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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2. Lesung
  • 2./3. Lesung/1. Lesung
Kultur

Reform der Förderung des deutschen Films erörtert

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ (Filmförderungsgesetz, 20/12660) hat sich das Parlament am Donnerstag, 26. September 2024, erstmals befasst. Der Bundestag überwies den Entwurf im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Filmförderungsanstalt soll zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden, die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert, die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung stärker berücksichtigt und die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert werden. Das Filmförderungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wird Ende dieses Jahres auslaufen, die Novelle soll Anfang 2025 in Kraft treten.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabefinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Insgesamt soll ihre Selbstverwaltung gestärkt werden. Zusätzlich eingerichtet werden soll bei der FFA ein Diversitätsbeirat mit Vertretern der Filmbranche als beratendes Gremium. Ebenso soll die Förderung von barrierefreien Filmfassungen für seh- und hörbehinderte Menschen verbessert werden.

Die Produktions- und Verleihförderung soll weitestgehend automatisiert werden. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Die bisherigen Förderkommissionen, die über eine Förderung entschieden, sollen im Gegenzug abgeschafft werden. Zudem sollen Autoren und Regisseure angemessen am Erfolg eines Filmes in der Referenzförderung beteiligt werden. Die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden und der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht werden. (aw/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Staatsministerin für Kultur und Medien

Marco Wanderwitz

Marco Wanderwitz

© Marco Wanderwitz

Wanderwitz, Marco

CDU/CSU

Michelle Müntefering

Michelle Müntefering

© Michelle Müntefering/ Jorinde Gersina

Müntefering, Michelle

SPD

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Thomas Hacker

Thomas Hacker

© Thomas Hacker/ Jannik Jürß

Hacker, Thomas

FDP

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Gruppe Die Linke

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/12660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 1 MB — Status: 28.08.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/12660 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Kultur

Experten wollen Novelle des Filmförderungsgesetzes nachbessern

Zeit: Montag, 7. Oktober 2024, 11 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Filmförderung stand am Montag, 7. Oktober 2024, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien. Die Abgeordneten hatten sich Experten aus der Produktion, vom Drehbuchverband, vom Verleih, dem Kino sowie von Fernsehanstalten und den Anbietern audiovisueller Dienste eingeladen, um mit ihnen über die Verbesserung der Rahmenbedingungen zu beraten.

Im Februar hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ein Dreisäulenmodell mit drei Gesetzentwürfen angekündigt. Herzstück bleibt das Filmförderungsgesetz (FFG), dessen Novellierung (20/12660) im Zentrum der Diskussion stand. Alle Experten waren sich einig, dass es an einigen Eckpunkten nachgebessert werden muss. 

Investitionsverpflichtung für Sender und Streamingdienste

Die zweite Säule von Claudia Roths Neuansatz ist das Filmzulagengesetz, ein Steueranreizmodell, das den Deutschen Filmförderfonds 1 und 2 und den German Motion Picture Fund ablösen soll. Abgerundet wird die Neuaufstellung des Fördersystems mit einer Investitionsverpflichtung für Sender und Streamingdienste. Für diese beiden Säulen liegt allerdings noch kein Gesetzentwurf vor. Dr. Jan Ole Püschel, Abteilungsleiter bei der Beauftragten für Kultur und Medien, zeigte sich optimistisch, dass die beiden Entwürfe bald vorgelegt werden können. 

Ergänzt werden diese drei Säulen durch die kulturelle Filmförderung. Die Experten waren sich einig, dass zumindest drei Elemente ineinandergreifen und notwendig sind, um den deutschen Film für die Zukunft fit zu machen. Die Investitionsverpflichtung sehen die Sender und Streamer skeptisch bis verfassungsmäßig bedenklich. 

„Einseitiges Gesetzespaket“

Unterschiedliche Meinungen gab es zwischen den geladenen Gästen erwartungsgemäß zu den Details der Novellierung des FFG, die im Zentrum der Anhörung stand. Björn Hoffmann vom AG Verleih bewertete das von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien vorgelegte beziehungsweise angekündigte Gesetzespaket als einseitig. 

Die Produzenten würden gestärkt. Alle anderen Marktplayer bemühten sich im Moment, den Status quo zu erhalten. Dies widerspreche der ursprünglichen Ankündigung von Claudia Roth, die Zahl der gedrehten Filme zu verringern, die im Moment bei rund 250 geförderten Langfilmen liegt, und mehr Geld für die Herausbringung und den Erhalt der Kinoinfrastruktur bereitzustellen. 

