Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2024, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Vorsorgevollmacht: Der Antrag der AfD mit dem Titel „Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen (20/13838) wurde an den Rechtsausschuss überwiesen.
Binnenschifffahrt: Der Antrag der AfD mit dem Titel “Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für die Binnenschifffahrt„ (20/11756, 20/13060) wurde an die Ausschüsse zurückverwiesen.
Europäische Investitionsbank: Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung (20/13949). Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/14311).
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (20/12198), zu dem der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Beschlussempfehlung (20/13788) vorgelegt hatte.
Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Neufassung des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer Gesetze (20/7566, 20/13846) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Wohnungsnot I: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Für bezahlbares Bauen und Wohnen – Neue deutsche Wohnungsnot stoppen„ (20/701), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vorliegt (20/5627) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Wohnungseigentum: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Vom Land der Mieter zum Land der Eigentümer„ (20/3204), zu dem ebenfalls der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (20/8969) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Wohnungsnot II: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Folgen von Massenmigration, Wohnungsnot und Stadt-Land-Flucht bewältigen„ (20/5818) zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vorliegt (20/6280) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Wohnungsnot III: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Städte und Gemeinden vor Wohnungsnot schützen – Vetorecht bei Zwangszuweisungen von Flüchtlingen„ (20/6901) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/9268) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Stadt- und Wohnungsbaupolitik: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Vom dänischen Umgang mit Parallelgesellschaften lernen – Strategische Wende in der Stadt- und Wohnungsbaupolitik einleiten„ (20/10372) über den ebenfalls auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen abgestimmt wurde (20/10816) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Infrastruktur der Energiewende: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Identität und baukulturelles Erbe deutscher Städte bewahren – Raum- und Gestaltungsregeln für die Infrastruktur der Energiewende schaffen„ (20/10076), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vorliegt (20/11483) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Internationaler Tag gegen die Christenverfolgung: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Einführung eines Internationalen Tages gegen die Christenverfolgung„ (20/5368), zu dem der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (20/8994) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Christenverfolgung in Afghanistan: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Christenverfolgung in Afghanistan ächten – Druck auf das Talibanregime erhöhen„ (20/12097, 20/13369) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Kinder in den palästinensischen Gebieten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Erziehung von Kindern in den palästinensischen Gebieten zum Terrorismus verurteilen – Finanzierung durch Deutschland sofort beenden„ (20/8740, 20/9250) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Terrorangriff der Hamas auf Israel: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel – Mittelvergabe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten umgehend stoppen„ (20/8739, 20/9249) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Wärmewende: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Wärmewende stoppen – Die sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten„ (20/7356, 20/8984) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Internationale Klimavereinbarungen: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Freiheit statt Ideologie – Aufkündigung aller internationalen Klimavereinbarungen„ (20/8417, 20/8703) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Klimaschutzpolitik: Ein Antrag der AfD mit dem Titel “Moratorium der Klimaschutzpolitik und des Übereinkommens von Paris (20/6915, 20/8625) wurde zurück in die Ausschüsse überwiesen.
Energieversorgung I: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Energieversorgung gewährleisten – Nord Stream reparieren, öffnen, sichern“ (20/3942, 20/4456) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Mitteldeutsche Ölversorgung: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Mitteldeutsche Ölversorgung gewährleisten – Für die Raffinerie PCK Schwedt Vollauslastung ermöglichen und deren Versorgung sicherstellen“ (20/4890, 20/5539) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Energieversorgung II: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Urlaubsgebiete schützen – Energieversorgung sichern“ (20/7577, 20/8818) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
CO2-Bepreisung: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung zum 1. Januar 2024“ (20/9505, 20/9805) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Rüstungsexportkontrollen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Rüstungsgüter erhöhen – Für eine Politik berechenbarer Rüstungsexportkontrollen“ (20/11753, 20/13855) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Mittelstand I: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßigkeit bei der Regulierung kleiner und mittlerer Unternehmen herstellen – Den Mittelstand wirksam und dauerhaft von überproportionalen Belastungen befreien“ (20/5552, 20/13436) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Rüstungsindustrie: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Rüstungsunternehmen am höheren Rüstungsetat beteiligen – Rüstungsindustrie wieder wettbewerbsfähig machen“ (20/5552, (20/13854) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Mittelstand II: „Der Mittelstand ist systemrelevant – Regierungspolitik angesichts aktueller Krisen pragmatisch gestalten und die wirklichen Probleme angehen“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion (20/4305, 20/5567), der in die Ausschüsse zurückverwiesen wurde.
