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Allgemeine Finanzdebatte

Opposition übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf der Bundesregierung

Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) folgte am Dienstag, 10. September 2024, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2025 (20/12400). Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Die vier Einzelpläne wurden am Freitag, 13. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.  2024, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 

Bereits am 10. September waren nach erster Lesung im Rahmen der Allgemeinen Finanzdebatte der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (20/12772) und der Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024, 20/12770) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen worden.

CDU/CSU: Unrealistisch, unehrlich, verantwortungslos

Von einer Einigung der Ampel im Haushaltsstreit kann aus Sicht von Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) keine Rede sein. Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf werde nun das Ergebnis dieser Nicht-Einigung in den Bundestag delegiert und dies auch noch als „Souveränitätsgewinn für das Parlament verkauft“, bemängelte er. Der Entwurf sei „maximal unrealistisch, unehrlich und verantwortungslos“. Kein Haushaltsentwurf zuvor habe vom Umfang her so viele ungedeckte Positionen enthalten, befand der Unionsabgeordnete. „Es ist sicher davon auszugehen, dass Ihnen im Laufe des nächsten Jahres das Geld ausgehen wird“, prognostizierte Middelberg. 

Die Ampel habe nicht nur eine Globale Minderausgabe (GMA) in Höhe von zwölf Milliarden Euro für den Gesamthaushalt eingeplant, sondern darüber hinaus noch 4,3 Milliarden Euro an Minderausgaben in den Einzeletats. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) schlummerten zudem noch ungedeckte Positionen im Umfang von zwölf Milliarden Euro. Demgegenüber stünde eine völlig unrealistische Einnahmeplanung mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von sechs Milliarden Euro, sagte Middelberg. 

SPD: Nicht bei Bildung, Demokratie und Zivilgesellschaft sparen

Dennis Rohde (SPD) erinnerte an Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung, die sein Vorredner gemacht habe. Middelberg habe angeregt, die Bildungsprogramme zusammenzustreichen, „vorneweg das Zukunftschancenprogramm für die Schwächsten in unserer Gesellschaft“. Außerdem habe der Unionsabgeordnete gefordert, die „Demokratie- und Zivilgesellschaftsprogramme“ zusammenzustreichen. „In dieser Zeit bei Bildung, Demokratie und Zivilgesellschaft sparen zu wollen – auf diese Ideen muss man erst mal kommen“, sagte Rohde. Seine Fraktion werde immer für Demokratie und die unveräußerlichen und universellen Menschenrechte kämpfen, machte er deutlich: „Ganz besonders in diesem Haushalt.“

Rohde kündigte an, weiterhin der Ukraine helfen zu wollen. Damit werde die internationale Ordnung geschützt. Sollte es nicht gelingen, das eingefrorene Vermögen zu nutzen, um Waffen zu kaufen, „sind wir wieder am Ball“. Zur Friedenspolitik gehöre aber auch, die humanitäre Situation in den Blick zu nehmen und Fluchtursachen zu bekämpfen. Optimistisch zeigte sich der SPD-Abgeordnete mit Blick auf das von der Ampel geplante Wirtschaftspaket. Wer kritisiere, im Haushalt sei das Bürgergeld zu niedrig und die Steuereinnahmen zu hoch veranschlagt, „der glaubt nicht an die Wirtschaftskraft in diesem Land“. 

AfD: Nicht durchfinanziert und verfassungswidrig

Peter Boehringer (AfD) hält den Haushalt schon angesichts der „völlig ungeklärten“ Globalen Minderausgaben von zwölf Milliarden Euro für nicht durchfinanziert und damit für verfassungswidrig. Dieser Betrag stelle aber nur die Spitze des Eisbergs dar. Zusätzlich fänden sich in fast allen Einzelplänen und dem KTF „lokale GMA-Anforderungen“. Diese summieren sich laut Boehringer auf mehr als 27 Milliarden Euro, was für insgesamt 39 Milliarden Euro an GMAs sorge. Unter den Minderausgaben finde sich auch eine Milliarde Euro bei der Bundeswehr. „Das ist unrealistisch“, so der AfD-Abgeordnete. Schließlich suche man verzweifelt Geld „für die Verlängerung des Ukrainekrieges, der nicht der unsere ist“. 