„Buy-out-Verträge müssen vorbei sein“

Björn Böhning von der Produktionsallianz verteidigte die geplanten Verschiebungen der Mittel im FFG zugunsten der Produzentinnen und Produzenten. Er mahnte zudem an, dass Buy-out-Verträge, bei dem der Produzent alle Rechte an den Auftraggeber abtritt, vorbei sein müssten. 

Dr. Wolf Osthaus vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), widersprach. Sender oder Streamingdienste müssten für das Risiko, einen Film voll zu finanzieren, auch die entsprechenden Rechte erhalten. Er schlug andere Modelle wie vertraglich vereinbarte Erfolgsboni vor, mit denen Produktionsunternehmen an Erfolgen beteiligt werden können. 

„Respektlosigkeit des Gesetzgebers“

Ein heiß diskutiertes Thema in der deutschen Filmwirtschaft sind die Sperrfristen. Dahinter verbergen sich gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen der Auswertung eines Films im Kino, über VoD-Dienste, Pay TV und schließlich die Ausstrahlung im Fernsehen. Die Vertreter der Verbände in dieser Auswertungskaskade hatten sich auf eine Branchenvereinbarung geeinigt, nach der diese Regeln flexibilisiert worden sind. 

Der Gesetzentwurf des FFG sieht nun Regelungen vor, die diese Veränderungen obsolet machen. Christine Berg vom Hauptverband deutscher Filmtheater sprach von einer Respektlosigkeit des Gesetzgebers. Sie plädierte gemeinsam mit den Vertretern der AG Kino sowie den beiden Verleiherverbänden dafür, die Regelungen der Branchenvereinbarung zu achten. 

„Nur eine gesetzlich festgelegte Schutzfrist für das Kino“

Widerspruch kam von Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, dem juristischen Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks (mdr). Er forderte, dass es nur eine gesetzlich festgelegte Schutzfrist für das Kino geben sollte. Die weitere Auswertungskaskade solle mit jeweils auf das Einzelprojekt zugeschnittenen Verträgen geregelt werden, die auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen geschlossen werden könnten. 

Schröder machte auch auf die Bedenken der öffentlich-rechtlichen Sender zur Umstellung der Fördersystematik im FFG aufmerksam. Bislang wurden 50 Prozent der Mittel in der Produktionsförderung nach einer Jury-Entscheidung vergeben, 50 Prozent in der sogenannten Referenzförderung. Mit ihr erhalten Firmen automatisch Gelder für die Herstellung eines neuen Films, wenn ein Film an der Kinokasse oder auf Festivals erfolgreich war. 

„Mittel für die Referenzförderung splitten“

Künftig soll es nur noch die Referenzförderung geben. Da die Mehrzahl der an der Kinokasse erfolgreichen Filme von den privaten Sendern koproduziert werden, flössen künftig über die Abgaben der öffentlich-rechtlichen Sender Gebührengelder zu den privaten Sendern. Dies widerspräche dem Auftrag der Sender. 

Sie würden daher vorschlagen, die für die Referenzförderung zur Verfügung stehenden Mittel zu splitten. Das Geld aus dem Aufkommen der öffentlich-rechtlichen Sender könnte in einen Sondertopf eingestellt werden, von dem nur die erfolgreichen Produzenten und Produzentinnen von Filmen profitieren, die ARD und ZDF als Partner hatten.

„Änderungen zu Ungunsten der Verleiher zurücknehmen“

Breiten Raum nahm in der Diskussion die künftige finanzielle Ausstattung des Verleihs im FFG ein, wobei sowohl von Björn Hoffmann ( AG Verleih) als auch Peter Schauerte (AllScreens) angemahnt wurde, weiter an einem Modell zu arbeiten, mit dem der Verleih in das Filmzulagenmodell einbezogen werden könne. Beide forderten, geplante Veränderungen im FFG zu Ungunsten der Verleiher zurückzunehmen. 

Insbesondere die Streichung der 2009 eingeführten Medialeistungen schwäche den Verleih. Hinter dem Modell verbirgt sich, dass die Sender Werbezeiten im Wert von knapp sechs Millionen Euro im Jahr zum Start deutscher Kinofilme zur Verfügung stellen und damit ihre Einzahlungen ins Fördersystem verringern. Daniela Beaujean von VAUNET – Verband privater Medien schloss sich an und forderte für ihre Mitglieder, diese Möglichkeit der Abgabeleistung zu erhalten. 

