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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Energie

Zuschuss für Übertragungsnetzbetreiber erörtert

Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. Dezember 2024, mit dem Übertragungsnetz und dem Emissionshandel befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, 20/13585, 20/13962) vor. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Die Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion zur Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025 (20/13624) war von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Übertragungsnetzkosten und die sich daraus ableitenden Übertragungsnetzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt stabilisieren. Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025  (20/14026) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro erhalten. 

Konkret soll zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Die Anpassungen in den Paragrafen 26 und 27 des Strompreisbremsengesetzes sollen gewährleisten, dass anderweitige Einnahmen aus dem Strompreisbremsengesetz und sonstige bisher für die Zwecke der Strompreisbremse vorgesehene Mittel nicht zur Finanzierung des Zuschusses zur anteiliger Finanzierung der Übertragungsnetzkosten verwendet werden, sondern dies allein aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln erfolgt, die zuvor auf dem Konto nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 4 des Strompreisbremsengesetzes zur Verfügung gestellt wurden. Finanziert werden soll der Zuschuss von insgesamt bis zu 1,32 Milliarden Euro für das Kalenderjahr 2025 demnach durch Mittel des Bundes. Sonstige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien nicht ersichtlich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“. 

Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).

Abgesetzter Antrag der AfD

Im von der Tagesordnung abgesetzten Antrag der Fraktion (20/13624) mit dem Titel „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025“ heißt es zur Begründung: „Die von der Bundesregierung und den Landesregierungen kürzlich rigoros verhängten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Klimaschutzpolitik wirken als Brandbeschleuniger für die durch die schweren ökonomischen Verfehlungen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bereits schwelende Wirtschaftskrise.“

Weiter heißt es in dem Antrag, es sei eine Deindustrialisierung, unter anderem durch hohe Energiepreise, zu befürchten, „welche als eine bedeutende Ursache die aktuelle CO2-Bepreisung haben“. Die Menschen hätten nicht nur substanzielle Freiheitsbeschränkungen erduldet, die allermeisten hätten mit deutlichen Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen. Nicht wenige würden ihre Arbeit verlieren und seien in ihrer beruflichen Existenz bedroht. (mis/eis/06.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/13585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    PDF | 985 KB — Status: 04.11.2024
  • 20/13624 - Antrag: Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2025
    PDF | 191 KB — Status: 05.11.2024
  • 20/13962 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) - Drucksache 20/13585 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 215 KB — Status: 27.11.2024
  • 20/14026 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025
    PDF | 218 KB — Status: 03.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/ 14026, 20/13585, 20/13962 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Anpassung des Treibhausgas-Emissions­handelsgesetzes begrüßt

Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 13.45 bis 15.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 20249, 20/13585, 20/13962) war am Mittwoch, 15. Januar 2025, Gegenstand einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie. Die Sachverständigen begrüßten die Anpassung, im Konkreten gab es aber einige Kritikpunkte.

Städtetag fordert soziale Abfederung

Dr. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag zum Beispiel erklärte: Nur wenn der CO2-Preis ausreichend hoch angesetzt sei, könne er die nötige Lenkungswirkung zur Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasen entfalten. Zugleich aber sehe er die Notwendigkeit, dass die Transformation zu einem klimaneutralen Leben und Wirtschaften sozial abgefedert werde. 

“Aus unserer Sicht muss daher zwingend ein Konzept für ein zielgenaues und unbürokratisches ausgestaltetes Klimageld vorgelegt werden„, sagte Jenssen. Es sei richtig, Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel sozial gerecht auf einkommensschwache Haushalte umzuverteilen.

Klimaforscher sprechen von einem historischen Schritt

Dr. Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) sprach von einem “historischen Schritt„. Ohne Deutschlands Vorreiterrolle, die es überhaupt erst ermöglicht habe zu zeigen, dass eine Bepreisung funktionieren könne, würde man heute nicht über die Ausweitung der europaweiten Treibhausgas-Bepreisung sprechen. Mit der Europäisierung sei allerdings auch eine breitere Verantwortung verbunden, die für die Funktionsfähigkeit des ETS (Emissions Trading System) notwendige Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu befördern. 

Mit der Europäisierung sei allerdings auch eine breitere Verantwortung verbunden, die für die Funktionsfähigkeit des ETS notwendige Kooperation zwischen EU Mitgliedstaaten zu befördern. Deutschland sollte dafür Sorge tragen, dass die unterschiedlichen Lasten auf faire und solidarische Weise getragen werden, sagte Pahle.