Geradezu lächerlich, so Boehringer, sei zudem die Annahme beim Bürgergeld. Dank der „rechtsvergessenen Zuwanderungs- und Sozialpolitik für alle Welt“ werde viel mehr Geld benötigt. Budgetiert würden für 2025 aber 5,5 Milliarden Euro weniger als für 2024. 

Grüne: Kein Kaputtsparen beim Klima

Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erfreut, dass es im Haushalt ein Kaputtsparen beim Klima nicht gebe. „Das wird es auch in Zukunft mit uns nicht geben“, betonte er. Einen Sparkurs, wie von der Union gefordert, „der unser Land entzweit hätte“, werde es nicht geben. Mit dem Haushalt würden Prioritäten gesetzt, beispielsweise für die Versorgung und Absicherung von Kindern, so Kindler weiter. „Für uns Grüne ist die Bekämpfung von Kinderarmut ein Top-Thema in dieser Koalition.“ Auch beim Klimaschutz handle die Bundesregierung. Der KTF bleibe, trotz des Urteils aus Karlsruhe, „im Kern erhalten“. 

Dennoch, so Kindler, sei der Haushalt noch nicht zu Ende gedacht. „Mir ist nicht klar, wie man ernsthaft angesichts dieser aktuellen Weltlage die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit so drastisch kürzen kann“, sagte er. Gleichzeitig forderte er mehr militärische Unterstützung für die Ukraine. „Unsere Freiheit wird in der Ukraine verteidigt“, sagte Kindler.

FDP: Investitionssumme wird gegenüber 2021 verdoppelt

Christoph Meyer (FDP) wies darauf hin, dass die Investitionssumme im Haushalt im Vergleich zu 2021 verdoppelt werde. Dennoch gelte es, private Investitionen anzureizen, weshalb die 49 Maßnahmen zur Wirtschaftswende mit dem Haushalt verknüpft werden müssten. Interessant, so Meyer sei es, welche Maßnahmen denn die Union mitzutragen bereit sei. 

Beim Thema Bürgergeld sei darauf hinzuweisen, dass die Union den aktuellen Mechanismus vor zwei Jahren selbst mitbeschlossen habe. Beim Thema Schuldenbremse sei nicht klar, wo die Union stehe. Ob nun das CDU-Grundsatzprogramm von Friedrich Merz und Carsten Linnemann gelte, fragte Meyer. Oder ob man dem Berliner Bürgermeister Kai Wegner folge, der Meyer zufolge in Berlin die Notlage aufgrund der Flüchtlingssituation ausrufen wolle. 

Linke: Weder Haushaltswahrheit noch Haushaltsklarheit

Christian Görke (Gruppe Die Linke) verteilte die Note mangelhaft. Eine Überbuchung von mindestens 24 Milliarden Euro habe mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gar nichts zu tun. 

Statt zu tricksen, müsse man sich um den „obszönen Reichtum beim deutschen Geldadel“ kümmern und die Schuldenbremse angehen, damit dringende Investitionen und die Entlastung der Mittel finanzierbar sind. 

BSW: Luftbuchungen und unrealistische Prognosen

Amira Mohamed Ali (Gruppe BSW) sprach von einem Haushalt voller Luftbuchungen und unrealistischer Prognosen. Die Ampel wisse, dass ihnen der Haushalt in ein paar Monaten um die Ohren fliegen könne.

SPD, Grünen und FDP sei dies aber egal, so Mohamed Ali,weil es Ihnen nur um sich selbst und um Ihre Pöstchen geht„. 

Ausgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,14 Milliarden Euro ausgeben können, in diesem Jahr sind es mit 9,81 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,25 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,3 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,18 Milliarden Euro). 1,53 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro).

Die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt schlägt mit 441,03 Millionen Euro zu Buche (2024: 427,19 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 892,13 Millionen Euro rechnen (2024: 821,27 Millionen Euro).