„Medialeistungen haben sich abgenutzt“

Neben Hoffmann, Schauerte und Beaujean sprachen sich auch Christine Berg und Dr. Christian Bräuer von der AG Kino für deren Erhalt aus. Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt (FFA), hielt als geladener Sachverständiger dagegen. Die Medialeistungen seien einst ein großartiges Marketing-Werkzeug gewesen, das sich leider abgenutzt habe. Nur noch zwei Prozent der Kinobesucher entschieden sich durch die Spots für den Kauf einer Kinokarte für einen bestimmten Film.

Uneinig waren sich Christine Berg und Christian Bräuer zur Reform der Abgabe der Kinos, die je nach der Höhe ihres Umsatzes Leistungen an die FFA erbringen müssen. Im derzeit geltenden FFG wird nach Leinwand abgerechnet, künftig soll pro Kinocenter abgerechnet werden. Berg befürchtet einen massiven Nachteil für kleinere und mittlere Betriebe. Bräuer meint dagegen, dass das System nach der Umstellung gerade für kleinere Unternehmen gerechter werde und damit die wirtschaftliche Effizienz jeder Leinwand in einem Filmtheater stark steige. 

„Zukunftsprogramm Kino muss fortgesetzt werde“

Einig waren sie sich darin, dass das Zukunftsprogramm Kino fortgesetzt werden müsse, mit dem die Bundesregierung die Werterhaltung und Digitalisierung der Kinos fördert. Der Investitionsbedarf der Kinos liegt bei 112 Millionen Euro im Jahr. Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 ist das Programm finanziell nicht unterlegt. Beide Experten plädierten auch dafür, die geplante Streichung der Förderung des Abspiels von Kurzfilmen im FFG zurückzunehmen und die Unterstützung von Festivals zu erhalten beziehungsweise auszubauen. 

Der Cinestar unterstütze 34 Festivals, davon 24 als Sponsor, so Christine Berg. Björn Hoffmann ergänzte, insbesondere die Berlinale als Schaufenster des deutschen Films und wichtiger Markt müsse auskömmlich über den Bundeshaushalt finanziert werden. (dock/07.10.2024)

Dokumente

  • 20/12660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 1 MB — Status: 28.08.2024

Tagesordnung

  • 62. Sitzung am Mittwoch, dem 7. Oktober 2024, öffentlich

Protokolle

  • Protokoll der 62. Sitzung vom 07.10.2024
  • Anlagenkonvolut zum Protokoll der 62. Sitzung am 07.10.2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater
  • Stellungnahme AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher
  • Stellungnahme AllScreens Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien
  • Stellungnahme ARD und ZDF
  • Stellungnahme Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
  • Stellungnahme Deutscher Drehbuchverband
  • Stellungnahme HDF KINO – Hauptverband Deutscher Filmtheater
  • Stellungnahme Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien (Produktionsallianz) (zusammen mit der AG DOK, der Deutschen Filmakademie und dem Produzent*innenverband)
  • Stellungnahme VAUNET – Verband Privater Medien
  • Stellungnahme ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Kultur und Medien

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Medien

Filmförderungsgesetz er­neut an Ausschuss für Kul­tur und Medien überwiesen

Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Mittwoch, 18. Dezember 2024, in zweiter Beratung das Filmförderungsgesetz an die Ausschüsse zurückverwiesen. Auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG, 20/12660) erneut im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP gegen die Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW bei Enthaltung der AfD angenommen.

Die Filmförderungsanstalt soll dem Entwurf nach zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden, die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert, die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung stärker berücksichtigt und die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert werden, heißt es in dem Entwurf. Das Filmförderungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wird Ende dieses Jahres auslaufen, die Novelle soll Anfang 2025 in Kraft treten. (eis/18.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/12660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 1 MB — Status: 28.08.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Antrag auf Zurücküberweisung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Kultur

Bundestag beschließt Reform der Förderung des deutschen Films

Der Bundestag hat Donnerstag, 19. Dezember 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ (Filmförderungsgesetz, 20/12660) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (20/14312) angenommen. Dafür stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU und die AfD. Bei Abwesenheit der Gruppe BSW enthielten sich die Gruppe Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband.

In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag von Stefan Seidler (20/14323) ab. Für den Änderungsantrag stimmten Seidler und die Gruppe Die Linke, dagegen alle Fraktionen, wobei es eine Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab. In dritter Beratung wurde ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/14313) mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung des Abgeordneten Stefan Seidler und Abwesenheit der Gruppe BSW abgelehnt.