Normgebende Institutionen: Abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für deutsche Vertreter in internationalen normgebenden Institutionen“ (20/13233, 20/13477) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Bildungssystem: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Benachteiligung von Jungen im deutschen Bildungssystem vermeiden – Geeignete Maßnahmen auf den Weg bringen“ (20/14236) vorgelegt, der zur Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde.
Einlagensicherungsfonds: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme bewahren und Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsfonds verhindern“ (20/7355, 20/8489) wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament 25 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 705 bis 744 (20/14055, 20/14056, 20/14057, 20/14058, 20/14059, 20/14060, 20/14061, 20/14062, 20/14063, 20/14064, 20/14065, 20/14066, 20/14067, 20/14068, 20/14069, 20/14070, 20/14071, 20/14072, 20/14073, 20/14074, 20/14075, 20/14076, 20/14077, 20/14078, 20/14079, 20/14280, 20/14281, 20/14282, 20/14283, 20/14284, 20/14285, 20/14286, 20/14287, 20/14288, 20/14289, 20/14290, 20/14291, 20/14292, 20/14293, 20/14294).
Fünf Jahre Berufspraxis für ein politisches Amt
Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, als Voraussetzung für ein politisches Amt in Parteien und der Regierung eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium und mindestens fünf Jahre Berufspraxis festzulegen. Grundsätzlich sei in Deutschland bei vielen Berufen, insbesondere bei Berufen mit hoher Verantwortung eine langjährige Ausbildung und mitunter auch Erfahrung notwendig, um diese auszuüben, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 151798).
Diese Anforderungen sollen aus Sicht des Petenten auch bei Politikern und Mandatsträgern gelten. „Daher sollte eine Mindestvoraussetzung geschaffen werden, um als Politiker in Parteien, im Bundestag und der Bundesregierung in verantwortungsvollen Positionen tätig werden zu können“, heißt es in der Eingabe.
„Keine Aussicht auf parlamentarisches Tätigwerden“
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. Dezember einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Ein parlamentarisches Tätigwerden könne nicht in Aussicht gestellt werden, heißt es in der Vorlage.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss zunächst fest, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag in Paragraf 15 des Bundeswahlgesetzes geregelt seien. „Wählbar ist demnach, wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“, heißt es dort.
Die Einführung darüber hinausgehender Voraussetzungen der Wählbarkeit sei verfassungsrechtlich nur zulässig, sofern diese mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Artikels 38 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sind. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiere das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden. Er unterliege keinem absoluten Differenzierungsverbot, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Fehlender Bildungsabschluss kein Ausschlussgrund
Durch die Einführung gesetzlicher Mindestvoraussetzungen für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums würden diejenigen Bürger von der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag ausgeschlossen, die über eine solche Qualifikation nicht verfügen, schreibt der Ausschuss. Ein Wahlrechtsausschluss von Personen, die über keinen Bildungsabschluss verfügen, dürfte aus seiner Sicht mit Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar sein, „da eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl fehlt“.
Es sei kein legitimer Zweck erkennbar, zu dessen Erreichung eine solche Regelung geeignet wäre. Die Einführung berufsbezogener gesetzlicher Mindestvoraussetzungen für die Wahl zu Parteiämtern wäre laut Petitionsausschuss wiederum mit der Parteifreiheit nach Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. (hau/irs/vom/sas/pk/19.12.2024)