Bundesrechnungshof und Bundesschuld

Der Bundesrechnungshof kann mit 197,56 Millionen Euro rechnen (2024: 191,81 Millionen Euro). Die Ausgaben des Einzelplans der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 33,22 Milliarden Euro gegenüber 39,57 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dem stehen Einnahmen von 53,52 Milliarden Euro gegenüber (2024: 52,9 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes.

Mit einer Kreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro statt 50,34 Milliarden Euro in diesem Jahr wird die Schuldenregel des Grundgesetzes eingehalten. Für den Schuldendienst sind 37,87 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,41 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen summieren sich im Entwurf auf 4,04 Milliarden Euro (2024: 2,07 Milliarden Euro).

Allgemeine Finanzverwaltung

Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge rechnet die Bundesregierung für 2025 mit steigenden Steuereinnahmen. Eingestellt ist ein Betrag von 388,45 Milliarden Euro (2024: 374,55 Milliarden Euro). 

Leicht rückläufig sind die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 46,72 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind im nächsten Jahr nur noch 46,17 Milliarden Euro eingeplant. 

Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 117,77 Milliarden Euro (2024: 107,06 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 119,63 Milliarden Euro (2024: 113,6 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 41,17 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 35,59 Milliarden Euro).

Haushaltsbegleitgesetz 2025

Gegenstand des Regierungsentwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (20/12772) sind die im Haushaltsentwurf 2025 und im Finanzplan bis 2028 berücksichtigten Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere„ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz), des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz) sowie des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). 

Laut Regierung soll das Gesetz dazu beitragen, dass die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 des Grundgesetzes eingehalten wird. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, lediglich die Änderung des Windenergie-auf-.See-Gesetzes soll rückwirkend bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Von der Rückwirkung betroffen ist in erster Linie die Verteilung der Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen 2024.

Änderung des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes

Durch die Änderungen des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes soll der Bestand des Sondervermögens jeweils zu den Kuponterminen auf die über den Nennwert hinausgehenden Beträge reduziert werden, die zur Rückzahlung an Marktteilnehmer benötigt werden. Belastungen des Bundeshaushalts durch “unnötige Zuführungen an das Sondervermögen„ auf den Eigenbestand des Bundes würden dadurch vermieden und die Zahlungsverschiebungen zwischen den Haushaltsjahren deutlich vermindert.

Wie es heißt, muss der Bund bei Rückkäufen inflationsindexierter Bundeswertpapiere in den Eigenbestand an die Verkäufer einen Inflationsausgleich in Höhe der festgestellten Inflationsentwicklung zwischen dem ersten Zinslaufbeginn und dem Tag der Transaktion zahlen. Durch die Gesetzesänderung soll diese Belastung des Bundeshaushalts durch Entnahme aus dem Sondervermögen in Höhe der festgestellten Inflationsentwicklung vom ersten Zinslaufbeginn bis zum letzten Kuponstichtag jeweils zum 15. April weitgehend ausgeglichen werden. Die Änderungen sollen den Bundeshaushalt um rund 1,62 Milliarden Euro entlasten.

Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Durch die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes will die Regierung die Transformationskomponente in den Ausschreibungen für die Windenergie auf See in den Jahren 2025 und 2026 verstetigen, die zur “Unterstützung der notwendigen Transformation„ in den Bundeshaushalt fließt. Mit der Verteilung der Einnahmen will sie sicherstellen, dass sowohl für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes als auch für Maßnahmen der umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen weiterhin in bedeutendem Umfang Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Einnahmen aus den Ausschreibungen wollen aber auch dauerhaft für die “erheblichen Transformationsausgaben„ im Bundeshaushalt genutzt werden können.

Die Änderung des SGB VI entlastet nach Regierungsangaben den Bundeshaushalt, indem der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung 2025 um eine Milliarde Euro, 2026 um 700 Millionen Euro und 2027 um 300 Millionen Euro gesenkt wird.

Nachtragshaushaltsgesetz 2024

Der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (20/12770) sieht vor, für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in diesem Jahr 3,7 Milliarden Euro mehr bereitzustellen als geplant. Als Grund dafür nennt die Bundesregierung die schwächere wirtschaftliche Entwicklung, die höhere Zahl von Leistungsempfängern und die höheren Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften. 