“Möglichst einfach, erfüllbar und erwartungssicher„

Martin Kaspar von der Thüga Aktiengesellschaft begrüßte grundsätzlich das mit der Anpassung zum Ausdruck gebrachte Bewusstsein um die Wichtigkeit eines europaweit einheitlichen Emissionshandels, warnte aber: Da der Erwerb von Zertifikaten je nach Sektor unterschiedlich geregelt sein könne und der nationale Brennstoffemissionshandel einer nach wie vor staatlich festgelegten Preisbildung unterliege, seien Neuerungen tendenziell komplex und für die betroffenen Unternehmen mit einem höheren Erfüllungsaufwand verbunden.

“Änderungen am Emissionshandel sollten daher möglichst einfach, erfüllbar und erwartungssicher sein„, sagte Kaspar. 

Der Wunsch nach mehr Planungssicherheit

Dr. Lutz von Meyerinck als Vertreter der KMW outrage management Partnerschaft  kritisierte den vorgelegten Gesetzentwurf: Es fehle jede Planungssicherheit, niemand kenne den CO2-Preis nach 2026, der Seeverkehr könne nicht integriert werden – und womöglich drohten Deutschland Strafzahlungen von Seiten der EU. 

Auch Dr. Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie nannte als sein Hauptanliegen mehr Planungssicherheit. Die aktuelle Unsicherheit sei “extrem misslich„. Die Frist zur Umsetzung der ETS-Richtlinie sei seit Langem verstrichen. Die TEHG-Novelle sollte so rasch wie möglich in Kraft treten, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.

Im gleichen Sinne äußerte sich Dr. Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW ). Um den Marktakteuren frühzeitig Planungssicherheit zu geben, müssten Gesetze und nachgelagerte Verordnungen nun so schnell wie möglich geändert werden. 

Aus seiner Sicht muss der Gesetzentwurf neben einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben zwei Herausforderungen meistern: Zum einen müsse er einen nahtlosen und reibungsfreien Übergang des nationalen in das europäische Brennstoffemissionshandelssystem ermöglichen. Hierfür sei es von entscheidender Bedeutung, dass das aktuelle Festpreissystem des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorerst beibehalten wird. Zum anderen sei bei allen Regelungen im Sinne des Bürokratieabbaus zusätzlicher Überwachungs-, Berichts- und Verifizierungsaufwand so weit wie möglich zu vermeiden.

Umstrittene Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen

Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag und Dr. Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnten beide nachdrücklich die im Entwurf enthaltene vorgezogene Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen in das Zertifikatevergabe-System ab. Die EU habe 2023 beschlossen, erst einmal bis Juli 2026 die Durchführbarkeit und die möglichen Folgen einer Aufnahme von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den Zertifikatehandel frühestens ab 2028 auf europäischer Ebene zu bewerten. Dabei soll auch eruiert werden, ob durch eine CO2- Bepreisung der Abfallverbrennung in der EU das Risiko von Müllexporten in das außereuropäische Ausland erhöht wird. Insofern sei es “nicht akzeptabel und auch nicht sachgerecht, dem angekündigten Bericht der EU-Kommission über den EU-weiten Umgang mit der Abfallverbrennung vorzugreifen„, sagte Schartz.

Thärichen kritisierte, dass damit “der nationale Sonderweg in diesem Sachbereich perpetuiert„ Es könne. Es müsse aber über eine etwaige CO2 -Bepreisung der Abfallverbrennung nur europaweit einheitlich entschieden werden. 

Dem Ökonomen Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner zufolge ist  der Ansatz der deutschen und europäischen Klimapolitik insgesamt ein verfehlter“. Mit ihren nationalen Reduktionszielen und Anstrengungen könne das globale Problem des anthropogenen Klimawandels nicht gelöst werden. Die Reduktionsanstrengungen von Deutschland und der EU seien extrem und hätten angesichts des geringen Anteils von Deutschland beziehungsweise  der EU an den weltweiten Treibhausgasemissionen keinen spürbaren Einfluss auf das Weltklima. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).

Mit der im Rahmen des „Europäischen Grünen Deals“ mit dem Ziel einer Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 beschlossenen Reform des europäischen Emissionshandels werde das Ambitionsniveau des Emissionshandels zur Erreichung des Treibhausgasminderungsziels der EU für 2030 deutlich erhöht und der Anwendungsbereich des Emissionshandels in diesem Zusammenhang erheblich ausgeweitet, heiß es weiter. Hierzu haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind.

