Reform der Förderung des deutschen Films erörtert
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ (Filmförderungsgesetz, 20/12660) hat sich das Parlament am Donnerstag, 26. September 2024, erstmals befasst. Der Bundestag überwies den Entwurf im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Filmförderungsanstalt soll zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden, die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert, die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung stärker berücksichtigt und die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert werden. Das Filmförderungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wird Ende dieses Jahres auslaufen, die Novelle soll Anfang 2025 in Kraft treten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabefinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Insgesamt soll ihre Selbstverwaltung gestärkt werden. Zusätzlich eingerichtet werden soll bei der FFA ein Diversitätsbeirat mit Vertretern der Filmbranche als beratendes Gremium. Ebenso soll die Förderung von barrierefreien Filmfassungen für seh- und hörbehinderte Menschen verbessert werden.
Die Produktions- und Verleihförderung soll weitestgehend automatisiert werden. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Die bisherigen Förderkommissionen, die über eine Förderung entschieden, sollen im Gegenzug abgeschafft werden. Zudem sollen Autoren und Regisseure angemessen am Erfolg eines Filmes in der Referenzförderung beteiligt werden. Die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden und der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht werden. (aw/26.09.2024)