Um den Mehrbedarf bei Bundesautobahnen zu decken, sollen die Verkehrsinvestitionen um 300 Millionen Euro aufgestockt werden. Mehrbedarfe bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel will die Regierung im Umfang von 10,375 Milliarden Euro ausgleichen, und zwar über eine Bundeszuweisung an den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Darüber hinaus werden unter dem Strich Steuermindereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro erwartet. 

An Entlastungen nennt die Regierung Einnahmen aus der Bundesbeteiligung Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) in Höhe von 275 Millionen Euro, geringere Bedarf zur Abwicklung der Gaspreisbremse (600 Millionen Euro) und bei den Personalverstärkungsmitteln (1,45 Milliarden Euro), Minderausgaben bei der Strukturstärkung für Kohleregionen in Höhe von 250 Millionen Euro und globale Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro aufgrund geringerer Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie einer möglichen Zahlung im Zusammenhang mit einem Anspruch des Bundes gegen ein Unternehmen, an dem der Bund beteiligt ist.

Mehrausgaben von rund zwölf Milliarden Euro 

Der Nachtrag führt im Ergebnis dazu, dass sich Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts 2024 von bisher 476,81 Milliarden Euro um 12,07 Milliarden Euro auf 488,88 Milliarden Euro erhöhen. Die Steigerung gegenüber dem Bundeshaushalt 2023 würde danach 27,67 Milliarden Euro betragen. 

Die Nettokreditaufnahme soll mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen als die zunächst beschlossenen 39 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt damit laut Entwurf genau im Rahmen der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Höhe. (hau/vom/scr/13.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

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Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

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Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

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Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

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Christoph Meyer

Christoph Meyer

© DBT/ Inga Haar

Meyer, Christoph

FDP

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

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Harald Weyel

Harald Weyel

© Prof. Dr. Harald Weyel/Sascha Mohr

Weyel, Dr. Harald

AfD

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Gruppe Die Linke

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Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

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Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

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Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

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Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
    PDF | 1 MB — Status: 06.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 242 KB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/12772 und 20/12770 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Rechtmäßigkeit des Haushaltentwurfs 2025 umstritten

Zeit: Montag, 23. September 2024, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin

Ob der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2025 verfassungsgemäß ist, darüber waren sich die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung gleich in mehrfacher Hinsicht uneins. Der Haushaltsausschuss hatte die elf Experten am Montag, 23. September 2024, zum Auftakt seiner Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt gehört.

Im Einzelnen ging es unter Vorsitz von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (20/12400), für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (20/12772), zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/12771, 20/13165) sowie für einen Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2024 (20/12770).

Bedenken wegen Globaler Minderausgabe

Selbst von den Regierungsfraktionen benannte Sachverständige hatten Bedenken wegen der Höhe der sogenannten Globalen Minderausgabe (GMA) im Regierungsentwurf. Bei einer GMA geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Haushalt eigentlich vorgesehen Mittel in dieser Höhe tatsächlich nicht abgerufen werden. Nur dank einer GMA von zwölf Milliarden Euro oder drei Prozent des Haushaltsvolumens bleibt der Entwurf für 2025 im Rahmen der Schuldenbremse.

Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler von der Pariser Hochschule HEC Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach nannte dies „finanz- und verfassungsrechtlich problematisch“. Das Instrument der GMA werde gewöhnlich „zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und darf nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen beziehungsweise nur zum Schein herbeizuführen“, erklärte Steinbach. 

Für „noch vertretbar“ hielten er wie auch einige weitere Sachverständige ein GMA von zwei Prozent und damit unter zehn Milliarden Euro. Schon im Vorfeld hatten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen, dass sie eine Absenkung in dieser Größenordnung erreichen wollen.

„Fundamentales Gewaltenteilungsproblem“

Der von der AfD-Fraktion benannte Berliner Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau wies allerdings darauf hin, dass der Regierungsentwurf neben dieser „Bodensatz-GMA“ weitere GMAs in den Einzelhaushalten vorsehe, sodass in der Summe Minderausgaben von fast neun Prozent angenommen würden. Das genüge keinesfalls dem „Grundsatz der Haushaltswahrheit“. 