Die Novelle des TEHG dient laut Bundesregierung vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Diese geänderte Richtlinie regelt die vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030). Hauptanliegen der Reform des EU-Emissionshandels waren die Stärkung des Instruments, die Fortführung des Schutzes vor Carbon Leakage und Solidaritätsmaßnahmen zugunsten weniger leistungsfähiger Mitgliedstaaten.

“Umsetzungsbedarf im nationalen Recht sinkt„

Mit der Reform des EU-Emissionshandels sei die EU-weite Harmonisierung der Regelungen weiter fortgesetzt worden, “sodass der Umsetzungsbedarf im nationalen Recht sinkt„, heißt es. So würden beispielsweise die Regeln zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten zukünftig in einer EU-Verordnung festgelegt. Auch Veränderungen der Produktionsmengen bei den teilnehmenden Anlagen würden zukünftig deutlich besser abgebildet als bisher. Dies führe insgesamt zu einer Vereinfachung der Zuteilungsregeln.

Für den EU-Emissionshandel im Luftverkehr setzt die TEHG-Novelle die Änderungen der ETS-Richtlinie um, die sich aus der Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 ergeben. Das TEHG dient auch der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ab 2019.

Stellungnahme des Bundesrates

In ihrer Stellungnahme macht die Länderkammer eine Reihe von Änderungswünschen geltend. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht (20/13962), ist zum Beispiel der Emissionshandel nach Auffassung des Bundesrates auf die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen nicht anwendbar beziehungsweise zielführend. Bei der CO2-Bepreisung der Verbrennung von (fossilen) Energieträgern gehe es darum, regenerative Energien zu fördern. 

Die Verbrennung gefährlicher Abfälle könne nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden, da die Zerstörung unter anderem persistenter organischer Schadstoffe und anderer organischer Verbindungen nur bei hohen Temperaturen möglich sei. Der Gesetzgeber solle daher von der Opt-in-Möglichkeit für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen keinen Gebrauch machen und diese nicht in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1 – European Union Emission Trading System) einbeziehen. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung mit, sie stimme dem Vorschlag des Bundesrats nicht zu.

“Kostenlast trifft kleinere Emittenten„

Ein anderer Punkt des Bundesrates: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz und die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels (“ETS-2„) verpflichteten Inverkehrbringer von Brennstoffen zum Erwerb und zur Vorlage von Emissionszertifikaten. Die tatsächliche Kostenlast treffe jedoch vor allem kleinere Emittenten wie Haushalte mit Gas- und Ölheizungen, da die Zertifikatspreise über höhere Heizkosten an diese weitergegeben werden – entsprechend dem Prinzip “Verursacher zahlt„. Hier braucht es nach Auffassung des Bundesrates einen stärkeren Schutz vor eventuell stark steigenden Zertifikatspreisen und eine gezielte Entlastung für vulnerablere Gruppen.

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie könne die Analyse in den Ausführungen des Bundesrates hinsichtlich der Wirkungen des EU-ETS 2 nachvollziehen, weist aber darauf hin, dass das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 der Umsetzung zwingender emissionshandelsrechtlicher Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht diene. Die Diskussion und Entscheidungsfindung hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur sozialen Flankierung der Folgen aus der Einführung des künftigen europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2) erfolgt außerhalb dieses Gesetzgebungsverfahrens. (mis/15.01.2025)

Dokumente

  • 20/13585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    PDF | 985 KB — Status: 04.11.2024
  • 20/13962 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) - Drucksache 20/13585 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 215 KB — Status: 27.11.2024

Tagesordnung

  • 132. Sitzung am Mittwoch, den 15. Januar 2025, 13:45 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 132. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)", BT-Drs. 20/13962) des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15. Januar 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)750 Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
  • 20(25)752 Stellungnahme des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
  • 20(25)754 Stellungnahme des Sachverständigen Martin Kaspar, Thüga Aktiengesellschaft
  • 20(25)764 Stellungnahme des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung e.V. (PIK)
  • 20(25)765 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 20(25)770 Stellungnahme des Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)755 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner
  • 20(25)756 Stellungnahme Deutscher Städtetag

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-uebertragungsnetzkosten-1032668

Stand: 23.06.2025