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung – Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen“ (20/8415) war von der Tagesordnung abgesetzt worden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Filmförderungsanstalt soll zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden, die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert und die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Filmförderungsgesetz in seiner bisherigen Fassung wird Ende dieses Jahres auslaufen, die Novelle soll Anfang 2025 in Kraft treten.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabefinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Insgesamt soll ihre Selbstverwaltung gestärkt werden. Ebenso soll die Förderung von barrierefreien Filmfassungen für seh- und hörbehinderte Menschen verbessert werden.

Bisherige Förderkommission wird abgeschafft

Die Produktions- und Verleihförderung soll weitestgehend automatisiert werden. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Die bisherigen Förderkommissionen, die über eine Förderung entschieden, sollen im Gegenzug abgeschafft werden. 

Zudem sollen Autoren und Regisseure angemessen am Erfolg eines Filmes in der Referenzförderung beteiligt werden. Die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden und der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht werden. 

Verzicht auf einen Diversitätsbeirat

Bei der FFA wird nun doch kein Diversitätsbeirat eingerichtet, der die FFA bei den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung beraten soll. Dies hatte der federführende Kulturausschuss am 18. Dezember durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen. 

Den geänderten Gesetzentwurf hatte der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke gebilligt.

Änderungen im Ausschuss für Kultur und Medien

Der Kulturausschuss hatte den Gesetzentwurf bereits in seiner Sitzung am 6. November dieses Jahres in einer geänderten Fassung gebilligt. Doch nach dem Scheitern der Regierungskoalition waren erneut Änderungen notwendig geworden, um eine Mehrheit im Bundestag sicherzustellen. Deshalb überwies das Plenum den Gesetzentwurf am 18. Dezember in der zweiten Lesung zur erneuten Befassung in den Kulturausschuss zurück. 

Eine weitere Änderung nahm der Ausschuss an den Regelungen zu den Medialeistungen vor. Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sollen öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender weiterhin einen Teil der an die FFA zu zahlenden Filmabgabe durch Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme ersetzen können. Dieses Recht soll auch Streaming-Anbietern eingeräumt werden. Allerdings soll dies nur noch zu 15 Prozent und nicht mehr zu 40 Prozent der Filmabgabe möglich sein. In der durch den Ausschuss am 6. November geänderten Fassung war der Anteil zunächst sogar auf 12,5 Prozent gesenkt worden.

Abgesetzter Antrag der AfD

Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll bei der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Vergabe von Fördermitteln von Zielen wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ entkoppelt werden. Dies stellte eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar, heißt es in dem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (20/8415). Zudem spricht sich die AfD dafür aus, dass bei der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigten Umwandlung der FFA in eine Filmagentur auf die Auslagerung der kulturellen Filmförderung, über die bisher allein der Bund entschieden habe, zu verzichten.

Die AfD wirft Roth in ihrem Antrag vor, die Filmförderung mit „sachfernen Forderungen “nach „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ideologisch zulasten der Kunstfreiheit auf eine Agenda festlegen zu wollen. Dass ideologische Vorgaben in der Bundesfilmförderung aus Sicht Roths vorrangig seien und filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte nachrangig, zeige auch deren Absicht, im Zuge der Novellierung des FFG die Filmförderungsanstalt in eine Filmagentur umzuwandeln, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen kann. Damit würde der Bund, der die künstlerische Qualität des deutschen Films bislang mit einem Volumen von 27 Millionen Euro fördert, seine besondere Stellung aufgeben. (hau/aw/19.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Staatsministerin für Kultur und Medien

Dr. Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

© Dr. Christiane Schenderlein/ Chris Gonz

Schenderlein, Dr. Christiane

CDU/CSU

Michelle Müntefering

Michelle Müntefering

© Michelle Müntefering/ Jorinde Gersina

Müntefering, Michelle

SPD

Thomas Hacker

Thomas Hacker

© Thomas Hacker/ Jannik Jürß

Hacker, Thomas

FDP

Martin Erwin Renner

Martin Erwin Renner

© Martin E. Renner

Renner, Martin Erwin

AfD

Michael Sacher

Michael Sacher

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Sacher, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Gruppe Die Linke

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8415 - Antrag: Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung - Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen
    PDF | 216 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/12660 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 1 MB — Status: 28.08.2024
  • 20/14312 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/12660 - Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 887 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14313 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/12660, 20/14312 - Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 154 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14323 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/12660, 20/14312 - Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    PDF | 164 KB — Status: 19.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/14323 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/12660 (Beschlussempfehlung 20/14312: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/14313 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 19.06.2025