber kleine Stellschrauben. So sei die Weiterentwicklung beim Gigabit-Grundbuch grundsätzlich sinnvoll, um Markttransparenz und einen effizienten Netzausbau zu realisieren. Ein zu hoher bürokratischer Aufwand müsse jedoch vermieden werden. Auch Fetzer betonte zudem, das „überragende öffentliche Interesse“ solle umfassender gelten als es der aktuelle Entwurf vorsehe.

„Potenzial und Luft nach oben“

Auch Prof. Dr. Jürgen Kühling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht der Universität Regensburg (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) sah „Potenzial und Luft nach oben“. Die Begründung des Befristungsdatums 31. Dezember 2030 beim „überragenden öffentlichen Interesse“ sei kein Grund, der durchgreife: Es sei schon jetzt absehbar, dass eine Verlängerung erforderlich werde, so Kühling. Es sei besser, auf ein Ablaufdatum zu verzichten. 

Er wies auch darauf hin, dass der Ausbau von Mobilfunknetzen gegenüber dem Ausbau anderer Netze bevorzugt werde, was vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Technologieneutralität problematisch sein könne.

„Verbraucherschutzgesetz und kein Beschleunigungsgesetz“

Gerrit Wernke vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdienste (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte, man diskutiere über „ein Verbraucherschutzgesetz und kein Beschleunigungsgesetz“, so Wernke. Es sei nicht schlüssig, dem Festnetzbereich ein überragendes öffentliches Interesse abzusprechen und Beschleunigungen beim Glasfaserausbau nicht zu priorisieren. 

Die Eingriffe erfolgten zeitlich und räumlich begrenzt, dauerhafte Beeinträchtigungen der Natur seien nicht zu befürchten, sagte der Sachverständige weiter.

„Gelungen, aber kompliziert“

Prof. Dr. Bernd Holznagel vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster (eingeladen auf Vorschlag der Vorsitzenden) bewertete den Entwurf als „durchaus gelungen, aber auch sehr kompliziert.“ Es würden verschiedene Probleme aufgegriffen, die in der Praxis entstanden seien. Dies ziehe sich wie ein roter Faden durch den Entwurf. 

Holznagel verwies darauf, dass das „überragenden öffentlichen Interesse“ kein Allheilmittel sein werde und erläuterte detailliert, wann es greife.

Berücksichtigung von Verbraucherschutzbelangen

Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband (eingeladen auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass Verbraucherschutzbelange stärker berücksichtigt werden müssten. Dies betreffe zum Beispiel das Minderungsrecht: „Verbraucher haben es relativ schwer, nachzuvollziehen, wie ihr individueller Minderungsbeitrag zustande kommt“, sagte Blohm. 

Die Verbrauchzentrale schlage eine feste monatliche Entschädigungssumme von 15 Euro vor, um mit den Problemen bei der unterschiedlichen Berechnung umzugehen. Sollte es bei prozentualen Abschlägen bleiben, müsse die Bundesnetzagentur ermächtigt werden, ein einheitliches Berechnungsmodell vorzunehmen, so Blohm weiter. Auch bei der Internet-Mindestbandbreite von künftig 15 Mbit/s gebe es Anpassungsbedarf, damit diese nicht nur bis zur Hauswand, sondern auch innerhalb von Gebäuden gelte, so Blohm.

Das betonte auch Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (eingeladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke). Es müsse sichergestellt werden, dass alle Verbraucher über einen angemessenen Internetzugang verfügten; aktuell bestünden hier „erhebliche Defizite“, sagte Flosbach.

Anreize für weitere Investitionen gefordert

Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es fehlten konkrete Maßnahmen, die über Symbolpolitik hinausgingen. Sein Verband halte das politische Ausbauziel 2030 der Bundesregierung für nicht mehr erreichbar; Marktanalysen zeigten den sich verlangsamenden Ausbau. 

Die Unternehmen sähen sich mit steigenden Kosten konfrontiert. Im parlamentarischen Verfahren seien grundlegende Anpassungen nötig, um Anreize für weitere Investitionen in den Ausbau zu setzen, sagte Knapp. (lbr/16.10.2024)

Dokumente

  • 20/13171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 02.10.2024

Tagesordnung

  • 72. Sitzung am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, 14:15 Uhr - Öffentliche Anhörung -

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste der 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung)

Fragenkatalog

  • Fragenkatalog der 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung)

Stellungnahmen

  • Susanne Blohm (vzbv) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Susanne Dehmel (Bitkom) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Prof. Dr. Thomas Fetzer (Uni Mannheim) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Felix Flosbach (vz NRW) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel (Uni Münster) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Sven Knapp (BREKO) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Prof. Dr. Jürgen Kühling (Uni Regensburg) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Gerrit Wernke (VATM) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"
  • Ralph Sonnenschein (DStGB) zur 72. Sitzung am 16. Oktober 2024 (Öffentliche Anhörung) "TK-NABeG"

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales
  • Informationen für Zuhörerinnen und Zuhörer

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-telekommunikationsnetze-1021054

Stand: 23.06.2025