Regierung will Rahmenbedingungen für TK-Netzausbau verbessern
Liveübertragung: Freitag, 11. Oktober, 9 Uhr
Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen verbessern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) wird am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals beraten. Nach knapp 70-minütiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kern der Neuregelung ist die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz (TKG). Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung würden so für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt, schreibt die Bundesregierung. Damit liefere das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.
Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sollen zudem durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt werden. Auch soll ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll eine Ermächtigung erhalten, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlaste einerseits die BNetzA bei der Datenerhebung und andererseits die Unternehmen bezüglich der Datenbereitstellung.
„Im überragenden öffentlichen Interesse“
Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ soll für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“.
Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es laut Bundesregierung eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse. (hau/30.09.2024)