Das „eigentliche Skandalon“ aber sei, dass der Bundestag, würde er einen solchen Etat beschließen, seine Kompetenz für den Haushaltsvollzug an die Regierung abtreten würde, argumentierte Vosgerau. Das aber wäre ein „fundamentales Gewaltenteilungsproblem“ und damit verfassungswidrig.

Stichhaltige Begründung vermisst

Der von den Grünen benannte Staatsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin vermisste vor allem eine stichhaltige Begründung für die hohe GMA. Der Verweis der Regierung auf die „empirische Erfahrung“, dass Mittel in dieser Größenordnung am Jahresende nicht abgerufen worden seien, „bringt verfassungsrechtlich nicht viel“, sagte Thiele. 

Der Cottbuser Volkswirt Prof. Dr. Jan Schnellenbach, den die FDP benannt hatte, schlug als konkrete Maßnahme vor, die vorerst nicht benötigten Milliarden für eine Intel-Chipfabrik umzuwidmen, um so die GMA zu senken.

„Unter zehn Milliarden vertretbar“

Die für 2025 ausgewiesene GMA dient erklärtermaßen dazu, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Südekum verwies aber darauf, dass es in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine Anhaltspunkte für eine zulässige Höhe der GMA gibt. Auch Südekum hielte aber eine Höhe von „unter zehn Milliarden“ im nächsten Jahr für „vertretbar“.

Problematisch erschienen mehreren Sachverständigen auch im Haushaltsentwurf eingesetzte Globale Mehreinnahmen, die sich infolge der Wachstumsinitiative ergeben sollen. Dieses noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmenpaket soll die Konjunktur beleben und damit zu Steuermehreinnahmen führen. 

„Wachstumsimpulse überschätzt“

Die Münchener Wirtschaftswissenschaftlerin und Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer, erwartet zwar „Wachstumsimpulse“, hält aber die dadurch von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen für das erste Jahr, also 2025, für „eher überschätzt“.

Der Chefvolkswirt des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, Dr. Claus Michelsen, erwartet aufgrund einer von ihm geleiteten Studie, dass die Wachstumsinitiative das Bruttoinlandsprodukt 2025 „konservativ gerechnet“ um 0,4 Prozent steigen lässt. Der Effekt erhöhe sich dann bis 2028 auf 0,9 Prozent. Die Bundesregierung erwartet 0,5 Prozent im ersten Jahr. 

„Unerklärliche Mehreinnahmen“

Dazu erklärte der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, dass nach üblicher Schätzung bei einem Prozent Wirtschaftswachstum vier Milliarden Steuermehreinnahmen zu erwarten seien. Wie die Bundesregierung dann bei einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Prozent Mehreinnahmen komme, sei ihm „unerklärlich“.

„Problematisch“ ist aus Sicht des Münchener Professors für Öffentliches Recht Dr. Stefan Korioth auch, dass der Haushaltsentwurf anstelle des bisher übliche Zuschusses für die Deutsche Bahn, der unter die Schuldenbremse fiele, eine Erhöhung des Eigenkapitals und ein Darlehen mit 34 Jahren Laufzeit vorsieht. 

„Werthaltiger Vermögenstausch fraglich“

Auch der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Prof. Dr. Hanno Kube hielt es für „fraglich“, ob es sich hier tatsächlich um einen „werthaltigen Vermögenstausch“ handelt, für den die Schuldenbremse nicht gilt. Andere Sachverständige wie der Oberurseler Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Hermes verwiesen allerdings darauf, dass bei der Bahn langfristig mit einer Einhaltung ihrer Verpflichtungen gerechnet werden könne. Daher seien „Eigenkapital und Darlehen als werthaltig anzusehen“.

Auch wenn in der Anhörung zu den angesprochenen Kritikpunkten oft auch Gegenmeinungen zu Wort kamen, blieb doch haften, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht nur finanziell, sondern auch verfassungsrechtlich „auf Kante genäht“ ist. Auf den Haushaltsausschuss des Bundestages kommt nun eine Menge Arbeit zu. (pst/23.09.2024)

Dokumente

  • 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 72 MB — Status: 16.08.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
    PDF | 1 MB — Status: 06.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12771 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
    PDF | 534 KB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 242 KB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13165 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksache 20/12771 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 205 KB — Status: 02.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Montag, dem 23. September 2024, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 87. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Jens Südekum - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Prof. Dr. Hanno Kube - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business & Law School Berlin
  • Prof. Dr. Stefan Korioth - Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Thiess Büttner - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach - HEC Paris
  • RA Prof. Dr. Georg Hermes
  • RA Dr. Ulrich Vosgerau
  • Dr. Claus Michelsen - Verband forschender Arzneimittelhersteller
  • Prof. Dr. Jan Schnellenbach - Brandenburgische Technische Universität
  • Prof. Dr. Dr. Monika Schnitzer - Ludwig-Maximilians-Universität München

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Nachtragshaushalts­gesetz 2024 zurück in den Ausschuss überwiesen

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 13. November 2024, in zweiter Beratung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (20/12770, 20/13337, 20/13439 Nr. 7) befasst und die Vorlage im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen des gesamten Parlaments zurück an den Haushaltsausschuss überwiesen. Das hatten die Fraktionen von SPD, Union, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemäß Paragraf 82 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages beantragt.

Erhöhung der Nettokreditaufnahme

Laut Entwurf sind für das laufende Jahr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Ursprünglich lag das Soll bei 476,8 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen. Ursprünglich war für dieses Jahr eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme liegt laut Entwurf genau im Rahmen der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Höhe. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts ermöglicht die Neuberechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme. Gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Haushalt für 2024 ist aufgrund der schwachen konjunkturellen Entwicklung eine höhere Kreditaufnahme möglich. 

Einnahmeseitig fallen die Steuereinnahmen laut Nachtragsentwurf geringer aus als ursprünglich veranschlagt. Sie werden auf 374,4 Milliarden Euro taxiert, 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Allerdings sind im Einzelplan 60 nunmehr eine Globale Mehreinnahme in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eine deutlich geringere Globale Mindereinnahme (minus 0,4 Milliarden Euro statt minus 2,0 Milliarden Euro) veranschlagt. 

Höhere Ausgaben für Entlastung beim Strompreis

Grund für den Nachtragshaushalt sind unter anderem deutlich höhere Ausgaben für „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“. Sie werden aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, geleistet. Ursprünglich waren im Wirtschaftsplan des Sondervermögens dafür zehn Milliarden Euro veranschlagt, mit dem Nachtragshaushalt sind nun 19,4 Milliarden Euro vorgesehen. 

Zudem sollen die Einnahmen des Sondervermögens aus dem Emissionshandel geringer ausfallen, und zwar um 1,6 Milliarden Euro auf 6,6 Milliarden Euro. Zum Ausgleich der höheren Ausgaben und geringeren Einnahmen ist im Nachtragshaushalt eine Zuweisung an das Sondervermögen in Höhe von 10,4 Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem Nachtragshaushalt werden auch die Ansätze für das Bürgergeld und die Kosten für Unterkunft und Heizung nach oben korrigiert. Waren für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bislang 46,8 Milliarden Euro etatisiert, sind es mit 50,5 Milliarden Euro nun 3,7 Milliarden Euro mehr als geplant. (scr/eis/13.11.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Jörg Kukies

Dr. Jörg Kukies

© Bundesministerium der Finanzen/Photothek

Kukies, Dr. Jörg

Bundesminister der Finanzen

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

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Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

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Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

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Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

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Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

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Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/12770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
    PDF | 1 MB — Status: 06.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13337 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024) - Drucksache 20/12770 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 114 KB — Status: 14.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13439 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. September bis 14. Oktober 2024)
    PDF | 181 KB — Status: 18.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Antrag auf Zurückverweisung (Gesetzentwurf 20/12770, 20/13337) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw46-de-nachtragshaushaltsgesetz-1029468

Stand: 05.12.2025